Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 430/2006
Stuttgart,
07/13/2006



Übernahme der Betreuungsleistung i.R.d. Verlässlichen Grundschule durch freie Träger der Jugendhilfe



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.07.2006
27.07.2006



Beschlußantrag:

1. Die Betriebsträgerschaft für die Betreuungsleistung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule an der Uhlandschule ab September 2006 wird dem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, dem Caritasverband Stuttgart e.V., übertragen.

2. Die Betriebsträgerschaft für die Betreuungsleistung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule an der Wilhelm-Hauff-Schule ab September 2006 wird dem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, dem Caritasverband Stuttgart e.V., übertragen.

3. Die Betriebsträgerschaft für die Betreuungsleistung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule an der Pragschule ab September 2006 wird dem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, dem Stuttgarter Jugendhaus e.V., übertragen.

4. Die Betriebsträgerschaft für die Betreuungsleistung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule an der Riedseeschule ab September 2006 wird dem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, dem Stuttgarter Jugendhaus e.V., übertragen.

5. Die Betriebsträgerschaft für die Betreuungsleistung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule an der Raitelsbergschule ab voraussichtlich September 2006 wird dem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, dem kath. Pfarramt Heilig Geist, übertragen.

6. Die städtische Förderung für dieses Angebot erfolgt über die “Richtlinie für die Förderung der Betriebskosten von Betreuungsangeboten in freier Trägerschaft für Schulkinder an Schulen” in der jeweils gültigen Fassung.

7. Die Verwaltung wird ermächtigt, die für die Kostenerstattung an die freien Träger benötigten Mittel im Haushaltsplan bedarfsgerecht umzuschichten und ggfs. außerplanmäßig bereitzustellen.

8. Um beim Wechsel der Betreuungsaufgabe zum Freien Träger für die Betreuungskräfte eine gehaltliche Verschlechterung und einen Schulwechsel zu vermeiden, wird die Verwaltung ermächtigt – falls keine andere zumutbare Lösung gefunden werden kann- das vorhandene städtische Personal den freien Trägern im Rahmen einer Zuweisung nach § 4 Abs. 2 TVöD zur Verfügung zu stellen. Dies ist dann in der Förderung entsprechend zu berücksichtigen.

9. Um der aufgezeigten Entwicklung vorausschauend gerecht zu werden, wird die Verwaltung beauftragt, als weitere Maßnahme Neueinstellungen für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule probeweise zeitlich zu befristen. Dies gilt auch für die mit GRDrs. 257/2006 erteilten Ermächtigungen zur Einstellung von 12,26 Betreuungskräften (vgl. dortige Beschlussziffern 6 und 7). Die Ermächtigungen werden erst ausgeschöpft, wenn ggf. vorhandene Personalüberhänge abgebaut sind.

10. Führt die zeitliche Befristung der Einstellungen dazu, dass kein qualifiziertes Personal mehr gewonnen werden kann, wird die Verwaltung ermächtigt, wieder unbefristete Verträge abzuschließen. Der Gemeinderat wird hierüber unverzüglich unterrichtet.



Begründung:


Es wurde bereits vom Gemeinderat beschlossen, dass die in den Beschlussanträgen genannten freien Träger die Schulkindbetreuung (Horte) an den jeweiligen Schulen übernehmen (GRDrs. 218/2006, 1455/2005). In diesen Vorlagen ist ganz allgemein von der Übernahme der Schulkindbetreuung die Rede, die anschließend genannten Maßnahmen und Kosten beziehen sich jedoch nur auf den Hortbereich. Die genannten Träger sollen als Konsequenz des Beschlusses zur “Betreuung aus einer Hand” auch die Betreuungsleistungen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule übernehmen. Insgesamt ist der Übergang von 12 Betreuungsgruppen zum Schuljahr 2006/07 vorgesehen. Die Anzahl der Gruppen verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Schulen:

Uhlandschule: 2 Betreuungsgruppen
Wilhelm-Hauff-Schule: 3 Betreuungsgruppen
Pragschule: 2 Betreuungsgruppen
Riedseeschule: 4 Betreuungsgruppen
Raitelsbergschule: 1 Betreuungsgruppe

Um Mißverständnisse zu vermeiden bzw. Klarheit zu schaffen, wird der Übergang für die in den Beschlussanträgen genannten Schulen nochmals in den Beschlussanträgen gesondert aufgeführt.

Grundsätzlich begrüßen die Schulen auch eine solche Übernahme durch freie Träger und die damit verbundene Reduzierung der Ansprechpartner. In den einzelnen Personalgesprächen zum Übergang des städtischen Betreuungspersonals an freie Träger haben sich jedoch unvorhersehbare Schwierigkeiten ergeben.

Zum einen verschlechtern sich die Betreuungskräfte bei einem Wechsel zu einem ebenfalls an den TVöD gebundenen neuen Arbeitgeber finanziell deutlich, teilweise bis zu 1/5 ihres bisherigen Verdienstes. Hiervon sind vor allem die Betreuungskräfte betroffen, die zum Stuttgarter Jugendhaus e.V. wechseln würden. Zum anderen bieten die freien Träger den Betreuungskräften lediglich auf zunächst zwei Jahre befristete Arbeitsverträge an, weil der freie Träger zunächst nur für zwei Jahre die Betriebsträgerschaft der Schulkindbetreuung übernimmt. Der zweite Punkt konnte inzwischen mit dem Jugendamt geklärt werden, so dass die freien Träger unbefristete Arbeitsverträge anbieten können.

Dennoch ist wegen der gehaltlichen Schlechterstellung nur eine einzige Betreuungskraft gewillt, zu einem freien Träger zu wechseln. Die anderen 16 Betreuungskräfte haben notgedrungen Umsetzungsanträge an andere Schulen gestellt, um beim Arbeitgeber Stadt Stuttgart bleiben zu können. Dagegen wehren sich nun zunehmend die Schulleitungen und Eltern, die meist die bisherigen Betreuungskräfte weiter an der Schule halten wollen. Entsprechende Schreiben gingen auch an die Gemeinderatsfraktionen.

Derzeit kann den Umsetzungsanträgen auch noch stattgegeben werden. Allerdings liegt die neue Schule nicht immer so günstig, was bei dem geringen Beschäftigungsumfang von i.d.R. 15 Wochenstunden und bei den ungünstigen Arbeitszeiten (geteilter Dienst vor und nach dem Unterricht) für die Kräfte oftmals auch nachteilig ist. Die Kräfte, die zum Jugendamt als Träger wechseln, haben all diese Nachteile nicht. Die Förderrichtlinien sehen vor, dass die Übernahme der Betreuungskräfte angestrebt wird.

Dies muss auch in Verbindung mit der Frage gesehen werden, wie sich die Betreuungsangebote in den Schulen im Blick auf den geplanten Ausbau von Ganztagesschulen insgesamt weiterentwickeln und welche Veränderungen dadurch auf das Personal zukommen. Die Betreuung an Ganztagesschulen wird derzeit ausschließlich in Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe (Schulen erhalten Budgets und schließen Verträge mit diesen Trägern) umgesetzt. Es wird damit gerechnet, dass viele Grundschulen mit Blick auf die zusätzlichen Lehrerstunden eine Umwandlung in eine Ganztagesschulen (gebundene, teilgebundene oder offene Form) in den nächsten fünf bis neun Jahren anstreben werden. Dies muss vorausschauend bei der Personalentwicklung für städtisches Personal ebenfalls im Auge behalten werden. Bei der Umwandlung in eine Ganztagesschule werden zumindest weitere umfassendere Teile der Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und ggf. auch der Horte in dieses Modell übergehen. Die Betreuung durch die Stadt selbst wird daher weiter zurückgehen. An dem Ziel des Übergangs der Betreuungkräfte auf die freien Träger im Zuge der Übertragung der Betreuungsaufgabe muss daher verstärkt festgehalten werden, um Überkapazitäten beim städtischen Personal zu vermeiden.

Aufgrund der ausgelösten Diskussionen hat auch der örtliche Personalrat des Schulverwaltungsamtes den Antrag gestellt, die Überleitung der Betreuung auf freie Träger durch Personalgestellungsverträge zu erleichtern. Dies würde folgende Vorteile bieten:

· Die Betreuungskräfte haben keine arbeitsvertraglichen Nachteile, weil sie bei der Stadt beschäftigt bleiben
· Sie können an ihrer bisherigen Schule bleiben
· Die Betreuung aus einer Hand ist dennoch sichergestellt, da dem freien Träger die Fachaufsicht übertragen wird
· Die Personalstruktur der bei der Stadt Beschäftigten bleibt ausgewogen
· Der weiteren mittel- bis langfristigen Entwicklung mit Ganztagesschulen wird ebenfalls Rechnung getragen, da hier die gleichen Regeln zum Tragen kommen sollten, wenn ein freier Träger die Betreuung übernimmt.

In Absprache mit dem Haupt- und Personalamt der Stadt Stuttgart schlägt daher die Verwaltung vor, den Freien Trägern das städtische Personal im Rahmen einer Zuweisung nach § 4 Absatz 2 TVöD zur Verfügung zu stellen. Die Stadt kann so das Personal gegen Kürzung von Zuschüssen und Fördermitteln zuweisen.

Dies kommt derzeit nur zum Tragen, wenn das städtische Personal einem Arbeitgeberwechsel nicht zustimmt. Dies kann vor allem bei jungen Fachkräften, denen sich eventuell eine Ausweitung des Arbeitsumfangs bietet, durchaus der Fall sein. Vor Zuweisung des Personals an die freien Träger sind zunächst die speziellen Umstände an der betroffenen Schule mit allen Beteiligten (Beschäftigte, Schulleitung, freier Träger) festzustellen. Solange es möglich ist, wird die Verwaltung die Möglichkeiten prüfen, ob für das betroffene Personal andere, vom Weg her zumutbare Einsatzmöglichkeiten innerhalb der Verlässlichen Grundschule bestehen. Wenn dies ausscheidet, erfolgt eine Zuweisung nach § 4 TVöD. Mit fortschreitender Weiterentwicklung der Betreuungsangebote in Richtung Ganztagesschulen wird die Zuweisung jedoch eher zur Regel werden. Bei Personalwechsel des zugewiesenen Personals stellt dann der freie Träger eigenes Personal ein.

Von der vom Haupt- und Personalamt vorgeschlagenen Befristung aller Neueinstellungen für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule sollte probeweise Gebrauch gemacht werden. Wenn sich dabei herausstellen sollte, dass in Verbindung mit den ungünstigen organisatorischen Rahmenbedingen kein qualifiziertes Personal mehr gefunden werden kann, wäre davon jedoch wieder Abstand zu nehmen. Allen Beteiligten ist unter den gegebenen Umständen und im Blick auf die Weiterentwicklung besser damit gedient, vorzugsweise nur noch Fachpersonal einzustellen.

In der Anlage 1 zur GRDrs. 430/2006 ist ein Mustervertrag für eine Zuweisung und für die mit dem freien Träger im Einzelfall zu treffende Zusatzvereinbarung dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Übernahme der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule durch die genannten freien Träger sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich, da der Kostenerstattung an die freien Träger entsprechende Wenigerausgaben für eine direkte städtische Betreuung gegenüberstehen. Die Finanzierung in den Jahren 2006 und 2007 erfolgt durch Mittelumschichtung. Der ganzjährig für die Kostenerstattung benötigte Betrag beläuft sich voraussichtlich auf ca. 77.112 € (Nettoaufwand pro Betreuungsgruppe beträgt 6.426 €).



Beteiligte Stellen

Referate AK, WFB und SJG haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

192/2006




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Mustervertrag für eine Zuweisung