Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1042/2003
GZ:
OB 4611-00
Sitzungstermin: 12.11.2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Lang
Berichterstattung:Frau Dr. Matschke (OB-ICG)
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Flexible Kinderbetreuung außerhalb der Regelzeiten (Ergebnisbericht / Pilotprojekt)

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 10.11.2003, öffentlich, Nr. 130

Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 04.11.2003, GRDrs 1042/2003, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Ergebnisbericht der Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern über erweiterte Angebote bereits vorhandener, d. h. zusätzlich (abends, nachts, samstags, sonntags, in den Ferien) nutzbarer Räumlichkeiten zur Kinderbetreuung (4 Einrichtungen freier Träger) sowie der konkreten Nachfrage/ Bedarfe wird Kenntnis genommen. (Anlage 1)
Eine adäquate, an den Bedarfen der Umfrage ausgerichtete Umsetzung der Angebote (4 freie Träger) und die Vermittlungsleistung wird organisationstechnisch verantwortlich von der Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern, befristet bis zum 31.12.2004, durchgeführt und bewertend begleitet. Die Kostenerhebung erfolgt auf einzelvertraglicher Regelung zwischen Trägern und Eltern ohne Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart. Zum 31.5.2004 wird ein Zwischenbericht, zum 31.3.2005 ein Abschlussbericht erstellt.
Die Abfrageergebnisse bzgl. einer erweiterten Nutzung von 15 städtischen Kindertagesstätten werden in der Verantwortung des Jugendamtes bearbeitet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse in ihrer weiteren Planung zu berücksichtigen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Pilotprojekt “Kinderbetreuung und musikalische Früherziehung am Samstag”, befristet auf zwei Jahre, umzusetzen.
Das Pilotprojekt findet in den Räumen des Treffpunkt Kinder der vhs und der Stuttgarter Musikschule im TREFFPUNKT Rotebühlplatz statt.
Der Bedarf für eine 15% Planstelle Musikschullehrer/in, BAT Vb wird befristet für zwei Jahre anerkannt. Über die Schaffung ist im Rahmen der Stellenplanberatungen zum Haushalt 2004/2005 zu entscheiden.
Die Kinderbetreuung wird personell über Honorarkräfte des Treffpunkt Kinder der vhs gewährleistet.

3. Die Finanzierung des Pilotprojektes “Kinderbetreuung und musikalische Früherziehung am Samstag” erfolgt kostendeckend über Elternbeiträge. Auf der Grundlage einer einzelvertraglichen Regelung zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart/Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern und den Eltern werden die Beiträge kostendeckend von der Stabsstelle erhoben und durch Verrechnung der Personalkosten an das Kulturamt und die vhs Stuttgart weitergegeben.

Positiv zur Vorlage äußert sich StRin Ripsam (CDU). Sie teilt mit, nach Einschätzung der CDU-Gemeinderatsfraktion sollte dieses Projekt zu gegebener Zeit in das Jugendamt integriert werden. Es könne nicht sein, dieses Projekt über Jahre hinweg bei der Stabsstelle zu belassen.

Nach Aussage von StRin Sawade (SPD) ist es für ihre Fraktion bedeutsam, dass keine Doppelstrukturen aufgebaut werden. Kinderbetreuung müsse Aufgabe des Jugendamtes bleiben. Die Angebotsstruktur bezeichnet StR Wölfle (90/GRÜNE) als nicht richtig. Der Anstoß sei zwar richtig gewesen, aber die Umsetzung finde an der falschen Stelle statt. Er und StRin Sawade äußern sich kritisch zur Kosten-/Nutzungsrechnung.

Das Vorgestellte wird von StR J. Zeeb (FW) als sinnvolles Angebot bezeichnet.

Im weiteren Verlauf trägt Frau Dr. Matschke vor, bei der Zusammenführung von konkreten Angeboten zur zusätzlichen Kinderbetreuung und bei der Abfrage, wer dieses Angebot in Anspruch nehmen wolle, sei keine Umfrage durchgeführt worden. Vielmehr habe die Stabsstelle ihre Aufgabe darin gesehen, beschäftigungspolitisch diese Kinderbetreuung anzugehen. Bezüglich der Chancengleichheit von Frauen seien an ihre Stabsstelle die Problemzeiten samstags und abends herangetragen worden. Daraufhin sei geschaut worden, welche Räumlichkeiten es denn gebe und danach habe man abgeklärt, unter welchen Bedingungen ein Angebot erfolgen könne (organisationstechnische Vermittlung).

Die Ferienbetreuung im Haus der Familie sei nicht nur für Nichtstuttgarter. Es gebe Menschen, die in Stuttgart arbeiteten, aber außerhalb von Stuttgart wohnten, welche diese Ferienbetreuung benötigten. Den Eltern, die bereit seien, für ein solches Angebot das Doppelte zu bezahlen, was ein Waldheimangebot koste, müsse ein solches Angebot zugestanden werden.

EBM Dr. Lang stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.