Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
104/2001
GZ:
SJG-5012-05.02
Sitzungstermin: 04/25/2001
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Lang
Berichterstattung:BMin Müller-Trimbusch
Protokollführung: Herr Häbe hr
Betreff: Unterbringung der Schwerpunktpraxis

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 14.02.2001,

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 12.02.2001, GRDrs 104/2001, mit folgendem

Beschlussantrag:
  1. Von der Unterbringung der Schwerpunktpraxis im Gebäude des Gesundheitsamtes Bismarckstraße 3, Stuttgart-West, wird zustimmend Kenntnis genommen.
  2. Die Gesamtkosten von voraussichtlich 190.000 DM (97.145,46 EURO) sind aus vorhandenen Haushaltsmitteln zu decken.
  3. Die Verwaltung wird in geeigneter Form unter Einbeziehung des Bezirksbeirats, des Olgahospitals, der Nachbarschaft und der Schwerpunktpraxis (Runder Tisch) Vorschläge und Maßnahmen zur Beseitigung gegebenenfalls auftretender Probleme erarbeiten.
  4. Sofern zur Ansiedlung der Schwerpunktpraxis im sozialräumlichen Umfeld weitere strukturelle und ggf. finanzrelevante Maßnahmen notwendig werden, wird die Verwaltung dazu entsprechende Vorschläge machen und zur Beschlussfassung vorlegen.


Dass für die Schwerpunktpraxis, die er als ganz wesentliches Element der Stuttgarter Drogen- und Suchtpolitik bezeichnet, ein Standort gefunden werden muss, ist für StR Föll (CDU) unstrittig. Die CDU-Gemeinderatsfraktion halte den Standort im Gesundheitsamt allerdings aufgrund seiner Nähe zu Schulen und öffentlichen Grünanlagen weiterhin für problematisch. Trotz häufiger Beratung dieser Vorlage - BMin Müller-Trimbusch hat eingangs die heutige Aussprache als die 13. Beratung bezeichnet - habe seine Fraktion nicht den Eindruck, dass seitens der Gesamtverwaltung mit aller Intensität und Ernsthaftigkeit versucht worden sei alternative Standorte zu finden. Beantragt werde nochmals einen konzentrierten Suchlauf für einen anderen Standort durchzuführen. Sollte sich für diesen Antrag keine Mehrheit ergeben, werde sich die CDU-Gemeinderatsfraktion bei dem vorgelegten Beschlussantrag der Verwaltung der Stimme enthalten.

Von StRin Ulmer (SPD) und StR Wölfle (90/GRÜNE) werden diese Ausführungen mit Nachdruck kritisiert. StR J. Zeeb (FW) unterstützt den Beschlussantrag. Von ihm wird die Bitte geäußert, noch offene Gestaltungsmöglichkeiten im Blick auf mögliche Umfeldprobleme frühzeitig zu konzipieren. Diesen Ausführungen schließt sich StR R. Zeeb (F.D.P./DVP), der ebenfalls seine Unterstützung zum Beschlussantrag deutlich macht, an.

Mittlerweile, so BMin Müller-Trimbusch, habe die Verwaltung 16 Suchläufe in dieser Angelegenheit durchgeführt. Über jeden sei berichtet worden. Ersparen wolle sie sich zu den einzelnen abgeprüften Standorten etwas zu sagen. Die Sozialverwaltung habe bei den verschiedenen Suchläufen keineswegs eine Blockadehaltung erlebt. Grundsätzlich seien Suchläufe zur Unterbringung von sozialen Nutzungen nicht einfach. Selbst bei Kinderspielplätzen sei dies der Fall. Hinsichtlich möglicher Unzuträglichkeiten verweist sie auf die Beschlussantragsziffer 3. An StR J. Zeeb gewandt wird von ihr zugesagt, vorhandene Spielräume für ein gedeihliches Miteinander nutzen zu wollen.

Im Verlauf der Aussprache äußert StR Guckenberger (SPD) die Bitte, unabhängig von der heutigen Entscheidung, den Beschluss zum Verkauf des Gebäudes Mörikestraße 9 rückgängig zu machen. Fachleute hätten im Zusammenhang mit den Diskussionen zur Unterbringung der Schwerpunktpraxis darüber informiert, dass in absehbarer Zeit noch andere Dinge untergebracht werden müssten. Dabei werde es erneut Probleme wie bei der Standortsuche für die Schwerpunktpraxis geben. Hierzu teilt BMin Müller-Trimbusch mit, das Gebäude Mörikestraße 9 sei derzeit als Interimslösung für die Ludwigstraße durch das Jugendamt belegt. Erst wenn die Ludwigstraße fertiggestellt sei, könnte dort weitergearbeitet werden. Dieses Gebäude wäre für die Schwerpunktpraxis schon rein zeitlich problematisch.

Zum Ende der Aussprache stellt EBM Dr. Lang zum Antrag von StR Föll, fest:

Weiter stellt der Vorsitzende fest: