Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK(10) 0501-04
GRDrs 911/2003
Stuttgart,
10/22/2003



Stellenreserve für vorübergehend bedingt dienstfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Personalbeirat
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
14.10.2003
09.12.2003
17.12.2003



Beschlußantrag:

Die Personalverwaltung wird ermächtigt, die 7 Plätze der Stellenreserve für vorübergehend bedingt dienstfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 1,25 auf 8,25 Plätze aufzustocken.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Personalverwaltung wird dadurch die Möglichkeit geboten, das Instrument der Stellenreserve noch besser auszunutzen. Der Dienstbetrieb in den Ämtern und Eigenbetrieben kann durch die somit ermöglichte Gewinnung von Ersatzkräften besser aufrecht erhalten werden.


Finanzielle Auswirkungen
Bei einer Aufstockung auf 8,25 Plätze ist von einem Gesamtkostenrahmen von rund 236.000 € auszugehen.


Beteiligte Stellen

Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister


Anlagen

1
Anlage



Durch Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 18. Dezember 1979 wurde das Bürgermeisteramt ermächtigt, bis zu 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Leistungsfähigkeit aus physischen oder psychischen Gründen vorübergehend so stark gemindert ist, dass sie ihren Arbeitsplatz nicht mehr voll ausfüllen können, außerhalb des Stellenplanes zu beschäftigen. Je nach Einzelfall ist von einer Verweildauer auf der Stellenreserve von bis zu neun Monaten auszugehen, wobei längerfristig Leistungsgeminderte nicht zu Lasten der Stellenreserve geführt werden dürfen. Um kurzfristige, vorübergehende Ausfälle überbrücken zu können, wird das Instrument der Stellenreserve auch weiterhin dringend benötigt.

Die Zahl der Plätze, die der Stellenreserve zur Verfügung stehen, wurde im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 1994 bis 1996 auf 7 reduziert. Im Jahre 2001 wurde die Stellenreserve zu 91,91 %, im Jahre 2002 zu 111,13 % (teilweise im Vorgriff auf 2003) und bis einschließlich August 2003 zu 58,81 % in Anspruch genommen. Auf Grund der steigenden Inanspruchnahme ist davon auszugehen, dass die pro Jahr zur Verfügung stehenden Plätze nicht mehr ausreichen werden. Damit die Stellenreserve weiterhin optimal ausgenutzt und der Ausfall von vorübergehend Leistungsgeminderten überbrückt werden kann, wird auf Anregung der Gesamtpersonalräte Verwaltung und Klinikum vorgeschlagen, die Zahl der Plätze von 7 auf 8,25 Plätze zu erweitern.

Die finanziellen Auswirkungen können betragsmäßig nicht im Detail angegeben werden, da es sich um Einzelfälle in unterschiedlicher Besoldungs-, Lohn- und Vergütungsgruppe handelt, die nicht vorhersehbar sind. Anlässlich der Reduzierung der Platzzahl von 10 auf 7 im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 1994 bis 1996 wurde von einem Gesamtbetrag für die verbleibenden 7 Plätze von 300.000 DM ausgegangen. Dieser Wert wurde entsprechend den tariflichen Vergütungserhöhungen angepasst und beläuft sich derzeit auf rd. 200.000 €. Bei einer Aufstockung auf 8,25 Plätze ist von einem Kostenrahmen von rund 236.000 € auszugehen. Die Personalverwaltung wird weiterhin darauf achten, dass die zur Verfügung stehenden Plätze und dieser vorgegebene Finanzrahmen nicht überschritten werden.