Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 276/2009
Stuttgart,
06/16/2009



Fortführung Projekt Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.06.2009
01.07.2009



Beschlußantrag:

1. Der Fortführung des Projektes Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt für den Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2009 wird zugestimmt. 2. Den Zuwendungen für die Fachpersonalstellen als Fehlbetragsfinanzierung – begrenzt auf einen bestimmten Höchstbetrag – wird zugestimmt. Damit erhalten bezogen auf den Förderzeitraum
3. Der Aufwand für die Dienste der Freien Träger ist aus Mitteln des Verwaltungshaushalts 2009 für den Bereich Sozialpsychiatrie – Finanzposition 1.5000.7000.000 – und für den Bereich Wohnungsnotfallhilfe – Finanzposition 1.4700.7051.000 – zu decken. 4. Der Bewilligung liegen die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen zugrunde.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

An bestimmten Punkten in der Innenstadt von Stuttgart-Bad Cannstatt hatten sich in den letzten Jahren Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten konzentriert. Sie waren sucht- und drogenabhängig oder hatten psychische Auffälligkeiten bzw. Erkrankungen. Insbesondere Passanten und Ladenbesitzer in der Marktstraße und dem Marktplatz haben sich von diesen Menschen massiv gestört gefühlt.

Durch das Projekt Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt wurde dem Personenkreis durch niedrigschwellige Hilfeformen der Zugang in weiterführende Angebote ermöglicht. Das Projekt wurde zunächst auf drei Jahre befristet (März 2005 bis Dezember 2007 bzw. März 2008) und überwiegend aus Mitteln von Aktion Mensch sowie mit Spenden und Eigenmitteln der beiden Träger finanziert.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008/2009 wurden für die Fortsetzung des Projektes bis zum 30. Juni 2008 zusätzliche Mittel in Höhe von 40.000 EUR zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde die Sozial- und Gesundheitsverwaltung beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie die Aufgaben mit den vorhandenen Ressourcen weitergeführt werden können.

Mit Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 30. Juni 2008 und des Verwaltungsausschusses vom 2. Juli 2008 (GRDrs 334/2008 – Fortführung Projekt Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt) wurde die Fortführung des Projektes Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2009 beschlossen. Das Projekt wurde daraufhin mit einem reduzierten Fachpersonalschlüssel, 0,25-Fachkraft im Bereich Sozialpsychiatrische Hilfen und 0,20 -Fachkraft im Bereich Wohnungsnotfallhilfe – Sozialarbeit – fortgeführt.

Den Verlauf und Stand des Projektes kann dem Bericht des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. und der Ambulanten Hilfe e. V. (s. Anlage 2) entnommen werden.

Die beiden freigemeinnützigen Träger, Caritasverband für Stuttgart e. V. und Ambulante Hilfe e. V., sind zusammen mit der Sozial- und Gesundheitsverwaltung der Auffassung, dass das Hilfeangebot in der dargelegten Personalausstattung und Trägerkonstellation dauerhaft erforderlich ist.


Finanzielle Auswirkungen

Mittel für die Förderung der Sozialarbeit im Bereich Wohnungsnotfallhilfe stehen unter Finanzposition 1.4700.7051.000 – Hilfen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten – und für die Förderung Sozialpsychiatrie unter Finanzposition 1.5000.7000.000 – Sozialpsychiatrische Hilfen – zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 99/2009 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 5. März 2009: Straßensozialarbeit Bad Cannstatt - aktuelle Situation

Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Zwischenbericht Projekt "Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt"
3. Niederschrift über die Verhandlung des Bezirksbeirats Stuttgart-Bad Cannstatt vom 04.03.2009
4. Stellungnahme des "Runden Tisches Bad Cannstatt"
Anlage 1 zur GRDrs 276/2009



Ausführliche Begründung

Ausgangslage

Das Projekt Streetwork in Stuttgart-Bad Cannstatt ist ein fach- und zielgruppenübergreifendes Angebot des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. und der Ambulanten Hilfe e. V.

Ausgangspunkt für das Projekt war die steigende Anzahl wohnungsloser Menschen in Stuttgart-Bad Cannstatt und damit auch der Personen, die zusätzlich zu ihrer schwierigen Lebenslage besondere soziale Probleme aufweisen und sich häufig an öffentlichen Plätzen aufhalten. Dies führte im März 2003 zur Bildung eines „Runden Tisches“, an dem bis heute u. a. die Cannstatter Bürgerschaft, Handel und Gewerbe, Polizei und Freie Träger engagiert zusammenarbeiten.

Um diesem Personenkreis niedrigschwellige Hilfeformen anbieten zu können, wurden vom Sozialpsychiatrischen Dienst Bad Cannstatt (Caritasverband für Stuttgart e. V.) und von der Ambulanten Hilfe e. V. entsprechende Projektstrukturen entwickelt.

Die Dauer des Projektes war zunächst auf drei Jahre befristet (März 2005 bis Dezember 2007 bzw. März 2008) und über Mittel von Aktion Mensch, Spenden und Eigenmittel der Träger finanziert. Die Trägerschaft der Streetworkerstelle erfolgt je zur Hälfte durch die Ambulante Hilfe e. V. und den Caritasverband für Stuttgart e. V.

Mit den GRDrs 304/2006 (Bericht Straßensozialarbeit in Bad Cannstatt – Sozialbetreuung Burgenlandstuben) , 406/2007 (Projekt Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt) und 661/2007 (Projekt Straßensozialarbeit in Bad Cannstatt – Hotelbetreuung Burgenlandstuben) wurde im Sozial- und Gesundheitsausschuss über das Projekt berichtet.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008/2009 wurden für die Fortsetzung des Projektes bis zum 30. Juni 2008 zusätzliche Mittel in Höhe von 40.000 EUR zur Verfügung gestellt. Mit Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 30. Juni 2008 und des Verwaltungsausschusses vom 2. Juli 2008 (GRDrs 334/2008 – Fortführung Projekt Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt) wurde die Fortführung des Projektes Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt für den Zeitraum 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2009 beschlossen. Das Projekt wurde daraufhin mit einem reduzierten Fachpersonalschlüssel, 0,25-Fachkraft im Bereich Sozialpsychiatrische Hilfen und 0,20-Fachkraft im Bereich Wohnungsnotfallhilfe – Sozialarbeit – fortgeführt.

Die Zusammenfassung des gemeinsamen Zwischenberichts beider Träger über das Projekt Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt für den Zeitraum 1. Juli 2008 bis März 2009 ist als Anlage 2 beigefügt.

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Bad Cannstatt hat sich in seiner Sitzung vom 4. März 2009 einmütig für die Fortführung des Projektes Straßensozialarbeit in Bad Cannstatt bis zum
31. Dezember 2009 ausgesprochen. Darüber hinaus bittet der Bezirksbeirat um Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2010/2011, damit die Straßensozialarbeit Bad Cannstatt in einem zeitlichen Umfang einer Vollzeitstelle (2 x 20 Stunden) gewährleistet werden kann (siehe Anlage 3).

In seiner Sitzung vom 3. April 2009 hat sich der „Runde Tisch Bad Cannstatt“ dem Beschluss des Bezirksbeirates Bad Cannstatt in vollem Umfang angeschlossen (siehe Anlage 4).


Förderseitige Bewertung

Den Fachämtern steht für eine städtische Förderung nur ein begrenztes jährliches Budget zur Verfügung. Zusätzliche Förderungen im Rahmen des vorhandenen Budgets sind grundsätzlich nur möglich, wenn sich bei bestehenden Regelförderungen Minderbedarfe ergeben (z. B. nicht besetzte Stellen, Jubiläumsgaben). Eine verlässliche Prognose über zu erwartende Minderbedarfe kann nicht erstellt werden.

Aus heutiger Sicht wird jedoch davon ausgegangen, dass die anfallenden Kosten aus den genannten Finanzpositionen finanziert werden können. Sollte dies nicht möglich sein, findet alternativ eine Deckung aus dem jeweiligen Amtsbudget statt.


Sozialplanerische Bewertung

Der Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt ist mit 67.807 Einwohnern (Stand: März 2009) der größte Stadtbezirk der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Sozialstruktur in Stuttgart-Bad Cannstatt weist in mehreren Wohnquartieren einen stark überdurchschnittlichen Anteil an SGB II- und SGB XII-Leistungsbeziehern und Beziehern von Wohngeld auf. Hinzu kommt, dass sich in Stuttgart-Bad Cannstatt größere Unterbringungs- und Beratungsangebote der Wohnungsnotfallhilfe, wie z. B. das Haus Wartburg, das Carlo-Steeb-Haus, die Frauenpension, außerdem eine Fachberatungsstelle und eine Tagesstätte befinden. Die Etablierung fester Treffpunkte, wie auch die zahlreichen Angebote für wohnungslose Menschen, tragen dazu bei, dass insbesondere in Stuttgart-Bad Cannstatt an verschiedenen Orten und öffentlichen Plätzen, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten anzutreffen sind. Hinzu kommen die Auswirkungen des Frühlings- und Volksfestes auf dem Cannstatter Wasen und des Fußballstadions. Daher ist es – im Gegensatz zu anderen Stadtbezirken – notwendig, ein spezifisches Hilfeangebot, wie es das Projekt Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt darstellt, dauerhaft dort vorzuhalten.


Zur Zielgruppe gehören Menschen in schwierigen Lebenssituationen und Menschen, die an psychischen und/oder Suchterkrankungen leiden.

Dieser Personenkreis hält sich häufig in Stuttgart-Bad Cannstatt, speziell im Bahnhofsviertel, der Marktstraße und um das Parkhaus „Mühlgrün“ auf. Ihre Anwesenheit wird von vielen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Geschäftsleuten als störend empfunden.

Durch aufsuchende Hilfen wurde Kontakt zu den einzelnen Gruppen hergestellt und helfende Beziehungen aufgebaut mit dem Ziel, sie in die bestehenden Hilfesysteme und Regelhilfen einzubinden. Eine enge Kooperation mit den unterschiedlichen sozialen und medizinischen Diensten und Einrichtungen ist daher wesentlicher Bestandteil der Arbeit. Dank der Straßensozialarbeit haben sich Straftaten sowie Störungen und Belästigungen deutlich reduziert.

Aus Sicht des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes müssen im Rahmen der Reduzierung der Fachkraftstellen die Aufgaben so angepasst werden, dass priorisierte Aufgabenbereiche erhalten bleiben. Aufgabenschwerpunkte sind:

· Streetwork an 2 Tagen/Woche
· Kontaktaufnahme, Beratung
· Prävention/Krisenintervention
· Funktion als Ansprechpartner
· Kooperation
· Sprechstunde im Café 72 durch die psychiatrische Pflegekraft.

Wesentlich bei der Neugestaltung der Arbeit ist, dass das Know-how von Sozialpsychiatrie und Wohnungslosenhilfe durch eine gemeinsame praktische Arbeit (Streetwork) vor Ort weiter genutzt wird.

Auf der Grundlage von je zehn bzw. acht Wochenstunden ist vorstellbar, dass die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter der Ambulanten Hilfe e. V. zweimal pro Woche an den einschlägigen Plätzen in Stuttgart-Bad Cannstatt anwesend ist und die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. auch die Gesundheitssprechstunde im Café 72 einmal wöchentlich fortsetzt.

Insbesondere beim Streetwork und in der Kontaktaufnahme, aber auch in der Beratung, Motivationsarbeit, der Prävention und der Kooperation müssen die Inhalte reduziert werden und können seit dem 1. Juli 2008 nicht mehr in gleicher Weise wie vor dem 30. Juni 2008 bearbeitet werden.

Noch stärker als in der Vergangenheit muss das Ziel verfolgt werden, die Überleitung der Klientinnen und Klienten in die Regeldienste herzustellen.

Grundpräsenz wäre mit einer 0,25- und 0,20-Fachkraftstelle gegeben. Mit dieser Ausstattung kann erreicht werden, dass zumindest verlässliche Ansprechpartner für die Klientel vorhanden sind, ein Einblick in die Notlagen der Klientel möglich ist und die notwendig-sten Elemente der Grundversorgung sichergestellt werden können.

Es ist geplant, ab Juni 2009 die mobile Tagesstätte (MedMobil) mit niedrigschwelliger sozialer Beratung und medizinischer Versorgung einmal wöchentlich (ca. 2 bis 3 Stunden) an öffentlichen Plätzen in Bad Cannstatt einzusetzen. Diese geringe Präsenz kann kaum als Ergänzung der Straßensozialarbeit in Bad Cannstatt betrachtet werden. Deshalb ist eine Fortsetzung der Arbeit aus sozialplanerischer Sicht erforderlich.


Fachpersonalkosten

Nach den geltenden Förderrichtlinien des Gesundheitsamtes ergibt sich für den Bereich Sozialpsychiatrische Hilfen, ausgehend von einer 0,25 Fachkraftstelle auf der Grundlage der geltenden Personalkostenpauschale und einem Fördersatz von 80 % sowie der maßgeblichen Sachkostenpauschale für den Zeitraum 01. Juli 2009 bis 31. Dezember 2009, eine Förderung von rund 7.870 EUR.

Für den Bereich Wohnungsnotfallhilfe – Sozialarbeit – ergibt sich nach den geltenden Förderrichtlinien des Sozialamtes und der GRDrs 832/2005 – Förderung der Fachberatungsstellen und Tagesstätten für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. §§ 67 und 68 SGB XII – für den Förderzeitraum eine Personal- und Sachkostenpauschale in Höhe von 8.100 EUR pro 0,20 Stelle.

Zur Finanzierung der Fachpersonalstellen werden von den Trägern Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % eingebracht.


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