Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs1191/2009
Stuttgart,
11/06/2009
Haushalt 2010/2011
Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 09.11.2009
Eindämmung des Rechtsextremismus
Beantwortung / Stellungnahme
Zu 1. und 2.
Aus Sicht der Stadtverwaltung genügen die bestehenden finanziellen und personellen Ressourcen. Die Stadtverwaltung sieht derzeit keine Notwendigkeit, eine Stelle für einen Rechtsextremismusbeauftragten oder ein eigenes Budget für dieses Themenfeld einzurichten.
Begründung:
Nach wie vor gibt es nach Einschätzung der Träger der städtischen und der freien Jugendarbeit sowie der Polizei in Stuttgart keine organisierten Strukturen im Bereich des Rechtsextremismus und keine „rechtsradikale Szene“.
Im Stadtgebiet sind darüber hinaus nur vereinzelte Konzerte oder Veranstaltungen der rechten Szene bekannt, so dass von einer Häufung nicht die Rede sein kann. Gegen den angesprochenen Auftritt eines kroatischen „Hass-Sängers“ konnte die Stadtverwaltung nicht rechtzeitig vorgehen, da weder Straftaten noch sonstige Tatsachen vorlagen, die ein Verbot gerechtfertigt hätten.
Bei den Maßnahmen zur Eindämmung des Rechtsradikalismus arbeiten die Stadtverwaltung, das Polizeipräsidium Stuttgart und die Träger der Jugendarbeit gut zusammen. Die Einrichtung der städtischen und freien Jugendarbeit leisten durch ihre Tätigkeit wichtige Präventionsarbeit.
Darüber hinaus tauschen sich die Träger der Jugendarbeit, Jugendgerichtshilfe und die Polizei im Arbeitskreis Jugendkriminalität regelmäßig über Erkenntnisse und neue Entwicklungen zum Thema Rechtsradikalismus aus.