Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK (10)-5.2
GRDrs 1086/2009
Stuttgart,
11/05/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 09.11.2009



Umwandlung der Dienstwohnungen in funktionsgebundene Werkmietwohnungen

Beantwortung / Stellungnahme

Die blaue Kurve in der beigefügten Grafik zeigt den Status Quo der Dienstwohnungsentschädigungen.
Die violette Kurve zeigt die Entwicklung nach der Umwandlung. Es ist ersichtlich, dass es für die meisten Wohnungsinhaber (Hausmeister) eine lineare Erhöhung gibt. Im unteren und oberen Bereich gibt es wenige, aber starke Abweichungen. Die mögliche Entwicklung der Miete ist in der beigefügten Tabelle vergleichend dargestellt.
Ursprünglich gab es 261 Wohnungen, acht Wohnungen wurden in den letzten Jahren in funktionsgebundene Werkmietwohnungen umgewandelt. Durch das Haupt- und Personalamtes werden somit noch 253 Wohnungen belegt, davon sind 20 nicht belegt. Die freien Wohnungen sind in der Mehrzahl nicht mehr benötigte Schulhausmeisterwohnungen.
Die meisten Dienstwohnungen hat das Schulverwaltungsamt mit 144 Wohnungen, gefolgt vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung mit 39 Wohnungen und dem Tiefbauamt mit 13 Wohnungen. Danach nimmt die Zahl pro Amt, in der Regel Bezirksämter, bis auf eine Wohnung ab.
Die Umwandlung in Werkmietwohnungen und die Anhebung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist für 27 Dienstwohnungsinhaber ohne Kostensteigerung möglich, da sie schon jetzt die ortsübliche Vergleichsmiete bezahlen. Die anderen Betroffenen müssen durchschnittlich 128,47 € monatlich mehr bezahlen, da die Höchstbetragsgrenze aus der Dienstwohnungsvorschrift entfällt. Der geringste Hebungsbetrag liegt bei 0,19 €, der größte bei 679,17 € (Einfamilienhaus mit 164 qm).
Die durchschnittlichen Dienstwohnungsvergütungen liegen zurzeit bei 435,98 € ohne Nebenkosten, nach der Umwandlung liegt die durchschnittliche Kaltmiete bei 564,45 €. Der Maßstab bei der ortsüblichen Vergleichsmiete ist in der Regel im unteren Bereich, d. h. Wohnungen mit einfacher Ausstattung. Teilweise werden durch die Begrenzung durch die höchste Dienstwohnungsentschädigung auch keine Betriebskosten bezahlt. Es erfolgt lediglich eine Versteuerung als geldwerter Vorteil, zusammen mit dem Differenzbetrag zur höchsten Dienstwohnungsvergütung nach Abgeltung des Steuerfreibetrags. Nach der Umwandlung werden auch die Betriebskosten direkt fällig (0,70 € je m2 Wohnfläche).

Durch die Umwandlung in funktionsgebundene Werkmietwohnungen sollen Mehreinnahmen von über 300.000 € erzielt werden. In der Rechtsform gibt es eine Änderung von der Dienstwohnungsvorschrift (öffentliches Recht) hin zum Privatrecht (Mietrecht nach Bürgerlichem Gesetzbuch, § 576 Abs. 1 Nr. 2).

Mit der Umwandlung der Dienstwohnungen in Werksmietwohnungen ist keine Änderung der Gebäudeverwaltung verbunden. Diese liegt schon bisher bei den auf Grund der Regelungen zum städtischen Immobilienmanagement zuständigen Ämtern (insb. Amt für Liegenschaften und Wohnen und Schulverwaltungsamt) und Eigenbetrieben. Lediglich die Belegung/Vermietung durch das Haupt- und Personalamt entfällt; hierfür sind künftig die gebäudeverwaltenden Stellen verantwortlich.

Sofern die Umwandlung nur durch im Rahmen der jährlichen Fluktuation umgesetzt würde, würde dies über 20 Jahre dauern. Bei der Umwandlung sind auch die Mitwirkungsrechte der Gesamtpersonalvertretung nach § 80 Landespersonalvertretungsgesetz zu beachten.





Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister



Vorliegende Anträge/Anfragen

Anfrage von Herrn StR Kanzleiter im Personalbeirat am 20.10.2009












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Auswertung Miete nur Grafik 2009.pdf
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Dienstwohnungen_Mietwohnungen HSK 2010.xls