Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
318/2006
GZ:
StU/T
Sitzungstermin: 22.11.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:Herr N.N. (HauptPersA /Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Internet-Radtourenplaner für Stuttgart

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.11.2006, öffentlich, Nr. 553

Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung

Verwaltungsausschuss vom 08.11.2006, öffentlich, Nr. 385

Ergebnis: Zurückverweisung an den UTA

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.11.2006, öffentlich, Nr. 594

Ergebnis: bei 3 Stimmenthaltungen mehrheitliche Beschlussfassung wie beantragt


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt sowie des Technischen Referats vom 25.10.2006, GRDrs 318/2006, mit folgendem

Beschlussantrag:
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes bemerkt EBM Föll, bezogen auf das diesem Protokoll beigefügten Papier des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), welches zu Beginn der Sitzung ausgeteilt worden ist, dieses Papier sei gestern Abend eingegangen.

Einer Bitte von StR Barg (CDU) folgend wird dieser Tagesordnungspunkt zum Ende des öffentlichen Sitzungsteils verschoben.

Die erneute Behandlung durch den Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) in dessen gestriger Sitzung hat für StR Uhl (CDU) noch keine eindeutige Entscheidungsgrundlage ergeben. Nachdem sich dieser Ausschuss dennoch für das VVS-System entschieden habe, habe er deutlich gemacht, dass neben sachlich fachlichen Aspekten auch finanzielle Aspekte berücksichtigt gehörten. Durch das Schreiben des ADFC hätten sich die finanziellen Rahmenbedingungen erneut verändert. Bei der finanziellen Bewertung der Systeme müssten neben den städtischen auch die Aufwendungen des VVS beachtet werden.

Nach Eindruck von StR Kanzleiter (SPD) gibt es folgende zwei widerstreitende, jeweils aber nachvollziehbare Positionen:

1. Die Einbindung in das städtische System hat den Vorteil, flexibel und auf Stuttgarter Belange zugeschnitten zu sein.

2. Das ADFC-System ist bundesweit eingerichtet.

Eigentlich sollte beides vereinbart werden, um sowohl überörtlichen als auch ortsansässigen Fahrradfahrern eine komfortable Lösung anbieten zu können.

StR Dr. Kienzle (90/GRÜNE) hebt die Bedeutung einer bundesweiten Systemanbindung, welche beim VVS-System nicht gegeben ist, hervor. Seine Fraktion ziehe daher die ADFC-Lösung vor.

Auf Fragen von StR Uhl und StR Kanzleiter eingehend führt Herr N.N. (HauptPersA / Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) aus, die Verbindung zu Stuttgart.de werde, da es sich in jedem Fall um Anwendungen Externer handle, lediglich durch Links angeboten. Eine Integration im weiteren Sinne, dass z. B. von Sehenswürdigkeiten direkt auf den Radroutenplan verwiesen werden könne und umgekehrt, hätte eine hohe technische Integration zur Folge. Dann müsste auch über andere finanzielle Größenordnungen gesprochen werden.

Bei der ADFC-Lösung werde eher als bei der städtischen/VVS-Lösung die Frage sein, inwieweit von dort Bereitschaft bestehe, als Link in einer städtischen Lösung gekennzeichnet zu werden. Links seien finanziell nicht relevant.

Bei einem Radroutenplaner müssten folgende drei Punkte berücksichtigt werden: Nutzungssituation, Funktionalitäten, Kartengrundlage. Zur Kartengrundlage weise der ADFC auf seine Überregionalität hin. Allerdings sei eine städtische Kartensituation eine völlig andere. Die vorhandene Stadtkarte als solche sei nicht routenfähig. Daher werde seitens des VVS auf eine Lösung zugegriffen (Navteq-Lösung), welche im VVS schon eingesetzt werde. Innerstädtisch spielten z. B. Fragen wie Fahrbahnbeläge, Ampelanlagen etc. eine Rolle. Diese seien überörtlichen nicht von großem Belang. Die Frage sei, wie solche Informationen mit einer Kartengrundlage verknüpft werden könnten (ist hierfür eine Offenheit gegeben) und wer entsprechende Informationen (z. B. über Baustellen) für die Kartengrundlage liefere bzw. wer für die Pflege verantwortliche sei. Dies sei die dauerhafte Kostenfrage.

Hinsichtlich der Funktionalitäten sei ihm die ADFC-Lösung nicht ausreichend bekannt. Die Mobillösung, wie vom ADFC angekündigt, sei ja noch nicht realisiert. Heute werde aber bei solchen Lösungen erwartet, dass eine Überspielung auf mobile Geräte möglich sei oder das Angebot direkt über Mobilgeräte nutzen zu können (satellitengestützt via GPS / Bestimmung des Standorts und Verfolgung der Route). Was eine solche Mobilfähigkeit koste, könne er nicht bewerten.

Von EBM Föll wird mitgeteilt, inwieweit beide Angebote inhaltlich vergleichbar seien, könne er nicht beurteilen. Hinsichtlich der finanziellen Vergleichbarkeit wirft er die Frage auf, ob es zutrifft, dass, wie der ADFC darstellt, die städtischen Kosten sich nicht auf 50.000 € sondern auf 70.000 € belaufen (zusätzlich 20.000 € für Stadtplankarten und Geodaten). Gefragt werden müsse zudem, wie der VVS seinen Anteil von 50.000 €
finanziere bzw. ob dieser Anteil indirekt auch seitens der Stadt finanziert werde.

In der Folge informiert BM Thürnau, wie gegenüber dem ADFC habe das Stadtmessungsamt für Stadtplankarten und Geodaten auch gegenüber dem VVS den Betrag von 20.000 € benannt.

Laut StR Uhl gibt es bereits in der Region funktionierende Systeme. Für ihn stellt sich die Frage, ob drei bzw. vier solcher Systeme nebeneinander benötigt werden. Nach Auskunft von Herrn N.N. (HauptPersA / Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) ist die Stadt bisher direkt nicht in diese Systeme eingebunden. In diesem Zusammenhang informiert StR Wölfle (90/GRÜNE), in Berlin gebe es unterschiedlichste Systeme, allerdings auch in völlig unterschiedlicher Qualität. Andernorts gemachte Fehler sollten in Stuttgart vermieden werden.

Gegen Ende der Aussprache schlägt EBM Föll vor, das Thema so aufzuarbeiten, dass eine finanzielle Vergleichbarkeit und eine Gegenüberstellung der Leistungsinhalte möglich wird. Auf einer solchen objektiven Entscheidungsgrundlage könnten dann die Ausschüsse noch in diesem Jahr abschließend entscheiden.

An StR Kanzleiter gewandt teilt er zur weiteren Vorgehensweise mit, die Vorlage sollte heute durch den Verwaltungsausschuss an den Ausschuss für Umwelt und Technik zurückverwiesen werden. Danach könnten beide Ausschüsse auf der dargestellten Grundlage entscheiden.

Gegen diese Vorgehensweise erheben sich keine Einwendungen.