Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 346/2003
Stuttgart,



Verlässliche Grundschule -
1. Situationsbericht 2003
2. Einrichtung neuer Gruppen zum Schuljahr 2003/04
3. Zielbeschluss zur Vereinheitlichung der Gebühren/Entgelte für die Betreuungseinrichtungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.07.2003
14.07.2003
16.07.2003
17.07.2003



Beschlußantrag:
  1. Vom Bericht über die derzeitige Situation im Schuljahr 2002/03 und den weiteren bedarfsorientierten Ausbau der ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule zum Schuljahr 2003/04 wird Kenntnis genommen.
  2. Um eine rechtzeitige Einrichtung zum Schuljahr 2003/04 sicherstellen zu können, wird die Verwaltung ermächtigt, die personellen und sächlichen Voraussetzungen für weitere 21 Gruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule zu schaffen.
  3. Bei weiterem Gruppenbedarf während des Schuljahres wird die Verwaltung ermächtigt, diese ohne erneuten Gemeinderatsbeschluss einzurichten und das dafür notwendige Personal ohne Blockierung von Planstellen einzustellen. Über derartige Einrichtungen und Personalschaffungen wird im Rahmen der Vorlage zum Schuljahr 2004/05 berichtet.
  4. Die Verwaltung wird ermächtigt die Befristung für die am 24.07.2003 (GRDrs. 478/02) bereits genehmigte Stelle (im Stellenplanverfahren jedoch befristet bis 31.12.03) aufzuheben.
  5. Der aufgrund der Umfrage geschätzte, voraussichtlich erforderliche Personalbedarf in Höhe von insgesamt 9,51 Stellen wird anerkannt.
    9,01 Stellen für Betreuungskräfte (einschließlich Springkräfte)
    0,50 Stellen für die Sachbearbeitung in der Innenverwaltung
  6. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Personal - für die zum nächsten Stellenplan zu schaffenden Stellen - bereits baldmöglichst ohne Blockierung von Planstellen im Umfang zur Sicherstellung eines bedarfsorientierten Angebots einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen.
  7. Von dem Zuschussverfahren für das seit dem Schuljahr 2002/03 vom Land Baden Württemberg geförderten "Angebot der flexiblen Nachmittagsbetreuung" an Grundschulen wird Kenntnis genommen.
  8. Die Gebühren/Entgelte für alle Betreuungseinrichtungen der Stadt werden schrittweise vereinheitlicht:
    8.1 Die Verwaltung wird beauftragt, die zum 01.01.2004 mit 0,53 Euro pro Betreuungsstunde beschlossenen Gebühren in Tageseinrichtungen für Kinder des Jugendamts zum
    01.01.2005 auf 0,55 Euro anzuheben und die entsprechenden Beteiligungsverfahren einzuleiten.
    8.2 Das Entgelt für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule einschließlich Ferienbetreuung wird entsprechend der Gebühren beim Jugendamt mit Wirkung vom
    01.09.2004 von derzeit 0,69 Euro auf 0,55 Euro pro Betreuungsstunde ermäßigt und die Geschwisterermäßigung der Regelung des Jugendamts angepasst.
  9. Die Finanzverwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Finanzmittel für die vorstehenden Maßnahmen überplanmäßig bereitzustellen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Aktuelle Situation und Bedarfserhebung zum Schuljahr 2003/04
Die im März durchgeführte Erhebung ergab einen Bedarf von 21 zusätzlichen Gruppen für rund 400 Kinder. Anstelle von bisher rund 3500 Kindern in 206 Gruppen sind künftig rund 3900 Kinder in 227 Gruppen zu betreuen.

Nachmittagsbetreuung über den Zeitkorridor hinaus
Seit dem Schuljahr 2002/03 fördert das Land Baden-Württemberg auch die über den Sechs-Stundenkorridor hinausgehende Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule in Höhe von 275,08 Euro pro Jahreswochenstunde. Es werden dabei im Einzelfall bis zu 15 Stunden/Woche gefördert. Die Bedarfserhebung hat ergeben, dass bei weiteren drei Schulen ein entsprechender Bedarf bestehen könnte.

Betreuungsangebot "Gemeinschaftserlebnis Sport"
Ab dem Schuljahr 2003/04 plant das Schulverwaltungsamt, in Zusammenarbeit mit dem Sportkreis Stuttgart das Projekt" Gemeinschaftserlebnis Sport" an Stuttgarter Grund- und Förderschulen umzusetzen.

Personelle Auswirkungen
Für die Einrichtung von 21 neuen Gruppen sind nach dem Ergebnis der Umfrage bis zu 9,51 Stellen erforderlich. Die Befristung zunächst bis zum 31.12.03 für eine Stelle in der Innenverwaltung sollte entfallen, um den notwendigen Service gegenüber den Eltern und Schulen leisten zu können. Im Vorgriff zum nächsten Stellenplan wird zum gesamten Personalbedarf eine gesonderte Stellenplanvorlage erstellt.

Gebührenanpassung
Die Gebühren des Jugendamts werden aktuell auf 0,53 Euro pro Betreuungsstunde ab 01.01.2004 angehoben (GRDrs. 319/2003). Die Entgelte beim Schulverwaltungsamt liegen derzeit bei 0,69 Euro pro Betreuungsstunde in den Gruppen während der Schulzeit und bei aktuell zum Schuljahr 2003/04 beschlossenen 0,70 Euro in der Ferienbetreuung (GRDrs. 5/2003).
Die Verwaltung strebt eine Vereinheitlichung aller Gebühren und Entgelte für die Betreuungseinrichtungen der Stadt mit 0,55 Euro/Betreuungsstunde an. Deshalb soll ab 01.09.2004 das Entgelt für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule einschließlich Ferienbetreuung auf diesen Betrag ermäßigt werden. Die Gebühren beim Jugendamt werden dem entsprechend ab dem 01.01.2005 ebenfalls auf diesen Betrag erhöht.
Damit läge Stuttgart noch deutlich unter der Empfehlung des Städtetags Baden-Württemberg für Kindergärten, die von umgerechnet rd. 0,60 Euro/Betreuungsstunde ab dem Kindergartenjahr 2004/05 ausgeht.
Bei weiter steigender Nachfrage und anhaltender Finanznot müsste allerdings wenigstens zur teilweisen Finanzierung weiterer Gruppen in diesen Bereichen eine stufenweise Anpassung an diese Empfehlung in Betracht gezogen werden.

Gegenüberstellung Kosten flexible NachmittagsbetreuungVGS / Hort
Eine Gegenüberstellung der Kosten dieser beiden Leistungen ist auf Grund der unterschiedlichen Standards sehr problematisch. Die flexible Nachmittagsbetreuung kann kein vollwertiger Ersatz für ein Hortangebot darstellen. Sonst müssten auch hier die Standards und damit die Kosten deutlich erhöht werden.
Die flexible Nachmittagsbetreuung soll lediglich eine stundenweise, bedarfsorientierte Verschiebung der Betreuung in den Nachmittag abdecken (Höchststundenzahl pro Woche 15 Stunden) und ggf. nur dann an Grundschulen angeboten werden, wenn es für die Eltern nachweislich keine andere Alternative gibt (z.B. als Übergangslösung für einen geplanten Hort). Hier ist eine enge Absprache mit dem Jugendamt erforderlich.
Die analog ermittelten Nettokosten (15 Stunden Betreuung) für eine Nachmittagsbetreuungsgruppe betragen 8.471 Euro und für eine Hortbetreuung im gleichen Stundenumfang 27.219 Euro.

Finanzielle Auswirkungen
Der finanzielle Nettoaufwand für die Einrichtung von 21 weiteren Gruppen beläuft sich auf rund 120.225 Euro.
Die Schaffung von 9,51 Stellen verursacht Kosten in Höhe von 415.871 Euro.
Für die Grundausstattung der 21 Gruppen entstehen einmalige Ausgaben in Höhe von 48.321 Euro. Laufende zusätzliche Sachausgaben fallen in Höhe von ca. 8.589 Euro/Jahr an.
Die Budgets 2003 und 2004 müssen um diese Beträge aufgestockt werden.
Für den Wegfall der Befristung einer bereits geschaffenen Stelle ist in Folge auf Dauer mit Kosten von 73 100 Euro zu rechnen.
Durch die Vereinheitlichung der Gebühren und Entgelte ist beim derzeitigen Stand an Gruppen ab 2005 stadtweit mit Mehreinnahmen von rd. 200.000 Euro zu rechnen, so dass ab diesem Zeitpunkt die Nettokosten für die 21 neuen Gruppen finanziert wären.


Beteiligte Stellen

Das Referat SJG hat die Vorlage mitgezeichnet.

Die Referate A und F haben die Vorlage bezüglich der beantragten 0,5 Stellen in der Innenverwaltung nicht mitgezeichnet. Referat F schlägt zusätzlich einen vereinheitlichten Gebührensatz in Höhe von 0,58 Euro anstelle von 0,55 Euro/Betreuungsstunde vor.





Dr. Wolfgang Schuster


Vorliegende Anträge/Anfragen

CDU Antrag 47/2003






Anlagen


Anlage 1 zur GRDrs. 346/2003
Ausführliche Begründung:

1. Ausgangslage und aktueller Stand

Am 24.Juli 2002 (GRDrs. 478/2002) hat der Gemeinderat vom weiteren Ausbau der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Kenntnis genommen und folgende Beschlüsse gefasst:
Beantragt und genehmigt wurden im Schuljahr 2002/03 28 weitere Gruppen. Tatsächlich eingerichtet wurden 31 Gruppen. Damit bestehen derzeit an 70 Grund- und 9 Förderschulen insgesamt 206 Gruppen mit rund 3.500 Kindern. Die Entwicklung der Betreuung an den einzelnen Schulen ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die Verteilung der Betreuungsgruppen im Schuljahr 2002/03 auf die einzelnen Schulbezirke wird in Anlage 3 dargestellt.

Am 19. 12. 2002 beschloss der Gemeinderat im Rahmen seines Zielbeschlusses zur Haushaltskonsolidierung außerdem, die Elternentgelte ab dem Schuljahr 2003/04 auf 0,70 Euro zu runden. Eine entsprechende Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgenommen.

2. Bedarfserhebung und Umfrage für das Schuljahr 2003/04

Im März 2003 wurde an allen Schulen bei den Sorgeberechtigten der Erstklässlerkinder und allen Sorgeberechtigten, deren Kinder bereits die Grundschule besuchen, der Bedarf für die ergänzende Betreuung ab dem Schuljahr 2003/04 abgefragt. Die Ergebnisse der Umfrage über die tatsächlich gewünschten Betreuungszeiten sind den Anlagen 4 und 5 zur GRDrs. 346/2003 zu entnehmen. An einigen wenigen Grundschulen erfolgte kein Fragebogenrücklauf. An den Förderschulen war der Fragebogenrücklauf sehr gering bis nicht vorhanden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass nach Auskunft der Schulleitungen sehr wenige Eltern ein Interesse an einer Betreuung haben und viele Eltern nicht in der Lage sind, die Fragebögen zu lesen.
Nach Auswertung der Bedarfserhebung stellt sich der Bedarf für das kommende Schuljahr wie folgt dar:

Anstelle von bisher rund 3.500 Kindern in 206 Gruppen (inklusive Förderschulen) sind künftig rund 3.900 Kinder in 227 Gruppen zu betreuen.
Dies bedeutet, dass neben den bestehenden Gruppen zum Schuljahr 2003/04 an folgenden Grundschulen zusätzlich 21 neue Gruppen:

GS Birkach
GHS Gablenberg
GS Gaisburg
Luginslandschule
Martin-Luther-Schule
Mühlbachhofschule
GHS Münster
Pestalozzischule mit 2 Gruppen
GHS Plieningen
Reisachschule
Römerschule mit 2 Gruppen
Schillerschule
Schule Im Sonnigen Winkel mit 2 Gruppen
Steinbachschule
Steinhaldenfeldschule
Wilhelmsschule Untertürkheim
Wilhelmsschule Wangen
Wolfbuschschule

einzurichten sind. Nach der Bedarfserhebung muss evtl. eine bestehende Gruppe geschlossen werden, wenn hier nicht noch einige Kinder gemeldet werden. Da dies jedoch noch nicht sicher ist, konnte die Schließung bei der weiteren Planung noch nicht eingerechnet werden.


3. Nachmittagsbetreuung über den Zeitkorridor von 6 Stunden hinaus

Seit dem Schuljahr 2002/03 fördert das Weiterentwicklungskonzept des Landes neben Horten auch "Angebote einer flexiblen Nachmittagsbetreuung" mit einem Betrag von 275,08 Euro pro Jahreswochenstunde Betreuung. Dies entspricht 30 % der pauschalierten Personalkosten (im Zeitkorridor von 6 Stunden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule beträgt der Fördersatz 458,12 Euro pro Jahreswochenstunde). Die Gewährung dieser Fördermittel wird - im Gegensatz zum Hort - nicht von einer bestimmten Mindestzahl an Betreuungsstunden pro Schultag bzw. Woche abhängig gemacht.

Die Ausweitung des Betreuungsangebots in den Nachmittag stellt keine Massnahme der Jugendhilfe dar, sondern es handelt sich auch dabei um eine Einrichtung der Schule. Aufgrund ihres geringen zeitlichen Umfangs (Begrenzung auf 15 Stunden/Woche) wird diese Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule als Jugendfreizeiteinrichtung definiert und unterliegt nicht einer Betriebserlaubnispflicht nach dem Sozialgesetzbuch.

Im Rahmen dieser flexiblen Nachmittagsbetreuung an Grundschulen werden demnach nun auch die Ausweitung und die Einrichtung von zusätzlichen Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule nach dem Zeitkorridor von 6 Stunden gefördert. Dies war bislang nicht der Fall. Auf Anregung des Städtetags Baden-Württemberg werden in der Antragstellung der Zuschüsse hier gesonderte Gruppen geltend gemacht.

Nach der Bedarfsabfrage im Frühjahr 2003 besteht bei einer durchschnittlichen Kinderzahl von 20 Kindern an ca. 13 Schulen Bedarf, am Nachmittag zu betreuen. An sieben dieser Schulen wird bereits eine Nachmittagsbetreuung durch Hort, Förderverein oder Elterninitiative angeboten, an weiteren drei dieser Schulen ist die Einrichtung eines Hortes geplant, so dass eine Nachmittagsbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule an diesen Schulen genauer hinterfragt werden muss. An den übrigen drei Schulen gibt es zu einer Nachmittagsbetreuung keine Alternative. Bislang hat jedoch noch keine dieser Schule einen konkreten Antrag auf eine Nachmittagsbetreuung gestellt. Es wird bereits an einigen Schulen eine Betreuung über den Zeitkorridor angeboten, z.B. Albschule, Ameisenbergschule. Die mögliche Ausweitung dieses Angebots wird mit dem Jugendamt abgestimmt.

Eine sog. Nachmittagsbetreuung soll insbesondere zum Zwecke einer bedarfsorientierten, stundenweisen Verlängerung der bisherigen Betreuung angeboten werden und kann kein echtes Alternativangebot zur Hortbetreuung sein. Dies ist alleine schon aufgrund der unterschiedlichen Standards der Betreuungsformen (z.B. nur eine Betreuungskraft, kein städtisches Essensangebot - wird ggf. von der Einrichtung selbst organisiert, kein Ferienangebot über so viele Stunden) nicht möglich. Eine erweiterte Betreuung in den Nachmittag hinein könnte jedoch z.B. bis zur tatsächlichen Horteinrichtung an einer Grundschule als Überbrückung angeboten werden.


4. Betreuungsangebot “Gemeinschaftserlebnis Sport”

Seit dem Schuljahr 1995/96 bietet der Sportkreis Stuttgart unter dem Namen" Gemeinschaftserlebnis Sport" Sportangebote für Kinder und Jugendliche unter dem Aspekt der Verbindung von sportlichen und sozial-integrativen Aspekten an. Das Programm wird in gemeinsamer Trägerschaft der Stadt Stuttgart (Sportamt, Schulverwaltungsamt) und dem Sportkreis durchgeführt. Aufgrund der mehrjährigen Erfahrung auf diesem Tätigkeitsfeld an Stuttgarter Grundschulen ist der Sportkreis zu dem Entschluss gekommen, einen Einstieg in den Betreuungsbereich der Verlässlichen Grundschule mit Bewegungsangeboten zu überdenken. Um ein Stimmungsbild zu erhalten, hatte der Sportkreis im Dezember 2002 die zwölf sich bislang an einem solchen Angebot beteiligenden Grundschulen zu einem Gespräch eingeladen, bei dem sich von Seiten der Schulleitung eine postitive Resonanz zeigte. Folgende Punkte sind jedoch bei einer Umsetzung des Angebots zu beachten:

Vor diesem Hintergrund wurde ein Konzept für eine Pilotphase erstellt, welches ein zunächst additives Angebot, von dem die bereits bestehenden Gruppen profitieren können, beinhaltet. Von Seiten des "Gemeinschaftserlebnisses Sport" kommen Fachkäfte ein- bis zweimal pro Woche an die Schule. Die Kinder, welche bereits im Rahmen der Verlässlichen Grundschule betreut werden, erhalten die Möglichkeit aktiv am Bewegungsangebot teilzunehmen. Es wird bewusst darauf geachtet, dass die Kinder an einem qualitativ hochwertigen sportlichen Angebot teilnehmen, dessen Schwerpunkt auf der Bewegungs- und Koordinationsschulung liegt. Eine regelmäßige Betreuung wird garantiert. Dieses Angebot wird im Rahmen einer Pilotphase vom 28.04. bis 23.07.03 an der Grund- und Hauptschule Gaisburg, stellvertretend für die Grundschulen, und an der Hasenbergschule, stellvertretend für die Förderschulen, getestet. Während der Pilotphase entstehen für die Stadt keine Kosten.

Erste Erfahrungen während der Pilotphase haben gezeigt, dass das Angebot sehr gut und gerne angenommen wird. An der GS Gaisburg nehmen sogar weit mehr Kinder als ursprünglich geplant an dem Sportangebot teil. Aufgrund der positiven Rückmeldung plant das Schulverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit dem Sportkreis, das Angebot ab dem neuen Schuljahr in einigen der neu einzurichtenden Betreuungsgruppen umzusetzen, damit keine Mehrkosten entstehen. Weitere Details zur Umsetzung dieser Form der Betreuung werden Mitte Juni in weiteren gemeinsamen Gesprächen festgelegt.


5. Personelle Auswirkungen

Bei den neu einzustellenden Betreuungskräften wird durch die Ausdehnung des Zeitkorridors auf 6 Stunden/Woche ein arbeitsvertraglicher Beschäftigungsumfang von 15 Stunden/Woche angenommen.
Dazu kommt für Springkräfte ein Zuschlag von 10%. Danach errechnet sich für die Einrichtung von 21 Gruppen folgender maximaler Stellenmehrbedarf (Brutto):


Betreuungskräfte (21 neue Gruppen)
8,19 Stellen
Springkräfte
0,82 Stellen
=
9,01 Stellen
SachbearbeiterInnen in der Innenverwaltung
0,50 Stellen
Summe
9,51 Stellen


Hinzu kommt noch die dauerhafte Schaffung der bis zum 31.12.03 befristeten Stelle in der Innenverwaltung (A10). Begründung:

Im Schuljahr 2002/2003 wurden insgesamt 31 Gruppen mit rund 620 Kindern eingerichtet.
Im neuen Schuljahr 2003/2004 werden zusätzlich erneut 21 Gruppen mit ca. 400 Kindern projektiert, mithin 52 Gruppen mit ca. 1020 Kindern.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung, Organisation, der Vereinheitlichung der Entgelte und dem Ausbau der Verlässlichen Grundschule und einer serviceorientierten Ausrichtung gegenüber dem Bürger sind vielgestaltige neue und zusätzliche Erfordernisse zu bewältigen: für ca. 3.000 Kinder sind Vertragsabschlüsse, Gebührenänderungen, Kündigungen, Vertragsänderungen, Schriftverkehr und Telefonate mit den Sorgeberechtigten zu erledigen. Hinzu kommen noch Zuschussanträge beim Land, Verhandlungen mit Schulleitungen, durch hohe Fluktuation bedingte ständige Personalgewinnung und die laufende Personalverwaltung.

Bereits die Neueinrichtung der Gruppen 2002/2003 hätte einen Stellenanteil im Bereich der Innenverwaltung von 1,41 Stellen erfordert (entsprechend VergGr. IV b BAT bzw. BesGr. A 10). Es wurde 1 Stelle bewilligt, die jedoch im Stellenplanverfahren lediglich befristet bis zum 31.12.03 genehmigt wurde.

Diesmal errechnet sich für die neuen 21 Gruppen wiederum ein Stellenanteil von 0,59 Stellen; somit insgesamt ein Stellenanteil von 2 Stellen. Die Besetzung von befristeten Stellen gestaltet sich nach wie vor als sehr schwierig. Die Einrichtung der neuen Gruppen im letzten Schuljahr konnte nur zeitgerecht umgesetzt werden, weil ein Mitarbeiter außerhalb des Stellenplans aushilfsweise im Bereich Verlässliche Grundschule eingesetzt wurde. Das ist aber keine Dauerlösung. Die Elternentgelte wurden aufgrund des personellen Engpasses teilweise mit bis zu einem halben Jahr Verspätung abgerechnet, wodurch den Eltern erhebliche Nachteile entstanden sind.

Um weiterhin auch bei zusätzlichen 21 Gruppen und einer Vereinheitlichung des Entgelts den angestrebten Standard einer für die Bürger zumutbaren Serviceleistung bieten zu können, ist es deshalb zwingend erforderlich, die Befristung für die eine bereits geschaffene Stelle aufzuheben und eine weitere halbe Stelle (anstelle der erforderlichen 2 Stellen) für die Innenverwaltung zu gewähren. Ist dies nicht machbar, sollte konsequenterweise auf die Einrichtung zusätzlicher Gruppen verzichtet werden, da die dabei erforderlichen Serviceleistungen nicht in einer akzeptablen Qualität erbracht werden können.

Dies hätte nämlich zur Folge, dass von einer bis zu einem halben Jahr verspäteten Einrichtung der Gruppen und den sich damit verbundenen Konsequenzen (Elternbeschwerden, Betreuungsdefizite, etc.) gerechnet werden muss. Auch muss dann auf die bedarfsorientierte Abrechnung der Entgelte anhand von Zeitgruppen verzichtet werden, da diese teilweise jährlich eine Veränderung des Betreuungsstundenanteils mit entsprechenden Folgen für die monatlichen Entgelte ermöglicht und damit einen ungleich höheren Verwaltungsaufwand verursacht. Als Konsequenz ergibt sich eine geringere Einteilung in Zeitgruppen und somit eine geringere förderfähige Anzahl von Gruppen, wodurch sich die Einnahmen durch Landeszuschüsse deutlich verringern würden. Hinzu kommt der steigende Unmut von Elternseite aufgrund einer weniger bürger- und kundenfreundlichen Abrechnung der Betreuungszeit.


6. Gebührenanpassung

Die Gebühren der Tageseinrichtungen des Jugendamts wurden aktuell auf 0,53 Euro pro Betreuungsstunde ab 01.01.2004 angehoben (GRDrs. 319/2003). Die Entgelte beim Schulverwaltungsamt liegen derzeit bei 0,69 Euro pro Betreuungsstunde in den Gruppen während der Schulzeit und bei aktuell zum Schuljahr 2003/04 beschlossenen 0,70 Euro in der Ferienbetreuung (GRDrs. 5/2003). Diese hohen Unterschiede sind für die Bürger unverständlich, vor allem, wenn zunehmend Horte an den Schulen dies auffallend deutlich machen.

Die Verwaltung strebt deshalb eine stufenweise Vereinheitlichung aller Gebühren und Entgelte für die Betreuungseinrichtungen der Stadt mit 0,55 Euro an.

Deshalb soll ab 01.09.2004 das Entgelt für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule einschließlich Ferienbetreuung auf diesen Betrag ermäßigt werden. Die Gebühren beim Jugendamt würden dem entsprechend ab dem 01.01.2005 ebenfalls auf diesen Betrag erhöht.

Damit läge Stuttgart noch deutlich unter der Empfehlung des Städtetags Baden-Württemberg, der von umgerechnet rd. 0,60 Euro/Betreuungsstunde ausgeht.

Bei weiter steigender Nachfrage und anhaltender Finanznot müsste allerdings wenigstens zur teilweisen Finanzierung weiterer Gruppen in diesen Bereichen eine stufenweise Anpassung an diese Empfehlung in Betracht gezogen werden.

Eine auf der Basis der bestehenden Gruppenanzahl einnahmeneutrale Angleichung der Gebühren und Entgelte würde bei 0,54 Euro/Betreuungsstunde erreicht. Jeder Cent mehr bedeutet eine Mehreinnahme von rd. 200.000 Euro/Jahr.

Aufgrund der neuen Sachlage wird der Zielbeschluss im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vom 19. Dezember 2002, der eine Rundung der Entgelte auf 0,70 Cent für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule vorsah, nicht weiterverfolgt.


7. Gegenüberstellung der Kosten der Verlässlichen Grundschule mit bedarfsorientierten Ausweitungen in den Nachmittag (flexible Nachmittagsbetreuung) zu den Horteinrichtungen

Nettoaufwand pro Gruppe/Jahr bei einer Hortbetreuung (reine Hortgruppen) von mindestens 6 Std. pro Tag, d.h. durchschnittlich 34,5 Stunden/Woche anhand der KLR für das Haushaltsjahr 2001:

Personal- und Sachausgaben99.198 Euro
abzgl. Entgelteinnahmen24.055 Euro
abzgl. Landeszuschüsse12.540 Euro
Nettoaufwand pro Gruppe/Jahr:62.603 Euro (bei 34,5 Stunden Betreuung/Woche)
geteilt durch 2:27.219 Euro (bei 15 Stunden Betreuung/Woche)

Nettoaufwand pro Nachmittagsbetreuungsgruppe/Jahr (Verlässliche Grundschule) von max. 15 Stunden/Woche anhand der KLR für das Haushaltsjahr 2002:

Personal- und Sachausgaben:
16.108 Euro
abzgl. Entgelteinnahmen
3.511 Euro
abzgl. Landeszuschüsse
4.126 Euro
Nettoaufwand pro Gruppe/Jahr:
8.471 Euro

Der Nettoaufwand pro Gruppe ist bei der Hortbetreuung deutlich höher, da für die Hortbetreuung im Vergleich zur Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule andere Standards vorgeschrieben sind, so z.B.:


Hortbetreuung
Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule
- staatlich anerkannte ErzieherInnen 175% Stellenanteil zzgl. bei Bedarf 26% Stelle Frühdienst- nicht zwingend erforderlich; auch pädagogisch ungelerntes Personal kann eingestellt werden
- Raumgröße vorgeschrieben; eigene Räume, andere Standards (z.B. Küche, Toiletten, etc.)- Raumgröße nicht festgeschrieben, auch Klassenzimmer, etc. können für Betreuung genutzt werden
- Mittagessen ja- Mittagessen nein
- Landesförderung pro Gruppe bei einer vorgeschriebenen Mindestbetreuungszeit
von 6 Stunden/Tag
- Landesförderung pro
Betreuungstunde/Jahr ohne
vorgeschriebene Mindestbetreuungszeit
- Betriebserlaubnis erforderlich- Betriebserlaubnis nicht erforderlich

Aufgrund der oben aufgeführten unterschiedlichen Anforderungen an die beiden Betreuungsformen ist es nahezu unmöglich einen direkten Kostenvergleich herzustellen. Die Verwaltung schlägt in Absprache mit dem Jugendamt vor, wegen der eingeschränkten Standards nur an solchen Grundschulen eine längere Nachmittagsbetreuung im Bedarfsfall einzurichten, an denen es keinen Hort an der Schule gibt und auch kein Hort an der Schule geplant ist. Eine bedarfsorientierte stundenweise Ausweitung in den Nachmittag (z.B. bis 15 Uhr) sollte die Regel für die Inanspruchnahme dieses Angebots sein.


8. Finanzielle Auswirkungen

8.1 Nettomehraufwand für die Einrichtung und Aufstockung von Gruppen

Es können nur Durchschnittswerte genannt werden, da der tatsächliche Nettomehraufwand von der Gruppengröße, der Betreuungszeit und der Zusammensetzung der Gruppen abhängt. Nach Ausdehnung des Zeitkorridors auf 6 Stunden/Woche ergibt sich bei einer Betreuungszeit von 15 Stunden pro Woche und bei Annahme von 18 Kindern/Gruppe folgender tatsächlicher Nettoaufwand pro Gruppe (Rechnungsergebnis Kosten- und Leistungsrechnung):

tatsächliche Kosten
Personal- und Sachkosten/Gruppe (€)
16.108 Euro
./. Landeszuschüsse
6.872 Euro
(458,12 Euro/Stunde/Jahr x 15 Stunden)
./. Entgelteinnahmen (€)
3.511 Euro
Nettoaufwand/Gruppe (€)
5.725 Euro

Für die Einrichtung von 21 Gruppen ergeben sich demnach Nettokosten von 120.225 Euro.



8.2 Kosten für zusätzliches Personal

Die Schaffung von 9,01 Stellen für Betreuungskräfte in Vergütungsgruppe VI b BAT verursacht Kosten in Höhe von 379.321 Euro/Jahr. Dazu kommen die Kosten für den zusätzlichen Personalbedarf in der Innenverwaltung von 0,5 Stellen in BesGr. A10 bzw. Verg.Gr. IV b BAT in Höhe von 36.550 Euro/Jahr.
Der Wegfall der Befristung für die bereits geschaffene Stelle führt zu dauerhaften Ausgaben von 73.100 Euro/Jahr.


8.3 Bereitstellung von Finanzmitteln für Sachausgaben

Der Gesamtaufwand für die Grundausstattung (einmalige Leistung pro Gruppe von 2.301 Euro) bei 21 neu einzurichtenden Gruppen beläuft sich auf 48.321 Euro bei Finanzposition 1.2920.5200 (ab dem Haushaltsjahr 2004 Finanzposition 1.2910.5200 - Beschaffung geringwertiger Wirtschaftgüter -. Die für die Grundausstattung nötigen Gelder müssen den Gruppen zu Beginn des Schuljahres 2003/04 bereitgestellt werden, was eine überplanmäßige Bereitstellung des Gesamtaufwands noch im Jahre 2003 bedeutet. Des weiteren fallen für die 21 einzurichtenden Gruppen zusätzliche Sachausgaben für den laufenden Betrieb (307 Euro/Gruppe Lehrmittel und 102 Euro/Gruppe Bürobedarf) von voraussichtlich ca. 6.447 Euro bei Finanzposition 1.2920.5910.000 und 2.142 Euro (bei Finanzposition 1.2920.6500.000 (ab dem HH-Jahr 2004 Fipo 1.2910.......) jährlich an. Das Budget des Schulverwaltungsamtes ist deshalb ab 2003 entsprechend zu erhöhen.