Analog zum Ad-hoc-Antrag des Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ soll ein Ad – hoc – Antrag für den Qualitätsentwicklungsfonds eingerichtet werden, um kleinere und kurzfristige Projekte zu fördern. Ziel ist es, Konzepte zur Schulentwicklung an Grundschulen, in denen die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihrer Herkunft, ihrer Voraussetzungen und ihrer Talente als Bildungspotenzial erkannt und durch neue Lern- und Erfahrungsbereiche sowie neue Unterrichtsformen entsprechend gefördert werden, zu unterstützen.
In diesem Rahmen werden kleinere und kurzfristig notwendige Projekte in einer maximalen Höhe von 2.500 Euro pro Projekt und einer maximalen Summe von 50 000,- Euro im Jahr gefördert. "Ad-hoc-Anträge" im Förderbereich „Konzepte zur Schulentwicklung an Grundschulen“ können ganzjährig gestellt werden. Über die Vergabe entscheidet das Kompetenzzentrum Stuttgarter Bildungspartnerschaft im Austausch mit dem Vergabeausschuss des Qualitätsentwicklungsfonds.
Finanzielle Auswirkungen keine Beteiligte Stellen Dr. Wolfgang Schuster Anlagen Bewerbungsbogen "Ad hoc Antrag"