Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 521/2003
Stuttgart,
07/07/2003



Haushaltssicherungskonzept 2002
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in den Stützpunktküchen
der Tageseinrichtungen für Kinder
Maßnahme Nr. III.5




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuß
Verwaltungsausschuß
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
16.07.2003
23.07.2003



Beschlußantrag:

1. Die Essensproduktion in den Stützpunktküchen des Jugendamtes wird entsprechend der dargestellten Maßnahmen umstrukturiert und optimiert.

a) Die neue Personalbemessung für Stützpunktküchen wird umgesetzt. Damit verbunden ist eine Personalreduzierung im Umfang von 25,0341 Stellen der Lg 1, was Personalkosteneinsparungen in Höhe von 781.064 € entspricht.

b) Die Ausgaben für den Wareneinsatz für Lebensmittel werden durchschnittlich pro Essen um 0,06 € gesenkt. Dies führt zu jährlichen Einsparungen in Höhe von 54.600 €.

2. Zur Erreichung des Zieles wird umgehend eine zentrale Stelle zur Steuerung und fachlichen Führung / Leitung sowie zum Controlling der Stützpunktküchen im Umfang von 1,5 Stellen (1,0 Stelle BAT III und 0,5 Stelle BAT Vb) eingerichtet. Der Aufwand wird durch entsprechende Einsparungen gedeckt.

3. Die Essensproduktion wird durch EDV-Ausstattung unterstützt. Sofern diese nicht durch Umschichtungen im IuK-Maßnahmeplan ermöglicht werden kann, sind dafür überplanmäßig zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese wären durch entsprechende Einsparungen gedeckt.

4. Die Gesamteinsparsumme von 835.664 € wird folgendermaßen verwendet:

a) 370.000 € sind zur Haushaltssicherung, durch entsprechenden Stellenabbau in den Jahren 2004-2006, in den Stützpunktküchen einzusparen. Das vorgegebene Einsparziel wird dadurch realisiert.

b) 14.500 € (einmalige Kosten) für externe Begleitung (Organisationsberatung) durch die Firma ods GmbH.

c) 105.450 € für die im Beschlussantrag 2. aufgezeigten dauerhaften strukturellen Investitionen (jährliche Personalkosten für neue zentrale Organisationseinheit).

d) 64.817 € (laufende jährliche Kosten) und 29.952 € (einmalige Kosten) für Unterstützung der Essensproduktion durch EDV, sofern die Ausstattung mit EDV nicht durch Umschichtung des IuK-Maßnahmeplans möglich ist.

e) 40.300 € (entspricht einer 0,5 Stelle / A 11) für temporäre Personalkapazität in der Personalstelle in 2004 und 2005, damit der Stellenabbau in den Stützpunktküchen rasch umgesetzt werden kann.

f) 110.000 € temporär in 2004 und 2005 für die Finanzierung des Bildungsprojektes “Einstein in der Kita”.

g) 100.645 € sollen nach erfolgtem Stellenabbau vom Jugendamt für Ziele der Qualitätsentwicklung oder für die Erleichterung und Optimierung der Arbeitsvorgänge in den Tageseinrichtungen für Kinder oder Küchen eingesetzt werden.
5. VÖ-Essen in Tageseinrichtungen für Kinder werden weiterhin nach Bedarf angeboten. Die VÖ-Essen werden bei der Personalbemessung berücksichtigt, ebenso wie beim Wareneinsatz. An der Personalbemessung für die Verteilerküchen mit VÖ-Essen verändert sich nichts.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2002 wurde vorgegeben, dass die Wirtschaftlichkeit der Stützpunktküchen (SPK) durch strukturelle Veränderungen verbessert werden muss. Als Einsparziel sind 370.000 € vorgegeben.

Zu Beschlussantrag 1.:

Die Vorgabe im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2002 wurde als Anlass genommen, eine Organisationsuntersuchung mit externer Begleitung durchzuführen.
Beauftragt wurde die Firma ods GmbH -Optimierung von Dienstleistungen im Sozialbereich-, die exemplarisch in zwei SPK die Arbeitsabläufe und die Organisation untersucht hat.

Unter Beibehaltung der bisherigen Qualitätsstandards und des Stützpunktküchenkonzeptes lassen sich mit den nachfolgend dargestellten Punkten Einsparungen erzielen:

1. Neue Personalbemessung
Basierend auf den Ergebnissen der Firma ods GmbH wurde vom Jugendamt eine neue Personalbemessungsgrundlage für die SPK erarbeitet (siehe Anlage 2). Diese bildet die Basis für die neue, gestraffte Personalausstattung in den SPK ebenso, wie für zukünftige Steigerungen bei der Essensanzahl durch neue GTE-, Hort-Plätze und VÖ-Essen.

Dadurch können 25,0341 Stellen der Lg 1 abgebaut / gestrichen werden (24,2521 Stellen in den SPK und 0,7820 Stelle bei der Eigenreinigung). Dies entspricht Personalkosten in Höhe von 781.064 €.

An 11,2846 Stellen im hauswirtschaftlichen Bereich ist bereits ein KW-Vermerk 01/2005 im Hinblick auf die Optimierung der SPK angebracht worden, so dass über diese Stellen hinaus nur noch weitere 13,7495 Stellen abzubauen sind.

2. Senkung der Wareneinsatzkosten
Die Ausgaben für den Wareneinsatz für Lebensmittel werden durchschnittlich pro Essen um 0,06 € gesenkt. Dies führt zu jährlichen Einsparungen in Höhe von
54.600 €.

Zu den Beschlussanträgen 2. und 3.:

Um die aufgezeigten Einsparungen realisieren zu können müssen zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden. Damit diese Maßnahmen, die die Grundlagen und Voraussetzungen für die Optimierung der SPK sind, schnell und zügig in Angriff genommen, umgesetzt und dauerhaft gesichert werden können, ist es erforderlich

- umgehend für eine zentrale Steuerung, das Controlling und die fachlich themenkompetente Führung / Leitung der SPK Personalkapazität im Umfang von 1,0 Stelle / BAT III und 0,5 Stelle / BAT Vb zur Verfügung zu stellen und entsprechende Stellen zum Stellenplan 2004/2005 neu zu schaffen;

- die SPK und die “Zentrale” der SPK mit EDV (18 vernetzte PC, 18 Bildschirme, 1 Netz-Laser-Drucker, 16 Drucker-Fax-Geräte, 18 MS Office Pro 97, fachspezifische Software) auszustatten (unter der Maßnahmennummer 51.41 wurde bereits eine entsprechende Anzeige zum IuK-Maßnahmenplan 2004 gestellt).

Die Stellenschaffungen können voll kostenneutral aus den bereits dargestellten Einsparungen gedeckt werden.
Vom Jugendamt wird i.R. der Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen in den SPK geprüft, ob die notwendigen Investitionen für die EDV Ausstattung im Zusammenhang mit der Essensproduktion durch Umschichtungen im Rahmen des IuK-Maßnahmeplans zu realisieren sind. Sofern dies nicht möglich oder nicht in vollem Umfang möglich ist, sind dafür überplanmäßig zusätzliche Mittel bereitzustellen. Die dadurch ggf. erforderlichen überplanmäßigen Mittel können voll kostenneutral durch entsprechende Einsparungen beim Stellenabbau in den SPK gedeckt werden.

Zu Beschlussantrag 4.:

Die Einsparsumme in Höhe von 835.664 € findet wie folgt Verwendung:

Einsparungen / dauerhafte Haushaltsentlastung Reinvestitionen
Die Verwendung der Einsparungen und die Umsetzung des Personalabbaus ist in einer Übersicht in Anlage 1 unter III dargestellt.


Zu Beschlussantrag 5. (VÖ-Essen):

Nach Beschluss GRDrs 550/2002 wurde zum 01.09.2002 Mittagessen für VÖ-Kinder in betriebsformengemischten Gruppen und in reinen VÖ-Gruppen angeboten, die in Tageseinrichtungen für Kinder mit bereits vorhandenem Mittagessenangebot untergebracht sind.

Insgesamt ist die Einführung / das Angebot des VÖ-Essens auf eine hohe Wertschätzung der Eltern und Kinder getroffen und hat das Angebot der städtischen Tageseinrichtungen um einen wichtigen Baustein erweitert. Das Angebot soll in der vorliegenden Form weitergeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen
Durch Umstrukturierung und Optimierung der Essensversorgung können insgesamt 835.664 € eingespart werden; davon 781.064 € Personalkosten (25,0341 Stellen / Lg 1) und 54.600 € Sachkosten.

Das im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes vorgegebene Einsparziel von
370.000 € wird erreicht.

Die darüber hinausgehenden Einsparungen werden, wie in der Übersicht in Anlage 1 unter III dargestellt, eingesetzt.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage nicht mitgezeichnet (siehe Anlage 3)
Bezüglich der Mitzeichnung von Referat AK siehe Anlagen 4 und 5.

Der örtliche Personalrat war bei der Erarbeitung der neuen Personalbemessungsgrundlage beteiligt und stimmt den Maßnahmen zur Optimierung der SPK grundsätzlich zu.





Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Personalbemessungsgrundlage
Anlage 3: Stellungnahme Referat F
Anlage 4: Stellungnahme Referat A
Anlage 5: Antwort des Jugendamtes auf Stellungnahme Referat A
Anlage 1 zu GRDrs 521/2003

Ausgangslage

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2002 wurde vorgegeben, dass die Wirtschaftlichkeit der Stützpunktküchen (SPK) durch strukturelle Veränderungen verbessert werden muss. Als Einsparziel sind 370.000 € vorgegeben.

Beim Jugendamt gibt es derzeit 14 SPK in Tageseinrichtungen. Diese produzieren kindgerechte Mittagessen für Kinder in städtischen Tageseinrichtungen. In diesen technisch gut ausgestatteten Küchen werden sowohl Essen für das eigene Haus wie auch für Tageseinrichtungen in der näheren Umgebung zubereitet. In den Verteilerküchen (VK) der Tageseinrichtungen werden die von der SPK angelieferten, fertig gegarten Speisen aufbereitet und ausgegeben.
Eine Zusammenlegung von derzeitigen SPK ist aufgrund der räumlichen und örtlichen Gegebenheiten nicht möglich.

Der Vorteil dieser Essensversorgung besteht darin, dass in diesen SPK nur Essen für Kinder hergestellt werden, die Sicherstellung eines einheitlichen Versorgungsangebots gewährleistet ist und gute Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Tageseinrichtungen und den SPK / VK gegeben sind.

Die Essen werden in den SPK tagesfrisch nach dem Prinzip der “Optimierten Mischkost” zubereitet. Es wird eine konventionelle Frischküche betrieben und die Eigenfertigungstiefe soll bei ca. 60 % liegen. Der durchschnittliche Anteil von vorgefertigten bzw. halbfertigen Produkten (z.T. auch tiefgefrorenen) soll bei ca.
40 % liegen.

Mitarbeiter/-innen von Tageseinrichtungen, die mit Essen der SPK versorgt werden, und das Küchenpersonal haben die Möglichkeit, gegen Entrichtung des aktuellen Kantinenessenspreises vor Ort zu essen (Mitarbeiter/-innen-Essen).


Maßnahmen zur Umstrukturierung und Optimierung der Essensversorgung

Die Vorgabe im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2002, bezogen auf den Bereich der Essensversorgung der Tageseinrichtungen (SPK), wurde als Anlass genommen, eine Organisationsuntersuchung mit externer Begleitung durchzuführen.
Beauftragt wurde die Firma ods GmbH -Optimierung von Dienstleistungen im Sozialbereich-, die exemplarisch in zwei SPK die Arbeitsabläufe und die Organisation untersucht hat.

I Einsparungen

Unter Beibehaltung der bisherigen Qualitätsstandards und des Stützpunktküchenkonzeptes lassen sich mit den nachfolgend dargestellten Punkten Einsparungen erzielen:

1. Neue Personalbemessung

Ergebnis der Organisationsuntersuchung:

- die Personalausstattung der SPK ist unter Berücksichtigung des Angebotes / Leistungsauftrages (nur Mittagessen) und der zu praktizierenden Fertigungstiefe zu hoch bemessen, weil bei der aktuell erreichten Anzahl der Essen die lineare Personalbemessung durch eine stark degressive ersetzt werden kann

- der Personaleinsatz in den SPK kann reduziert werden

- eine Erhöhung der Flexibilität des Mitarbeiter/-inneneinsatzes wird erforderlich (Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen und Bedarfsarbeitsverhältnisse statt ständig präsenter Springkräfte).

Basierend auf den Ergebnissen der Firma ods GmbH wurde vom Jugendamt eine neue Personalbemessungsgrundlage für die SPK erarbeitet (siehe Anlage 2). Diese bildet die Basis für die neue, gestraffte Personalausstattung in den SPK ebenso, wie für zukünftige Steigerungen bei der Essensanzahl durch neue GTE-Plätze und VÖ-Essen.
Die für die Personalausstattung der jeweiligen SPK maßgebliche Essensproduktionszahl wird dabei zukünftig wie folgt berechnet:

plus
  • 20 % der Anzahl der Mitarbeiter/-innen, die potentiell essen können.

    Erforderlich ist danach für die 14 SPK (Stand Januar 2003, incl. 322 VÖ-Essen, siehe auch IV) eine Personalausstattung im Umfang von
    61,8000 Stellen.
    Nach der derzeitigen Personalbemessungs-
    grundlage haben die 14 SPK (Stand
    Januar 2003) eine Personalausstattung im Umfang von


    86,0521 Stellen.*
    Möglich wird somit eine Personalreduzierung
    in den 14 SPK im Umfang von
    24,2521 Stellen.*
    Dies entspricht (ausgehend von Lg 1 und
    31.200 € je Stelle) einer Einsparung von Personalkosten in Höhe von
    756.666 €.
    Bei der neuen Personalbemessung für SPK ist auch die Reinigung der Bodenflächen im Küchenbereich beinhaltet. Diese Boden-
    reinigung ist seither vom Bedarf / Umfang her bei der Eigenreinigung berücksichtigt. Möglich wird dadurch insgesamt bezogen auf alle 14 SPK eine Reduzierung der Stellen für Eigenreinigung im Umfang von
    0,7820 Stelle.*
    Dies entspricht (ausgehend von Lg 1 und
    31.200 € je Stelle) einer Einsparung von Personalkosten in Höhe von
    24.398 €.
    * Die Dezimalstellen ergeben sich aus Stundenanteilen.


    An 11,2846 Stellen im hauswirtschaftlichen Bereich ist bereits ein KW-Vermerk 01/2005 im Hinblick auf die Optimierung der SPK angebracht worden, so dass über diese Stellen hinaus nur noch weitere 13,7495 Stellen abzubauen sind.


    2. Senkung der Wareneinsatzkosten


    Durchschnittlich lag im Jahr 2002 der Wareneinsatz für Lebensmittel pro produziertem Essen (incl. Getränke) bei
    1,36 €.
    Ohne Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerungen in den kommenden Jahren - die sich auf den Wareneinsatz niederschlagen werden - kann der Wareneinsatz für Lebensmittel durchschnittlich auf
    pro produziertem Essen gesenkt werden.
    1,30 €
    Stand Januar 2003 sind jährlich ca. 910.000 Essen von den14 SPK zu produzieren. Auf dieser Berechnungsbasis ergibt sich eine jährliche Einsparung in Höhe von
    54.600 €.

    Der Beschluss, bei der Essensversorgung in den Tageseinrichtungen vermehrt Produkte mit dem BIO Siegel der Bundesregierung zu verwenden, kann dabei weiter umgesetzt werden.

    3. Auswirkung der Einsparungen auf den Essenpreis Auf der Basis der derzeit zur Verfügung stehenden Zahlen / Grundlagen wurden für 2002, bezogen auf die 14 SPK, die Kosten pro produziertem Essen (insg. 819.923) berechnet. Daraus hat sich ergeben, dass im Jahr 2002 ein Essen im Durchschnitt 4,80 € gekostet hat.
    Bezogen auf die Produktionskosten und das für ein Kinderessen zu entrichtende Essensgeld (in der Regel 2,56 € pro Tag) ergibt sich ein Kostendeckungsgrad von 53,33 %.

    Auf gleicher Basis berechnet lägen bei reduzierter Personalausstattung und reduzierten Wareneinsatzkosten die durchschnittlichen Kosten pro Essen bei
    4,15 €.
    Bezogen auf diese Produktionskosten ergäbe sich ein Kostendeckungsgrad von 61,69 %.

    Ein Kostenvergleich mit anderen Städten ist kaum aussagekräftig, weil bei der Essensproduktion - im Vergleich zum Jugendamt - viel zu unterschiedliche Strukturen vorhanden sind.


    II Voraussetzungen für die Realisierung der Einsparungen

    Um die unter I aufgezeigten Einsparungen realisieren zu können ist es erforderlich, dass
    - die Arbeitsabläufe in den SPK im Detail optimiert werden
    - die Essenszubereitungsprozesse kompetenter geplant und durchgeführt werden
    - der Wareneinsatz optimal gesteuert wird (Produktauswahl, Produktstandardisierung, Lieferantenauswahl, Straffung der Einkaufsstrukturen)
    - betriebswirtschaftliche Steuerungswerkzeuge eingeführt werden (Wareneinsatzkontrolle durch Vor- und Nachkalkulation der Essensproduktion, monatliche Inventuren, Lagerhaltung, standardisierte regelmäßige Reportings)
    - die SPK betriebswirtschaftlich orientiert gesteuert und controlled werden (Kalkulationsvorgaben, Kalibrierungsvorgaben, einheitliche Rezepturen und Zubereitungsanweisungen, Standardisierung und Zentralisierung der Speisepläne, bessere Steuerung des Produktionsbedarfs durch Optimierung des Bestellsystems für Kinder- und Mitarbeiter/-innenessen, Budgetcontrolling)
    - die Küchenleitungen an unternehmerisches Handeln und Denken herangeführt und entsprechend weiterqualifiziert werden
    - die Küchenleitungen bei ihrer Arbeitsorganisation unterstützt und beraten werden
    - die bisherige Dienst- und Fachaufsicht über die SPK durch pädagogische Leitungen aufgegeben wird.

    Damit die v.g. Maßnahmen, die die Grundlagen und Voraussetzungen für die Optimierung der SPK sind, schnell und zügig in Angriff genommen, umgesetzt und dauerhaft gesichert werden können, ist es erforderlich

    - für eine zentrale Steuerung, das Controlling und die fachlich themenkompetente Führung / Leitung der SPK Personalkapazität im Umfang von 1,0 Stelle / BAT III und 0,5 Stelle / BAT Vb zur Verfügung zu stellen und entsprechende Stellen zum Stellenplan 2004/2005 neu zu schaffen;
    - die SPK und die “Zentrale” der SPK mit EDV (18 vernetzte PC, 18 Bildschirme, 1 Netz-Laser-Drucker, 16 Drucker-Fax-Geräte, 18 MS Office Pro 97, fachspezifische Software) auszustatten (unter der Maßnahmennummer 51.41 wurde bereits eine entsprechende Anzeige zum IuK-Maßnahmenplan 2004 gestellt);


    Die Stellenschaffungen können voll kostenneutral aus den bereits dargestellten Einsparungen gedeckt werden.
    Vom Jugendamt wird i.R. der Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen in den SPK geprüft, ob die notwendigen Investitionen für die EDV Ausstattung im Zusammenhang mit der Essensproduktion durch Umschichtungen im Rahmen des IuK-Maßnahmeplans zu realisieren sind. Sofern dies nicht möglich oder nicht in vollem Umfang möglich ist, sind dafür überplanmäßig zusätzliche Mittel bereitzustellen. Die dadurch ggf. erforderlichen überplanmäßigen Mittel können voll kostenneutral durch entsprechende Einsparungen beim Stellenabbau in den SPK gedeckt werden.

    Die Dienst- und Fachaufsicht über die SPK liegt derzeit noch bei Leitungen von Tageseinrichtungen. Zentrale Querschnittsaufgaben im Bereich der Essensversorgung werden derzeit nur im Fachdienst für Ernährung, der der Dienststelle 51-00-12 (Planung, Bau und Unterhaltung der Jugendhilfeeinrichtungen) zugeordnet ist, mit der Personalkapazität einer Stelle wahrgenommen. Von diesem Fachdienst werden die Grundlagen für eine kindgerechte Essensversorgung erarbeitet, festgeschrieben und weiterentwickelt. Der Fokus liegt dabei auf:
    - ernährungsphysiologischer und altersgemäßer kindgerechter Essensversorgung
    - Ernährungssonderformen z.B. für Muslime, Allergiker
    - Qualität des Wareneinsatzes.
    Darüber hinaus unterstützt diese Stelle die Küchen im Hinblick auf Hygiene (z.B. Lebensmittelhygieneverordnung) und anderer gesetzlicher Vorgaben (z.B. Lebensmittelgesetz).
    Auch die Planung und Koordination, welche Tageseinrichtungen von welchen SPK mit Essen versorgt werden, und die bauliche, technische und sächliche Ausstattung aller Küchen (auch Verteilerküchen) liegt bei dieser Stelle.
    Die Aufgaben des heutigen Fachdienstes für Ernährung werden zukünftig nach wie vor anfallen und deshalb ist für die Optimierung der SPK -vor allem unter betriebswirtschaftlicher Ausrichtung- zusätzliche Personalkapazität im dargestellten Umfang von 1,5 Stellen erforderlich.
    Es ist beabsichtigt eine neue zentrale Organisationseinheit zur Steuerung und fachlichen Führung / Leitung der SPK einzurichten, in der auch der Fachdienst für Ernährung integriert wird. Die Dienst- und Fachaufsicht über die SPK wird zukünftig der Leitung dieser Organisationseinheit übertragen.

    Es ist erforderlich die Personalkapazität für die “Zentrale” der SPK umgehend zur Verfügung zu stellen, damit die mit der Optimierung verbundenen Ziele und Einsparungen wie zeitlich erwartet und vorgesehen erreicht werden können. Unter Blockierung von 3,3798 bereits freien Stellen der Lg 1 in den SPK ist es möglich, die 1,5 Stellen sofort auszuschreiben und zu besetzen. Zum Stellenplan 2004/2005 werden diese Stellen zur Streichung gemeldet und im Gegenzug dazu, ein Stellenplanantrag zur kostenneutralen Schaffung der 1,5 Stellen gestellt.

    III Übersicht: Verwendung der Einsparungen / Umsetzung des Personalabbaus

    JahrEinsparung in €Einsparung / wodurchVerwendung
    200314.500Streichung von 0,4647 Stellenanteil der Lg 1 zum Stellenplan 2004/2005 (Stellenanteil ist bereits frei)einmalige Kosten für externe Begleitung der Firma ods GmbH
    2003 / 2004105.450Streichung von 3,3798 Stellen der Lg 1 zum Stellenplan 2004/2005 (Stellen sind bereits frei)Personalkapazität für “Zentrale” der SPK, 1,0 Stelle / BAT III und 0,5 Stelle BAT Vb;
    kostenneutrale Stellenschaffung gegen -streichung zum Stellenplan 2004/2005
    2004100.000Streichung von 3,2051 Stellen der Lg 1 Einsparungsziel Haushalts-
    sicherungskonzept 2002
    200464.817

    29.952
    Streichung von 2,0775 Stellen der Lg 1
    Streichung von 0,9600 Stellen der Lg 1
    EDV-Ausstattung der SPK und “Zentrale” der SPK
    laufende Kosten

    einmalige Kosten

    sofern die EDV-Ausstattung nicht durch Umschichtung innerhalb des IuK-Maßnahmeplans möglich ist, erfolgt die Finanzierung über überplanmäßige Mittel, die durch die Stellenstreichungen gedeckt sind
    2004110.000Einsparungen beim Lebensmitteleinsatz (54.600 €);
    Streichung von 1,7756 Stellen der Lg 1
    temporäre unterstützende Finanzierung des Projektes “Einstein in der Kita” im Umfang von je 110.000 € in den Jahren 2004 und 2005; danach sollen die Einsparungen für Ziele der Qualitätsentwicklung oder für die Erleichterung und Optimierung der Arbeitsvorgänge in den Tageseinrichtungen oder Küchen verwendet werden
    200440.300Streichung von 1,2917 Stellen der Lg 1Verlängerung des KW-Vermerkes an einer 0,5 Stelle / A 11 bei der Personalstelle um zwei Jahre zur Umsetzung des raschen Stellenabbaus in den SPK
    (temporäre Verwendung der Einsparungen)



    2005200.000Streichung von 6,4103 Stellen der Lg 1Einsparungsziel Haushalts-
    sicherungskonzept 2002
    200670.000Streichung von 2,2436 Stellen der Lg 1Einsparungsziel Haushalts-
    sicherungskonzept 2002
    derzeit noch nicht einschätz-bar100.645Streichung von 3,2258 Stellen der Lg 1die Einsparungen sollen für Ziele der Qualitätsentwicklung oder für die Erleichterung und Optimierung der Arbeitsvorgänge in den Tageseinrichtungen oder Küchen verwendet werden
    Einspar-summe
    insg.
    835.664*Stellenabbau insg.: 25,0341**

    (Stellen in Lg 1 / je 31.200 €)
    *54.600 € Sachkosten und 781.064 € Personalkosten;
    davon
    370.000 € für Haushaltssicherung,

    105.450 € für dauerhafte Reinvestition in Personalkapazität / Stellen
    194.752 € für temporäre Reinvestitionen bis Ende 2005 (incl. einmalige Kosten EDV), diese Einsparungen zuzüglich 100.645 € an Einsparungen sollen für Ziele der Qualitätsentwicklung oder für die Erleichterung und Optimierung der Arbeitsvorgänge in den Tageseinrichtungen oder Küchen ab Ablauf der temporären Verwendung bzw. ab erfolgtem Stellenabbau eingesetzt werden; werden Einsparungen in Höhe von 64.817 € nicht für die Finanzierung der EDV-Ausstattung der SPK benötigt, kommt dieser Betrag noch hinzu

    **an 11,2846 Stellen im hauswirtschaftlichen Bereich ist bereits ein KW-Vermerk 01/2005 im Hinblick auf die Optimierung der SPK angebracht worden, so dass über diese Stellen hinaus nur noch weitere 13,7495 Stellen abzubauen sind.

    Die Einsparsumme in Höhe von 835.664 € findet wie folgt Verwendung:

    Einsparungen / dauerhafte Haushaltsentlastung Reinvestitionen
    IV VÖ-Essen Nach Beschluss GRDrs 550/2002 wurde zum 01.09.2002 Mittagessen für VÖ-Kinder in betriebsformengemischten Gruppen und in reinen VÖ-Gruppen angeboten, die in Tageseinrichtungen für Kinder mit bereits vorhandenem Mittagessenangebot untergebracht sind.

    Aufgrund einer Bedarfsschätzung wurde von einer erwarteten Steigerung der Gesamtessenszahlen um 323 ausgegangen. Zum 1. Oktober 2002 betrug die Zahl der tatsächlich gebuchten VÖ-Essen 93, zum 30. April 2003 steigerte sie sich um 52 auf 145 gebuchte VÖ-Essen. Aufgrund der Neuanmeldungen zum Kindergartenjahr 2003/04 ist in den 14 SPK mit einer weiteren Steigerung auf 322 Essen zu rechnen.

    Bei der neuen Personalbemessung für SPK werden VÖ-Essen wie die anderen Kinderessen gerechnet und berücksichtigt. Bei der Neuberechnung der Personalausstattung der SPK (siehe I, 1.) sind die 322 VÖ-Essen bereits berücksichtigt.

    An der in der GRDrs 550/2002 dargestellten Personalbemessung für die Verteilerküchen mit VÖ-Essen verändert sich nichts.

    Insgesamt ist die Einführung / das Angebot des VÖ-Essens auf eine hohe Wertschätzung der Eltern und Kinder getroffen und hat das Angebot der städtischen Tageseinrichtungen um einen wichtigen Baustein erweitert. Das Angebot soll in der vorliegenden Form weitergeführt werden.

    V Beteiligung des Personalrats Der örtliche Personalrat war bei der Erarbeitung der neuen Personalbemessungsgrundlage beteiligt und stimmt den Maßnahmen zur Optimierung der SPK grundsätzlich zu.