Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 713/2003
Stuttgart,
08/22/2003



Berufliche Integration chancenarmer junger Menschen in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß
Beratung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
15.09.2003
24.09.2003



Beschlußantrag:
  1. Von der Analyse der aktuellen Situation chancenarmer junger Menschen im Übergang von der Schule ins Erwerbsleben wird Kenntnis genommen (Anlage 1, Seite 5 - 9).
  2. Der Beendigung der Förderung des "Jugendbüros Hallschlag", des "Schulungs- und Medienservice-Centers" und "Servicezentrums für hauswirtschaftliche Hilfen in Privat- und Geschäftshaushalten" zum 31.12.2003 wird zugestimmt (Anlage 1, Seite 16).
  3. Der Umsetzung des Konzeptes "400 plus Zukunft" ab 1.10.2003 wird zugestimmt (Anlage 1, Seite 9 - 11 und Anlage 3).
  4. Der Übernahme einer zusätzlichen Beraterstelle in die Regelförderung von JobConnections wird zugestimmt (Anlage 1, Seite 12 - 13).
  5. Der Weiterfinanzierung der bestehenden Angebote "Sozialarbeit/Jugendberufshilfe an Beruflichen Schulen", "Penga" und "Sozialpädagogisch begleitetes Wohnen für junge Frauen" wird zugestimmt (Anlage 1, Seite 13 - 15).
  6. Der Beendigung der Förderung der Mädchenwerkstatt zum 31.08.2004 und der Finanzierung eines erweiterten Angebots "fit for life" wird zugestimmt (Anlage 1, Seite 12).
  7. Der Entfristung der Koordinatorenstelle "Berufliche Integration chancenarmer junger Menschen in Stuttgart" wird zugestimmt (Anlage 1, Seite 21).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der letzte Überblick über das Handlungsfeld "Berufliche Integration chancenarmer junger Menschen in Stuttgart" wurde im Rahmen der GRDrs. 815/2001 gegeben. Konnte zum damaligen Zeitpunkt noch von einer guten Arbeits- und Ausbildungsmarktlage und einem Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit berichtet werden, hat sich diese Situation in den letzten beiden Jahren sehr verändert. So ist beispielsweise die Jugendarbeitslosigkeit von 1.564 arbeitslos gemeldeten jungen Menschen im Juni 2001 um ca. 25 % auf 2.105 Arbeitslose unter 25 Jahren im Juni 2003 gestiegen.

Aufgrund des Anstiegs der arbeitslos gemeldeten jungen Menschen und der Haupt- und Förderschulabgänger/innen sowie des Rückgangs an Ausbildungsstellen und der hohen Nachfrage nach weiterführenden Schulplätzen gibt es in diesem Jahr mehr junge Menschen, die ohne konkrete Anschlussperspektive sind als in den Jahren zuvor. Hinzu kommt der Wegfall von rund 120 niederschwelligen Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätzen, die bisher hauptsächlich vom Arbeitsamt und aus Landesmitteln finanziert wurden.

Die Stadt förderte bisher 13 Angebote zur beruflichen Integration chancenarmer junger Menschen in Höhe von 2.162.000 €. Davon sind im Haushalt des Jugendamtes 1.805.000 € eingestellt und im Haushalt des Sozialamtes 357.000 € (bisher Lohnkosten nach § 13 KJHG).
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen,
Um das Angebot an niederschwelligen Unterstützungsangeboten aufrecht zu erhalten, entwickelte das Jugendamt gemeinsam mit der Berufsberatung ein Konzept für niederschwellige Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätze zur Berufsvorbereitung und zum Nachholen des Hauptschulabschlusses (400 plus Zukunft).
Mit den freiwerdenden Mittel des Jugendamtes aus der (Ko)Finanzierung von Angeboten, die nicht weitergeführt werden, und unter Einbeziehung von Mittel der Berufsberatung aus dem Jugendsofortprogramm JUMP können 113 Plätze in ca. 20 verschiedenen Berufsfeldern geschaffen werden, auf denen jährlich 150 - 200 junge Frauen und Männer beschäftigt werden können.

Im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel von jährlich 2.162.000 € werden zukünftig folgende Angebote auf der Grundlage von Leistungsverträgen finanziert:

AngebotKosten 2004Kosten 2005
400 plus Zukunft1.401.200 €1.401.200 €
Sozialarbeit/Jugendberufshilfe an Beruflichen Schulen310.000 €310.000 €
Penga61.500 €61.500 €
Sozialpädagogisch begleitetes Wohnen für junge Frauen30.790 €33.000 €
JobConnections254.600 €254.600 €
Mädchenwerkstatt bzw. fit for life101.500 €101.500 €
Erforderliche Gesamtmittel2.159.590 €2.161.800 €
Haushalt des Jugendamtes
Haushalt des Sozialamtes
1.805.000 €
357.000 €
1.805.000 €
357.000 €
Zur Verfügung stehende Gesamtmittel2.162.000 €2.162.000 €

Die Verwaltung empfiehlt, alle Angebote bis Sommer 2006 zu befristen und im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen 2006/2007 neu zu entscheiden.

In der letzten Drucksache 815/2001 wurde über die Einführung eines Projektcontrollings berichtet. Nach dem gemeinsamen Einstieg mit den Trägern in dieses Thema im letzten Jahr, kamen die Empfehlungen der Hartz-Kommission und im Zuge dessen die schrittweise Einstellung der gemeinsamen Angebote von Arbeitsvermittlung und Jugendamt. Daher wurde das Projektcontrolling zunächst nicht weiter verfolgt. Die neue, nun einheitlichere Struktur der Angebote bietet eine gute Grundlage für den systematischen Aufbau eines Fachcontrollings. Gesteuert wird zukünftig über aussagekräftige Daten und über angebotsbezogene Fach- und Qualitätszirkel.

Die Koordinationsstelle hat sich bewährt. Das Ergebnis der Arbeit sind tragfähige Netzwerke, mehr Transparenz in den Strukturen, ein zielgerichteter Einsatz der Mittel und eine Präsenz des Themas bei den Arbeitsmarktakteuren. Dies lag auch daran, dass den Kooperationspartnern eine feste Ansprechperson zur Verfügung stand. Die Pflege und Weiterentwicklung der aufgebauten Strukturen sowie das Fachcontrolling sind Daueraufgaben, zumal sich die Situation im Übergang Schule - Beruf in absehbarer Zeit nicht ändern wird und es immer junge Menschen geben wird, die nicht ohne zusätzliche Hilfe den Einstieg ins Erwerbsleben schaffen. Um der Komplexität des Handlungsfeldes gerecht zu werden, wird die Entfristung der Koordinationsstelle beantragt.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
Euro
Laufende Aufwendungen
2,162,000.00 Euro
Objektbezogene Einnahmen
Euro
Laufende Erträge
Euro
Von der Stadt zu tragen
Euro
Folgelasten
2,162,000.00 Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
Euro
Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 2.162.000 € stehen nach Umbuchung aus Unterabschnitt 4109 des Sozialamtes in der AHSt. 1.4520.7600.000 zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

Die Drucksache wurde von OB/82 und Referat WFB mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Finanzierungsübersicht zum Haushalt 2004/2005
Anlage 3: Konzeption 400 plus Zukunft
Anlage 1 zur GRDrs. 713/2003

Ausführliche Begründung

  1. Analyse der aktuellen Situation chancenarmer junger Frauen und Männer im Übergang von der Schule ins Erwerbsleben (siehe Beschlussantrag 1)


1.1 Schulabgänger/-innen und ihre Perspektiven

Auf der Grundlage der Angaben in der Amtlichen Schulstatistik des Schulverwaltungsamtes, Stand Januar 2003, ist die Zahl der Schulabgänger/-innen der unteren Bildungsgänge in diesem Jahr leicht gestiegen. Im Schuljahr 2002/2003 besuchten 1.620 Schüler/-innen die Abschlussklassen 9 und 10 der Hauptschule. Das sind 6% mehr als im Jahr zuvor. In der Oberstufe der Förderschulen ist mit einer Zal von 427 Schülerinnen und Schüler eine Zunahme um 4,5% zu verzeichnen.

Lehrstellensituation

Gemeldete Ausbildungsstellen (Quelle: Arbeitsamt Stuttgart, Information und Controlling, Juni 2003):

Arbeitsamtsbezirk Stuttgart:8.119(-10,5% im Vergleich zum Juni 2002)
Stadtgebiet Stuttgart:5.563(-10,7% im Vergleich zum Juni 2002)

Nach Eindruck der IHK und der Berufsberatung hat sich das Entscheidungsverhalten der Betriebe, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen, zeitlich nach hinten verlagert. Dies spiegelt sich an der Entwicklung der gemeldeten Ausbildungsstellen im Jahresverlauf wider. So waren es im Februar 2003 im Arbeitsamtsbezirk noch 14,1%, im April 2003 noch 11,8% und im Juni, wie oben angeführt, noch 10,5% weniger gemeldete Ausbildungsstellen als in den Vorjahresmonaten. Dies führt auch dazu, dass die Ausbildungsverträge später abgeschlossen werden.

In einer aktuellen Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft begründen die Betriebe ihre Zurückhaltung hauptsächlich mit der ungünstigen Wirtschaftslage. Hinzu kommen nach Aussagen der Betriebe die wachsende mangelnde Ausbildungsreife der jungen Menschen, fehlendes Ausbildungspersonal bei Kleinbetrieben und die Ausbildungskosten, die sich nur bei einer Übernahme der jungen Menschen nach der Lehre lohnen. (vgl. Informationsdienst Berufsausbildung Jugendarbeitslosigkeit, Nr.05/2003, Kurz-Verlag Stuttgart.)


Weiterführende Schulen

Für viele Jugendliche, die weiter auf die Schule gehen wollen oder die keinen Ausbildungsplatz erhalten bzw. sich keine Chancen ausrechnen, ist die erste Alternative zur Ausbildung die zweijährige Berufsfachschule. Dort können sie einen höheren Schulabschluss (Mittlere Reife) erreichen und somit ihre Chancen für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessern.

In diesem Jahr übertraf die Nachfrage die zur Verfügung stehende Anzahl der Schulplätze weit vor Anmeldeschluss im Februar und war auf Rückfrage bei verschiedenen Beruflichen Schulen so hoch wie nie zuvor. Dies betraf alle drei Berufszweige (kaufmännisch, gewerblich-technisch, hauswirtschaftlich). So gingen beispielsweise bei der Friedrich-von-Cotta-Schule für zwei Klassen über 200 Bewerbungen ein und bei der Werner-Siemens-Schule ca. 150. Der hohe Andrang hob den Notenschnitt für die Aufnahme an, so dass bei den meisten Beruflichen Schulen die Mindestvoraussetzung des Notendurchschnitts von 3,0 auf durchschnittlich 2,6/2,7 anstieg. Um den hohen Bedarf etwas abzufangen, richtet die Robert-Mayer-Schule eine zusätzliche Klasse ein. Zudem wird teilweise die Klassenstärke um 2 - 3 Schüler/-innen erhöht.

Ist der Besuch der zweijährigen Berufsfachschule aufgrund des unzureichenden Notendurchschnitts oder des fehlenden Hauptschulabschlusses nicht möglich, kann im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) der Hauptschulabschluss verbessert oder nachgeholt werden.
Laut Meldestelle gab es im letzten Schuljahr so viele Anmeldungen wie nie zuvor. Insgesamt erhielten ca. 630 Bewerber/-innen einen BVJ-Platz entweder an einer Berufsschule oder bei einem freien Träger. Anfang August befanden sich ca. 130 Jugendliche auf der Warteliste und es werden im Laufe der Sommerpause noch weitere Anfragen erwartet. Die Meldestelle geht von insgesamt 150 bis 200 jungen Frauen und Männern aus, die nicht aufgenommen werden können.
Zudem werden der Meldestelle von den Schulen alle Schulabgänger/-innen unter 18 Jahren aus Gymnasien, Realschulen, Haupt- und Förderschulen gemeldet. Die Meldestelle schätzt, dass davon zwischen 2000 und 3000 Jugendliche weder einen Ausbildungsplatz noch einen weiterführenden Schulplatz erhalten werden.


Angebote des Arbeitsamtes: Berufsvorbereitungsmaßnahmen der Berufsberatung

Nachdem Anfang des Jahres noch tiefe Einschnitte im Raum standen, konnte bei den Regelangeboten der Berufsberatung nun doch das bisherige Niveau gehalten werden.
Für Schulabgänger/-innen ohne Ausbildungs-, Arbeits- oder weiterführenden Schulplatz stehen im Stadtgebiet Stuttgart ab Herbst folgende Platzzahlen zur Verfügung (Quelle: Arbeitsamt Stuttgart, Berufsberatung ):

Zur Berufsvorbereitung (insgesamt 279 Plätze):


Im Bereich Ausbildung:



1.2 Arbeitslos gemeldete junge Menschen
Im Juni 2003 waren 2.105 junge Frauen und Männer unter 25 Jahren in Stuttgart arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahresmonat bedeutet dies ein Anstieg um 11%.

Der Anteil nichtdeutscher junger Menschen lag bei 40%, der Anteil junger Frauen betrug 39%. 545 (26%) die jungen Frauen und Männer waren langzeitarbeitslos, d.h. über sechs Monate arbeitslos gemeldet.


Angebote des Arbeitsamtes (Arbeitsvermittlung)
(Quelle: Arbeitsamt Stuttgart, Arbeitsvermittlung)

Zur Erhöhung der Vermittlungschancen der arbeitslos gemeldeten Personen unter 25 Jahren sind bei der Arbeitsvermittlung folgende Angebote in Stuttgart geplant bzw. eingerichtet:

Hinzu kommen noch vermittlungsunterstützende Maßnahmen, d.h. Angebote zu Profiling, beruflicher Orientierung und Bewerbungsunterstützung.


Wegfallende Angebote

Alle Angebote niederschwelliger Beschäftigung in Form von Jugend-ABM werden im Laufe des Jahres beendet und nicht mehr fortgeführt. Dadurch fallen 86 niederschwellige Beschäftigungs- und Qualifizierungsplätze für junge Menschen unter 25 Jahren weg. Dazu gehören die Angebote "Arbeiten und Lernen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses", "Arbeiten und Lernen zur beruflichen Grundqualifizierung", "Quali-ABM beim Anna-Haag-Haus" und "Step-by-Step". Der Grund liegt in den gestiegenden Förderbedingungen für ABM. Bei Neuanträgen beträgt die ABM-Förderung ein Jahr. Danach müssen die Unternehmen die ABM-Beschäftigten fest übernehmen. Dies ist beim Personenkreis der o.g. Angebote nicht einzuhalten.



1.3 Sozialhilfeempfänger/-innen unter 27 Jahren
Zum Stichtag 30. Juni 2003 standen 904 erwerbsfähige junge Menschen unter 27 Jahren im Bezug laufender Hilfe zum Lebensunterhalt. Davon waren 400 junge Frauen (44%). Der Anteil nichtdeutscher junger Menschen lag bei 45%.


Angebote für Sozialhilfeempfänger/-innen

Im Programm Hilfe zur Arbeit waren im Jahr 2002 61 junge Frauen und Männer unter 25 Jahren, d.h. rund 6% der Beschäftigten.

Zur verstärkten Förderung von Sozialhilfeempfänger/-innen und Aufstockern unter 25 Jahren im Rahmen von BSHG und zur Absicherung der kommunalen Beschäftigungsstrukturen ist zum 1.7.2003 das Bundesprogramm "Jump Plus" in Kraft getreten. Das Programm bezieht sich somit ausschließlich auf sozialhilfebeziehende bzw. in kleineren Teilen auch auf arbeitslosehilfebeziehende junge Menschen.
Wie in den Richtlinien vorgegeben, wird das Programm hier in Stuttgart von Arbeitsamt, Arbeitsförderung und Sozialamt umgesetzt.



Fazit/Zusammenfassung der Situationsanalyse

Der Trend der Einschätzung des Jugendamtes im Jugendhilfeausschuss im Mai 2003 hat sich bestätigt, wurde allerdings durch den leichten Zuwachs an Ausbildungsstellen und das gleichbleibende Niveau an berufsvorbereitenden Maßnahmen der Berufsberatung etwas entschärft. Sicher ist, dass es aufgrund des Anstiegs an Schulabgänger/-innen und der arbeitslos gemeldeten Jugendlichen, des Rückgangs an Ausbildungsstellen und des höheren Andrangs an weiterführenden Schulen dieses Jahr im Herbst wesentlich mehr junge Frauen und Männer geben wird, die ohne konkrete Perspektive sind.

Eine Veränderung dieser Entwicklung ist mittelfristig nicht zu erwarten, denn die Anzahl der Hauptschul- und Förderschulabgänger/innen steigt in den nächsten Jahren weiterhin leicht an (vgl. Referat für Kultur, Bildung und Sport, Schulbericht 2002). Dies entspricht der Einwohnerprognose von 2001, die eine Zunahme der 15 bis unter 18-jährigen um 16,2% von 2001 bis 2015 berechnet hat.

Angesichts der Haushaltslage der Stadt wird es nicht möglich sein, die Angebote für chancenarme junge Frauen und Männer im Übergang von der Schule ins Erwerbsleben auch nur annähernd bedarfsgerecht auszubauen. Es sollten aber auf jeden Fall zukünftig die Mittel erhalten bleiben, die bisher in diesen Bereich geflossen sind. Das Jugendamt war bemüht, gemeinsam mit dem Arbeitsamt und den beteiligten Trägern die Angebote für chancenarme junge Frauen und Männer so umzubauen, dass der Mitteleinsatz noch zielgerichteter und mit möglichst breiten Effekten erfolgt. Dabei war auch wichtig, die Angebote für junge Frauen auszuweiten.



2. Geplante Veränderungen der Angebote zur beruflichen Integration für chancenarmer junger Frauen und Männer (siehe Beschlussanträge 2 - 6)


2.1 Neue Konzeptionen

Vor dem oben genannten Hintergrund ist der Wegfall von 86 Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätzen für chancenarme junge Menschen um so gravierender. Wird die im letzten Jahr eingestellte Landesförderung im Rahmen des Programmes Jugend-Arbeit-Zukunft mit ca. 40 Plätzen Freiwillige Gemeinschaftsarbeiten in Stuttgart miteinbezogen, sind es ca. 120 Plätze, die zur beruflichen Förderung chancenarmer junger Frauen und Männer nicht mehr zur Verfügung stehen und dringend benötigt werden. Das Jugendamt hat die Jugend-ABM kofinanziert, so dass Fördermittel frei werden. Die Berufsberatung und das Jugendamt entwickelten ein gemeinsames Angebot an Qualifizierungs- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen mit einem breiten Berufsspektrum und der Möglichkeit zum Nachholen des Hauptschulabschlusses.

Ziel ist es, chancenarme junge Frauen und Männer in geschütztem Rahmen, aber unter arbeitsweltnahen Bedingungen auf die Anforderungen des Arbeitsalltages vorzubereiten und sie in ein sinnvolles Anschlussangebot für ihren beruflichen Werdegang zu vermitteln. Neben der Erweiterung der berufsbezogenen und sozialen Kompetenzen geht es darum, die jungen Menschen zu befähigen, sich im Lebensalltag selbständig zurecht zu finden. Dazu gehören Themen, wie Gesundheit, ein guter Umgang mit (meist wenig) Geld, Beziehungsfähigkeit etc. Für junge Frauen und Männer ohne Schulabschluss besteht die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen.

Die Zielgruppe sind junge Frauen und Männer mit und ohne Schulabschluss, die über keinen Ausbildungs-, Arbeits- oder weiterführenden Schulplatz verfügen und für die kein Angebot nach SGB III bei der Arbeitsvermittlung oder Berufsberatung in Frage kommt.

Die Beschäftigung wird in Umfang und Anforderungsniveau jeweils individuell und flexibel je nach den persönlichen Voraussetzungen der jungen Menschen gestaltet.

Das Gesamtkontingent besteht im Jahr 2004 aus 113 Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätzen zur Berufsvorbereitung. Davon bieten 36 Plätze parallel zur praktischen Berufsvorbereitung die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen. Beteiligt sind die Träger Caritasverband Stuttgart e.V., GJB, Neue Arbeit, SBR, Stuttgarter Jugendhaus e.V./Media GmbH und ZORA. Mit ca. 20 verschiedenen Berufsfeldern steht ein breites Berufsspektrum zur Verfügung.

Die Zuweisung findet entweder durch die Berufsberatung oder durch das Jugendamt statt.
(1) Die Berufsberatung übernimmt die Zuweisung für die 36 Plätze zum Hauptschulabschluss.
(2) Das Jugendamt bewilligt nach Prüfung der fachlichen Empfehlung von JobConnections die Teilnahme an den reinen Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote. Bei Anfragen nach Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen in Haft, die direkt bei den Trägern ankommen, weist das Jugendamt nach Prüfung der fachlichen Empfehlung der Träger zu.

Die Belegung der gesamten Plätze wird in enger Zusammenarbeit mit der Berufsberatung zentral beim Jugendamt erfasst und gesteuert.

Die jungen Frauen und Männer erhalten bei Vollarbeitszeit einen Lohn in Höhe 400 € netto monatlich analog der Minijob-Regelung. (So kam dann auch der Name 400 plus Zukunft zustande.)

Finanziert werden die Plätze zum Nachholen des Hauptschulabschlusses inklusive der praktischen Berufsvorbereitung von der Berufsberatung in Höhe von ca. 300.000 €. Grundlage ist Artikel 5 des Jugendsofortprogrammes Jump "Nachholen des Hauptschulabschlusses". Das Jugendamt fördert die 77 reinen Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätze in Höhe von 1,4 Mio € jährlich auf der Grundlage des § 13 (2) KJHG und finanziert bei den 36 Plätzen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses aus Gleichbehandlungsgründen aufstockende Lohnkosten.

Vorteil dieser neuen Struktur ist die Einheitlichkeit der Rahmenbedingungen, des Verfahrens und des Finanzierungssystems. Bisher gab es diesbezüglich sehr unterschiedliche Angebote. Die Ausschreibung und damit auch Ausgestaltung der Angebote sowie die Zuweisung wurde hauptsächlich vom Arbeitsamt gesteuert. Im neuen Verfahren hat das Jugendamt direkte Zugriffsmöglichkeiten auf die Zuordnung der Plätze und den Zugang der Teilnehmer/-innen. Dadurch ist es möglich, auf veränderten Bedarf zeitnah zu reagieren. Die Umwandlung der Platzzahlen in Jahresarbeitsstundenkontingente, wie es seit Jahren bei den bisherigen Plätzen nach § 13 KJHG praktiziert wird, hat sich bewährt und soll deshalb im Angebot 400 plus Zukunft angewandt werden. Neben der Flexibilität in der Festlegung des individuellen Beschäftigungsumfangs für die Teilnehmer/-innen ermöglicht dies eine höhere Auslastung der Plätze. Auf bisher ca. 30 Plätzen konnten im Jahr 2002 80 junge Frauen und Männer gefördert werden. Aufbauend auf diese Erfahrung ist davon auszugehen, dass unter Berücksichtigung einer gewissen Anlaufphase für alle Beteiligten auf den 113 Plätzen 150 - 200 junge Menschen im Jahr beschäftigt werden.

In der letzten Sitzung der Strategierunde "Berufliche Integration chancenarmer junger Menschen in Stuttgart" wurde das Konzept vorgestellt und einstimmig von allen Mitgliedern als notwendiges und sinnvolles Angebot befürwortet.


Sondersituation 2003

Aus zwei Gründen ist 400 plus Zukunft noch in diesem Jahr zu beginnen:
  1. Um die Mittel des Sofortprogrammes in Anspruch nehmen zu können, müssen in diesem Jahr noch Mittel abgerufen werden.
  2. Pädagogisch gesehen, ist es nicht sinnvoll, die jungen Menschen, die ab September keine Perspektive haben, noch bis Januar warten zu lassen.

Durch bereits bis Ende September beendete Projekte (Arbeiten und Lernen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses, Arbeiten und Lernen - Berufliche Grundqualifizierung und Quali-ABM Anna-Haag-Haus) stehen ab 1.10.2003 für das Angebot "400 plus Zukunft" städtische Mittel in Höhe von 129.412 € zur Verfügung. Aus diesen Mitteln kann eine Gesamtzahl von 60 Plätzen finanziert werden (36 Plätze Hauptschulabschluss plus Berufsvorbereitung und 24 Plätze Qualifizierung und Beschäftigung).

Das Jugendamt schlägt deshalb vor, das Angebot 400 plus Zukunft ab 1.10.2003 mit 60 Plätzen zu beginnen und im Zuge der nacheinander freiwerdenden Mittel sukzessive auf 113 zu erhöhen.

In Anlage 3 ist Konzeption, Zuordnung der Plätze auf die Träger und Finanzierungssystematik ausführlich dargestellt.


In der Mädchenwerkstatt wird seit ihrer Gründung im Jahr 1997 gute Arbeit geleistet. Allerdings wird alles in allem nur ein kleiner Teil von Haupt- und Förderschülerinnen erreicht. Im Schuljahr 2001/2002 waren es 146 durch Projektwochen und -tage an Schulen, 15 in zwei festen Gruppen und 33 durch das Offene Werkstattangebot. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, flexiblere Bausteine zu entwickeln, um mehr Schulen und damit auch Schüler/-innen zu erreichen.

Sehr wertvoll für die Teilnehmerinnen war die Vermittlung von alltags- und lebenspraktischen Fähigkeiten, wohingegen die ursprüngliche Zielsetzung, das Berufswahlspektrum der Mädchen zu erweitern, nicht funktioniert. Diese Bestandteile sollen ausgeweitet und mehr Schülern/-innen zur Verfügung gestellt werden. Um auf den Lebensalltag vorzubereiten, sind zu den handwerklichen Grundfertigkeiten für alltägliche Reperaturen, noch weitere Themen in die Arbeit einzubeziehen, wie der sinnvolle Umgang mit Geld, Ernährung, Haushaltsführung, etc. Dieses erweiterte Angebot soll zukünftig mit und an mehr Schulen als bisher stattfinden. Ein flächendeckender Ausbau wird auch zukünftig mit den vorhandenen Mitteln nicht möglich sein.
Die Verwaltung schlägt vor, die die Förderung der Mädchenwerkstatt in ihrer bestehenden Form zum 31.08.2004 zu beenden und die bisherigen Mittel in Höhe von 101.500 € für ein erweitertes Angebot "fit for life" für Schülerinnen und Schüler zu verwenden. Damit entfällt ein spezielles Mädchenangebot. Als Ausgleich wurde bei der Konzeptionierung von 400 plus Zukunft darauf geachtet, mehr Plätze für junge Frauen zu schaffen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Angebot zu entwickeln und das Konzept im Frühjahr 2004 dem Gemeinderat vorzustellen.


2.2 Bestehende Angebote

JobConnections ist unter der Trägerschaft des Dachverbandes Mobile Jugendarbeit.

Im Jahr 2002 wurde das Beratungsangebot von JobConnections von 952 jungen Menschen in Anspruch genommen. Die Hauptzugangswege waren mit 30,8 % die Vermittlung durch Jugendhilfeeinrichtungen und mit 28,9% die Empfehlung von Freunden/innen.

Für 66,2% wurde eine weiterführende berufliche Perspektive gefunden (30,7% allgemeiner Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 35,5% Weiterbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung am zweiten Arbeitsmarkt). 23,7% konnten nicht vermittelt werden oder waren aufgrund der persönlichen Situation nicht vermittelbar (Drogen, Haft, Wegzug, ...). 10,1% befanden sich Ende 2002 noch im Beratungsprozess.

Seit 2001 ist die Besucherzahl bei JobConnections beinahe doppelt so hoch als die vertraglich festgelegten 500 jungen Menschen jährlich. Deshalb hat der Gemeinderat im Rahmen der GRDrs. 454/2002 beschlossen, JobConnections um eine Beraterstelle befristet bis 31.12.2003 aufzustocken und diese aufgrund des 30%igen Anteils von Sozialhilfe beziehenden jungen Ratsuchenden aus dem Haushalt Hilfe zur Arbeit finanzieren.

Wie oben ausgeführt, ist mit einem Rückgang der Anzahl chancenarmer junger Menschen in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. So wird die Zahl junger Menschen, die das Angebot von JobConnections in Anspruch nehmen, auch zukünftig zumindest konstant bleiben. Zudem erhält JobConnections die zusätzliche Aufgabe, für die Zuweisung in die Plätze "400 plus Zukunft" eine schriftliche Empfehlung ans Jugendamt abzugeben. Das beinhaltet auch alle notwendigen Überprüfungen im Vorfeld (u.a. Nachrangprinzip der KJHG-Förderung, ausländerrechtlicher Status).

Die Verwaltung schlägt vor, die befristete Stelle in die Regelförderung zu übernehmen und JobConnections in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 mit jeweils 254.600 € zu fördern. Zur Entlastung des Haushaltes Hilfe zur Arbeit hat das Jugendamt die Finanzierung für die zusätzliche Stelle bereits im Jahr 2003 aus frei werdenden Mitteln übernommen.


Im Schuljahr 2002/2003 wurde die gesamtstädtische Konzeption zur Sozialarbeit/Jugendberufshilfe an Beruflichen Schulen umgesetzt. Insgesamt sind die fünf Träger Christliches Jugenddorfwerk, Deutsche Angestellten Akademie, Evangelische Gesellschaft Stuttgart, inab - Berufsfortbildungswerk des DGB und IN VIA - Katholische Mädchensozialarbeit mit 12 Stellen an 12 Berufschulen für 27 Klassen BVJ und 38 Klassen Einjährige Berufsfachschule beteiligt.

Einer der ersten Schritte bestand in der Entwicklung einer einheitlichen Kooperationsvereinbarung, in der die Rahmenbedingungen und Inhalte der Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeiter/innen und Schulen festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet werden. Die Inhalte der Arbeit, die vor Ort schulspezifisch festgelegt werden, sind halbjährlich zu überprüfen und ggf. zu verändern.
Die Kooperationsvereinbarung wurde von den Schulen und den Trägern als gute Grundlage für eine gelingende Zusammenarbeit sehr positiv bewertet. Die Folge ist eine höhere Verbindlichkeit und Transparenz für beide Seiten sowie eine Abstimmung der Ziele und Schwerpunkte für das Schuljahr.

Aus den Halbjahresberichten war ersichtlich, dass die Elemente der gesamtstädtischen Konzeption umgesetzt und individuell auf die jeweilige Schulsituation ausgerichtet werden. So finden im Rahmen des Stundenplans wöchentliche Aktionsstunden der Sozialarbeiter/innen in Form von sozialen Kompetenztrainings statt, freizeitpädagogische Veranstaltungen, Einzel- und Gruppenberatungen zur beruflichen Orientierung, zum Bewerbungsverfahren. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt spielte bei den meisten Schulen eine Rolle. Die Kooperationen mit den Lehrern/innen und dem/der zuständigen Berufsberater/in wurde ausgebaut und vertieft.

Unbefriedigend ist die Raumsituation. Bedingt durch den hohen Fehlbedarf an Räumen stehen an nur wenigen Beruflichen Schulen eigene Räumlichkeiten für die Sozialarbeiter/innen zur Verfügung. Für Gespräche nutzen sie freie Klassenzimmer, das Sprechzimmer von Lehrer/innen, eine Ecke im Lehrerzimmer, etc. Die Schulen haben jeweils nach individuellen Lösungen gesucht. Mit der Realisierung des Umsetzungskonzepts mit zeitlichem Stufenplan zur Verbesserung der Schulraumnot der beruflichen Schulen (siehe GRDrs 499/2002) ist in den kommenden Jahren mit einer deutlichen Verbesserung der Raumsituation an etlichen beruflichen Schulen zu rechnen.

Im September laden Berufsberatung und Jugendamt zu einer Plenumsveranstaltung ein, in der das erste Jahr nach Einführung der neuen Rahmenbedingungen ausgewertet wird und Themen aus der Praxis zur Weiterentwicklung gesammelt werden.

Die Berufsberatung setzt die Finanzierung aus Mitteln des Sofortprogrammes (Jump) auch im Schuljahr 2003/2004 in Höhe von 616.500 € fort. Danach endet das Sofortprogramm der Bundesregierung. Bezogen auf die zukünftige Finanzierung finden im Frühjahr 2004 Gespräche mit der Berufsberatung statt.

Von Seiten der Stadt wird das Angebot mit 310.000 € im Jahr finanziert.


Ziel des Angebotes ist es, straffällige junge Menschen während Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden bezogen auf berufliche Perspektiven zu beraten und zu betreuen und sie im Anschluss entsprechend ihrer beruflichen Ziele und Fähigkeiten in Ausbildung, Arbeit oder in sonstige Bildungs- und Förderangebote zu vermitteln. Träger ist die SBR gGmbH.

Durch ihren Schwerpunkt in der Straffälligenhilfe bestehen enge Kooperationen zwischen der SBR gGmbH und Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, Bewährungshilfe und Jugendgerichtshilfe, die alle das Angebot in Anspruch nehmen. Die meisten Teilnehmer/innen wurden durch die Jugendgerichtshilfe und die Bewährungshilfe vermittelt. Die ursprüngliche Zielgröße von 120 Teilnehmer/innen jährlich wurde im Jahr 2002 mit 206 jungen Menschen weit übertroffen. Die durchschnittlich abgeleistete Stundenzahl lag bei 75 Stunden.

Alle Kooperationspartner begrüßen die Möglichkeit, im Projekt Penga junge "Arbeitsstündler" ohne berufliche Perpektive intensiver auf den beruflichen Werdegang hin zu begleiten und nach den Arbeitsstunden konkrete Perspektiven zu eröffnen. Auch bei den jungen Menschen ist es inzwischen bekannt, dass sich durch die Teilnahme an Penga weiterführende Anschlussangebote ergeben können.
Für über die Hälfte (54%) konnte eine konkrete Perspektive (Ausbildung, allgemeiner Arbeitsmarkt, weiterführende Schulen, zweiter Arbeitsmarkt, Berufsvorbereitende Angebote, etc.) gefunden werden. Bei 28% war kein direktes Anschlussangebot zu verzeichen: Sie blieben entweder arbeitslos, lehnten die Hilfe ab bzw. der Verbleib war unbekannt.

Vor dem Hintergrund, dass 60% der Teilnehmer/innen über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügten, ist es sinnvoll, die praktischen Erfahrungen im Rahmen der gemeinnützigen Arbeitsstunden zur beruflichen Orientierung zu nutzen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das Angebot Penga in der bisherigen Höhe von jährlich 61.500 € weiterzufinanzieren.


Ziel ist es, junge Frauen im Anschluss an die Internatsunterbringung im Anna-Haag-Haus zu befähigen, dauerhaft die eigene Existenz zu sichern und ein selbstständiges Leben zu führen. Eine Rückkehr ins Elternhaus soll vermieden werden, da dies oft einen Rückschritt in der bisher erlangten Ablösung zur Folge hat und eine langfristige Abhängigkeit bedeutet.

Das sozialpädagogisch begleitete Wohnen hat sich als zukunftsbringendes und -sicherndes Angebot für die bisherigen Teilnehmerinnen erwiesen. Sechs Betreuungen sind abgeschlossen. Fünf dieser sechs jungen Frauen haben sich mit Hilfe der Sozialarbeiterin eine eigene Existenz aufgebaut und meistern den Lebensalltag eigenverantwortlich, was ohne die Unterstützung nicht möglich gewesen wäre. Eine junge Frau zog ins Elternhaus zurück. Fünf Teilnehmerinnen haben einen Arbeitsplatz. Die Betreuung betrug bei diesen jungen Frauen durchschnittlich ein Jahr mit ca. 3 Stunden pro Woche.

Bis August 2004 wird das sozialpädagogisch begleitete Wohnen über das Land im Feldversuch "Wohnen und Arbeiten für junge Menschen" in Höhe von 2.210 € bezuschusst. Das Jugendamt schlägt vor, die Finanzierung des Projektes im Anschluss an den Feldversuch in voller Höhe zu übernehmen. Die Fördermittel betragen im Jahr 2004 29.600 € und in Jahr 2005 33.000 € für jeweils 3 - 4 Teilnehmerinnen.


2.3 Wegfallende Angebote

(1) Aus konzeptionellen Gründen (siehe Beschlussantrag 2)

Zwei Einrichtungen können aufgrund der Veränderung des Personenkreises aus Jugendhilfemitteln nicht mehr gefördert werden: sind inzwischen größtenteils über 27 Jahre alt. Beide Einrichtungen sind ausgelastet und es findet eine fachlich gute Arbeit statt. Um die grundsätzlich sinnvollen Einrichtungen nicht kurzfristig wegbrechen zu lassen und den Trägern die Möglichkeit zu geben, nach Alternativfinanzierungen zu suchen, wird die Förderung des Jugendamtes erst zum 31.12.2003 eingestellt.


Aus Sicht des Jugendamtes ist das Jugendbüro Hallschlag eine Doppelstruktur zu JobConnections und zu den Einrichtungen der Jugend(sozialarbeit) vor Ort.

Das Thema berufliche Zukunft nimmt in der Arbeit der Sozialarbeit an Hauptschulen, der Mobilen Jugendarbeit, der Jugendhäuser einen großen Raum ein. Die Jugendlichen können dort Bewerbungen schreiben, werden auch auf Vorstellungsgespräche vorbereitet etc. Die Sozialarbeit an Hauptschulen organisiert gemeinsam mit den Schulen und ggf. den Jugendeinrichtungen vor Ort Berufsorientierungsworkshops. Die zentrale Struktur mit JobConnections ermöglicht einen tieferen Einblick in die Unterstützungslandschaft und Fördermöglichkeiten im Übergang von der Schule in den Beruf, insbesondere auch zum Thema Nachrang, als dies in der dezentralen Struktur möglich ist. Auf dieses Wissen können die Einrichtungen der Jugendarbeit in den Stadtteilen zurück greifen.

Das Jugendamt sieht keine Notwendigkeit für eine Sonderlösung im Hallschlag gegenüber den Jugendlichen aus anderen Stadtteilen. Die erste Begleitung zum Thema Beruf findet im Jugendhaus, in der Mobilen Jugendarbeit und durch die Schulsozialarbeit statt. Für eine vertiefende Beratung steht JobConnections zur Verfügung. Das Jugendamt spricht sich deshalb dafür aus, das Jugendbüro im Hallschlag einzustellen.


(2) Aufgrund bundespolitischer Veränderungen

Alle Angebote, die vom Arbeitsamt über Jugend-ABM gefördert wurden, enden im Laufe des Jahres. Dadurch werden die städtischen Kofinanzierungsmittel aus folgenden Projekten frei:
Insgesamt ist das Jugendamt mit Mitteln in Höhe von 632.200 € an der Förderung dieser sieben wegfallenden Angebote beteiligt:
Folgt der Gemeinderat diesem Vorschlag der Verwaltung, stünde diese Summe zur Finanzierung von 400 plus Zukunft zur Verfügung.


2.4 Zukünftige Fördersumme aus Mitteln des Jugendamtes (s. Anlage 2)

Der Höhe des gesamten Haushaltsansatzes des Jugendamtes für die berufliche Integration chancenarmer junger Menschen beträgt in den Jahren 2004 und 2005 je 1.805.000 €.
Hinzu kommen 357.000 €, die auch wie bisher im Haushalt des Sozialamtes veranschlagt, jedoch durch das Jugendamt bewirtschaftet werden. Grund für den "Umweg" über das Sozialamt waren rechtliche Bedenken der Gemeindeprüfanstalt im Jahr 1997 zur Finanzierung von Lohnkosten auf der Grundlage von § 13 (2) KJHG.
Gab es früher noch unterschiedliche Interpretationen zum § 13 (2) KJHG, sind sich die Kommentatoren nun einig, dass "(d)ie Angebote (...) über sozialpädagogische Hilfen (...) hinaus (gehen) bzw. (...) diese um konkrete sozialpädagogisch orientierte eigene Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen der Jugendhilfe (ergänzen). (...) Damit ist klargestellt, dass Jugendsozialarbeit auch geeignete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für benachteiligte Jugendliche zur Verfügung stellen muss" (Johannes Münder u.a., Frankfurter Kommentar zum SBG VIII: Kinder- und Jugendhilfe, Beltz, Weinheim, 2003). Hier sind dann auch Lohnzahlungen mitenthalten.

Die gesamte Fördersumme für das Handlungsfeld "Berufliche Integration chancenarmer junger Menschen in Stuttgart" beträgt in beiden Haushaltsjahren je 2.162.000 €. Daraus werden finanziert die sechs Angebote 400 plus Zukunft, Mädchenwerkstatt - zukünftig "fit for life", JobConnections, Sozialarbeit/Jugendberufshilfe an Beruflichen Schulen, Penga und Sozialpädagogisch begleitetes Wohnen für junge Frauen. Das Jugendamt empfiehlt, alle Angebote bis Sommer 2006 zu befristen und im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen 2006/2007 neu zu entscheiden.



3. Fachcontrolling

Im letzten Jahr hat das Jugendamt gemeinsam mit den Trägern begonnen, ein Fachcontrolling für die von der Stadt (mit)finanzierten Angebot zu entwickeln. In diese Zeit kamen die Hartz-Vorschläge und im Zuge dessen die Einstellung der gemeinsamen Angebote von Arbeitsvermittlung und Jugendamt. Daher wurde die gemeinsame Entwicklung des Fachvontrollings zunächst abgebrochen. Die neue Sortierung der Angebote ermöglicht den systematischen Aufbau eines Fachcontrollings, das für die jeweiligen Angebotsformen unterschiedlich zu gestalten ist. Die Steuerung geschieht über eine Auswahl von aussagekräftigen Daten, die von den Trägern zu erheben sind und über angebotsbezogene Fachöffentlichkeit.


Mit der zentralen Erfassung und Zuweisung durch das Jugendamt ist eine kontinuierliche Steuerungsmöglichkeit gegeben. Das Jugendamt verfügt über einen Überblick über die Belegung und Auslastung der Plätze und über die Grunddaten zum Teilnehmerkreis. Je nach Bedarf und Nachfrage kann im Laufe des Jahres die Zuordnung der Stundenkontingente unter den Trägern verschoben und somit zeitnah nachgesteuert werden.

Schuljahresbezogen werden einmal jährlich die Daten komplett ausgewertet, insbesondere zu
- Auslastung
- Verbleib im Anschluss an die Förderung
- Beschäftigungsdauer
- Umfang der sozialpädagogischen Betreuung
- Erreichen des Hauptschulabschlusses

und in einem Controllingworkshop unter Beteiligung der Berufsberatung, der beteiligten Beschäftigungsträger, der vhs, von JobConnections und des Jugendamtes gemeinsam bewertet. Dadurch ist gegenseitige Transparenz und die einheitliche Zielrichtung, Vorgehenweise und Weiterentwicklung gegeben.

Weitere sinnvolle Indikatoren werden mit den Trägern noch erarbeitet.


Die ersten Halbjahresberichte haben gezeigt, dass die Träger die Ziele und konzeptionellen Elemente der städtischen Gesamtkonzeption in Abstimmung mit den Schulen umsetzen.

Zur Auswertung des zweiten Halbjahres findet nach den Sommerferien eine Plenumsveranstaltung statt. Die Erfahrungen des ersten Jahres unter den neuen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die Entwicklung eines kontinuierlichen fachlichen Austausch- und Controllingverfahrens. Dabei wird der bereits bestehende Begleitkreis miteinbezogen, der sich aus Vertretern/innen der Schulen, der Träger, der Berufsberatung und des Jugendamtes zusammensetzt.


Angebotsbezogen erhält das Jugendamt mindestens einmal jährlich Daten zum Personenkreis und zum Verlauf des Projektes. Auf dieser Grundlage finden jährlich Einzelauswertungsgespräche mit den jeweiligen Trägern und ggf. mit Kooperationspartnern statt.



4. Netzwerke im Themenfeld Übergang von der Schule in den Beruf

Das Jugendamt ist fester Bestandteil und etablierter Kooperationspartner in den Netzwerken zum Themenfeld Übergang von der Schule in den Beruf.


4.1 Folgende Gremien finden unter Federführung des Jugendamtes statt:

Die Strategierunde wurde vor zwei Jahren als zunächst vorläufiges Gremium gegründet, dessen Sinnhaftigkeit überprüft werden sollte. Sie setzt sich zusammen aus leitenden Vertreter/innen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, des Arbeitsamtes, des DGB, der IHK, der Handwerkskammer, von Südwestmetall, des Haupt- und Personalamtes der LHS, von Bildungs- und Jugendhilfeträgern, der Arbeitsföderugn der LHS und des Jugendamtes.
In der letzten Sitzung im Juli diesen Jahres sprachen sich die Mitglieder einhellig für den Fortbestand der Strategierunde als wichtiges Gremium zur gegenseitigen Information und Abstimmung bezogen auf den Bedarf und die Aktivitäten zur beruflichen Integration chancenarmer junger Menschen in Stuttgart aus.


(1) 400 plus Zukunft: Berufsberatung, Jugendamt, JobConnections, vhs und Beschäftigungsträger - Caritasverband, GJB, Media GmbH, Neue Arbeit, SBR, Stuttgarter Jugendhaus e.V., ZORA

(2) Sozialarbeit/Jugendberufshilfe an Beruflichen Schulen: Berufsberatung, Jugendamt, Berufliche Schulen, Träger: CJD, DAA, EVA, inab (bfw), INVIA

Über den inhaltlichen Austausch in den Fachkreisen wird angebotsbezogen die fachliche Weiterentwicklung gesteuert.
In beiden Gremien zusammen sind die Institutionen vertreten, die zu den Hauptakteuren im Themenfeld Berufliche Integration chancenarmer junger Menschen gehören. Durch die Jugendhilfeträger ist eine fachliche Anbindung zur Schulsozialarbeit, Mobiler und Offener Jugendarbeit gewährleistet. So entsteht ein umfassender Überblick über die Bedarfssituation und über aktuelle Themenstellungen im Übergang von der Schule in den Beruf. Diese werden an die Strategierunde weitergeleitet.


Bei übergeordneten Fragestellungen finden gemeinsame Fachtage statt, zu denen je nach Thema noch weitere Akteure eingeladen werden.


4.2 In folgenden Gremien wirkt das Jugendamt regelmäßig mit:

In diesen Gremien ist das Jugendamt durch die Koordinatorin "Berufliche Integration chancenarmer junger Menschen" vertreten. In den Kooperationen hat es sich als sehr hilfreich und förderlich erwiesen, dass den Partnerinstitutionen eine feste Ansprechperson zur Verfügung steht. Dadurch konnte gegenseitiges Vertrauen wachsen und die Zusammenarbeit intensiviert werden. Das Thema "Chancenarme junge Menschen" ist in diesen Gremien fest verankert.

Parallel zu allen Gremien finden regelmäßige Gespräche zwischen Arbeitsamt und Jugendamt auf der Leitungs- und Arbeitsebene statt, um sich gegenseitig zu informieren und die Vorhaben abzustimmen.



5. Koordinatorenstelle "Berufliche Integration chancenarmer junger Menschen"

Die Situation chancenarmer junger Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf wird sich in absehbarer Zeit nicht verändern. Und unabhängig von der konjunkturellen Situation wird es immer junge Menschen geben, die über die Regelsysteme den Zugang ins Erwerbsleben nicht schaffen und auf zusätzliche Hilfe angewiesen sind. Unter Berücksichtigung der Nachrangigkeit gegenüber den anderen Systemen ist das Jugendamt in seiner Gesamtverantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe immer gefragt, diesen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, tragfähige Berufs- und Lebensperspektiven zu entwickeln.

Die Komplexität des Handlungsfeldes und der ständige arbeitsmarktpolitische Wandel erfordert eine kontinuierliche Koordination und Weiterentwicklung der Angebote sowie die Abstimmung mit den anderen Akteuren. Die Pflege des Netzwerkes, die Weiterentwicklung und das Controlling der bestehenden Angebote (Datenaufbereitung und Fachtage) sind also Daueraufgaben. Dies erfordert einen hohen Zeitaufwand, wie die Arbeit der Koordinatorenstelle in den letzten Jahren gezeigt hat. Der Einsatz hat sich gelohnt. Es sind tragfähige Netzwerke und Kooperationen entstanden, die Strukturen in diesem Handlungsfeld sind transparenter geworden und der Mitteleinsatz erfolgt zielgerichteter.

Als weitere Aufgabe kommt die zentrale Zuweisung in die 77 Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätze im Rahmen des Angebotes "400 plus Zukunft" und die Erfassung und Gesamtsteuerung der Belegung für alle 113 Plätze hinzu. Für die bisherigen rund 30 Plätze nach § 13 KJHG gingen durchschnittlich in der Woche 2 - 3 Anträge ein. Hochgerechnet auf die 77 Plätze sind dies zukünftig zwischen 5 und 7 Anträgen wöchentlich zuzüglich die Meldungen der Berufsberatung.

Eine neue Aufgabe im nächsten Jahr wird es sein, entweder gemeinsam mit der Berufsberatung neue Finanzierungslösungen zu finden oder die Angebote umzusteuern. Denn das Sofortprogramm der Bundesregierung (Jump) wird beendet.

Die Koordinatorenstelle ist derzeit bis zum 31.7.2004 befristet. Aus den oben genannten Gründen beantragt das Jugendamt, die Stelle zu entfristen.