Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
400/2005
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 22.06.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Pfeifle (JugA)
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Bericht über die Entwicklung und den weiteren Ausbau
der Tagesbetreuung

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 13.06.2005, öffentlich, Nr. 34

Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 02.06.2005, GRDrs 400/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von dem Bericht über die Entwicklung der Versorgungssituation in der Tagesbetreuung wird Kenntnis genommen (Anlage 1 und 2).

2. Dem Ausbau der Tagesbetreuung durch Angebotsumstellungen und Angebotserweiterungen wird zugestimmt (Anlage 3 und 4).
Dadurch entstehen folgende Veränderungen im Platzangebot:
3. Ausbau der Hortangebote an Grundschulen
3.1 Dem Ausbau von 150 Hortplätzen an 6 Grundschulen wird zugestimmt (Anlage 5).
3.2 Die Verwaltung wird ermächtigt, die “Richtlinie für die Förderung der Betriebskosten von Betreuungsangeboten für Schulkinder an Schulen in freier Trägerschaft” in einer Übergangsphase von 2 Jahren insofern flexibel zu handhaben, als bei Nichterfüllung von den Rahmenbedingungen der einzelnen Bausteine, diese entsprechend anteilig gefördert werden können.

4. Die Verwaltung legt bis zum Herbst ein Umsetzungskonzept für die Einführung eines
6-Stunden Betreuungsangebots für Kleinkinder vor.

5. Finanzierung
5.1 Für den Ausbau der Betreuungsangebote werden die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 2.001.200 € für jährliche Betriebskosten und 1.124.500 € für Investitionskosten bereitgestellt.

5.2 In Höhe der im Haushaltsjahr 2005 zusätzlich benötigten Mitteln werden in den Haushaltsunterabschnitten 4640 “Tageseinrichtungen für Kinder” und 4648 “Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder” überplanmäßige Ausgaben von 599.400 € für Betriebskosten (Verwaltungshaushalt) und 731.500 € für Investitionskosten (Vermögenshaushalt) zugelassen. Die Deckung der Investitionskosten erfolgt aus den bei der Finanzposition 2.2912.9499.000 VKZ 0900 veranschlagten jedoch nicht abfließenden Mitteln zum Ausbau der Schulbetreuungsangebote (IZBB-Pauschale). Die Betriebskosten werden aus der Deckungsreserve - Finanzposition 1.9140.8500.000 gedeckt.

Die erforderlichen Mittel zur Deckung der Betriebskosten und der Investitionskosten für den Ausbau des Hortangebots werden aus der im Haushalt und in der Finanzplanung veranschlagten IZBB-Pauschale umgesetzt.
In den Folgejahren sind die zusätzlich benötigten Mitteln im Haushalt 2006/2007 und in der Finanzplanung zu berücksichtigen.

5.3 Von dem zusätzlichen Personalbedarf von 33,8 Stellen wird Kenntnis genommen. Die Stellen können bei Inbetriebnahme im Vorgriff auf die formale Schaffung im Stellenplan besetzt werden.


Nach Aussage von StRin Ripsam (CDU) ist wohl die Einrichtung Bismarckstraße nicht mit der von der Verwaltung angesprochenen Umstellung einverstanden. Hierzu informiert Herr Pfeifle, es handle sich hier um eine für September 2006 vorgesehene Angebotsumstellung. Nach Einschätzung des Jugendamtes müsse die Umstellung aufgrund des vor Ort sich ergebenden Bedarfs erfolgen; es werde ein geringer werdender Hortbedarf gesehen. Außer Frage stehe, dass dieses zu Problemen für diejenigen führe, welche dort derzeit einen Hortplatz haben. Mit den Eltern werde darüber diskutiert und für sie würden Alternativen erarbeitet, um letztlich zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Sollte diese nicht möglich sein, werde das Angesprochene auch nicht durchgesetzt. Dem Jugendamt liege es fern, gegen den Willen der Eltern zu agieren. Für die Verwaltung sei es zunächst bedeutsam gewesen, das Ziel zu formulieren.

Nachdem StRin Sawade (SPD) es für wünschenswert erachtet, die Liste des Jahres 2004 fortzuschreiben, um die erzielten Fortschritte besser nachvollziehen zu können, teilt Herr Pfeifle mit, im Jugendhilfeausschuss sei bereits zugesagt worden, dass im Herbst zum Thema "Tagesausbau/Betreuungsgesetz" eine Vorlage vorgelegt werde. Dort werde dann die Entwicklung wie gewünscht aufgearbeitet.

Für die SPD-Gemeinderatsfraktion äußert StRin Sawade den Wunsch eines Zwischenberichtes für den IZBB-Bereich. Dass die Warteliste erst im Herbst vorgelegt wird, bedauert diese Stadträtin.

Laut StRin Ripsam wurde im Jugendhilfeausschuss darum gebeten, den Verwaltungsausschuss über die weitere Vorgehensweise für den Fall zu informeren, dass IZBB-Mittel von Schulen im Nachrückverfahren abgerufen werden könnten. Ihrer Einschätzung nach muss sichergestellt werden, dass die dann notwendigen städtischen Mittel in irgendeiner Form zur Verfügung stehen. StRin Sawade sieht hier ebenfalls Klärungsbedarf. StR Wölfle (90/GRÜNE) ist der Überzeugung, dass die Erfolge bei der Bereitstellung von bedarfsgerechten Betreuungsplätzen immer noch nicht ausreichend sind. In den kommenden Haushaltsplanberatungen müssten weitere Mittel bereitgestellt werden. In der Formulierung der Beschlussantragsziffer 5.2 erkennt er keinen Automatismus für die Bereitstellung benötigter Mittel. Entscheidend sei, dass auch wenn IZBB-Mittel für Investitionen bereits abgeflossen seien, dennoch Betreuungsmittel zur Verfügung stünden. Dieses müsse die Verwaltung erklären.

Ihm und StRin Ripsam gegenüber sagt EBM Föll in der Folge zu, wenn im Nachrückverfahren IZBB-Projekte aufgenommen werden sollten, werde die Landeshauptstadt in der Lage sein, die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um die entsprechenden Projekte zeitnah umzusetzen. Es mache aber keinen Sinn, über einen Topf zu verfügen, welcher nicht ausgeschöpft werde, und welcher dann im Grunde genommen mangels Projekte zum Jahresende gestrichen werden müsste, während für artverwandte Maßnahmen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssten; Übertragung von Haushaltsresten ohne konkreten Hintergrund sei nicht möglich.

Von StRin Gröger (SPD) wird mitgeteilt, auf das Nachrückverfahren sollte in diesem Zusammenhang nicht mehr abgehoben werden. Zur Carl-Benz-Schule und zur Heusteigschule sei bereits in öffentlicher Sitzung eine Vorlage angekündigt. Dabei handle es sich um keine Nachrückschulen. Bei diesen Maßnahmen werde die Landeshauptstadt zusätzliche Mittel bereitstellen müssen, da auch im Nachrückverfahren für diese Einrichtungen keine Chancen bestünden. In einer öffentlichen Veranstaltung von Elternbeiräten habe Herr Forderer (S/OB) eine beachtliche Anzahl von Schulen genannt, für die es noch IZBB-Mittel geben werde. Über das, was noch bis September komme, müsse der Gemeinderat Klarheit erhalten. Vieles sei an Horte gekoppelt. Notwendig sei es, eine Bilanz zu ziehen. Darauf, so EBM Föll, könne er heute nicht eingehen, da ihm die angesprochene Veranstaltung nicht bekannt sei. Die Projekte Heusteigschule und Carl-Benz-Schule seien innerhalb des IZBB-Budgets finanziert. Die erwähnte Vorlage werde wohl in der nächsten Verwaltungsausschuss-Sitzung behandelt. Deren Finanzierung und Umsetzung erfolge aus dem IZBB-Topf.

Für sich liest StR Wölfle aus der Vorlage, dass noch weitere Mittel für Investitionsmaßnahmen benötigt werden. Konkret stellt er die Frage, wie sichergestellt ist, dass im nächsten Doppelhaushalt die nun für Investitionen herangezogenen Mittel noch bereitstehen. Sinngemäß äußert sich auch StR Kanzleiter (SPD). Daraufhin macht EBM Föll auf das Königsrecht des Gemeinderates bei Haushaltsplanberatungen aufmerksam.



Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.