Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 1055/2003
Stuttgart,
10/24/2003


Haushalt für gezielte Integrationshilfen der Ämter und S-IP



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Internationaler Ausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
12.11.2003
12.11.2003

Bericht:


Kommunale Integrationspolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die von den jeweiligen Ämtern in ihrem Zuständigkeitsbereich umgesetzt wird. Den Migrantinnen und Migranten kommen grundsätzlich alle Maßnahmen und Leistungen der Stadt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zugute, sei es z.B. im Bereich des Wohnungsbaus, der Kulturförderung oder bei der Sozial- und Jugendhilfe.

Darüber hinaus werden die in der Anlage 1 aufgeführten Haushaltsmittel für spezifische Integrationshilfen der Dienste und Einrichtungen der Stadt sowie nichtstädtischer Organisationen zur Verfügung gestellt.


Verfahrenshinweis

Der Internationale Ausschuss wird im Rahmen seiner Aufgabenstellung nach § 1 Abs. 2 der Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohner am kommunalen Geschehen durch die Beratung dieser Sitzungsunterlage bei der Aufstellung des Haushaltsplans und bei grundsätzlichen Fragen der Vergabe von Haushaltsmitteln beteiligt. Der Ausschuss kann dem Gemeinderat darüber hinaus Empfehlungen geben, welche Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Integration der Migrantinnen und Migranten zusätzlich bereitgestellt werden sollen.


Beteiligte Stellen








Dr. Wolfgang Schuster