Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 4611-08
GRDrs 937/2008
Stuttgart,
11/26/2008



Übernahme von Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Bundeszuschüssen aus dem Investitionsprogramm des Bundes zum Ausbau der Kleinkindbetreuung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich17.12.2008



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt zur Absicherung möglicher Rückforderungsansprüche des Regierungspräsidiums Stuttgart aus dem Investitionsprogramm des Bundes zum Ausbau der Krippenplätze für die Kleinkindbetreuung die Sicherheitsleistung in Form einer Ausfallbürgschaft bis zur Höhe der Bundesförderung.

2. Für die Übernahme der Bürgschaften erhebt die Stadt eine einmalige Gebühr in Höhe von 0,5 % der Bürgschaftssumme.


Begründung:


Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung „ 2008 – 2013 (VwV Investitionen Kleinkindbetreuung) vom 18. Oktober 2007 verlangt von jedem Zuwendungsnehmer ab einer Zuwendung von 50.000 EUR eine Sicherung möglicher Rückforderungsansprüche. Die Zweckbindungsfrist beträgt je nach Zuwendungsart 5 Jahre (für Plätze der Kindertagespflege, Träger der freien Jugendhilfe oder bei Tagespflegepersonen), 10 Jahre (bei Neubau, Umbau oder Umwandlung einer Einrichtung) und 25 Jahre für Grundstücke und grundstückseigene Rechte. Sie endet bei einer Zweckbindung von 5 Jahren frühestens am 31.12.2013.

Der Rückforderungsanspruch ist entweder dinglich oder durch eine Ausfallbürgschaft zu sichern. Die erstgenannte Möglichkeit ist nach Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart ausschließlich auf dem Grundstück möglich, auf dem das geförderte Objekt steht, da es sich um eine objektbezogene Förderung handelt. Eine dingliche Sicherung scheidet somit aus, wenn der Träger die Räume lediglich anmietet, also nicht Eigentümer des Grundstücks ist.

Die Kosten für eine alternative Absicherung über eine Bankbürgschaft (1,5 % der Bürgschaftssumme pro Jahr) müsste der Träger aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Landeshauptstadt bezuschusst derartiger Kosten bisher nicht. Mangels Sicherung des Rückforderungsanspruchs hätte möglicherweise eine Ablehnung des Förderantrags zur Folge. Der Wegfall der Bundesmittel würde eine Mehrbelastung des Stadthaushalts bedeuten.

Daher verbleibt für die Sicherung des Rückzahlungsanspruchs nur eine Bürgschaftsübernahme durch die Stadt. Die Bürgschaften werden in Form von Ausfallbürgschaften gegenüber der Förderstelle beim Regierungspräsidium übernommen. Es ist aufgrund der zu erfüllenden Voraussetzungen für die Bundesförderung davon auszugehen, dass die Zuschussempfänger ausreichende Sicherheiten bieten und damit nicht mit einer Inanspruchnahme der Stadt aus den Bürgschaften zu rechnen ist. Für die Bürgschaftsübernahme erhebt die Stadt jeweils eine einmalige Gebühr von 0,5% des verbürgten Betrages. Die Übernahme der Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 88 Abs. 2 GemO, wenn im Einzelfall mehr als 90.000 € verbürgt wird.

Folgende Kindertageseinrichtungen haben bereits Bundesmittel beantragt, die durch Bürgschaften abzusichern wären. Es handelt sich um Träger, die in den entsprechenden Gebäuden zur Miete untergebracht sind.

AntragstellerMaßnahmemögliche Bundesmittel
InVia, „Wilde Hilde“ Olgastr. 62, 120 A5 neue Krippengruppen
*) 337.540 EUR
Kinderhaus BirkachNeue Krippengruppe
33.000 EUR
FamilienserviceEröffn. Kita Hospitalviertel
259.000 EUR
Die Schatzinsel e.V.2x Krippe Zazenhäuser Str.
81.000 EUR
Diakonie StettenNeubau Bachwiesenstr. 4
315.000 EUR
Kinderzentrum St. JosefNeubau Kita Nauheimer Str.
210.000 EUR
1.235.540 EUR
*) bereits bewilligt und Bürgschaftsantrag gestellt

Da das Programm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ bis 2013 läuft, ist in dieser Zeit mit weiteren Anträgen auf Bürgschaftsübernahmen von bis zu 1.168.100 EUR zu rechnen:
AntragstellerMaßnahmemögliche Bundesmittel
Kath. Gesamtkirchengemeinde FilderNeubau St. Hedwig
264.000 EUR
Turnverein Cannstatt 1846 e.V.Erweiterung Sportkiga
240.000 EUR
Kinderzentrum St. JosefKrippenplätze Kniebisstr. 4
140.000 EUR
Soz. Arbeitskreis Anna-Haag-HausErweiterung Kita
49.000 EUR
Freie Waldorfschule am KräherwaldNeubau Ganghoferstr.
240.000 EUR
Kath. Gesamtkirchengemeinde StuttgartGebrüder-Schmid-Weg 7-9
20.000 EUR
Kath. Gesamtkirchengemeinde NeckarHalbe Gruppe Lerchenheide
12.000 EUR
Kath. Gesamtkirchengemeinde NeckarNeubau Aprikosenstr.
180.000 EUR
Kath. Gesamtkirchengemeinde StuttgartBreitlingstr. 33
23.100 EUR
1.168.100 EUR

Vier betriebliche Kindertagesstätten, die keine städtischen Investitionszuschüsse erhalten, aber Bundeszuschüsse beantragen können, könnten auch Anträge auf Bürgschaftsübernahmen stellen. Dabei handelt es sich um

AntragstellerMaßnahmemögliche Bundesmittel
Familienservice GmbHFritz-Walter-Weg 19
Kind e.V.Bergheide 2
Kind e.V.Hauptbahnhof 7
Kind e.V.Heisenbergstr. 3
Hier liegen jedoch noch keine Zahlen vor.

Referat SJG hat der Vorlage zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen






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