Hortbetreuung | Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule |
- staatlich anerkannte ErzieherInnen 175% Stellenanteil zzgl. bei Bedarf 26% Stelle Frühdienst | - nicht zwingend erforderlich; auch pädagogisch ungelerntes Personal kann eingestellt werden |
- Raumgröße vorgeschrieben; eigene Räume, andere Standards (z.B. Küche, Toiletten, etc.) | - Raumgröße nicht festgeschrieben, auch Klassenzimmer, etc. können für Betreuung genutzt werden |
- Mittagessen ja | - Mittagessen nein |
- Landesförderung pro Gruppe bei einer vorgeschriebenen Mindestbetreuungszeit
von 6 Stunden/Tag | - Landesförderung pro
Betreuungstunde/Jahr ohne
vorgeschriebene Mindestbetreuungszeit |
- Betriebserlaubnis erforderlich | - Betriebserlaubnis nicht erforderlich |