Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1020/2009
Stuttgart,
11/09/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 11.11.2009



Haushalt 2010/2011 Kostenloser Eintritt für Schwimmunterricht im Freibad

Beantwortung / Stellungnahme

Bisherige Verfahrensweise:
Schulklassen, die Schulschwimmunterricht in den von uns belegten Hallenbädern und Lehrschwimmbädern durchführen, können auf Antrag ausnahmsweise bei entsprechendem Wetter anstatt ins Hallenbad auch mal ins Freibad gehen. Die Eintrittskosten hierfür werden dem Schulverwaltungsamt zusätzlich zu den Hallenbadbelegungskosten von den Bäderbetrieben Stuttgart (BBS) jährlich in Rechnung gestellt und intern verrechnet. Eintrittsgelder für Schwimmfeste, Projekttage usw. werden nicht übernommen.

Im Laufe der letzten Jahre sind die Kosten für die Freibadbesuche erheblich gestiegen (2004 rd. 7.000 Euro, 2005 rd. 14.000 Euro, 2006 rd. 17.000 Euro). Um einen weiteren Anstieg der Kosten zu verhindern, muss die bislang geübte Praxis überdacht werden.

Neuregelung ab dem Schuljahr 2009/2010:
Angesichts der wichtigen Bedeutung des Schwimmens innerhalb des Sportunterrichts sieht die Verwaltung die Möglichkeit, dass ab der neuen Freibadsaison die Schulen bzw. Klassen, für die Belegungszeiten im Hallenbad vorgesehen sind, in den Sommermonaten wahlweise auch in die Freibäder gehen können. Die bislang praktizierte Verrechnung zwischen BBS und dem Schulverwaltungsamt entfällt.

Außerdem sollte Ziel der neuen Überlegungen sein, weitere Anreize zu schaffen, um zusätzlichen Klassen die Möglichkeiten für die Ausübung dieser Sportart einzuräumen. Auch Schulen, denen nicht im gewünschten Umfang Stunden in Hallenbädern zugewiesen werden konnten, sollten die Möglichkeit erhalten, über diesen Weg vereinzelt Sportstunden im Sommer (anstelle in der Turnhalle) im Freibad kostenfrei abhalten zu können. Auch soll das kostenlose Angebot für Freibadbesuche künftig für zusätzliche Unterrichtsangebote im Rahmen des lehrplanmäßigen Unterrichts (ggf. auch AG’s und Ergänzungsunterricht) gelten. Hier bleibt es bei der innerstädtischen Verrechnung, deren Höhe auf 10.000 Euro jährlich begrenzt ist.

Wichtige Voraussetzung in beiden Fällen ist allerdings, dass für die Stadt keine zusätzlichen Beförderungskosten anfallen.

Vom kostenlosen Eintritt in Freibädern ausgeschlossen bleiben weiterhin außerunterrichtliche Veranstaltungen, die mit Ausflügen oder anderen Exkursionen vergleichbar sind und für die in der Schule auch Fahrtkosten und/oder Eintrittsgelder erhoben werden.

Diese Neuregelung muss in den Einzelheiten der Abwicklung noch unter den beteiligten städtischen Einrichtungen zusammen mit dem Staatlichen Schulamt und den geschäftsführenden Schulleitungen abgestimmt und rechtzeitig vor der neuen Freibadsaison den Schulen mitgeteilt werden.

Mögliche Hilfen für Schüler/innen mit Bonuscard
Im Antrag wird darauf verwiesen, dass bei einer Kostenbeteiligung Probleme auftreten könnten wenn nicht alle Kinder das Geld aufbringen können. Damit kein Kind wegen finanzieller Nöte von gemeinsamen Aktivitäten der Klassen ausgeschlossen wird, erhalten alle städtischen allgemein bildenden Schulen und Sonderschulen seit Anfang dieses Jahres ein jährliches Budget von 50 Euro je bonuscard-berechtigtem Kind. Diese Mittel bilden ein Gesamtbudget, über dessen sinnvolle Verwendung die Schule eigenverantwortlich entscheidet. Der Einsatz kann sich z. B. auf die Angebotsbereiche Gesundheit, Bewegung, Musik, Kultur beziehen oder aber kann für die gezielte finanzielle Unterstützung einzelner Kinder verwendet werden. U. a. ist hier gedacht an die Übernahme von Projektkosten, Kosten für ergänzende Angebote, schulische Veranstaltungen wie Lerngänge/Exkursionen/Praktika, Finanzierung von Ausflügen und Eintrittsgeldern usw.

Mit diesem Budget müssten auch alle oben beschriebenen kostenpflichtigen Fälle unbürokratisch abgedeckt werden können.






Vorliegende Anträge/Anfragen

605/2009 der SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft




Dr. Susanne Eisenmann



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