Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 663/2002
Stuttgart,
07/16/2002



Einräumung eines Nutzungsrechts für die Stadt am Parkhaus der Firma L. Weiss in S-Weilimdorf, Ingersheimer/Weissacher Straße für P + R-Zwecke



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2002
24.07.2002



Beschlußantrag:

1. Der Firma Leonhard Weiss Projektentwicklung GmbH, Ingersheimer Straße 12, 70499 Stuttgart (Weilimdorf) wird für die Einräumung eines Nutzungsrechts für die Stadt an 80 Stellplätzen in dem zu erstellenden Parkhaus Ecke Ingersheimer/Weissacher Straße auf dem Grundstück Flst. Nr. 2860/11 Gemarkung Weilimdorf ein einmaliger Betrag von 599.806,73 EUR zu den unter Nr. 4 genannten Bedingungen gewährt.

2. Der Aufwand von 599.806,73 EUR wird im Vermögenshaushalt 2002 bei der neuzubildenden AHSt. 2.6815.9320 000 VKZ 0999 - Erwerb von Nutzungsrechten - gedeckt. Dem stehen Zuwendungen des Landes in Höhe von 85 % der zuschussfähigen Kosten gegenüber.

3.1 Im Vermögenshaushalt 2002 wird bei der AHSt. 2.6815.9320.000 VKZ 0999 - Erwerb von Nutzungsrechten - eine außerplanmäßige Ausgabe von 599.806,73 EUR zugelassen.

3.2 Der Mehraufwand von 599.806,73 EUR wird im Vermögenshaushalt 2002 durch Entnahme aus der Teilrücklage für Parkmöglichkeiten gedeckt.

4. Der Bewilligung liegen folgende Bedingungen zugrunde:

4.1 Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen der Stadt.

4.2 Werden die 80 Stellplätze ohne Zustimmung der Stadt veräußert oder nicht mehr entsprechend der Zweckbindung verwendet, so ist an die Stadt ein Wertausgleich zu leisten. Die Höhe des Wertausgleichs richtet sich nach dem Teil des Verkehrswerts, der sich aus dem Verhältnis des gewährten Betrags zu den Gesamtausgaben des geförderten Objekts ergibt. Dieser bedingte Rückzahlungsanspruch ist durch Eintragung einer unverzinslichen zahlungsfälligen Grundschuld von 695.775,80 EUR einschließlich Umsatzsteuer an nächst offener Rangstelle im Grundbuch zu sichern.

4.3 Die Bereitstellung von 80 Stellplätzen für P+R-Zwecke ist durch die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu sichern.

4.4 Alle Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, Unterhaltung, Schönheitsreparaturen und des Betriebs sind grundsätzlich anteilig von der Stadt im Verhältnis der Gesamtstellplatzzahl (571) zu den von der Stadt genutzten Stellplätze (80) zu zahlen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Auf dem früheren städtischen Grundstück Flst. 2860/11 Gemarkung Weilimdorf beabsichtigt die Firma L. Weiss, ein Parkhaus mit 571 Stellplätzen zu erstellen. Die Zustimmung zum Parkhausbau im Hinblick auf den künftigen Bedarf ist davon abhängig gemacht, dass der Stadt an dem Bauvorhaben ein dauerndes Nutzungsrecht an 80 Stellplätzen für P+R-Zwecke eingeräumt wird. Der Betrag für das Nutzungsrecht in Höhe von 695.775,80 EUR brutto wird in 2 Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt ausbezahlt. Der Bewilligung liegen die unter Nr. 4 des Beschlussantrags aufgeführten Bedingungen zugrunde. Das Land ist bereit, die zuwendungsfähigen Kosten (Bau und Grunderwerb in Höhe von 759.675,44 EUR) für die P+R-Stellplätze nach GVFG mit 85 % zu fördern. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 720.338 EUR ergibt sich eine Zuwendung von 612.287 EUR. Das ergibt einen Zuschussbetrag von 7.653,59 EUR je Stellplatz, insgesamt 612.287 EUR. Den Restbetrag von 147.388 EUR - rd. 1.842,35 EUR je Stellplatz - ist von der Stadt aufzubringen. Dieser Betrag soll aus Mitteln der Teilrücklage für Parkmöglichkeiten finanziert werden. Im Haushaltsjahr 2002 werden vorläufig die insgesamt erforderlichen Mittel aus der Teilrücklage entnommen. Die für die Maßnahme eingehenden GVFG-Zuweisungen werden der Teilrücklage wieder zugeführt.

Finanzielle Auswirkungen
Einnahmen vorraussichtlich ca. 15.000 EUR/Jahr.
Ausgaben an Betriebs- und Unterhaltungskosten ca. 13.000 EUR/jährlich.


Beteiligte Stellen

Referate F, R, St und WK

Der Bezirksbeirat Weilimdorf hat von dem Vorhaben in seiner Verhandlung am 20.09.2000 (Niederschrift Nr. 265) zustimmend Kenntnis genommen mit der Maßgabe, dass eine ausreichende Zahl öffentliche Stellplätze in dem zu errichtenden Parkhaus geschaffen werden, wie dies im Bebauungsplan vorgesehen ist.





Prof. Beiche
Technischer Referent


Anlagen

Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs

Ausführliche Begründung

Die Firma Leonhard Weiss wird von der Stadt das Grundstück Flst. Nr. 2860/11 Gemarkung Weilimdorf (nördlich der S-Bahnhaltestelle) zum Bau eines Parkhauses erwerben.

Südlich der Bahnlinie Stuttgart-Weil der Stadt bestehen heute schon 2 P+R-Anlagen (ein Parkplatz mit 169 Stellplätzen und das Parkdeck Deschler mit 105 Stellplätzen). Die Stellplätze sind sehr gut ausgelastet. VVS und Stadt sehen kurz- bis mittelfristig einen weiteren Bedarf an ca. 80 P+R-Stellplätzen für P+R-Zwecke.

Die Zustimmung zum Bau des Parkhauses der Firma L. Weiss ist davon abhängig gemacht worden, dass in dem zu errichtenden Parkhaus der Stadt an 80 Stellplätzen ein Nutzungsrecht für P+R-Zwecke eingeräumt wird (s. auch Niederschrift Nr. 702 - mündlicher Bericht - im UTA am 19.12.2000). Für die Einräumung dieses Nutzungsrechts ist ein einmaliger Betrag in Höhe von 7.497 EUR netto pro Stellplatz zu zahlen. Dies ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von 599.806,72 EUR = 695.775,80 EUR einschließlich Umsatzsteuer. Die Kosten sind angemessen. Der Betrag wird brutto ausbezahlt, ist aber wegen der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs haushaltsrechtlich netto zu veranschlagen.

Bau und Betrieb von P+R-Anlagen werden vom Bund und Land als kommunale Aufgabe betrachtet und aus ÖPNV-Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 85 % gefördert. Das ergibt einen Zuschussbetrag von 7.653,59 EUR, insgesamt 612.287 EUR. Somit hat die Stadt noch einen Restbetrag von 147.388 EUR - rd. 1.842,35 EUR je Stellplatz - aufzubringen. Dieser Betrag soll aus Mitteln der Teilrücklage für Parkmöglichkeiten finanziert werden. Im Haushaltsjahr 2002 werden vorläufig die insgesamt erforderlichen Mittel aus der Teilrücklage entnommen. Die für die Maßnahme eingehenden GVFG-Zuweisungen werden der Teilrücklage wieder zugeführt. Der Bewilligung liegen die unter Nr. 4 des Beschlussantrags aufgeführten Bedingungen zugrunde.

An den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, Unterhaltung, Schönheitsreparaturen und des Betriebs des Parkhauses hat sich die Stadt grundsätzlich im Verhältnis der 80 Stellplätze zur Gesamtzahl der Stellplätze zu beteiligen; ausgenommen hiervon ist der Fußgängersteg, der die P+R-Stellplätze mit dem Bahnsteig der S-Bahn verbindet. Hier trägt sie die Stadt. Die Kostentragung, die Betriebszeiten und die Abfertigung der P+R-Parkkunden sowie die notwendigen Informationen sind noch in einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Stadt und der Firma L. Weiss zu regeln.

Der Betrag wird nach dinglicher Sicherstellung und entsprechend dem Baufortschritt in 2 Raten ausbezahlt.