6. Die Deckung der Mittelbewilligung erfolgt durch Sperrung in der selben Höhe bei der Ausgaben Finanzposition 2.2100.9410.000.0309 (Grund- und Hauptschule Münster) und der Verpflichtungsermächtigung durch Sperrung bei der Ausgaben Finanzposition 2.3200.9400.000.0100 (Galerie).
7. Das Hochbauamt wird beauftragt, auf der Grundlage des Raumprogramms die Planung für eine Schulraumerweiterung entsprechend dem Hochbauerlass auf der Grundlage der Variante 3 C und der Variante 4 weiter zu untersuchen und die groben Kosten für die Umsetzung des Raumprogramms zu ermitteln. Dem Gemeinderat werden verschiedene Alternativen zur baulichen Lösung des Raumfehlbedarfs für die endgültige Entscheidung des Raumprogramms vorgelegt. Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Die Wilhelm-Maybach-Schule in Bad Cannstatt ist eine der maßgeblichen Ausbildungsschulen für die Automobilindustrie in Stuttgart und der gesamten Region. Duale Partner sind große internationale Firmen der Automobilindustrie und verwandter Branchen wie DaimlerChrysler, Porsche, Schwaben-Garage, BMW, Mahle Schaudt oder MAN. Die Raumverhältnisse an der Wilhelm-Maybach-Schule sind schon seit Jahren beengt. Aktuelle konjunkturelle und demografische Entwicklungen sowie bildungspolitische Neuerungen haben nun zu einer weiteren Verschärfung der Raumsituation im Theoriebereich geführt (vgl. Voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen Anlage 2). Auf Antrag des Schulverwaltungsamtes hat das Oberschulamt ein Raumprogramm erarbeitet. Daraus ergibt sich für die Wilhelm-Maybach-Schule ein Fehlbedarf von 11 Klassen- und 2 EDV-Räumen. Darüber hinaus fehlen im Informations-/Lehrer- und Verwaltungsbereich 2 Schülerarbeitsräume, 1 SMV-Raum, 1 Elternsprech/Arztzimmer, 1 Fachabteilungszimmer und 1 Lernmittelraum (vgl. Raumprogramm Anlage 3). Das Oberschulamt hat den Bedarf von 990 qm als schulbauförderfähig anerkannt. Von der Verwaltung wird zur kurzfristigen Lösung des Raumbedarfs die Aufstellung eines Provisoriums aus vorgefertigten Raumzellen als unumgänglich angesehen. Der dazu erforderliche Planungs- und Ausführungszeitraum beträgt ca. 8 Monate. Dieser Zeitraum muß von Seiten der Schule durch erhebliche Kürzungen des Pflichtunterrichts überbrückt werden. In einer vom Hochbauamt veranlaßten Machbarkeitsstudie (Ergebnis siehe Dateianhang), wurden verschiedene Lösungen für eine generelle Schulraumerweiterung an der Wilhelm-Maybach-Schule untersucht. Eine Kombinationslösung (Variante 3C,14 Klassenräume und 2 Gruppenräume), die eine Aufstockung des Theoriegebäudes und einen Neubau im Freiraum (Punkthaus-Lösung) beinhaltet, wird als baulich realisierbar und unter funktionalen und baurechtlichen Aspekten am verträglichsten eingestuft. Für die Errichtung eines Punkthauses im Freiraum ist kein gültiges Baurecht vorhanden. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Umweltschutz müssen die detaillierten Sachfragen noch gesondert geklärt werden. Die Variante 4 (17 Klassenräume und 2 Gruppenräume) ist ebenfalls eine Kombinationslösung, die eine Aufstockung des Theoriegebäudes und einen Anbau im Hof der Schule zwischen Werkhalle und Theoriegebäude beinhaltet. Beide Varianten müssen an den festgestellten Raumbedarf angepasst werden. Das Hochbauamt soll für den endgültigen Raumbeschluss beide Varianten weiterplanen und die groben Kosten ermitteln. Nach der Untersuchung wird dem Gemeinderat eine Vorlage über die endgültige Umsetzung des Raumprogammes vorgelegt werden. Sollte das Raumprogramm aus baurechtlichen Gründen auf dem Grundstück nicht verwirklicht werden können, muss eine Außenstellenlösung (Mietgebäude oder Erweiterungsgebäude in der Nähe der Schule) gefunden werden. Finanzielle Auswirkungen Baukosten der Interimslösung Die Aufstellung von Unterrichtsraumzellen (6 Klassenräume) zur Abdeckung des akutesten Bedarfs erhöht die Gesamtkosten um ca. 1.600.000 DM (Kauf der Raumzellen und Kosten für die Einrichtung), (nachrichtlich in Euro: 818.067 €). Die Interimslösung (Aufstellung von Raumzellen) wird aufgrund der kurzen Abschreibungszeit generell nicht vom Land bezuschusst. Ohne die kurzfristige Bereitstellung von zusätzlichen Unterrichtsräumen ist die Schule ab dem kommenden Schuljahr trotz Unterrichtskürzungen nicht mehr in der Lage, den lehrplanmäßig erforderlichen Unterricht zu erteilen. Die Sofortmaßnahme ist daher unabweisbar. Baukosten der Schulraumerweiterung Die grobe Kostenschätzung der Variante 3 C beträgt 8,5 Mio. DM (nachrichtlich in Euro: 4.345.981 €) ohne Einrichtungskosten. Für die Variante 4 beträgt die grobe Kostenschätzung 8,75 Mio. DM (nachrichtlich in Euro: 4.473.804 €) ohne Einrichtungskosten. Da die beide Varianten der Machbarkeitsstudie auf einem höheren Raumangebot basieren als der vom Oberschulamt festgestellte Raumbedarf, werden sich die Kosten voraussichtlich reduzieren. Für die Schulraumerweiterung mit einer Programmfläche von 990 qm, sind vom Land Zuschüsse aus Schulbauförderungsmitteln in Höhe von rd. 3.799.000 DM (nachrichtlich in Euro: 1.942.398 €) zu erwarten. Das Projekt ist nicht im Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung 1999 bis 2003 enthalten. Sollte das Raumprogramm im Herbst 2001 beschlossen werden, müssen die Mittel im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2002/ 2003 berücksichtigt werden. Beteiligte Stellen Referate F, St und T. Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Dr. Iris Jana Magdowski Anlagen