Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0332-08
GRDrs 346/2009
Stuttgart,
04/30/2009



Ausschreibung eines Ad hoc Antrages im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds für Grundschulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich13.05.2009



Beschlußantrag:

Der jährlichen Ausschreibung für „Ad hoc Anträge“ des Qualitätsentwicklungsfonds in Höhe von max. 2500,- Euro und einer Gesamtfördersumme von 50 000,- Euro im Jahr für Grundschulen im Förderbereich „Konzepte zur Schulentwicklung an Grundschulen wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Analog zum Ad-hoc-Antrag des Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ soll ein Ad – hoc – Antrag für den Qualitätsentwicklungsfonds eingerichtet werden, um kleinere und kurzfristige Projekte zu fördern. Ziel ist es, Konzepte zur Schulentwicklung an Grundschulen, in denen die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihrer Herkunft, ihrer Voraussetzungen und ihrer Talente als Bildungspotenzial erkannt und durch neue Lern- und Erfahrungsbereiche sowie neue Unterrichtsformen entsprechend gefördert werden, zu unterstützen.

In diesem Rahmen werden kleinere und kurzfristig notwendige Projekte in einer maximalen Höhe von 2.500 Euro pro Projekt und einer maximalen Summe von 50 000,- Euro im Jahr gefördert. "Ad-hoc-Anträge" im Förderbereich „Konzepte zur Schulentwicklung an Grundschulen“ können ganzjährig gestellt werden. Über die Vergabe entscheidet das Kompetenzzentrum Stuttgarter Bildungspartnerschaft im Austausch mit dem Vergabeausschuss des Qualitätsentwicklungsfonds.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Bewerbungsbogen "Ad hoc Antrag"




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