Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Gz:
A 0322-05
GRDrs 469/2003
Stuttgart,
06/17/2003



Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen
- Jugendratswahlen 2004
- Jugendforen 2004 und 2005




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.07.2003
16.07.2003
17.07.2003



Beschlußantrag:


1. Einer Neuwahl der Stuttgarter Jugendräte in den Stadtbezirken Mühlhausen, Nord, Obere Neckarvororte, Ost, Sillenbuch, Süd wird zugestimmt.

Falls aus den Jugendforen in Bad Cannstatt und Weilimdorf eventuell hervorgehende Wünsche nach Einrichtung von Jugendräten von den Bezirksbeiräten Bad Cannstatt und Weilimdorf vor dem 14. Juli 2003 beschlossen werden, wird auch dort einer Wahl zugestimmt.


Vorgesehener Wahlzeitraum ist der 12. Januar bis 8. Februar 2004.

2. Der Durchführung von je zwei Jugendforen in den Jahren 2004 und 2005 in Stadtbezirken ohne Jugendrat wird zugestimmt.

3. Maßgeblich sind die fortgeschriebenen Rahmenbedingungen für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen mit den Grundsätzen für die Wahl der Stuttgarter Jugendräte (Anlage 2).

4. Für die Vorbereitung und Durchführung der Jugendratswahlen werden im Doppelhaushalt 2004/2005 einmalig 26.000 EUR bei der Fipo 1.0510.6210.000 bereitgestellt.

5. Von dem Wunsch, für die laufenden Kosten der Jugendratsarbeit und die Durchführung weiterer Jugendforen mit deren Folgeveranstaltungen jährlich mindestens 37.000 EUR sowie für einen "Tag der Jugend" im Jahr 2005 einmalig 15.000 EUR bereitzustellen, wird Kenntnis genommen.

Über die Höhe der Mittelbereitstellung bzw. die Aufstockung des bisher vorhandenen Budgets von 25.600 EUR auf 37.000 EUR sowie die einmalige Finanzierung eines Jugendtags 2005 mit 15.000 EUR wird abschließend im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2004/2005 entschieden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit der inzwischen fünften Wahl von Jugendräten in mehreren Stadtbezirken und der Durchführung von Jugendforen in Bezirken ohne Jugendrat hat sich in Stuttgart eine vielfältige Partizipationslandschaft etabliert. Die Zusammenführung dieser Beteiligungsprozesse und weiterer interessierter Jugendlicher im Arbeitskreis hat sich bewährt. Der Arbeitskreis soll auch weiterhin für alle interessierten Jugendlichen aus Stuttgart offenstehen.

Erst eine Vielfalt von Partizipationsformen und deren verlässliche Existenz ermöglicht die Berücksichtigung unterschiedlichster Lebenswelten und Lebenswirklichkeiten junger Menschen. Die Weiterentwicklung diverser Beteiligungsformen ist notwendig.


Finanzielle Auswirkungen
Im Doppelhaushalt 2004/2005 ist von folgenden Kosten auszugehen:

Für die Vorbereitung mit Werbemaßnahmen und Durchführung der Wahl der Jugendräte ist mit Kosten von 26.000 EUR zu rechnen. Sie sind bei der Fipo 1.0510.6210.000 des Statistischen Amts bereitzustellen.

Die Höhe der laufenden Aufwendungen für die Arbeit der Jugendräte (3.000 EUR/Jahr/Gremium) ist abhängig von der Anzahl der gewählten Gremien. Ausgehend von zumindest sechs wieder zu wählenden Jugendräten werden jährlich 18.000 EUR sowie für die max. zwei pro Jahr durchzuführenden Jugendforen, einschließlich der daraus sich ergebenden Folgeveranstaltungen, jährlich 19.000 EUR benötigt. Die Kosten für die Foren in 2002 und 2003 konnten bisher durch Drittmittelakquisition des Stadtjugendrings reduziert werden. Der dafür vorausgesetzte innovative (Modell-)Charakter kann aber nicht auf Dauer begründet werden.

Unter den o. g. Prämissen wird folglich ein jährlicher Betrag von 37.000 EUR benötigt. Das vorhandene Budget sieht bisher 25.600 EUR vor. Für den Fall, dass die neu zu wählenden Jugendräte im Jahr 2005 einen "Tag der Jugend" als gesamtstädtische Veranstaltung im Rathaus durchführen wollen, wären dafür - einmalig - 15.000 EUR zusätzlich zum vorhandenen Budget bereitzustellen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2004/2005 müsste somit über eine Aufstockung des bisherigen Budgets um 11.400 EUR jährlich und den einmaligen Bedarf von 15.000 EUR für einen "Tag der Jugend" 2005 entschieden werden.


Beteiligte Stellen

Referat F, Referat SJG




Klaus-Peter Murawski

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Rahmenbedingungen
Anlage 1 zur GRDrs 469/2003


Ausführliche Begründung:


Die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen in Stuttgart ist gekennzeichnet durch einen Mix verschiedener Beteiligungsformen auf der Basis der Möller-Studie. Die bisherigen Erfahrungen über die Arbeit innerhalb dieses Beteiligungskonzeptes sollen an dieser Stelle kurz beschrieben werden:


Die Jugendräte

Bisherige Themen und Projekte

Die Jugendräte beschäftigen sich vorrangig mit der Verbesserung von Spiel-, Freizeit- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in ihrem Bezirk. Als positive Beispiele sind hier die Aktivitäten der Jugendräte Ost (Film im JHA am 6. Mai 2003) und Nord (temporärer Spielplatz auf dem Media-Forum-Gelände) zu erwähnen. Bei Planungen und Verbesserungen von Spiel- und Bolzplätzen werden die Ideen mit Hilfe des Garten- und Friedhofsamtes und der Unterstützung des Bezirksbeirates umgesetzt. Sehr aktiv sind/waren fast alle Jugendräte bei Veranstaltungen in ihren Stadtbezirken. Zum größten Teil organisierten sie in Kooperation mit ihren pädagogischen Begleiter/innen aus den Jugendhäusern und der Mobilen Jugendarbeit Sportturniere, Discos und Partys. Darüber hinaus wirken sie bei Veranstaltungen und Festen im Bezirk mit, um für Jugendliche als Ansprechpartner präsent zu sein. Der Kontakt zu Schulen und damit die Einbindung weiterer Jugendlicher ins kommunale Geschehen im Bezirk wird dadurch verbessert, dass z. B. Schülervertreter/innen an Jugendratssitzungen teilnehmen.


Sitzungen

Die Jugendratssitzungen finden an unterschiedlichen Orten statt. Meistens tagen die Jugendräte in den Jugendhäusern oder in Bezirksämtern. Der Jugendrat Süd hat ein eigenes Büro im Mehrgenerationenhaus, die Jugendräte Obere Neckarvororte, Sillenbuch und Mühlhausen konnten in den dortigen Jugendhäusern ihr Büro einrichten. Die Sitzungen sind überwiegend öffentlich. Es ist festzustellen, dass interessierte jugendliche Besucher nur dann kommen, wenn sie gezielt eingeladen werden.

In fast allen Gremien wurden Geschäftsordnungen aufgestellt und verschiedene Ämter vergeben. Der/die Sprecher/in stellt die Tagesordnung auf und moderiert die Sitzungen selbstständig. Die Jugendratssitzungen werden ständig begleitet durch Bezirksvorsteher/innen oder deren Stellvertreter/innen; in den inneren Stadtbezirken durch die Mitarbeiter/innen der Dienststelle für die inneren Stadtbezirke beim Haupt- und Personalamt. Diese Begleiter unterstützen die Jugendräte bei den administrativen Arbeiten maßgeblich. Inzwischen steht allen sechs Gremien mindestens eine/r sozialpädagogische/r Mitarbeiter/in des Jugendhausvereins oder der Gesellschaft für Mobile Jugendarbeit hilfreich zur Seite. Sie unterstützen die Jugendräte im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen bei der Planung von Projekten und Events. Jugendratssitzungen finden im Durchschnitt alle vier bis sechs Wochen statt. Die Sitzungsbeteiligung ist in den einzelnen Gremien sehr unterschiedlich, was jedoch nichts über die Produktivität und Qualität der Jugendratstätigkeit aussagt.

Unabhängig davon, dass der eine oder andere Jugendrat bald nach seiner Wahl formal nicht immer beschlussfähig war, da sich viele gewählte Jugendräte schnell verabschiedeten und nicht genügend Nachrücker zur Verfügung standen, waren und sind die übriggebliebenen Jugendräte sehr aktiv und engagieren sich für ihren Bezirk in einem sehr hohen Maße. Trotz der Schwierigkeiten sind alle Jugendratsgremien bis heute arbeitsfähig geblieben, was auch an dem Einsatz der Begleiter/innen aus der Verwaltung und der Jugend(sozial)arbeit liegt.

Zusammenarbeit innerhalb der Jugendräte sowie mit Verwaltung und Bezirksbeirat

Die Zusammenarbeit der Jugendräte mit den Betreuer/innen der Stadt- bzw. Bezirksverwaltung sowie den pädagogischen Begleiter/innen war zu Beginn der Amtstätigkeit problematisch. Außerhalb der Sitzungen gab es zunächst wenig Kontakt, was auch daran lag, dass konkrete Projekte fehlten. Dies verbesserte sich im Laufe der Amtszeit erheblich. Es zeigte sich, dass zwischen den Beteiligten erst ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden musste.

Auch die Kommunikation der Jugendlichen untereinander ließ oft zu wünschen übrig. Obwohl fast alle Jugendräte mit modernen technischen Kommunikationsmitteln ausgestattet sind, ist es für viele Jugendliche scheinbar schwer, sich im Rahmen ihrer Jugendratstätigkeit untereinander zu verständigen und abzusprechen.

Viele Jugendräte erwerben soziale Kompetenzen wie das Treffen und Einhalten von Absprachen bzw. Verlässlichkeit und Offenheit untereinander erst im Laufe ihrer Amtstätigkeit. Hier kommt den Jugendratsbegleiter/innen vor allem eine pädagogische Aufgabe zu.

Die Zusammenarbeit mit den Bezirksbeiräten findet nur projektbezogen statt.


Der Arbeitskreis Stuttgarter Jugendräte

Dieser Arbeitskreis (AK) ist der Sprecherkreis aller Stuttgarter Beteiligungsformen, vorwiegend aber der Jugendräte. Derzeit gehören dem Arbeitskreis der Stuttgarter Jugendräte 23 Mitglieder aus elf Stadtbezirken an. Im Detail sind dies 18 Jugendräte aus sechs Gremien sowie fünf ständige Vertreter/innen der Projektgruppen Mitte und Bad Cannstatt. Die Sitzungen des AK finden einmal pro Monat statt. Die Sitzungsbeteiligung ist gut, ebenso wie die Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle. Die AK-Mitglieder sind überwiegend sehr aktiv. Dieses Engagement ist umso höher einzuschätzen, da sie in der Regel auch gleichzeitig die tragenden Säulen in ihrem Bezirksjugendrat bilden. Der Arbeitskreis initiiert verschiedene Projekte und Veranstaltungen mit bezirksübergreifendem Charakter und beschäftigt sich mit gesamtstädtischen und gesellschaftspolitischen Themen. Durchgeführt wurde eine Podiumsdiskussion zur Bundestagswahl 2002 mit vier Stuttgarter Bundestagskandidaten/-kandidatinnen und eine Jugendrat-Eisdisco im Eislaufzentrum Waldau. Geplant sind im Herbst 2003 eine Fahrt mit jüdischen Zeitzeugen nach Theresienstadt in Kooperation mit der Stiftung Geißstraße 7 und eine Veranstaltung zum Thema Alltagsrassismus mit Gästen aus Politik, Musik und anderen Gesellschaftsbereichen. Eine Gruppe von Jugendlichen nahm unter dem Motto “Jugendliche helfen Jugendlichen” Kontakt zu gleichaltrigen Aussiedler/innen und Asylbewerber/innen der Flüchtlingsunterkunft “Bottroper Straße” in Bad Cannstatt auf.

Mitglieder des AK vertreten die Stuttgarter Jugendräte im Dachverband der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg. Zudem ist der AK Ansprechpartner für die Koordinierungsstelle und verschiedene Institutionen. So nimmt ein Jugendrat des AK regelmäßig als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teil. Im AK Spielflächen kann zur Zeit aus Termingründen nur unregelmäßig mitgearbeitet werden. Die Mitglieder des Arbeitskreises sehen es darüber hinaus als ihre Aufgabe an, weitere Jugendliche in das vorhandene Beteiligungskonzept (Stuttgarter Partizipationsmix) einzubinden. Deshalb präsentieren sich die Jugendräte auf den Jugendforen.

Für die Jugendlichen ist der AK eine überschaubare und jugendgerechte Arbeitsform, um gesamtstädtische Belange zu erfassen und zu bearbeiten. In den AK können problemlos weitere an der Beteiligung interessierte Jugendliche aus dem ganzen Stadtgebiet eingebunden werden. Nach Einschätzung der Verwaltung wirkt sich diese Praxis sehr positiv aus und sollte fortgeführt werden.

Inzwischen sind in mehr als der Hälfte aller Stadtbezirke Beteiligungsformen vorhanden oder durchgeführt worden. Daher, sowie aufgrund der mit dem AK gesammelten Erfahrungen, wird vorgeschlagen - siehe Anlage 2, Rahmenbedingungen IV - , den AK formal als "offizielles Vertretungsorgan" der Stuttgarter Beteiligungsformen anzuerkennen, auch wenn noch nicht ständig mindestens 12 Stadtbezirke dort vertreten sind (vgl. GRDrs. 575/2000).


Die Projektgruppen

In der Projektgruppe Mitte engagieren sich zwei Jugendliche regelmäßig und besonders aktiv in den verschiedenen Projekten des Arbeitskreises Stuttgarter Jugendräte. Beim Jugendforum in Bad Cannstatt im November 2002 gründete sich eine weitere Projektgruppe. Diese setzte sich zum Ziel, im Jahre 2004 auch in Bad Cannstatt einen Jugendrat wählen zu können.


Jugendforen

Jugendforen sollen in den Stadtbezirken einen dauerhaften Beteiligungsprozess initiieren. Im Jahr 2003 finden in zwei Stadtbezirken Jugendforen statt, und zwar am 27. Juni 2003 in Weilimdorf und am 14. November 2003 in Botnang. Über das Ergebnis in Weilimdorf kann bei Bedarf in den Beratungen mündlich berichtet werden. Diese Jugendforen führt der Stadtjugendring in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle durch. Diese Kooperation hat sich bewährt und soll fortgesetzt werden. Ausführlich wurde über die Jugendforen in der GRDrs 847/2002 berichtet. Auf der Basis der laufend dazukommenden Erfahrungen, der örtlichen Gegebenheiten und der notwendigen Qualitätsmerkmale wird die Form der Durchführung der Foren laufend modifiziert. Der Stadtjugendring hat angeboten, den wesentlichen Teil der Vorbereitung und Durchführung einschl. der notwendigen Folgeveranstaltungen (Aufwand von mind. 45 Arbeitstagen ) zu einem Betrag von 9.500 EUR/Forum zu übernehmen. Die Kostenkalkulation hierzu wird noch näher geprüft.

Bis Ende 2005 soll in allen Stadtbezirken ohne Jugendrat ein Jugendforum stattgefunden haben. Abhängig von den zu diesem Zeitpunkt in den Stadtbezirken erfolgten Beteiligungsprojekten werden die Jugendforen weitergeführt.


Qualitätsentwicklung durch die Koordinierungsstelle

Im Sinne einer Qualitätsentwicklung müssen das Beteiligungskonzept (Stuttgarter Partizipationsmix) und seine Bestandteile ständig überprüft und weiterentwickelt werden. Dies ist unter anderem Aufgabe der Koordinierungsstelle. Um die Form der Zusammenarbeit zwischen den Jugendräten und ihren Begleiter/innen zu verbessern, ist es unerlässlich, für alle Jugendräte ein Einführungsseminar zu Beginn der Amtszeit durchzuführen. Bisher wurden die einzelnen Gremien unterschiedlich auf ihre Tätigkeit vorbereitet. In den kommenden Einführungsseminaren müssen einerseits grundlegende Inhalte der Gremienarbeit, andererseits auch grundlegende Regeln der Kooperation und Kommunikation vermittelt werden. Weiterhin sollten die Seminare die Gruppen- und Teamfindung fördern, um insbesondere die Kommunikation der Jugendlichen untereinander sicherzustellen.

Zur Verbesserung der Qualität der Jugendratsbegleitung veranstaltete die Koordinierungsstelle am 6. Februar 2003 den ersten Fachtag, zu dem alle ständigen Begleiter/innen aus der Verwaltung und aus der Jugend(sozial)arbeit eingeladen waren. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen wurden die vielfältigen Erfahrungen ausgetauscht. Themen der Tagesordnung waren unter anderem der Umgang mit Konflikten, aber auch die Entwicklung von Qualitätsmerkmalen in der Begleitungsarbeit. Eines der wichtigsten Ziele zur Qualitätsverbesserung der Begleitungsarbeit ist die Umsetzung der Methode des “Coaching”. Hierbei gilt es unter anderem, bei den Jugendratssitzungen ein für Jugendliche anregendes Arbeitsklima zu gestalten, sie zu fördern, aber auch zu fordern, ohne sie zu bevormunden.

Bei einem weiteren Treffen dieser Begleiter/innen zusammen mit Vertretern aus dem AK wurden die Eckpunkte für die kommenden Jugendratswahlen erörtert. Daraus resultieren auch die einvernehmlichen Vorschläge zur Fortschreibung der Rahmenbedingungen und Wahlgrundsätze (vgl. Anlage 2 Nr. I Jugendräte 1. und Grundsätze für die Wahl Nr. 5):

Aufgrund der seit 2001 gesammelten praktischen Erfahrungen wurden die Rahmenbedingungen für die Jugendforen (Anlage 2, Nr. II) redaktionell überarbeitet und der Entwicklung angepasst.


Allgemeine Bewertung und Perspektiven

Bei verschiedenen Jugendratsveranstaltungen und einer Umfrage hat sich gezeigt, dass die Stuttgarter Jugendräte inzwischen für viele Jugendliche ein fester Begriff sind. Damit wurde seit der Einführung 1996 ein nicht unerheblicher Bekanntheitsgrad erreicht. Die Jugendräte haben ihren Modellcharakter überwunden und sind eine feste Institution im Gemeinwesen Stuttgarts geworden.

Darüber hinaus haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass der vom Gemeinderat gefasste Beschluss zur Einführung eines Partizipationsmix eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Entscheidung gewesen ist. Die drei momentan praktizierten Beteiligungsformen sind als gleichberechtigt zu betrachten und stehen keinesfalls in Konkurrenz zueinander, sondern ergänzen sich gegenseitig. Die Jugendlichen selbst haben das Bedürfnis, die Beteiligungsformen offen und für alle engagierten Jugendlichen durchlässig zu gestalten. Die Jugendräte und die Projektgruppen praktizieren den “Partizipationsmix” auf ihre ganz eigene, pragmatische Art und Weise:

Innerhalb der einzelnen Jugendräte bilden sich Gruppen, die thematisch und projektorientiert arbeiten. Parallel dazu werben Jugendräte auf Jugendforen in Stadtbezirken ohne Jugendrat für einen dauerhaften Beteiligungsprozess. Dort bilden sich wiederum Projektgruppen, die über den Arbeitskreis in das gesamtstädtische Beteiligungskonzept miteingebunden werden. Letztendlich entscheiden die Jugendlichen in den Stadtbezirken selbst, welche Beteiligungsform für sie passt.

Die Wiederwahl (gegebenenfalls die Neuwahl) von Jugendräten ist für die Koordinierungsstelle die Basis für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen in Stuttgart. Auch wenn die Arbeit der Gremien nicht in einer strengen parlamentarischen Form stattfindet, ist das Angebot dieser Beteiligungsform notwendig, um möglichst viele engagierte Jugendliche einzubinden. Die Höhe der Wahlbeteiligung allein ist kein Indikator für den Erfolg der Arbeit der Jugendräte.

Die Jugendforen bleiben weiterhin als offene und niederschwellige Beteiligungsform von Bedeutung. Gerade in den Stadtbezirken, in denen es keine ständige Jugendvertretung gibt, können sich auf diesem Wege Jugendliche organisieren, die dann von der Koordinierungsstelle in ihren Anliegen unterstützt und in das Beteiligungskonzept eingebunden werden.

Des Weiteren sieht die Koordinierungsstelle in den Projektgruppen ein großes, bei weitem noch nicht ausgeschöpftes Potenzial an Partizipationsmöglichkeiten für politisch interessierte und engagierte Jugendliche.

Die bestehenden Beteiligungsformen müssen für die Zukunft flexibel bleiben und an den sich wandelnden Bedürfnissen der Jugendlichen orientiert weiterentwickelt werden. Zukünftige, ggf. den Partizipationsmix ergänzende Modelle könnten sein:

· Jugendräte beziehen Schulen bzw. Schülermitverantwortung ein, indem von Beginn an ein Teil der Gremiumssitze an Schülervertreter vergeben werden.
· Jugendräte veranstalten einmal pro Amtsperiode ein Jugendhearing in ihrem Bezirk
· Schulbezirksrat in Bezirken ohne Jugendrat
· Arbeitskreis veranstaltet ein gesamtstädtisches Jugendforum bzw. einen Jugendaktionstag “Tag der Jugend” im Rathaus.


Anlage 2 zur GRDrs 469/2003



Rahmenbedingungen für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen in der Landeshauptstadt Stuttgart (Stand Mai 2003)


I. Jugendräte

II. Jugendforen


III. Projektgruppen

Alle im Stadtbezirk vorhandenen Gruppen Jugendlicher mit einem konkreten Ziel zur Gestaltung ihres Lebensumfeldes, das nur unter Einbeziehung der politischen Entscheidungsträger oder der Stadt realisiert werden kann, sind als Beteiligungsform anzuerkennen. Projektgruppen können auch als Ergebnis von Jugendforen zustande kommen. Bezirksvorsteher/Bezirksbeirat sowie die Koordinierungsstelle müssen sich auch mit den von Projektgruppen vorgebrachten Anliegen befassen und diese in die für deren Verwirklichung erforderlichen Anstoß- und Meinungsbildungsprozesse einbeziehen. Die Projektgruppen werden vom Bezirksamt bzw. der Dienststelle Innere Stadtbezirke begleitet und Kontakte zum Arbeitskreis vermittelt. Projektgruppen können einen Vertreter mit beratender Stimme in den AK entsenden.


IV. Arbeitskreis Stuttgarter Jugendräte

Der Arbeitskreis Stuttgarter Jugendräte ist offizielles Vertretungsorgan der Stuttgarter Jugendbeteiligungformen.


Dem Arbeitskreis gehören an:

- jeweils drei Delegierte der Jugendräte
- jeweils zwei Vertreter der Jugendforen
- ein Vertreter der jeweils aktuellen Projektgruppen kann zugezogen werden.



V. Organisation, fachliche Begleitung, Finanzen

Die bereits bisher in den Stadtbezirken vorhandene pädagogische Begleitung der Jugendräte durch die örtlichen Jugendhäuser und die Mobile Jugendarbeit wird von diesen Organisationen als Teil ihres Arbeitsauftrages verstanden. Ein Ansprechpartner im Stadtbezirk wird in Absprache zwischen den vor Ort tätigen Jugendeinrichtungen benannt.
Das Haupt- und Personalamt nimmt die Aufgaben der Koordinierung der Beteiligungsformen (Koordinierungsstelle) wahr. Die verwaltungsseitige Unterstützung erfolgt bei den örtlichen Beteiligungen von den Bezirksämtern bzw. der Dienststelle für die inneren Stadtbezirke.

Gem. § 6 der Entschädigungssatzung erhalten die Mitglieder der Jugendräte als Ersatz ihrer Auslagen für die Teilnahme an Sitzungen des Jugendrats, der von ihm gebildeten Ausschüsse sowie der Sitzungen des Arbeitskreises aller Stuttgarter Jugendräte ein Sitzungsgeld von 5,10 EUR pro Sitzung. Dies gilt auch für die Teilnahme von bis zu zwei Vertretern/Vertreterinnen an den Sitzungen der Bezirksbeiräte. Für die Teilnahme von Delegierten aus weiteren Beteiligungsformen an Sitzungen des Arbeitskreises gilt diese Regelung analog.

Nach § 8 der Entschädigungssatzung erhalten der Sprecher/die Sprecherin jedes Jugendrats als Ersatz seiner/ihrer zusätzlichen Auslagen eine Sachkostenpauschale in Höhe von vierteljährlich 36 EUR; er/sie ist gehalten, damit auch die anderen Mitgliedern des jeweiligen Jugendrats bei der Erledigung von Aufträgen des Jugendrats entstehenden Auslagen zu begleichen.