Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
620
20
VerhandlungDrucksache:
1145/2003
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 26.11.2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Magdowski
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Erhöhung des Zuschusses für das Literaturhaus Stuttgart

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 11.11.2003, GRDrs 1145/2003.

Von BMin Dr. Magdowski wird die Vorlage erläutert.

StR Dr. Löffler (CDU) bemerkt, der Einrichtung sollten tatsächlich nur Finanzmittel überlassen werden, die zum Betrieb des operativen Geschäftes unbedingt notwendig seien. Hierbei handle es sich um einen Betrag von ca. 25.000 € + 13.000 €/Jahr an Rücklagen, welche in den nächsten acht Jahren für die Zahlung der Grunderwerbssteuer angesammelt werden müssten. Die Verwaltung solle hier prüfen, ob ein Verzicht auf die Grundererwerbssteuer möglich sei. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre auch vorstellbar, in acht Jahren einen entsprechenden Zuschuss - in Form einer Absichtserklärung - in Aussicht zu stellen. Über die Erhöhung des Zuschusses sollte in den Haushaltsplanberatungen weiter gesprochen werden.

Auf die 1. Lesung der Haushaltsplanberatungen hebt StRin Hollay (SPD) ab. Dort habe Einvernehmen darüber geherrscht, diese Angelegenheit während der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden. Entgegen einer Aussage von StR Dr. Löffler hat sie keine Hoffnung mehr auf eine finanzielle Unterstützung des Landes. Die Einrichtung habe sich in kurzer Zeit ausgesprochen gut qualifiziert. Im Vergleich mit anderen derartigen Einrichtungen sei die Ausstattung allerdings sehr schlecht.

Die vom Literaturhaus trotz sparsamer Ausstattung geleistete Arbeit bezeichnet StR Dr. Kienzle (90/GRÜNE) als außergewöhnlich gut. Die Frage der Grunderwerbssteuer, und hier stimmt er mit StRin Hollay überein, sollte im Rahmen der Haushaltsplanberatungen weiter erörtert werden. Im Vordergrund müsse eine dauerhafte Absicherung der Einrichtung stehen.

Zur Grunderwerbssteuer informiert die Vorsitzende, das Finanzamt erstelle einen Bescheid. Ein Teil der Grunderwerbssteuer fließe an die Landeshauptstadt und von daher wäre es nur legitim, dass die Stadt entweder ihren Anteil oder die gesamte Steuer refinanziere. Dies sollte in eine entsprechende Benachrichtigung gefasst werden.

Nachdem auch StR J. Zeeb (FW) dafür plädiert, dieses Thema in den Haushaltsplanberatungen zu entscheiden, schließt BMin Dr. Magdowski diesen Tagesordnungspunkt mit der Bemerkung ab, dass die weitere Behandlung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen stattfindet.