Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 454/2008
Stuttgart,
06/26/2008



Kindertagesbetreuung in Stuttgart
- Sachstandsbericht Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2008/09
- Empfehlungen zum weiteren Ausbau




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.07.2008
16.07.2008



Beschlußantrag:

1. Von dem Sachstandsbericht über die Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2008/09 zum Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Der Umsetzung weiterer Angebotsumstellungen sowie der Schaffung zusätzlicher Plätze bei den freien Trägern wird zugestimmt (Anlage 3).

3. Der Umsetzung weiterer Angebotsumstellungen beim städt. Träger wird zugestimmt (Anlage 4).

4. Dem Ausbau weiterer Hortplätze an Grundschulen wird zugestimmt (Anlage 5).

5. Der dargestellten Finanzierung wird zugestimmt (siehe hierzu Anlage 1 Finanzübersicht).

6. Von den Auswirkungen auf die Platzentwicklung und die Veränderungen auf die Versorgungssituation wird Kenntnis genommen (siehe hierzu Anlage 2 Übersicht über die Platzentwicklung).



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Verwaltung legt hiermit einen ersten Sachstandsbericht zur Umsetzung der beschlossenen Vorhaben zum Ausbau der Kindertagesbetreuung vor (Haushaltsberatungen 2008/09). Es handelt sich um einen Zwischenbericht, der fortgeschrieben wird.

Dieser Bericht wurde erstellt, um Transparenz über den Planungs-/Umsetzungsstand der einzelnen Vorhaben und zum Mittelabfluss zu erhalten. Geprüft wurde, ob Vorhaben wie geplant umgesetzt werden können, ob es bei einzelnen Projekten zu zeitlichen Verzögerungen kommt oder Vorhaben ggf. zurückgestellt werden müssen, ob Verteuerungen eingetreten sind und ob Träger ihre beantragten Projekte zeitnah umsetzen. Ziel war, festzustellen, ob vorhandene Mittel für neu beantragte Vorhaben eingesetzt werden können.

Parallel dazu wurde in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe abgestimmt, für welche Vorhaben des städtischen Trägers zur 1. Antragsfrist (15. Mai 2008) Fördermittel aus dem Bundesprogramm beantragt werden können. Diese Arbeitsgruppe mit Vertreter-/innen aus dem Hochbauamt, Jugendamt und Amt für Liegenschaften und Wohnen wurde im März 2008 eingerichtet.

Die freien Träger wurden angeschrieben, damit sie ebenfalls Zuschüsse für ihre Projekte beantragen.


Umsetzung Haushaltsbeschlüsse
(Gemeinderatsvorlagen 677/2007, 952/2007 und 1259/2007)

Zum Stichtag 1. Juni 2008 stellt sich die Umsetzung der im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossenen Maßnahmen wie folgt dar:

- Die Angebotsveränderungen einschließlich der Aufnahme von 2-Jährigen in sog. VÖ-Gruppen sowie die verlängerte Öffnungszeit am Abend werden zum September 2008 umgesetzt (bzw. sind zum Teil schon umgesetzt worden).
- Zehn Vorhaben (städt. und freier Träger) werden zurückgestellt bzw. nicht in 2008/09 realisiert, weil z. B. die Standortfrage noch nicht geklärt ist oder die Träger sich noch nicht in der Lage sehen, das Projekt zeitnah umzusetzen. Gegebenenfalls werden für diese Projekte zum Doppelhaushalt 2010/2011 neue Anträge gestellt.
- Bei einer Reihe von Vorhaben kommt es zu zeitlichen Verzögerungen z. B. bei der Umsetzung der Angebote neuer Träger, weil erst im Juli die endgültige Beschlussfassung erfolgt.
- Insgesamt können dadurch rund 2,3 Mio. € für Betriebskosten und rund 1,4 Mio. € für Investitionskosten für neue Vorhaben eingesetzt werden.
- Der Investitionsmittelbedarf ist bei einzelnen Maßnahmen höher anzusetzen (z. B. bei Maßnahmen aus der Infrastrukturplanung), weil zum Haushalt überwiegend nur erste Kostenschätzungen vorlagen. Inzwischen liegen die Ergebnisse der Prüfaufträge vor.
- Zum Stand der Umsetzung der großen Sanierungsvorhaben können derzeit noch keine weiteren Aussagen gemacht werden.


Umsetzung weiterer Angebotsumstellungen und Ausbau von zusätzlichen Plätzen für Kleinkinder

Parallel zu den Haushaltsberatungen haben die Träger weiteren Bedarf bezogen auf Angebotsumstellungen angemeldet und zusätzliche Standorte für den Ausbau von Kleinkindplätzen akquiriert. Die Angebotsumstellungen dienen vor allem dazu, Angebote im Bestand bedarfsgerecht umzuwidmen und soweit möglich vorhandene Raumressourcen für Platzerweiterungen zu nutzen.

Mit Blick auf das zu erwartende Kinderförderungsgesetz, das ab dem Jahr 2013 die Ansprüche auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder nahezu auf einen allgemeinen Rechtsanspruch erweitern wird, ist es der Verwaltung ein wichtiges Anliegen, zügig weitere Kleinkindplätze zu schaffen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die freien Träger aktiv geworden sind und neue Anträge zur Umsetzung zeitnah zu realisierender Projekte gestellt haben und zwar vor allem in den Stadtbezirken, in denen eine besonders hohe Nachfrage besteht, wie z. B. in Stuttgart Mitte, Ost, West und Bad Cannstatt. Insgesamt sechs Anträge wurden von der Verwaltung zurückgestellt. Die Anträge sind in Anlage 3 und 4 aufgeführt.

Darüber hinaus liegen noch drei Anträge für den Ausbau von Hortgruppen an Schulen vor; die Anträge sind in Anlage 5 aufgeführt.


Auswirkungen auf die Platzentwicklung

Zusammengefasst werden durch die bereits beschlossenen und die geplanten neuen Vorhaben in den nächsten Jahren insgesamt 2 364 Plätze für die Kindertagesbetreuung geschaffen (siehe hierzu auch die Übersicht in Anlage 2):

- 1 169 für 0- bis unter 3-Jährige
- 993 Ganztagesplätze für 3- bis unter 6-Jährige
- 202 Plätze für Grundschulkinder

Damit wird sich der Versorgungssituation bis voraussichtlich 2010 nachhaltig verbessern. Berechnung der Versorgungsquote auf der Basis der Kinderzahlen vom 15.03.2008):

- Altersgruppe 0- bis unter 3 Jahre: 32 % (23 % bei Ganztageangeboten)
- Altersgruppe 3- bis unter 6 Jahre: 105 % (43 % bei Ganztagesangeboten)
- Altersgruppe 6- bis unter 12 Jahre: 18 %

Die Landeshauptstadt Stuttgart kommt damit der Erfüllung des angestrebten durchschnittlichen Versorgungsrades bei Kleinkindern von 35 % ein großes Stück näher.

Zum September 2008 wird die Sozialverwaltung den jährlichen Bericht über die Entwicklung der Kindertagesbetreuung vorlegen. Eine Fortschreibung dieses Sachstandberichtes ist für Januar 2009 vorgesehen


Finanzielle Auswirkungen

Betriebskosten (s. Finanzübersicht Anlage 1)

Von den im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts 2008/2009 veranschlagten 7.594.600 € (2008) bzw. 13.238.900 € (2009) werden nach heutigem Stand 5.154.400 € (2008) und 10.080.200 € (2009) abfließen. Dauerhaft wird der Haushalt (ab 2010) dadurch nicht mit den erwarteten 15.343.000 €/jährlich sondern tatsächlich mit 12.523.200 €/jährlich belastet.
Die für die Umsetzung der vorgeschlagenen neuen Maßnahmen benötigten Betriebskosten von 897.600 € (2008) und 3.403.700 € (2009) können unter Einbeziehung entsprechender Restebildung aus den nicht in Anspruch genommenen Ansätzen im laufenden Haushalt gedeckt werden. Die künftigen Haushalte werden durch diese neuen Maßnahmen mit 1.131.800 €/jährlich zusätzlich belastet. Dies müsste bei der Aufstellung der künftigen Haushalte als Vorbelastung berücksichtigt werden.

Die ab dem Jahr 2009 zu erwartenden Landes-/ Bundeszuschüsse zu den Betriebskosten für Kleinkindplätze konnten aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung des Landes noch nicht in die Berechnung einbezogen werden. Diese werden den Verwaltungshaushalt der kommenden Jahre wieder entsprechend entlasten. Investitionskosten (s. Finanzübersicht, Anlage 1)

Von den im Haushalt 2008/2009 veranschlagten Investitionsmitteln von insgesamt 29.112.000 € (davon 11.619.000 € in 2008, 12.723.000 € in 2009 und 4.770.000 € in 2010) werden nach aktuellem Sachstand insgesamt 28.910.100 € abfließen (davon 8.976.900 € in 2008, 13.595.000 € in 2009 und 6.338.200 € in 2010). Nicht einbezogen sind hierbei die erwarteten Bundeszuschüsse. Die Verwaltung geht für diese Maßnahmen von Investitionskostenzuschüssen des Bundes i.H.v. 1,9 Mio. € aus.
Zur Umsetzung der vorgeschlagenen neuen Maßnahmen fallen Investitionskosten von insgesamt 2.387.800 € (davon 826.500 € in 2008 und 1.561.300 € in 2009) an. Hierfür werden Investitionskostenzuschüsse des Bundes i.H.v. 0,7 Mio. EUR erwartet.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die veranschlagten Investitionsmittel unter Einbeziehung der erwarteten Investitionskostenzuschüsse des Bundes zur Finanzierung aller Maßnahmen ausreichend sind. Mögliche Deckungslücken bspw. durch verzögerten Eingang der Bundeszuschüsse v.a. in den Jahren 2008 und 2009 können interimsweise über Haushaltsreste aus Vorjahren im UA 4648 gedeckt werden.

Die konkrete (auch haushaltsmäßige) Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtkämmerei, dem Amt für Liegenschaften und Wohnen und dem Hochbauamt.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und KBS haben die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Finanzübersicht
Anlage 2 Übersicht über Platzentwicklung
Anlage 3 Neue Vorhaben - freie Träger
Anlage 4 Neue Vorhaben - städt. Träger
Anlage 5 Anträge Ausbau Betreuung an Grundschulen





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Vorlage4542008.pdf