Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit

Gz: WFB/SJG
GRDrs 465/2008
Stuttgart,
06/19/2008


Übergabe von niedergeschlagenen Forderungen der Unterhaltsvorschusskasse an ein privates Forderungsunternehmen



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich02.07.2008

Bericht:


Mit GRDrs 168/2007 wurde über die Entwicklung des Einzugs von Forderungen der Unterhaltsvorschusskasse berichtet. Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass sich der zusätzliche Personaleinsatz beim Jugendamt sowie die Einbeziehung der Beitreibungsabteilung der Stadtkämmerei positiv ausgewirkt hat. Gleichwohl können aus den in der GRDrs 168/2007 dargestellten Gründen nicht alle Forderungen der Unterhaltsvorschusskasse beigetrieben werden. In der Regel werden Forderungen, die nicht beigetrieben werden können, zu einem bestimmten Zeitpunkt niedergeschlagen.

Analog der Vorgehensweise der Stadt Münster sollen jene Forderungen der Unterhaltsvorschusskasse, bei denen (mehrere) Beitreibungsversuche erfolglos geblieben sind und die deshalb niedergeschlagen wurden oder zur Niederschlagung vorgesehen sind, im Rahmen eines auf zwei Jahre angelegten Pilotprojekts an ein privates Forderungsunternehmen vergeben werden. Die Vergabe soll im Wege einer beschränkten Ausschreibung erfolgen.

Nach Ablauf des Pilotprojekts wird im Verwaltungsausschuss über das Ergebnis berichtet.

Beteiligte Stellen

Referat AK hat die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine





Gabriele Müller-TrimbuschMichael Föll
BürgermeisterinErster Bürgermeister





Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs 465/2008


Ausführliche Begründung:


Seit dem 01.04.2004 verteilen sich die Ausgaben und Einnahmen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Baden-Württemberg je zu einem Drittel auf Bund, Land sowie Stadt- und Landkreise.

Wie in der GRDrs 168/2007 dargelegt, wird seit Dezember 2004 die Unterhaltsvorschusskasse (UVK) bei der Beitreibung von offenen Forderungen durch die Beitreibungsabteilung der Stadtkämmerei unterstützt. Aus den bekannten Gründen können nicht alle Forderungen der UVK erfolgreich beigetrieben werden; diese werden in der Regel zu einem bestimmten Zeitpunkt niedergeschlagen.

Im Zuge der Verbesserung der Personalausstattung beim Jugendamt sowie der Einbeziehung der Beitreibungsabteilung in den Forderungseinzug konnte die Rückholquote zwischen 2003 und 2007 zwar von 15 v.H. auf 23 v.H. erhöht werden; gleichwohl ist es unbefriedigend, dass bei den vielen verbleibenden Fällen Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos geblieben sind und Forderungen deshalb niedergeschlagen werden müssen. Die Situation ist – unabhängig vom Bundesland – bei anderen Stadt- und Landkreisen vergleichbar. Die Stadt Münster ist deshalb dazu übergegangen, die niedergeschlagenen UVK-Forderungen zum Jahresanfang 2008 im Wege einer beschränkten Ausschreibung an ein privates Forderungsunternehmen zu vergeben.

Die Verwaltung schlägt vor, analog dem Vorgehen der Stadt Münster rd. 250 niedergeschlagene (oder zur Niederschlagung vorgesehene) UVK-Forderungen mit einem Forderungsvolumen von rd. 1 Mio. Euro an ein privates Inkassounternehmen zur Beitreibung zu übergeben. Übergeben werden ausschließlich titulierte und auf das Land Baden-Württemberg umgeschriebene Titel.
Die Übertragung des Forderungseinzugs soll im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags erfolgen; eine Forderungsabtretung ist nicht vorgesehen.

Durch Einbeziehung eines privaten Dienstleisters sollen die dort vorhandenen Möglichkeiten wie Bonitätsprüfung, Telefoninkasso – auch in den Abendstunden - und Anschriftenabgleich genutzt und dadurch die Rückgriffsquote weiter verbessert werden.

Das Kostenrisiko beim Forderungseinzug trägt allein der private Dienstleister. Die Vergütung bemisst sich an seiner Erfolgsquote und wird von den beigetriebenen Forderungen einbehalten. Diese Vorgehensweise ist für den Schuldner sowie für die Landeshauptstadt Stuttgart kostenneutral. Darüber hinaus hat die Stadt keine Verluste, da nur niedergeschlagene Forderungen übergeben werden sollen. Von den erfolgreich beigetriebenen Forderungen sind nach dem UVG je ein Drittel an Bund und Land abzuführen. Das Pilotprojekt hat keine stellentechnischen Auswirkungen.

Die im September 2004 begonnene Zusammenarbeit von Unterhaltsvorschusskasse und Beitreibungsabteilung bleibt hiervon unberührt und wird in bewährter Weise fortgesetzt.

Die Vergabe an einen privaten Dienstleister erfolgt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung, befristet auf zwei Jahre. Bei der Vergabe sind insbesondere Datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Außerdem ist ein differenziertes Berichtswesen aufzubauen.

Am Ende der Vertragslaufzeit ist der Erfolg bei der Bearbeitung der übergebenen Fälle zu bewerten. Die Verwaltung wird im Verwaltungsausschuss über das Ergebnis berichten.

File Attachment Icon
Vorlage4652008.pdf