Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 577/2003
Stuttgart,
06/26/2003



Staatstheater Stuttgart
Abrechnungen 2000 und 2001
Städtische Zuweisungen 2002 und 2003




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
08.07.2003
16.07.2003



Beschlußantrag:
  1. 2000 und 2001
    Von den Abrechnungen der städtischen Zuweisungen für die Jahre 2000
    mit
    33.573.039 € (incl. Baumaßnahmen) und 2001 mit 33.844.745 € (incl. Baumaßnahmen) wird Kenntnis genommen. Die städtische Zuweisung für
    das Jahr 2000 wird von den beschlossenen 33.541.770 € um 31.269 € auf 33.573.039 € (incl. Baumaßnahmen) angehoben.
  2. 2002
    Die Zuweisung 2002 wird auf 34.935.814 € (incl. Baumaßnahmen) festgesetzt.
  3. 2003
    Für die Zuweisung 2003 werden 35.387.400 (incl. Baumaßnahmen) zuzüglich tatsächlich entstehender Personalmehrkosten durch Tarifsteigerungen bereitgestellt.
  4. Die Finanzierung zu Ziff. 2 und 3 sowie der Nachzahlung zu Ziff. 1 erfolgt aus Mitteln des Verwaltungshaushalts bei Fipo 1.3300.7110.000 – Zuweisungen an die Staatstheater Stuttgart.
    2003 wird eine
    überplanmäßige Ausgabe in erforderlicher Höhe zur Deckung der tatsächlich entstehenden Personalmehrkosten durch Tarifsteigerungen zugelassen.
  5. Mit der Beschlussfassung zu Ziffer 2 und 3 ist seitens der Stadt Stuttgart keine grundsätzliche Anerkennung der aus diesen Zuweisungen mitzufinanzierenden Bemühenszusagen aufgrund von Intendantenwünschen ab 2004 verbunden. Mit dem Land ist entsprechend zu verhandeln.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist aufgrund des Vertrages mit dem Land dazu verpflichtet, je zur Hälfte sämtliche mit dem Betrieb der Staatstheater verbundenen, durch Betriebseinnahmen nicht gedeckten Sach- und Personalausgaben sowie Ausgaben für betrieblich notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten zu tragen.

Finanzielle Auswirkungen
Unter Einbeziehung von Haushaltsresten aus Vorjahren stehen bei der im Beschlussantrag genannten Finanzposition in den Verwaltungshaushalten 2002 und 2003 zur Verfügung:

Ansatz 2002:
35.050.000 €
Ansatz 2003:
35.100.000 €
Reste Vorjahre:
459.500 €
Verfügbare Mittel gesamt:
70.609.500 €


Davon müssen beglichen werden:


Zuweisung 2002:
34.935.814 €
Nachzahlung 2000:
31.269 €
Restzahlung 2001:
140.385 €
Zuweisung 2003 ohne Mehrbedarf
aus Tarifsteigerungen
35.387.400 €
zu zahlen insgesamt:
70.494.868 €
verbleiben zur Deckung des Mehrbedarfs
aus Tarifsteigerungen:
114.632 €


Sollen die Personalmehrkosten durch Tarifsteigerungen in vollem Umfang durch Anpassung der Zuweisung der öffentlichen Hand ausgeglichen werden, werden die verbleibenden rd. 114.000 € nicht ausreichen. Eine Schätzung der tatsächlichen Mehrkosten durch das Finanzministerium beläuft sich ab 2003 auf jährlich rd. 390.000 € (Stadtanteil), so dass 2003 ca. 275.000 € überplanmäßig erforderlich sein werden (vgl. dazu ausführliche Begründung).


Beteiligte Stellen

Referat F hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 54/2003, CDU und FDP/DVP: Auswirkungen der Tarifverhandlungen auf die Staatstheater



Dr. Wolfgang Schuster

Federführendes Referat/Erstellendes Amt
OB/Kulturamt


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs 577/2003

Ausführliche Begründung:

1. Abrechnungen 2000 und 2001

Am 6. Dezember 2000 hat der Verwaltungsausschuss die städtischen Zuweisungen an die Staatstheater Stuttgart wie folgt festgesetzt (GRDrs. Nr. 532/2000):

2000:
33.541.770 €
2001:
34.062.265 €

Im Dezember 2001 rechnete das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 64.930.000 DM für den laufenden Betrieb 2000 ab; die Staatliche Hochbau- und Vermögensverwaltung rechnete im Dezember 2000 Baukosten von 733.156 DM für das Jahr 2000 ab. Insgesamt macht das Land damit 65.663.156 DM oder 33.573.039 € für das Jahr 2000 geltend. Die Differenz von 31.269 € zwischen Abrechnung und beschlossener Zuweisung muss noch nachbezahlt werden. Sie kann 2003 aus städtischen Haushaltsresten finanziert werden (vgl. auch Abrechnung 2001).

Im Oktober 2002 erfolgte die Abrechnung für den laufenden Betrieb 2001 über 65.830.600 DM oder 33.658.651 €. Hinzu kommen 186.094 € Baukosten, insgesamt 33.844.745 €. Die Abrechnung liegt damit um 217.520 € niedriger als der Beschluss. Ursachen: Die ursprünglich vom Land gemeldeten 700.000 DM oder 357.904 € für zentral veranschlagte Baumaßnahmen wurden nur mit 186.094 € ausgeschöpft. Ferner senkte sich die Anforderung um den städtischen Anteil von 45.709 € an der nachträglich verhängten globalen Minderausgabe im Landeshaushalt.

2. Zuweisung 2002

Im Staatshaushaltsplan Epl. 14 - Staatstheater - waren ursprünglich 34.568.450 € als städtische Zuweisung veranschlagt. Hinzu kamen aus damaliger Sicht geschätzte zentral bewirtschaftete Baumaßnahmen im Epl. 12 von 450.000 €. Im städtischen Haushaltsplan wurden daher veranschlagt:

Zuweisung lt. Staatshhplan (gerundet)
34.600.000 €
Baumittel
450.000 €
Summe
35.050.000 €

Nach Aufstellung der Haushaltspläne bei Stadt und Land ergaben sich folgende
Veränderungen:

· Zwingende Mehrkosten der Staatstheater aufgrund von Tarifsteigerungen und Aufstockung der Sanierungsgelder der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

· Bemühenszusagen an die Intendanten von Schauspiel und Ballett anläßlich der Verlängerung ihrer Verträge

Tarifsteigerungen und VBL:

Grundsätzlich besteht zwischen Stadt und Land Einigkeit, dass die Staatstheater Stuttgart finanziell nicht schlechter gestellt werden sollen als das Staatstheater Karlsruhe. Das Staatstheater Karlsruhe wird in der Rechtsform eines Regiebetriebes geführt, die Staatstheater Stuttgart als Eigenbetrieb. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Tarifsteigerungen zumindest im nichtkünstlerischen Bereich bei dem Staatstheater Karlsruhe automatisch in der tatsächlich anfallenden Höhe durch Land und Stadt übernommen werden, während den Staatstheatern Stuttgart bei der Bemessung der jährlichen Zuweisung ein geschätzter Prozentwert zusätzlich zur Deckung von Tarifsteigerungen zugebilligt wird. Liegt der tatsächliche Aufwand höher, liegt das Risiko in vollem Umfang bei den Staatstheatern Stuttgart.

2001 war dies der Fall: Die Tarifsteigerungen führten zu Erhöhungen der Personalkosten im Jahr 2002, die rd. 520.000 € höher lagen als die eingeplante Steigerungsrate. Die Tarifsteigerungen sollten idealerweise in Höhe des tatsächlich entstehenden Mehraufwands durch Erhöhung der Zuweisung der öffentlichen Hand ausgeglichen werden. Da jedoch die entsprechenden Haushaltsmittel im Landesetat, aber auch im städtischen Haushalt nicht zur Verfügung stehen, schlägt das Land als Kompromiss vor, die geschätzten Tarifsteigerungen 2002 zur Hälfte zu übernehmen. Auf die Stadt entfiele ein Anteil von 130.000 €. Die Staatstheater erbringen die nicht durch Erhöhung der Zuweisung der öffentlichen Hand gedeckten Mehrkosten von rd. 260.000 € durch Einsparungen in ihrem Wirtschaftsplan. Die Theaterleitung wies darauf hin, dass diese Einsparung nur einmalig im Jahr 2002 erbracht werden könne, dauerhaft sei eine Deckung aus dem Wirtschaftsplan der Staatstheater nicht möglich. Ab 2003 müsse die Zuweisung der öffentlichen Hand daher um weitere rd. 260.000 € erhöht werden (Stadtanteil wiederum 130.000 €).

Das Land schlägt ferner vor, die neu entstandenen Kosten für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder durch eine Anhebung der Zuweisung zu finanzieren. Der Stadtanteil beträgt: 191.150 €.

Bemühenszusagen an die Intendanten:

Anlässlich der Verlängerungen der Verträge von Schauspielintendant und Ballettintendant 2001 wurden den Intendanten Bemühenszusagen gegeben.

Das Land schlägt vor, die Bemühenszusagen zumindest teilweise zu berücksichtigen. Als Finanzierung ist vorgesehen: Aus dem im Wirtschaftsplan der Staatstheater verankerten Baukorridor werden zunächst theaterintern 2002 und 2003 511.300 € in den laufenden Haushalt umgeschichtet. Durch weitere interne Umschichtungen im Einzelplan 14 des MWK fließen den Staatstheatern außerdem 292.800 € (2002, Stadtanteil 146.400 €) und 472.100 € (2003, Stadtanteil 236.050. €) zu, die zur Finanzierung von Bemühenszusagen dienen sollen. Dem steht die Globale Minderausgabe im Landeshaushalt von 474.200 € (2002, Stadtanteil: 237.100 €) und 499.400 € (2003, Stadtanteil: 249.700 €) gegenüber.

Nach Mitteilung des Finanzministeriums vom 19. Dezember 2002 ergibt sich danach
folgendes Bild:

2002
2003
Zuweisung lt. Staatshhplan
34.568.450
35.079.900
abzüglich globale MA
- 237.100
- 249.700
zuzüglich:
Bemühenszusagen/Umschichtung im Epl. 14
+ 146.400
+ 236.050
VBL
+ 191.150
+ 191.150
Tarifsteigerung, anteilig
+ 130.000
+ 130.000
ergibt:
Anforderungen des Landes, Epl. 14
34.798.900
35.387.400
zzgl. Bau, zentral veranschlagt im Epl. 12
136.914
0
Summe
34.935.814
35.387.400
3. Zuweisung 2003 Neben der bisher geltend gemachten Zuweisung steht noch die Finanzierung weiterer Personalkostenerhöhungen aus Tarifsteigerungen im Raum. Erwartet werden neben der aus 2001 bestehenden Deckungslücke von 130.000 € (Stadtanteil) ab 2003 weitere rd. 260.000 € (Stadtanteil), so dass sich die Anforderung an die Stadt von 35.387.400 € um rd. 390.000 € auf rd. 35.780.000 € erhöhen würde.

Für die Finanzierung des Langzeitbauprogramms stehen städtischerseits auf absehbare Zeit keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung.


4. Finanzielle Situation im städtischen Haushalt

Die Zuweisungen von Stadt und Land an den Eigenbetrieb Staatstheater sind als Gesamtbetrag im Einzelplan 14 des Landeshaushalts veranschlagt. Daneben sind als Folge zwingender Haushaltsvorschriften des Landes im Einzelplan 12 im Etat der Staatlichen Hochbauverwaltung als Teil des Baukorridors von 6 Mio. DM /3,07 Mio. € Mittel für neue, substanzverbessernde Maßnahmen sowie für Investitionen über 750.000 DM/383.500 € im Einzelfall veranschlagt, die im Rahmen des Staatstheatervertrages von der Stadt mitzufinanzieren sind. Die im Einzelplan 12 veranschlagten Baumittel sind nicht im Wirtschaftsplan der Staatstheater enthalten! Die Stadt erhält daher bisher zwei Abrechnungen: Eine auf dem Wirtschaftsplan/Jahresergebnis der Staatstheater basierende des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie eine auf den tatsächlichen Ergebnissen der zentral im Epl. 12 finanzierten Baumaßnahmen der Staatlichen Hochbauverwaltung. Da sich Baumaßnahmen oft länger als geplant hinziehen, werden Maßnahmen des Epl. 12 häufig erst durchgeführt und abgerechnet, wenn das Jahr der Veranschlagung bereits abgeschlossen wurde. Im städtischen Haushalt werden daher Reste gebildet und über die Jahre übertragen, um den verzögerten Abrechnungen, zu deren Zahlung die Stadt vertraglich verpflichtet ist, gerecht werden zu können. Ende 2001 wurden Reste von insgesamt 459.500 € übertragen.

Das Finanzministerium hat schriftlich versichert, dass aus der Zeit vor 2003 keine Forderungen aus Bauabrechnungen mehr an die Stadt gestellt werden, insbesondere dass mit der Zahlung von 136.914 € (vgl. Zuweisung 2002) die Finanzierung der Punktzüge in der Oper abgeschlossen ist. Rechnet man unter dieser Voraussetzung die bisherigen Forderungen des Landes für 2002 und 2003 mit den im städtischen Haushalt 2002 und 2003 verfügbaren Mitteln gegen, verbleibt ein Betrag von rd. 114.000 €, der zur Deckung von Tarifsteigerungen und evtl. Bauabrechnungen 2003 zur Verfügung steht:

Verfügbare Mittel 2002 und 2003:
70.609.500 €
Nachzahlungen 2000 und 2001
171.654 €
Zuweisung 2002:
34.935.814 €
verbleiben für 2003:
35.502.032 €
Anforderung ohne Tarifsteigerungen
35.387.400 €
noch nicht verfügter Rest
114.632 €
Dieser Rest wird nicht ausreichen, die erwarteten Nachforderungen aufgrund der Tarifsteigerungen zu decken. Eine erste Berechnung der Staatstheater ergab eine tatsächlich entstehende Mehrbelastung ab 01.01.2003 von rd. 520.000 € (wie 2001), von der 260.000 € anteilig auf die Stadt entfielen. Hinzu kommen die noch nicht finanzierten rd. 130.000 € aus dem Jahr 2001, die ab 2003 übernommen werden sollen; die städtische Zuweisung 2003 wird sich daher um rd. 390.000 € steigern gegenüber den bisher vorgesehenen 35.387.400 € (vgl. Ziff. 3). Bei Anrechnung des bestehenden Rests von rd. 115.000 € verbleiben rd. 275.000 € ungedeckt und müssten überplanmäßig bereitgestellt werden.

Bei einem Vorgespräch zwischen Stadt- und Landesverwaltung über die Veranschlagung im Landeshaushalt 2004, aus der sich die Veranschlagung im städtischen Haushalt ableitet, bestand Einigkeit darüber, dass Tarifsteigerungen in Höhe des tatsächlich entstehenden Aufwands durch Erhöhungen der Zuweisungen der öffentlichen Hand gedeckt werden sollten. Die Staatstheater werden in Absprache mit den Landesministerien konkrete Berechnungen für 2003 und 2004 vornehmen und in der nächsten Verwaltungsratssitzung zusammen mit dem Wirtschaftsplan 2003/2004 vorlegen. (Auf Wunsch der Stadt werden die Staatstheater in der selben Sitzung auch eine Hochrechnung der städtischen Zuweisung 2005 einbringen). In diesem Vorgespräch wurde auch vereinbart, ab 2004 Baumittel und laufenden Betrieb getrennt zu bewirtschaften; eine Verwendung von Mitteln des Baukorridors für den laufenden Betrieb soll damit künftig ausgeschlossen bzw. nur durch besondere Vereinbarung möglich sein. Die Stadt wird daher künftig wieder Baumittel in Höhe des vereinbarten Baukorridors zuzügl. der Personalkostenpauschale getrennt veranschlagen.