Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 651/2003
Stuttgart,
07/01/2003



Tunnelnachrüstung, B 14 – Tunnel Heslach
- Bericht über den Stand der Vorbereitungen zur Ausschreibung der Flucht- stollen und der weitergeführten Planung zur Lüftungs- und Betriebstechnik im Haupttunnel
- Abschätzung der Gesamtkosten




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
15.07.2003
16.07.2003



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über den Stand der Vorbereitungen zur Ausschreibung der Fluchtstollen und der weitergeführten Planung zur Lüftungs- und Betriebstechnik im Haupttunnel und dem Mittelbedarf für die sicherheitstechnische Ausstattung sowie der Kostenschätzung der Gesamtkosten wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Der Ausschreibung der Rohbauarbeiten für den Fluchtstollen Tunnel I wird zugestimmt.
3.1 Die Tiefbauverwaltung wird ermächtigt, im Haushaltsjahr 2003 zu Lasten der Haushaltsjahre 2004 bis 2006 bei der AHSt. 2.6600.9530.000 VKZ 0437 – Tunnelnachrüstungen, Brücken/Unterführungen - überplanmäßig Verpflichtungen in Höhe von 1 800 000 € einzugehen.
3.2 Zum Ausgleich können im Vermögenshaushalt 2003 bei der AHSt. 2.6600.9530.000 VKZ 0226 – B 10 Tunnel Pragsattel/Löwentor, Brücken/Unterführungen – Verpflichtungen in gleicher Höhe gesperrt werden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Allgemeines

Die vom Gemeinderat beschlossenen Nachrüstungsmaßnahmen im Wagenburgtunnel sind fertiggestellt und in Betrieb. Als zweite Nachrüstungsmaßnahme soll jetzt der B14-Tunnel Heslach in Angriff genommen werden.
Am 15.10.2002 (GRDrs 863/2002) wurde der Ausschuss für Umwelt und Technik über den Stand der Planungen der Fluchtstollen, das Ergebnis der Machbarkeitsstudie und die ersten Überlegungen zu den betriebs- und lüftungstechnischen Nachrüstungen in der Hauptröhre informiert.
Das sehr hohe Verkehrsaufkommen im Heslacher Tunnel mit der Anschlussstelle Karl-Kloß-Straße in Tunnelmitte hat sich durch den Ausbau des Schattenrings und den Bau des Viereichenhautunnels noch verstärkt.

Aus diesen Gründen ist es unverzichtbar, die sicherheitstechnischen Einrichtungen zeitnah auf den aktuellen Stand, wie er von der neuen RABT (Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) gefordert wird, zu bringen.

Ziel ist es deshalb noch in diesem Jahr einen Baubeschluss für den Fluchtstollen Tunnel I herbeizuführen. Um hierzu Kostensicherheit zu erlangen, sollen die Rohbauarbeiten noch vor der Sommerpause ausgeschrieben werden.

Mit den im Folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen können die Forderungen der RABT erfüllt werden.


Stand der Planung und Vorbereitung (Zu Ziff. 1:)

a) Fluchtstollen Tunnel I (zwischen der Anschlussstelle Karl-Kloß-Strasse und dem Südheimer-Platz)

Der neu zu errichtende Fluchtstollen ist ca. 400m lang. Der Zugang liegt in der Grün- anlage an der Karl-Kloß-Straße unterhalb des Vereinsheims der Kleingartenanlage. Für die Herstellung des zusätzlichen Fluchtstollens ist vom Tiefbauamt die Ausschreibung der Rohbauarbeiten zur Veröffentlichung vorbereitet.

b) Fluchtstollen Tunnel II (zwischen Marienplatz und Karl-Kloß-Strasse)

Die Vorentwurfsplanung für die Verlängerung des bestehenden Fluchtstollens um ca. 400m in Richtung Marienplatz, mit Zugang vom Betriebsgebäude Eierstraße, ist abgeschlossen.

c) Lüftungs- und Betriebstechnik Fluchtstollen Tunnel I und II

Die neuen Fluchtstollen werden, wie der Bestand, mit einer Überdrucklüftung ausgestattet. Die Entwurfsplanung hierzu ist abgeschlossen.

d) Lüftung Haupttunnel

Nach neuesten Vorschriften entspricht die Lüftungsanlage im Heslacher Tunnel nicht mehr dem Stand der Technik und muss daher umgebaut werden.
Die Entwurfsplanung zur Lüftung ist zur Zeit in Bearbeitung. In der Hauptröhre ist vorgesehen, in der Tunnelzwischendecke steuerbare ca. 2 m² große Lüftungsklappen im Abstand von ca. 50 m einzubauen. Im Brandfall können damit in der unmittelbaren Umgebung des Brandherdes gezielt Rauchgase aus dem Fahrraum abgesaugt werden. Hierzu müssen auch die Zuluftventilatoren in der Lüftungszentrale umgebaut werden, um sie ebenfalls für die Rauchabsaugung einsetzen zu können.

e) Betriebstechnik

Die Entwurfsplanung für die Nachrüstung, bzw. für den Umbau der sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Hauptröhre gemäß der neuen RABT, ist derzeit in Bearbeitung. Im wesentlichen müssen die Orientierungsbeleuchtung im Brandfall, die Fluchtweghinweise sowie zusätzliche Sichttrübe- und Strömungsmessanlagen nachgerüstet werden. Außerdem müssen die Brandmeldeanlage, die Videoüberwachungsanlage, die Durchsageanlage und die Funkanlage auf den neusten Stand der Technik gebracht werden. Ein Großteil der Steuerungs- und Versorgungsanlage muss im Zuge der Anpassung an das neue Lüftungssystem erneuert werden.

2. Röhre Heslacher Tunnel

Die geplanten Fluchtstollen befinden sich innerhalb der im Bebauungsplan vorge- sehenen Trasse für die 2. Röhre. Aufgrund der hohen Kosten von 150 bis 170 Mio. € erscheint eine Finanzierung in absehbarer Zeit unrealistisch. Die sicherheitstechnische Nachrüstung zum jetzigen Zeitpunkt ist deshalb gerechtfertigt.

Kosten und Finanzierung

Die in der Vorlage vom 15.10.2002 (GRDrs.: 863/2002) geschätzten Kosten für den Rohbau der Fluchtstollen wurden nochmals überprüft und haben sich weitestgehend bestätigt. Die Kosten für den Fluchtstollen Tunnel I betragen demnach einschließlich Ausbau und Planung ca. 4,78 Mio. €.
Die Kosten für den Bau des Fluchtstollens Tunnel II betragen einschließlich Ausbau und Planung ca. 5,27 Mio. €.
Die Kosten für die Betriebs- und Lüftungstechnik im Haupttunnel betragen ein- schließlich Planung ca. 9,88 Mio. €.
Damit betragen die Gesamtherstellkosten für die Nachrüstungsarbeiten im Hes- lacher Tunnel ca. 19,93 Mio. €.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Kosten, den voraussichtlichen Mittelabfluss und die vorhandenen bzw. noch erforderlichen Mittel:
(in Mio. €)
Kosten einschl. Planung
2003
2004
2005f
Bisher zur Verfügung stehende Mittel
Noch erforderl. Mittel
1. BA Fluchtstollen Tunnel I
4,780
0,300
3,480
1,000
2,060
2,720
2. BA Fluchtstollen Tunnel II
5,270
-
0,700
4,570
0,300
4,970
3. Nachrüstung Haupttunnel
9,880
-
2,320
7,560
0,750
9,130
Summe
19,93
0,300
6,500
13,130
3,110
16,820


Für die Nachrüstung des Heslacher Tunnels stehen bisher 3,11 Mio. € zur Verfügung. (siehe GRDrs. 401/2002 vom 14.5.02)
Hiervon wurden für externe Planungen, Gutachten, Baugrunderkundung und Vorabmaßnahmen bereits 1,05 Mio. € benötigt. Für den Fluchtstollen Tunnel I stehen so- mit noch 2,06 Mio. € zur Verfügung. Für die Baukosten von 4,78 Mio. € sind daher noch ca. 2,72 Mio. € zu finanzieren.

Um den Vergabebeschluß für den Rohbau des Fluchtstollens I Ende 2003/Anfang 2004 durchführen zu können, ist im Vermögenshaushalt 2003 die Bewilligung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Die dazu notwendige Deckung ist beim Vorhaben B 10 Tunnel Pragsattel/Löwentor möglich, da dort in diesem Jahr keine größeren Vergaben mehr durchgeführt werden.


Zuschüsse nach GVFG

Laut Schreiben des Verkehrsministeriums vom 21.03.2003 wurde die Nachrüstung von Tunneln nachträglich in den Maßnahmenkatalog zur Förderung nach dem Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz (GVFG) aufgenommen. Auf dieser Grundlage wird in Kürze der Zuschussantrag nach GVFG bei der Straßenbauverwaltung des Landes eingereicht. Es ist zu erwarten, dass vor Baubeginn eine Zustimmung vorliegt.


Zeitliche Abwicklung

Für den Fluchtstollen Tunnel I ist folgender Zeitplan vorgesehen:

Ausschreibung Rohbau:Vor der Sommerpause
Baubeschluss:Ende 2003
Baubeginn:Anfang 2004
Fertigstellung Rohbau:Frühjahr 2005
Fertigstellung betriebstechn. Ausbau:Sommer 2005


Finanzielle Auswirkungen

Die für den Fluchtstollen Tunnel I zusätzlich benötigten Mittel von 2,72 Mio. € sind beim Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2004/2005 zu berücksichtigen. Alle weiteren Mittel für den Fluchtstollen Tunnel II und die Nachrüstung im Haupttunnel werden zur Wunschliste zum Doppelhaushaltplan 2004/2005 angemeldet.

Mitzeichnung beteiligter Stellen

Das Referat F hat der Vorlage zugestimmt.

Beteiligte Stellen






Vorliegende Anträge/Anfragen

keine



Prof. Beiche
Technischer Referent


Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Lageplan (Anlage 2)
Lüftungsschema (Anlage 3)
Anlage 1 zur GRDrs
Ausführliche Begründung

Allgemein

Der Heslacher Tunnel ist mit bis zu 50.000 Kfz/24h der am stärksten belastete Gegen- verkehrstunnel der Landeshauptstadt Stuttgart. Bisher ist nur ein, heute zu kurzer, Fluchtweg je Tunnelabschnitt vorhanden. Die heute geforderten Abstände der Notzu- gänge von 300m sind beim Haupttunnel mit 600m deutlich überschritten.

Die Lüftungsanlage entspricht nicht mehr den neuesten Anforderungen für die Rauch- gasabsaugung. Die Erhöhung des sicherheitstechnischen Standards besitzt daher höchste Priorität.

Am 15.10.2002 wurde der Ausschuss für Umwelt und Technik (GRDrs 863/2002) über den Stand der Planungen der Nachrüstungsmaßnahmen informiert. Die einzelnen Planungsleistungen zur Vorbereitung der ersten Baumaßnahmen wurden an die ent- sprechenden Ingenieurbüros vergeben.

In dieser Vorlage wird über die Ergebnisse der weiterführenden Planungen und Vorbe- reitungen berichtet und, wie am 15.10.2002 angekündigt, eine Übersicht über die Ge- samtkosten der geplanten und dringend notwendigen Nachrüstungen gegeben.

Die bisher für die Nachrüstung des Heslacher Tunnels mit 3,11 Mio. € bereitgestellten Mittel reichen auch für den Bau des Fluchtstollens Tunnel I nicht aus. Nachfolgender Überblick soll dies verdeutlichen:

Gesamtkosten Fluchtstollen Tunnel I
4,78 Mio. €
- davon Rohbaukosten
3,85 Mio. €
- davon Ausbaukosten
0,68 Mio. €
- davon Planungskosten
0,25 Mio. €
Zur Verfügung stehende Mittel
3,11 Mio. €
- bereits vergebene Mittel
1,05 Mio. €
- freie Mittel
2,06 Mio. €
zusätzlich benötigte Mittel für FluSto Tunnel I (4,78-2,06)
2,72 Mio. €
Für Ausschreibung Rohbau FluSto Tunnel I (3,85-2,06)
1,79 Mio. €


Um die Sicherheit im Heslacher Tunnel möglichst schnell erhöhen zu können und um Kostensicherheit für den Baubeschluss zu erhalten, sollen die Rohbauarbeiten für den Fluchtstollen Tunnel I noch vor den Sommerferien ausgeschrieben werden. Eine Zu- schlagsfrist bis Dezember 2003 ist vorgesehen.


Stand der Planung und Vorbereitung

a) Fluchtstollen Tunnel I (zwischen der Karl-Kloß-Straße und dem Südheimer-Platz)

Von der Anschlussstelle Karl-Kloß-Straße in Richtung Südheimer Platz soll ein 430 m langer Fluchtstollen parallel zum Haupttunnel bis auf 300 m an den bestehenden Fluchtstollen heran vorgetrieben werden. Ausserdem wird der vorhandene Fluchtstollen durch einen zusätzlichen Querstollen an die Hauptröhre angeschlossen. Damit wären die geforderten Abstände von max. 300m gemäß RABT im Tunnel I gegeben. Der aufzufahrende Querschnitt soll eine Befahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge zulassen. Sein Zugang liegt in der Grünanlage an der Karl-Kloß-Straße unterhalb des Vereinsheims der Kleingartenanlage. Die Ausschreibung der Rohbauarbeiten wurde vom Tiefbauamt zur Veröffentlichung bereits vorbereitet.

b) Fluchtstollen Tunnel II (zwischen Marienplatz und Karl-Kloß-Straße)

Die Vorentwurfsplanung für die Verlängerung des bestehenden Fluchtstollens um ca. 400m, mit Zugang vom Betriebsgebäude Eierstraße, ist abgeschlossen. Hier soll der vorhandene Fluchtstollen um 2 zusätzliche Querstollen ergänzt werden. Eine weiterführende Ausschreibungsplanung ist, abhängig von der Finanzierung, für das Frühjahr 2004 geplant.

c) Lüftungs- und Betriebstechnik Fluchtstollen Tunnel I und II

Die neuen Fluchtstollen werden wie der Bestand mit einer Überdrucklüftung ausgestattet. Die Entwurfsplanung hierzu ist abgeschlossen. Die weitere Bearbeitung ist abhängig von der Bereitstellung der notwendigen Mittel.

Die Entwurfsplanung für die betriebstechnischen Einrichtungen der Fluchtstollen ist abgeschlossen. Hier kommen eine Funklanlage für die Feuerwehr, eine zusätzliche Löschwasserleitung und eine Videoüberwachung an den Schleusen zum Haupttunnel zur Ausführung. Alle neuen und bestehenden Zugänge zur Hauptröhre werden durch zusätzliche Schleusenwände abgeschottet, die durch eine Beaufschlagung mit Überdruck rauchfrei gehalten werden.

Mit den jetzt vorgesehenen Maßnahmen können die Forderungen der RABT erfüllt werden.

d) Lüftung Haupttunnel

Nach neuesten Vorschriften entspricht die bestehende Lüftungsanlage im Heslacher Tunnel nicht mehr dem Stand der Technik und muss daher umgebaut werden. Die Entwurfsplanung zur Lüftung in der Hauptröhre ist zur Zeit in Bearbeitung.

Im Heslacher Tunnel wird zur Zeit im Normalbetrieb die Abluft über den in Tunnelmitte angeordneten Abluftschacht abgeführt. Die im Verkehrsraum angeordneten Strahl- ventilatoren unterstützen diese Luftführung. Zusätzlich kann über die im Tunnelquerschnitt oberhalb der Fahrbahn angeordneten beiden Luftkanäle Frischluft eingeblasen werden. Im Brandfall werden die Brandgase über Deckenschlitze in einem der beiden Luftkanäle abgesaugt.

Folgende Änderungen bzw. Neuerungen sind vorgesehen:

- Die Rauchabsaugung soll unter Einbeziehung jeweils beider Luftkanäle erfolgen. Dabei können die vorhandenen Ventilatoren in der Lüftungszentrale weiter eingesetzt werden. Es ist lediglich eine Drehung der Zuluftventilatoren vorzusehen, um bei der Rauchabsaugung eine höhere Leistung zu erzielen.
- Die beiden Zuluftventilatoren in der Lüftungszentrale müssen für eine Belastung von 250°C ertüchtigt werden, da sie im Brandfall zusätzlich Rauchgase aus der Tunnelröhre absaugen sollen.
- Die gesteuerten ca. 2 m² großen Absaugklappen sollen im Abstand von 50 m angeordnet werden.
- Die bestehenden Deckenschlitze sollen verschlossen werden.

Die Kosten für die Maßnahmen an der Lüftungstechnik werden auf 5,25 Mio. € geschätzt.

e) Betriebstechnik

Die Entwurfsplanung für die Nachrüstung von sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Hauptröhre gemäß der neuen RABT-Vorschriften, bzw. der Umbau der vorhandenen Systeme auf die neuen Anforderungen sind derzeit in Bearbeitung. Das im Tunnel vorhandene Brandmeldekabel muss im Zuge der Nachrüstung erneuert und die angeschlossenen Meldeanlagen auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Damit kann der Brand im Vergleich zu heute genauer lokalisiert und die neue Brandlüftungsanlage präzise und zuverlässig gesteuert werden. Da das Brandmeldekabel an der Tunneldecke erst auf eine Erhöhung der Temperatur reagiert und dann den Brandalarm auslöst, sollen, um einen Brand im Tunnel frühzeitig erkennen zu können, zusätzlich alle 100 m Sichttrübemessanlagen eingebaut werden. Mit Hilfe der Sichttrübemessanlagen kann eine Rauchentwicklung frühzeitig erkannt werden. Da- durch können die Abluftventilatoren bereits anlaufen, bevor das Brandmeldekabel aufgrund der Temperaturerhöhung den eigentlichen Brand feststellt. Erst die Meldung des Brandmeldekabels löst bei der Feuerwehr einen Brandalarm aus.

Im Zuge des Fluchtstollenbaus werden im Haupttunnel Fluchtweghinweise mit Entfernungsangaben in beide Fluchtrichtungen und Brandnotleuchten alle 25m installiert, um im Notfall fliehenden Personen eine Orientierung mit Angabe des nächstgelegenen Fluchtwegs zu bieten.

Die im Tunnel vorhandene Videoüberwachungsanlage und die Durchsageanlage sollen modernisiert werden, da die vorhandene Anlage veraltet ist und im Schadensfall keine Ersatzteile mehr zu erhalten sind.

Zusätzlich zur derzeitigen Übertragung zur Landespolizeidirektion sollen die Videobilder auch in der Einsatzzentrale der Feuerwehr aufgeschaltet werden können. Dafür müssen bei der Feuerwehr ein Überwachungsplatz und eine Datenübertragung eingerichtet werden. Außerdem ist vorgesehen, auf Wunsch der Feuerwehr einen zusätzlichen Funkkanal im 2 m-Band im Tunnel einzubauen, um die Übertragung des Funksignals von den Einsatzkräften zur Einsatzleitung sicherzustellen.

Zu den vorhandenen Notrufstationen im Tunnel sollen zusätzliche Notrufeinrichtungen an den vier Portalen nachgerüstet werden.

Der im Abluftbauwerk vorhandene Löschwasserbehälter mit 48 m³ Inhalt reicht nicht mehr aus. Laut den neuesten Richtlinien soll eine Wasserentnahme von 20 l/s für 60 Minuten sichergestellt sein. Dies würde einen Behälter von 72m³ Inhalt erfordern. Ob der bestehende Behälter erweitert, oder der Zulauf zum Behälter ausgebaut wird ist noch nicht entschieden. Derzeit wird hierzu eine möglichst wirtschaftliche Lösung gesucht.

Alle oben genannten Neuerungen hinsichtlich Betriebs- und Lüftungstechnik haben zur Folge, daß die gesamten vorhandenen Steuerungs- und Energieversorgungsanlagen angepasst, bzw. erneuert werden müssen.

Die Kosten für die Nachrüstung der Betriebstechnik werden auf 4,63 Mio. € geschätzt.

2. Röhre Heslacher Tunnel

Bei der Planung der Fluchtstollen wurden erste Vorüberlegungen zum Bau einer 2. Röhre des Heslacher Tunnels berücksichtigt. Die geplanten Fluchtstollen befinden sich innerhalb der im Bebauungsplan vorgesehenen Trasse für die 2. Röhre. Die Kosten werden auf 150 bis 170 Mio. € geschätzt. Eine Finanzierung erscheint in den nächsten Jahren äußerst schwierig. Die Maßnahme ist auch im GVFG-Programm bis 2012 nicht enthalten. Bei Realisierung der 2. Röhre können die Fluchtstollenanschlüsse an den Haupttunnel als Querverbindung zwischen den Röhren weiterverwendet werden. Die Fluchtstollen hingegen würden beim Bau der 2. Röhre entfallen.

Kosten und Finanzierung

Die in der Vorlage vom 15.10.2002 (GRDrs.: 863/2002) geschätzten Kosten für den Rohbau der Fluchtstollen wurden nochmals überprüft und haben sich weitestgehend bestätigt.

Bei der Kostenschätzung wurde davon ausgegangen, dass die Maßnahmen im Haupttunnel kontinuierlich und teilweise begleitend zum Bau der Fluchtstollen durchgeführt werden. Sollte die Nachrüstung im Haupttunnel aus finanziellen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, ist für die Inbetriebnahme der Fluchtstollen mit zusätzlichen Kosten für provisorische Einbauten bzw. Umbauten in der Betriebszentrale zu rechnen.
Unter den Vorgaben der RABT ergeben sich für die Nachrüstung des Heslacher Tunnels die im Folgenden aufgelisteten Herstellkosten:
Fluchtstollen I Rohbau
3,85 Mio. €
Fluchtstollen I Ausstattung, Betriebs- und Lüftungstechnik, Planung
0,93 Mio. €
Fluchtstollen II Rohbau
4,32 Mio. €
Fluchtstollen II Ausstattung, Betriebs- und Lüftungstechnik, Planung
0,95 Mio. €
Hauptröhre Lüftungstechnik incl. Planung
5,25 Mio. €
Hauptröhre Betriebs- und Sicherheitstechnik, Anpassung und Nachrüstung incl. Planung
4,63 Mio. €
Summe
19,93 Mio. €
Bei den Kosten für die Nachrüstung der Betriebs- und Lüftungstechnik im Haupttunnel ist zu beachten, dass die Durchführung der Maßnahmen zu einem erheblichen Teil nur bei Nacht während Tunnelsperrungen erfolgen kann. Zusätzlich ist das Bauen im Be- stand mit großen Unsicherheiten behaftet. Es ist deshalb nicht auszuschliessen, dass sich die Kosten nach der detaillierten Planung, bzw. nach Vorlage der Angebote noch erhöhen.

Um den Vergabebeschluß für den Rohbau des Fluchtstollens I Ende 2003/Anfang 2004 durchführen zu können, ist im Vermögenshaushalt 2003 die Bewilligung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Die dazu notwendige Deckung ist beim Vorhaben B 10 Tunnel Pragsattel/Löwentor möglich, da dort in diesem Jahr keine größeren Vergaben mehr durchgeführt werden.


Derzeit zur Verfügung stehende Mittel

Bisher wurden für die Nachrüstung des Heslacher B14 Tunnels, des B295-Tunnels in Feuerbach und des Schwanenplatz-, Berger- und Leuzetunnels einschließlich Planungen 3,8 Mio. € bereitgestellt. Davon sind für den Heslacher B14-Tunnel 3,11 Mio. € vorgesehen.
Hiervon wurden für Planungen, Gutachten, Baugrunderkundung und Vorabmaßnahmen bereits 1,05 Mio. € benötigt. Für den Fluchtstollen Tunnel I stehen somit noch 2,06 Mio. € zur Verfügung. Bei Baukosten von 4,78 Mio. € sind daher noch ca. 2,72 Mio. € zu finanzieren.


Zuschüsse nach GVFG

Laut Schreiben des Verkehrsministeriums vom 21.03.2003 wurde die zukünftige Nachrüstung von Tunneln nachträglich in den Maßnahmenkatalog zur Förderung nach dem Gemeinde- Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz (GVFG) aufgenommen. Auf dieser Grundlage wird im Juni der Zuschussantrag nach GVFG bei der Straßenbauverwaltung des Landes eingereicht. Es ist zu erwarten, dass vor Baubeginn eine Zustimmung vorliegt.


Zeitliche Abwicklung

Finanziell und betrieblich wäre es sinnvoll, die gesamten Nachrüstungsmaßnahmen im Haupttunnel einschließlich des Umbaus der Lüftung und der Anpassung der sicherheitstechnischen Einrichtungen mit der Herstellung der Fluchtstollen abzuwickeln. Die aufwändigen und schwierigen Umbaumaßnahmen im Haupttunnel können nicht unter Betrieb durchgeführt werden. Sie müssen während der Nacht ausgeführt werden. Im Haupttunnel werden daher nach ersten Schätzungen und Vergleichen mit dem Umbau des Pfändertunnels bei Bregenz etwa 200 Nachtsperrungen erforderlich sein.

Für die sicherheitstechnische Nachrüstung im Heslacher Tunnel wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

Rohbau Fluchtstollen I
Dezember 2003 bis Februar 2005
Betriebs- und Lüftungstechnische Ausstattung Fluchtstollen I
Februar 2005 bis Mai 2005
Rohbau Fluchtstollen II
Januar 2005 bis Dezember 2005
Betriebs- und Lüftungstechnische Ausstattung Fluchtstollen II
Januar 2006 bis April 2006
Nachrüstung Betriebs- und Lüftungstechnik im Haupttunnel
November 2004 bis Mai 2006