Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 1001-04
GRDrs 198/2007
Stuttgart,
07/26/2007


Personalbedarf der Ausländerbehörde des Amts für öffentliche Ordnung



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich19.09.2007

Bericht:


1) Vorgeschichte, Auftrag

Mit GRDrs. 975/2004 – Umsetzung des neuen Zuwanderungsgesetzes zum 1.1.2005 – hat der Gemeinderat im Vorgriff zum Stellenplan 2005 am 16.12.2004 beim Amt für öffentliche Ordnung 6 Stellen geschaffen, davon 3 mit KW-Vermerk 1/2006.

Im Zuge der Stellenplanberatungen 2006 wurde mit GRDrs. 1362/2005 – Stellenbedarf der Ausländerbehörde – Referat AK beauftragt, den künftig dauerhaften Personalbedarf der Ausländerbehörde festzustellen und die Ergebnisse mit Referat WFB abzustimmen. Die bestehenden KW-Vermerke und Ermächtigungen zur Einstellung von Mitarbeitern/-innen ohne Planstellen wurden um 2 Jahre, bis 31.12.2007, verlängert.


2) Personelle Ausstattung der Ausländerbehörde

Die personelle Ausstattung der Ausländerbehörde stellt sich wie folgt dar:

Bereich Ausländerrecht
Bereich Staatsangehörigkeits-
recht
Summe
Stellen
66
13
79
Stellen mit KW-Vermerk 01/08
7
0
7
Ermächtigungen bis 31.12.2007
6
0
6
Gesamt
79
13
92


3) Methodik zur Feststellung des Personalbedarfs

Nach interner Vorbereitung mit dem Amt für öffentliche Ordnung wurde, nachdem das Amt für öffentliche Ordnung bereits 2005 eine Städteumfrage vorgenommen hat, eine weitere Städteumfrage bei den Best-Practice-Städten der Größenklasse 1 (über 400.000 Einwohner) Frankfurt, Nürnberg, Dortmund durchgeführt. Da die Aufgaben des Ausländerbereichs größtenteils durch bundesrechtliche Regelungen determiniert sind, ist grundsätzlich eine Vergleichbarkeit mit anderen Großstädten im Bundesgebiet gegeben. Da durch länderspezifisch ausgeprägtes Verfahrensrecht Unterschiede in der Aufgabenerledigung bestehen können, wurden neben den Städten der GK 1 auch die baden-württembergischen Städte Mannheim, Karlsruhe und Freiburg einbezogen.

Der Personalbedarf wurde methodisch aufgrund eines Städtevergleichs (Benchmarking) ermittelt. Dies ist eine Methode der Personalbemessung; sie wurde von den gemeinderätlichen Gremien bislang akzeptiert. Beispiele sind die Festsetzung der erforderlichen Stellenausstattungen innerhalb der Stadtkämmerei und beim Baurechtsamt (Bereich Bauüberwachung). Eine Bemessung ausschließlich durch die Ermittlung mittlerer Bearbeitungszeiten für die Arbeitsorganisation der Stuttgarter Ausländerbehörde wurde als nicht zielführend angesehen und deshalb ausgeschlossen, da eine Vergleichbarkeit aufgrund fehlender Vergleichsdaten bei anderen Städten nicht herstellbar ist. Im vorliegenden Benchmarking wurden die unterschiedlichen „Falltypen“ (Nicht-EU-Ausländer, EU-Staatsangehörige und Ausländer mit verfestigtem Aufenthalt) zu dem hierfür eingesetzten Personal in Relation gesetzt. Dazu wurde vom Amt für öffentliche Ordnung eine qualifizierte Schätzung des Bearbeitungsaufwandes der drei unterschiedlichen Falltypen mitgeteilt.

Die drei Falltypen wurden entsprechend des vom Amt für öffentliche Ordnung geschätzten Bearbeitungsaufwands gewichtet und zur Verifizierung der Daten zum 1.1.2007 aktualisiert. Dabei wurde für den Falltyp „Nicht-EU-Ausländer“ als Basisaufwand 100% zugrunde gelegt. Nachfolgend ist das Ergebnis im Überblick (Ausländer pro Falltyp / Bearbeitungsaufwand) dargestellt:

Tabellen konnten größenmäßig hier nicht aufgeführt werden > deshalb siehe Anlage


Anmerkungen zur Tabelle:

1. Im Vergleich zu Stuttgart/Baden-Württemberg wurden abweichende Zuständigkeiten und Aufgaben der beteiligten Städte in den o.g. Stellenzahlen berücksichtigt. 2. Der vom Amt für öffentliche Ordnung geschätzte Bearbeitungsaufwand für die unterschiedlichen Falltypen (Nicht-EU-, EU-, Ausländer mit verfestigtem Aufenthalt) wurde von den anderen Städten grds. bestätigt.

3. Soweit ermittelbar, liegen Fluktuations- und Fehlzeitenquote der Ausländerbehörden der Vergleichsstädte mindestens auf Stuttgarter Niveau.

Der „Best-Practice“ Vergleich der GK-1-Städte (Lernen vom Besten) würde zu einem Fallzahlenschlüssel 1 : 757 führen (Ergebnis der Stadt Dortmund). Würde man diesen Schlüssel auf Stuttgart anwenden, wäre ein Personalstand der Ausländerbehörde ohne Staatsangehörigkeit von ca. 65 Vollzeitkräften ausreichend (49270 „gewichtete Ausländer“ /. 757). Von den vorhandenen 79 Vollzeitkräften wären 14 abzubauen.

Die Ermittlung eines Fallzahlenschlüssels für die Stuttgarter Ausländerbehörde ist unter Berücksichtigung sämtlicher Gesichtspunkte in Form des „arithmetischen Mittels“ am sachgerechtesten. Dabei werden neben den GK-1-Städten auch die baden-württembergischen Standards im Verfahrensrecht durch die Einbeziehung der Städte Mannheim, Karlsruhe und Freiburg berücksichtigt.

Das arithmetische Mittel der gewichteten Ausländerzahlen (ohne Stuttgart) zu den Stellenzahlen führt zu einem Schlüssel von 1:661. Auf eine Stelle kommt eine gewichtete Zahl von 661 Ausländern. Dies bedeutet, dass in Stuttgart unter Zugrundelegung der aktuellen Situation eine Stellenausstattung von derzeit 74,5 Stellen (49270 „gewichtete Ausländer“ / 661) ausreichend ist; dies führt zu einem Abbau von 4,5 Stellen/Vollzeitkräften. Der durchgeführte Städtevergleich wird zum Stellenplan 2010 anhand derselben Kriterien (vgl. Ziffer 3 der Vorlage) aktualisiert und fortgeschrieben. Entsprechend diesem Ergebnis wird die Verwaltung zum Stellenplan 2008 die Schaffung von 1,5 Stellen und die Verlängerung des KW-Vermerks an 7,0 Stellen (KW 01/2010) vorschlagen. Mit der Stellenausstattung von 74,5 Stellen kann die Ausländerbehörde neben den Pflichtaufgaben auch die Stuttgart-spezifischen Besonderheiten zufriedenstellend erledigen. Soweit der Stellenabbau zu gewissen Einschränkungen bei der Aufgabenerledigung führt, werden diese als zumutbar angesehen.

Im Gegensatz zur ausschließlichen Orientierung an einem Best-Practice-Maßstab (Stadt Dortmund) können nach Abbau von 4,5 Vollzeitkräften 9,5 Stellen zum Ausgleich von quantitativen Unterschieden und für qualitative Aspekte eingesetzt werden (Abbau von 4,5 anstatt 14,0 Planstellen bei Best-Practice Dortmund).


4) Personalbedarf für das Sachgebiet Staatsangehörigkeitsrecht

Im Sachgebiet Staatsangehörigkeit sind derzeit 13 Stellen vorhanden. Darin enthalten sind eine Leitungsstelle, zwei Stellen für Geschäftszimmeraufgaben (EG 6) sowie 1,25 Stellen für Namensänderungen und Standesamtsanfragen. Es ist davon auszugehen, dass von den 3 für Leitung und Geschäftszimmer eingesetzten Stellen 1 Stelle der Sachbearbeitung zuzurechnen ist. Für die Fallbearbeitung stehen somit 9,75 Stellen zur Verfügung.

Wie vom Amt für öffentliche Ordnung mitgeteilt, bestehen im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht folgende Fallzahlen:

31.12.2005
31.12.2006
Anzahl Einbürgerungen
2164
1923
Anzahl Rückstände
4179
3830
Fallzahl Neuanträge je Sachbearbeiter/-in
1 : 222
1 : 197

Nach einem vom Finanzsenat Berlin im Jahr 2003 durchgeführten Städtevergleich mit 19 beteiligten Städten hat die Best-Practice-Stadt Mainz im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht einen Fallzahlenschlüssel von 1 : 243. Für die Ermittlung des Personalbedarfs für diesen Bereich ist unter Berücksichtigung sämtlicher Gesichtspunkte (rechtliche Bestimmungen in Baden-Württemberg, Neuanträge im Vergleichszeitraum Januar und Februar 2007: 345 zu 2006: 251) ein Fallzahlenschlüssel von 1 : 220 zugrundezulegen.

Der notwendige Personalbedarf für die Fallbearbeitung liegt somit bei 8,75 Stellen (1923 Fälle/220); damit besteht ein Überhang von 1,0 Stelle.

Zum Abbau der vorhandenen Rückstände wird ein auf 2 Jahre befristeter Personalbedarf im Umfang einer Sachbearbeiterstelle anerkannt. Hierzu ist u.a. die o.g. Überhang-Stelle ausschließlich einzusetzen. Zu den Stellenplanberatungen 2008/2009 wird die Verwaltung vorschlagen, an dieser Stelle einen KW-Vermerk 01/2010 anzubringen.


5) Zusammenfassung der Ergebnisse

Der ermittelte Personalbedarf in der Ausländerbehörde (Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbereich) stellt sich entsprechend der o.g. Ergebnisse wie folgt dar:

Stellen-Bestand/-Bedarf
zum 1.1.2008
Bereich
Ausländerrecht
Bereich
Staatsangehörigkeitsrecht
Bestand
Bedarf
Bestand
Bedarf
Stellen
66
67,5
13
12
Stellen mit KW-Vermerk
7
(01/2008)
7,0
(01/2010)
0
1
(01/2010)
Ermächtigungen
bis 31.12.2007
6
0
0
0
Gesamt
79
74,5
13
13

Für den Bereich Ausländerrecht ergibt sich ein derzeitiger Personalbedarf von 74,5 Stellen, davon 7,0 Stellen mit KW-Vermerk 01/2010. Für den Bereich Staatsangehörigkeitsrecht sind dauerhaft 12 Stellen erforderlich (eine Überhangstelle mit KW-Vermerk 01/2010 wird zum Abbau der restlichen Rückstände eingesetzt).

Folgendes ist zum Stellenplan 2008 beabsichtigt:

1. Verlängerung der KW-Vermerke an 7 Stellen im Bereich des Ausländerrechts (KW 01/2010)
2. Schaffung von 1,5 Stellen (KW 01/2010) im Bereich des Ausländerrechts
3. Die vorhandenen 6 Ermächtigungen entfallen zum 31.12.2007
4. Anbringung eines KW-Vermerks 01/2010 an einer Stelle im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht

Zum Stellenplan 2010 ist beabsichtigt, das vorliegende Ergebnis des Städtevergleichs „Ausländerrecht“ anhand derselben Kriterien (vgl. Ziffer 3 der Vorlage) zu aktualisieren und fortzuschreiben.

Beteiligte Stellen

Das Referat WFB und RSO haben die Vorlage mitgezeichnet






Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister





Anlage
Tabelle zu 3. Methodik zur Feststellung des Personalbedarfs.doc

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Vorlage1982007.pdf