Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 717/2004
Stuttgart,
09/03/2004



Gesellschafterversammlung Projektgesellschaft Neue Messe GmbH & Co. KG



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
29.09.2004
08.10.2004



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Stadt wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Projektgesellschaft Neue Messe GmbH & Co. KG (PG Neue Messe)

- den Jahresabschluss zum 31.12.2003 und den Lagebericht in der vorgelegten Form festzustellen und klarstellend zu beschließen, dass der als Kapitalrücklage ausgewiesene Betrag Verlustdeckungspotential und somit Eigenkapitalcharakter besitzt;

- den Jahresfehlbetrag 2003 in Höhe von 922.747,13 EUR den Verlustsonderkonten zuzuweisen und zu beschließen, dass diese Verlustsonderkonten zunächst mit der Kapitalrücklage zu verrechnen sind;

- den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2003 zu entlasten und

- als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG zu wählen.



Begründung:


Auf der Tagesordnung der ordentlichen Gesellschafterversammlung der PG Neue Messe am 11. Oktober 2003 stehen die üblichen jährlichen Regularien.

Als Kommanditisten sind beteiligt: Mit jeweils 45% die Landeshauptstadt Stuttgart und die Beteiligungsgesellschaft des Landes mbH, Stuttgart, sowie mit 10% der Verband Region Stuttgart.

Im Rahmen einer atypisch stillen Gesellschaft beteiligt sich die Flughafen Stuttgart GmbH an der Finanzierung. Sie ist zuständig für den Bau und den Betrieb der Parkierungseinrichtungen der Landesmesse. Durch den Rahmenvertrag ist geregelt, dass die Nutzung für die Zwecke der Landesmesse sichergestellt ist.

Der Jahresabschluss 2003 wurde von der Ernst & Young AG, Stuttgart geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§53 HHGrG) ergab keine Beanstandungen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2003 und den Lagebericht in seiner Sitzung am 12. Juli 2004 behandelt und der Gesellschafterversammlung empfohlen, wie im Beschlussvorschlag formuliert abzustimmen. Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2003 mit Lagebericht (Anlage) verwiesen. Außerdem erfolgt eine analytische Darstellung der PG Neue Messe im Vergleich mit anderen städtischen Beteiligungsunternehmen im Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 12. März 2003 den Planfeststellungsbeschluss als rechtliche Grundlage zur Realisierung der Landesmesse am Standort am Flughafen erlassen. Ein ergänzender Planfeststellungsbeschluss mit Entscheidung des Regierungspräsidiums über den Innenausbau der Hallen wurde am 16. Dezember 2003 erlassen. Damit liegt ein "vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss" vor. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 19. Februar 2004 alle Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zurückgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat am 27. Juli 2004 festgestellt, dass das Landesmessegesetz und der darauf beruhende Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig sind und die von der Stadt Leinfelden-Echterdingen und betroffenen Landwirten begehrte Aussetzung des im Messegesetz angeordneten Sofortvollzug abgelehnt. Damit steht einem Baubeginn im September 2004 juristisch nichts mehr im Wege.

Das Ergebnis der Gesellschaft wurde wie in den Vorjahren entscheidend durch die Aufwendungen für das Personal der Gesellschaft sowie für die an Externe vergebenen Planungsleistungen bestimmt. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 922.747,13 EUR, der den Verlustsonderkonten zugewiesen werden soll. Den Verlustsonderkonten stehen entsprechende Kapitaleinzahlungen der Gesellschafter gegenüber.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

Jeweils ein Exemplar "Jahresabschluss und Konzernabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2003" für die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen und des Verwaltungsausschusses. (Konnte aus technischen Gründen nicht beigelegt werden.)