Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
293
11a
VerhandlungDrucksache:
648/2005
GZ:
OB
Sitzungstermin: 20.07.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, Referent Prof. Beiche
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: B 14 Konrad-Adenauer-Straße
Überdeckung der Portalbereiche am Gebhard-Müller-
Platz und am Charlottenplatz
- Bericht über den Planungsstand
- Bereitstellung von Mitteln für die weiteren Planungen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.07.2005, öffentlich, Nr. 435

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 13.07.2005, GRDrs 648/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von den Planungen von N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) zu den Überdeckungen der Portalbereiche der Konrad-Adenauer-Straße mit Kosten von ca. 6 Mio. € wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Der Weiterführung der Planung in einer ersten Stufe mit einem Aufwand von 350.000 € wird zugestimmt.

3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 350.000 € werden wie folgt gedeckt:

Der Aufwand von 350.000 € wird im Vermögenshaushalt 2005 bei AHSt. 2.6600.9530.000 VKZ 0442 – Überdeckung Portalbereiche B 14 Konrad-Adenauer-Straße – gedeckt.

3.1 Im Vermögenshaushalt 2005 wird bei der oben genannten AHSt. Eine außerplanmäßge Ausgabe in selber Höhe zugelassen.

3.2 Die Deckung erfolgt durch Sperrung von Mitteln in dieser Höhe im Verwaltungshaushalt 2005 bei Fipo. 1.9140.8500.000 - Deckungsreserve -.

4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem Land in Verhandlungen über die Bezuschussung der Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung zu treten und entsprechende Anträge zu stellen.


Laut Feststellung von EBM Föll wird vom Ausschuss eine Präsentation des Projektes bzw. ein Sachvortrag nicht gewünscht.

Zur Finanzierung bemerkt EBM Föll, das Land habe für dieses Projekt Fördermittel in der Größenordnung von bis zu 2,5 Mio. € in Aussicht gestellt. Für diese zügige Äußerung des Landes könne die Landeshauptstadt sehr dankbar sein. Die einzelnen Kostenpositionen müssten natürlich noch vertieft werden. Wenn der Gemeinderat die Freigabe erteile, werde dieses im Laufe der Monate August und September geschehen.

Nach Auskunft des Landes müsse zunächst die Finanzierung durch Umschichtungen geschehen (Finanzierung durch bereits bewilligte, aber zeitnah nicht benötigte Mittel ohne Absenkung der Förderrahmen anderer Sanierungsmaßnahmen). Auch dieses werde im August/September zu präzisieren sein. In dieser Hinsicht erfolge mit der GRDrs 648/2005 in keinster Weise eine Präzedenzentscheidung. Sofern durch den Gemeinderat die Freigabe erteilt werde, sei selbstverständlich im Zusammenhang mit dem für Oktober anstehenden Baubeschluss die Vorstellung eines klaren Finanzierungskonzeptes vorgesehen. Durchaus begründete Fragen aus der Mitte des Gemeinderates könnten heute noch nicht abschließend beantwortet werden. Dafür bitte er um Verständnis; die Abstimmung mit dem Land zu diesem Projekt finde erst seit 14 Tagen statt. Seitens der Stadt bestehe die Zuversicht, dass gemeinsam mit dem Land ein zufriedenstellendes Finanzierungskonzept im Zuge der Vorlage des Baubeschlusses vorgelegt werden könne, mit welchem dann auch die im Raum stehenden Fragen beantwortet werden könnten. Weder sei es das Ziel des Landes noch die Absicht der Stadtverwaltung, durch das zur Beratung anstehende Projekt andere Sanierungsgebiete in ihrer Umsetzung zu beschneiden.

Von einer nachvollziehbaren Vorgehensweise spricht StR Barg (CDU). Natürlich wäre es wünschenswert gewesen, wenn hier für diese Maßnahme "Fresh Money" seitens des Landes zur Verfügung gestellt würde, also die Finanzierung nicht auf bereits bewilligten Mitteln basieren würde. Letzten Endes müsse irgendwo gekürzt werden, da Mittel nicht zweimal ausgegeben werden könnten. StR Prof. Dr. Kußmaul (SPD) erklärt, das Projekt sei begrüßenswert. Zur Vorgehensweise der Verwaltung gegenüber dem Land bittet er um weitere Informationen. Im Ausschuss für Umwelt und Technik sei berichtet worden, so StR Dr. Kienzle (90/GRÜNE), dass BM Hahn als Verhandlungsführer den Auftrag habe, auf eine Erhöhung der Fördersumme hinzuwirken. Dies bestätigt EBM Föll. Er habe lediglich heute die vom Land getätigte Aussage wiedergegeben. In den weiteren Gesprächen und bei der Auswertung weiterer Unterlagen könne sich diese Position noch verändern. Zur Position des Landes werde erst Ende September/Anfang Oktober eine verbindliche Aussage möglich sein.

An StR Prof. Dr. Kußmaul gewandt fährt EBM Föll fort, das Land habe zunächst einmal ein haushaltstechnisches Problem für das Jahr 2005, da der Bewilligungsrahmen für die Städtebaufördermittel ausgeschöpft sei. Für das Projekt sei aber eine Bewilligung im Jahr 2005 vonnöten. Nach der Landeshaushaltsverordnung könne das Land aber zusätzlich zum Bewilligungsrahmen keine Mittel bereitstellen. Um haushaltstechnisch eine Lösung hinzubekommen, solle eine Umschichtung von bewilligten Programmen für diese zusätzliche Maßnahme stattfinden. Hierfür würden Programme herangezogen, die ihre bewilligten Mittel im Jahr 2005 nicht benötigten. In den von der Umschichtung betroffenen Sanierungsgebieten werde also nichts Negatives geschehen. Für das Jahr 2006 werde versucht - und dies stelle in der Tat noch einen weiteren Verhandlungsgegenstand mit dem Land dar -, den Bewilligungsrahmen entsprechend wieder zu erhöhen, sodass quasi die Umschichtung neutralisiert werde, also sozusagen im Ergebnis nur haushaltstechnisch etwas stattgefunden habe. Eine abschließende Zusage könne heute aber noch nicht gegeben werden, da hierüber mit dem Land noch kein abschließendes Einvernehmen erzielt worden sei. Dieses Einvernehmen solle in den kommenden zwei Monaten unter Federführung von BM Hahn mit dem Land herbeigeführt werden.

Von Referent Prof. Beiche wird ergänzt, im Vordergrund solle die Prüfung stehen, ob für Gebiete Mittel überhaupt nicht benötigt würden. Auch solle geprüft werden, ob beispielsweise Rückzahlungsansprüche des Landes bei praktisch bereits abgerechneten Gebieten bestehen. Solche Mittel würden ja überhaupt zu keiner Belastung des Landeshaushalts führen. Inwiefern solche Mittel eingesetzt werden könnten bzw. ob die von EBM Föll angesprochenen Verschiebungen notwendig würden, werde noch genauer dargestellt.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.