Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Umwelt/Sicherheit und Ordnung
Gz: USO 2018-03
GRDrs 701/2003
Stuttgart,
08/13/2003



Übernahme von Kosten für den Schulweghelfer- und Schülerlotsendienst sowie für die Ausstattung der Schulanfänger mit Sicherheitsmützen, Spannbandaktion



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschußBeschlußfassungöffentlich 10.09.2003



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt der Verkehrswacht Stuttgart e. V. im Jahr 2003

2. Der Aufwand bis zu 15.500 Euro ist im Verwaltungshaushalt bei der AHSt. 1.1100.6240.000 Amt für öffentliche Ordnung, Verkehrserziehung, zu decken. Die Zuwendung wird im Höchstbetrag auf die dort verfügbaren Haushaltsmittel - gegenwärtig 13.000 Euro - beschränkt.

3. Für die Zustimmung gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Landeshauptstadt Stuttgart.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zuschuss an die Verkehrswacht Stuttgart e.V., damit der Schulweghelfer- und Schülerlotsendienst in Stuttgart aufrechterhalten werden kann, die ABC-Schützen mit Sicherheitsmützen ausgestattet und die Spannbandaktion “Schule hat begonnen” durchgeführt werden können. Die Finanzierung des Schulweghelfer- und Schülerlotsendienstes ist für die Verkehrswacht zunehmend schwieriger, da Versicherungen, die ursprünglich 30 % der Kosten übernahmen, sich zurückgezogen haben. Der Verkehrswacht ist es in den letzten Jahren gelungen, mittels Sponsoren Gelder für die Sicherheitsmützen aufzubringen, und sie rief hierfür bereitgestellte Haushaltsmittel nicht ab, die verfielen. Gleichzeitig wäre dieses Geld jedoch dringend zur Finanzierung des Schulweghelfer- und Schülerlotsendienstes benötigt worden, konnte aber aufgrund der 50 %-Klausel nicht für diesen Zweck verwendet werden.


Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
13,000.00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene Einnahmen
Euro
Laufende Erträge
Euro
Von der Stadt zu tragen
13,000.00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
Euro




Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag der Verkehrswacht Stuttgart e.V. vom 25.03.2003

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Jürgen Beck
Bürgermeister


Anlagen

Ausführliche Begründung

Anlage 1 zur GRDrs 701/2003
Ausführliche Begründung:

Der Schulweghelferdienst wird seit Anfang 1984 als Dauereinrichtung betrieben (Gemeinderatsdrucksache Nr. 70/1984), auf die wegen der erfolgreichen Unfallvorbeugung nicht mehr verzichtet werden kann. Die Verkehrswacht Stuttgart e.V. erhält in diesem Zusammenhang seither einen Zuschuss in Höhe der hälftigen Kosten für die Entschädigung der Schulweghelfer (erwachsene Personen) in Stuttgart, höchstens jedoch 15.500 Euro jährlich.

Seit 1991 (Gemeinderatsdrucksache Nr. 679/1991) sind in diesem Betrag zusätzlich Zuschüsse für die Betreuung, Fortbildung und Ausstattung von Schülerlotsen sowie für die Ausstattung der Stuttgarter Schulanfänger mit gelben Sicherheitsmützen enthalten. Seit 1994 (Gemeinderatsdrucksache Nr. 271/1994) deckt dieser Betrag auch die städtische Beteiligung an der Spannbandaktion ”Schule hat begonnen” zum Schuljahresbeginn ab.

Die Schulweghelfer erhalten eine Vergütung von 6 Euro pro Stunde zuzüglich Sozialabgaben und pauschalierter Lohnsteuer. Die Finanzierung des Schulweghelferdienstes wird außer von der Stadt (Anteil 50 %) und den Amtsgerichten (ursprünglicher Anteil rund 20 % durch Zuweisung von Geldbußen) von einigen Versicherungen (ursprünglich 30 %) getragen. Da in den vergangenen Jahren mehrere Versicherungen ihre Unterstützung einstellten, ist die Finanzierung des Schulweghelfer- und Schülerlotsendienstes problematisch geworden. Es kommt den ebenfalls von der Verkehrswacht zusammen mit dem Verkehrserziehungsdienst der Landespolizeidirektion Stuttgart II ausgebildeten und eingewiesenen Schülerlotsen eine immer größere Bedeutung zu.

Im Gegensatz zu den Schulweghelfern erhalten die Schülerlotsen für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Es ist jedoch erforderlich, die Schülerlotsen einheitlich und verkehrsgerecht (Mütze, Kelle, feste Schuhe) auszustatten. Darüber hinaus ist neben der intensiven Einführung in die Tätigkeit eine fortdauernde Betreuung und Schulung der Schülerlotsen unerlässlich (Erste Hilfe/Verkehrsrecht). Die Bezuschussung der dadurch entstehenden Aufwendungen im Rahmen der bisherigen Leistungen für den Schulweghelferdienst liegt im Interesse einer wirkungsvollen Absicherung der Schulwege.

Die Finanzierung des Schulweghelfer- und Schülerlotsendienstes wird zunehmend schwieriger, da sich die Versicherungen, die sich ursprünglich mit 30 % an den Gesamtkosten beteiligten, aus diesem Bereich zurückziehen. Mit jedem Euro, den die Versicherungen u.a. nicht mehr aufbringen, gehen der Verkehrwacht 2 Euro verloren, da die Stadt 50 % der Gesamtkosten übernimmt. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass die Bereitstellung von neuen Schulweghelfern, selbst wenn die Elternschaft eine Person bereitstellt, aus finanziellen Gründen abgelehnt werden muss. Gleichzeitig verfallen Gelder, da die Stadt bisher zwar einen Gesamtzuschuss von maximal 15.500 Euro bereitgestellt hat, aber aufgrund der 50 % Klausel diese nicht voll abgerufen werden konnten. 2001 wurde lediglich ein Betrag von 7.925,02 Euro an die Verkehrswacht ausbezahlt. Der Zuschuss wird bislang nur dann voll ausgeschöpft, wenn die Stadt die Mützen für die Schulanfänger mitfinanziert. Gelingt es aber, Sponsoren für diese meist medienwirksame Aktion zu gewinnen, kommt das Geld der Sponsoren der Stadt zu Gute und die Verkehrswacht kann nicht davon profitieren. Deshalb wünscht sie eine Erhöhung des Prozentsatzes von 50 % auf 80 % für den Schulweghelferdienst. Die bislang bestehende Höchstgrenze des Zuschusses von 15.500 Euro muss hierbei allerdings an die jeweiligen haushaltsmäßigen Gegebenheiten angepasst werden.

Die Spannbandaktion ”Schule hat begonnen” hat sich seit ihrer Einführung ebenfalls als ein fester Bestandteil des Maßnahmen-Bündels zum Beginn des Schuljahres entwickelt. Durch die Bereitschaft der freiwilligen Feuerwehren zum Auf- und Abhängen der Spannbänder können die Kosten minimiert werden.

Die Ausstattung der Stuttgarter Schulanfänger mit auffälligen Sicherheitsmützen zum Schuljahresanfang durch die Verkehrswacht ist zusammen mit der Spannbandaktion "Schule hat begonnen” eine wichtige flankierende Maßnahme, um Verkehrsteilnehmer auf die besonders gefährdeten ABC-Schützen aufmerksam zu machen.

Um die Aufgaben und die notwendige Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet der Schulwegsicherung weiterhin erfolgreich erfüllen zu können, ist eine Weitergewährung des Zuschusses erforderlich. Erfreulicherweise sind die Schulwegunfälle im Jahr 2002 gegenüber dem Vorjahr nochmals rückläufig und befinden sich im Vergleich zu den sonstigen Kinderunfällen auf einem permanent niedrigen Niveau. Angesichts der Tatsache, dass jeder Unfall einer zuviel ist, dürfen alle für die Schulwegsicherheit zuständigen Stellen bei der Stadtverwaltung, der Verkehrswacht und der Landespolizeidirektion Stuttgart in ihren Anstrengungen und Aktivitäten nicht nachlassen, und die Finanzierung der Maßnahmen muss sichergestellt werden.