Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
389
14a
VerhandlungDrucksache:
711/2003
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 07/23/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:BMin Müller-Trimbusch, Herr Pfeifle (JugA)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Große Bauvorhaben Waldheime

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 14.07.2003, GRDrs 711/2003.


Seine Fraktion, so StR Föll (CDU), sei ein Stück weit über den Inhalt der Vorlage überrascht. Damit die Verwaltung nicht von einer Billigung der veränderten Bezuschussung und der Prioritätenliste ausgehen könne, bestehe heute keine Bereitschaft, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen. Gesehen werden müsse, dass von der Prioritätensetzung mit abhänge, wie einzelne Träger von ihren übergeordneten Gremien Finanzmittel erhielten. Zwischen der Landeshauptstadt und z. B. der evangelischen Kirche müsse ein ineinandergreifendes System zur Finanzierung von Waldheimen entwickelt werden. In Kreisen der Waldheimträger habe die Vorlage zu erheblichen Irritationen geführt. Offensichtlich sei zwar die Vorgehensweise mit der Arbeitsgemeinschaft Stadtranderholung abgestimmt, aber möglicherweise nicht mit den Trägern der einzelnen Waldheime. Die Vorlage müsse direkt mit den Betroffenen erörtert werden, um diesen dann auch Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Anschließend sollte in einem normalen Verfahren im Jugendhilfeausschuss und im Verwaltungsausschuss dieses Thema beraten werden. Die Verwaltung sollte bis dahin nochmals intern überprüfen, inwieweit die angestellten Bewertungen sachgerecht und zukunftsweisend seien. Grundsätzlich müsse ein Verfahren gefunden werden, welches die vertrauensvolle Zusammenarbeit und auch die Verlässlichkeit der Stadt in der Zusammenarbeit mit den Waldheimträgern in Zukunft sicherstelle.

StR Kanzleiter (SPD) macht deutlich, angesichts der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel müsse deren Verwendung genau durchdacht werden. Der Jugendhilfeausschuss sei hier mit zuständig und daher müsse dieser Ausschuss auch vorberatend eingeschaltet werden. Großer Wert werde darauf gelegt, dass mit den Trägern Einvernehmen erzielt werde. Die Waldheime seien unverzichtbare Einrichtungen. Die von den Trägern gesehenen Gesichtspunkte müssten in die Diskussion einfließen und in dieser Diskussion müsse angestrebt werden, offene, klare und auch nachvollziehbare Absprachen zu treffen.

Nach Einschätzung von StR Wölfle (90/GRÜNE) wird es kaum möglich sein, zügig mit allen Verantwortlichen der verschiedenen Träger Gespräche zu führen. Er kritisiert in der Presse wiedergegebene Stellungnahmen von kirchlichen Trägern mit dem Inhalt, dass es, wenn seitens der Kirche bereits Gelder bewilligt worden seien, es nicht nachvollzogen werden könne, weshalb seitens der Landeshauptstadt nicht sofort eine Bezuschussung bejaht werde. So etwas diene nicht der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Mit Nachdruck wird von BMin Müller-Trimbusch unterstrichen, dass bei den Fragestellungen zu den Waldheimen die Arbeitsgemeinschaft Stadtranderholung alleiniger Ansprechpartner für die Verwaltung ist. In dieser Arbeitsgemeinschaft seien alle Waldheime organisiert. Der heute vorgelegte Vorschlag sei mit diesen einvernehmlich verabredet. Da es sich bei der Arbeitsgemeinschaft um einen demokratisch legitimierten Ansprechpartner handle, könne die Verwaltung - und hierbei bezieht sie sich auf das Waldheim Möhringen - davon ausgehen, dass die erzielten Ergebnisse von diesem Ansprechpartner in den von ihm vertretenen Bereich hinein kommuniziere.

In der Tat sei die Systematik der Gewährung kirchlicher Zuschüsse sowohl temporär als auch strukturtechnisch nicht mit der städtischen Vorgehensweise in den Haushaltsplanberatungen in Einklang zu bringen. Dies aber ausschließlich der Stadtverwaltung vorzuwerfen, sei nicht angemessen. Die Verwaltung habe vom Gemeinderat den Auftrag erhalten, künftig bei allen Sanierungsprojekten, u. a. auch bei den Waldheimsanierungen, darauf zu achten, dass keine Luxussanierungen erfolgten. In Zeiten knapper Mittel stelle dies eine Selbstverständlichkeit dar.

Die Verwaltung habe ein klares und transparentes Vorgehen mit der AG Stadtranderholung durchgeführt. Vertrauensmissbildende Maßnahmen hat es ihrer Auffassung nach bislang nicht gegeben.

Von Herrn Pfeifle wird daran erinnert, dass die Verwaltung vor vier Wochen beauftragt worden ist, eine Vorlage mit einer Prioritätenliste und zu Bezuschussungsvarianten zu entwickeln. Der Ausschuss habe darum gebeten, diese Vorlage lediglich im Verwaltungsausschuss auf die Tagesordnung zu setzen. Natürlich könnten die in der Vorlage aufgezeigten neuen Ansätze heute nicht beschlossen werden. Hier müsse schon das übliche Verfahren eingehalten werden. Die Verwaltung habe mit den Personen verhandelt, welche von den Trägern das Verhandlungsmandat erhalten hätten. Dass erzielte Ergebnisse ab und an auf Kritik in den Kirchengemeinden stoße, müsse letztlich akzeptiert werden.

Im weiteren Verlauf teilt StR Föll mit, seine Fraktion nehme weiterhin die von StR R. Schmid im Jugendhilfeausschuss dargelegte Haltung ein, dass keine Bereitschaft bestehe, "Gemeindezentren im Grünen" zu finanzieren, so wie es bei der einen oder anderen Neubauplanung auf den ersten Blick den Eindruck habe. Im Bereich der Standards sieht StR Kanzleiter Klärungsbedarf. Angesprochen gehöre auch, ob bestimmte Projekte nicht aufgeteilt in Bauabschnitte realisiert werden könnten. Der Begriff Waldheime, so StR J. Zeeb (FW), signalisiere einfachere Standards, wobei natürlich Hygienestandards immer noch im Vordergrund stehen müssten. Auch er spricht davon, dass geprüft gehört, ob manche Maßnahmen nicht mit geringerem finanziellen Aufwand realisiert werden könnten. Dem pflichtet StR R. Zeeb (FDP/DVP) bei. Laut Auskunft von Herrn Pfeifle könne die Landeshauptstadt mit dem vorgelegten Vorschlag 1 Mio. € einsparen. Dies bedeute, diese Mittel müssten entweder von anderer Stelle aufgebracht oder durch eine Standardreduzierung aufgefangen werden. Die Träger müssten über die angedachten Standards nachdenken und die bisher geplanten Standards müssten reduziert werden.

Die heute von der Verwaltung vorgeschlagene Bezuschussungsbasis (Verpflegungstage) erachtet StR Wölfle als gute Grundlage für die Zukunft. Wert müsse darauf gelegt werden, dass die Bezuschussung von Projekten auch dem Bereich der Waldheimbetreuung zugute komme. Zu den von der Verwaltung für die Zukunft vorgeschlagenen Bezuschussungskriterien äußert sich StR J. Zeeb ebenfalls positiv.

Von StRin Gröger (SPD) wird angemerkt, das Interesse der Landeshauptstadt, in geeigneten Waldheimen über das eigentliche Waldheimangebot hinaus Angebote zu machen, dürfe nicht vergessen werden. Insbesondere spricht sie dabei die Themen "Betreuung in kleinen Ferien", "Bildungsangebote" und "Schulwochen" an. Dies greift BMin Müller-Trimbusch auf und weist dabei auf schon Praktiziertes hin. Zudem führt sie aus, durch eine Bezuschussung auf der Basis von Verpflegungstagen erhielten die Waldheime einen Anreiz, viele Kinder über längere Zeit aufzunehmen. Damit würden sie dann letzten Endes den Zweck erfüllen, für den sie angedacht worden seien.

Herr Pfeifle teilt mit, die Verwaltung sei nicht in der Lage, mit jeder Kirchengemeinde bzw. jeder Einrichtung Einzelgespräche zu führen bzw. die Einzelplanungen dahin gehend zu überprüfen, was Waldheimstandards übersteige. Daher sei der Vorschlag mit den Verpflegungstagen erfolgt. Dass das Projekt in Möhringen nicht erste Priorität habe, hänge damit zusammen, dass die dortige Planung immer noch nicht so vorangeschritten sei, wie dies für eine erste Priorisierung notwendig wäre. Von Möhringen aus werde dies falsch dargestellt. Hätten die Verantwortlichen in Möhringen vor Jahren, als der Gemeinderat für die damalige Planung Mittel bereitgestellt habe, die Planung umgesetzt, hätten die damals vorhandenen Mittel auch ausgereicht. Die Umsetzung sei aber immer wieder verschoben worden, und damit einhergehend sei die Planung ausgeweitet und damit auch teurer geworden.

Zudem führt Herr Pfeifle an, die Verwaltung werde versuchen, die heutigen Diskussionsbeiträge aufzugreifen, um dann im Herbst rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen eine Beschlussvorlage vorzulegen. Derzeit, und damit wendet er sich an StR Kanzleiter, seien die Haushaltsplanberatungen von der Verwaltung noch nicht so weit vorbereitet, dass bereits feststehe, welchen Vorschlag die Verwaltung zu den Waldheimen unterbreite. Dieses ergebe sich aus der für Herbst angekündigten Vorlage. Anschließend könnten die Fraktionen überlegen, ob sie für den Bereich der Waldheime Haushaltsanträge stellen wollten. Die Verwaltung werde sich nochmals alle Waldheime und deren Planungen anschauen. Eventuell könne dann die Verwaltung ein Papier vorlegen, welches auf größere Akzeptanz stoße.

Die von StR Föll im weiteren Verlauf gemachte Anregung einer gestaffelten Bezuschussung wertet StR Kanzleiter positiv. Der letztgenannte Stadtrat bemerkt, von der Verwaltung könne nicht erwartet werden, alle Waldheimplanungen zu überprüfen. Die Projekte in Möhringen, Degerloch und Steinhaldenfeld wiesen die größten Mittelbedarfe auf. Vielleicht wäre es sinnvoll, mit den entsprechenden Kirchengemeinden Gespräche zu führen und dabei einzelne Planungspunkte zu hinterfragen bzw. zu klären, was eventuell verzichtbar sei bzw. welche Teile erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden könnten. Seine Fraktion habe die Möhringer Anlage besichtigt. Diese Anlage weise eine so hohe Qualität aus, dass es ihm nicht gefallen würde, wenn man beim Möhringer Waldheim zu keinem Ergebnis käme. Den dort Verantwortlichen habe er aber erklärt, sie müssten darüber nachdenken, ob nicht stufenweise vorgegangen werden könne. Seitens der Verwaltung erwarte er hier einen praktikablen Vorschlag.

StR Föll sieht es als unabdingbar an, seitens der Verwaltung Standards und ggf. auch Standardraumprogramme - sicherlich mit einer gewissen Flexibilität über die Förderfähigkeit von Räumen und Flächen - zu definieren. Da manche Planungen unproblematisch seien, müssten auch nicht mit allen Trägern Gespräche geführt werden. Eine Planung beinhalte eine Tiefgarage. Diese sei doch sicher nicht für einen Waldheimbetrieb notwendig.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BM Murawski fest: