Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
702/2006
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 14.02.2007
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:Herr N. N. (HochbA / Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Neubau einer Turnhalle mit Gymnastikraum für das Wagenburg-Gymnasium
- Vorprojektbeschluss -

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 31.01.2007, nicht öffentlich, Nr. 37

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.02.2007, öffentlich, Nr. 47

Ergebnis: Einstimmige Beschlussfassung mit der Maßgabe, dass beide Varianten weiter durchgeplant werden. Die Verwaltung wird bis spätestens zum Projektbeschluss vorlegen, welche baulichen und finanziellen Auswirkungen eine Unterbringung der Gymnastikhalle im Dachgeschoss hat.


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 12.01.2007, GRDrs 702/2006, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der aktuellen Sportstättensituation am Wagenburg-Gymnasium im Stadtbezirk Stuttgart-Ost wird Kenntnis genommen.

2. Dem Raumprogramm für den Neubau einer Turnhalle 15 m x 27 m (1 ÜE) sowie eines Gymnastikraums 8 m x 9 m (0,5 ÜE) mit einer Gesamtfläche von 749 m² (Flächen ggf. noch variabel entsprechend den Anforderungen des Denkmalschutzes) anstelle der bestehenden sanierungsbedürftigen Turnhalle am Wagenburg-Gymnasium wird zugestimmt. Für das Vorhaben entstehen Gesamtkosten von ca. 3,027 Mio. Euro (incl. Ausstattung mit Turn- und Sportgeräten) zuzüglich der Kosten für Auflagen aus der denkmalschutzrechtlichen Zustimmung des Regierungspräsidiums, soweit diese nicht innerhalb des genannten Kostenrahmens ausgeglichen werden können.

3. Das Hochbauamt wird beauftragt die Planung für den Neubau einer Turnhalle mit Gymnastikhalle denkmalschutzrechtlich nach wirtschaftlichen Grundsätzen abzuklären und bis zur Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) fortzuführen.

Die Mehrkosten durch die Anforderungen des Landesdenkmalamtes hinterfragt StR Sauer (CDU).

Durch StRin Wüst (SPD) und StR Kugler (90/GRÜNE) wird auf die Möglichkeit eines vergrößerten Gymnastikraumes bei dessen Unterbringung im Dachgeschoss hingewiesen. Beide erfragen die Beschlussinhalte des Ausschusses für Umwelt und Technik (UTA).

Anschließend teilt BMin Dr. Eisenmann mit, der UTA habe beschlossen, beide Varianten bis zum Projektbeschluss durchzuplanen. Dann sollten die finanziellen und baulichen Auswirkungen bewertet werden.

Laut Herrn N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) stellt die Auflage des Landesdenkmalamtes, dass ein Eingangsportal im Originalzustand am derzeitigen Standort erhalten werden muss, ein Problem dar. Daraus ergebe sich eine nur noch bedingte Erschließbarkeit der Gymnastikhalle im Erdgeschoss. Die Mehrkosten für die Unterbringung dieser Gymnastikhalle im Dachgeschoss beliefen sich auf ca. 600.000 €. Diese Lösung hätte den Vorteil, dass die Gymnastikhalle dann erheblich größer sein könnte als bisher im Erdgeschoss geplant. Damit würde man den schulischen Bedarfen weitgehend entsprechen.

In der Folge stellt StR J. Zeeb (FW) die Frage, ob es notwendig ist, dass zur Erhaltung eines kleinen Bauteils größere Umbaumaßnahmen notwendig sind. Wenn dies bejaht werde, so dieser Stadtrat weiter, stelle sich die Frage, ob dies von der Landeshauptstadt gewollt werde oder ob hier nicht nochmals Gespräche mit dem Landesdenkmalamt mit dem Ziel geführt werden sollten, den denkmalschutzrechtlichen Belangen finanziell günstiger Rechnung zu tragen.

Dies aufgreifend merkt BMin Dr. Eisenmann an, mit dem Landesdenkmalamt würden zu diesem Thema schon seit mehreren Jahren Versuche unternommen, Fortschritte zu erzielen. Weiter teilt Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) mit, erfreulicherweise sei mittlerweile seitens des Regierungspräsidiums bzw. seitens des Landesdenkmalamtes die Abbruchgenehmigung erteilt worden. In dieser Genehmigung seien jedoch eine Auflage und mehrere Empfehlungen enthalten. Während die Auflage als verpflichtend angesehen werde, werde davon ausgegangen, dass man über die Empfehlungen noch mit dem Landesdenkmalamt diskutieren könne. Die Lösung, welche die Unterbringung der Gymnastikhalle im Dachgeschoss vorsehe, sei im Sinne der Schule und des Landesdenkmalamtes. Eine Lösungsvariante beinhalte eine etwas kostengünstigere Erhaltung des betreffenden Portals. Dazu müsste dieses allerdings um ca. 2,5 m nach Osten versetzt werden. Ohne den dabei notwendigen Abbruch des Portals und dessen Neuaufbau sei keine Erdgeschoss-Lösung mit einem funktionsfähigen Zugang planbar. Bei der Unterbringung der Gymnastikhalle im Dachgeschoss würde das Portal am Originalstandort verbleiben. Die endgültigen Kosten könnten erst im Zusammenhang mit dem Projektbeschluss im Herbst benannt werden.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt analog dem Ausschuss für Umwelt und Technik einstimmig wie beantragt mit folgenden Maßgaben:

- Beide Varianten werden weiter durchgeplant.
- Die Verwaltung wird spätestens zum Projektbeschluss vorlegen, welche baulichen und finanziellen Auswirkungen eine Dachlösung hat.
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Protokoll7022006.pdf