Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 5673-00
GRDrs 185/2008
Stuttgart,
04/01/2008



NeckarPark;
Teilweise Neuordnung der Sportanlagen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Sportausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Sportausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.04.2008
23.04.2008
29.04.2008
29.04.2008
07.05.2008
07.05.2008
08.05.2008



Beschlußantrag:

1. Von der Konzeption zur teilweisen Neuordnung der Sportanlagen im NeckarPark und den damit verbundenen Neu- und Umbaumaßnahmen wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den betroffenen Vereinen (Stuttgarter Sportclub 1900 e.V., VfL Stuttgart 1894, ESV Rot-Weiß Stuttgart) die weiteren Gespräche zur Umsetzung der Konzeption zu führen.

3. Von den Planungen zur Sanierung des Stadions Festwiese und der Erweiterung der Rundbahn auf 8 Laufbahnen wird zustimmend Kenntnis genommen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahmen bis Leistungsphase 4 bzw. Leistungsphase 7 (Vereinsheim) HOAI zu veranlassen. Auf einen Projektbeschluss für das Vereinsgebäude wird aus terminlichen Gründen verzichtet.

5. Um die zur Umsetzung der Konzeption erforderlichen Baumaßnahmen und die Sanierung und Erweiterung des Stadions Festwiese weiter planen (bis Leistungsphase 4) und die entsprechenden Kosten ermitteln zu können, werden im Haushaltsjahr 2008 Planungsmittel in Höhe von 620.000 EUR und im Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 130.000 EUR bereitgestellt.

Zur Finanzierung des Gesamtaufwandes von 750.000 EUR werden in den Vermögenshaushalten 2008/2009 überplanmäßige Ausgaben wie folgt zugelassen:

Finanzposition
Haushaltsjahr
2008
2009
2.5600.94000.000 VKZ 0304 (Gebäude)
420.000 €
85.000 €
2.5600.96000.000 VKZ 0304 (Freianlagen)
200.000 €
45.000 €
Summe
620.000 €
130.000 €
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch überplanmäßige Einnahmen in jeweils gleicher Höhe bei Finanzposition 2.5600.3400.000 VKZ 0001 (Grundstückserlöse).
Begründung

I. Ausgangssituation

I. 1 Wegfall von Sportflächen

Die Stadt beabsichtigt Flächen im NeckarPark in der Größenordnung von rund 60.000 m2 an die Daimler AG zu veräußern. Auf GRDrs 217/2008 wird verwiesen. Dabei handelt es sich um Flächen, die derzeit für Sportzwecke genutzt werden.

Im Einzelnen sind folgende Einrichtungen davon betroffen:


I. 1.1 Stuttgarter Sportclub 1900

Der Stuttgarter Sportclub 1900 verfügt derzeit über
- 1 Rasenplatz
- 1 Tennenplatz
- 4 Tennis-Freiplätze
- 1 Zweifeld-Tennishalle
- 1 Vereinsheim

Der Verein hat 312 Mitglieder, davon 86 Jugendliche (= 27,5%). Er nimmt mit 2 Herren-, 1 Senioren- und 4 Jugendmannschaften am Spielbetrieb des Württembergischen Fußballverbandes teil. Außerdem wird seine Sportanlage von einem Gastverein (2 Herrenmannschaften) mitgenutzt.

Der Stuttgarter Sportclub 1900 verliert durch die Veräußerungen der Flächen 1 Sportplatz (Tennenplatz) und 4 Tennis-Freiplätze.

Die Flächen der Vereinssportanlage stehen insgesamt in städtischem Eigentum. Von den entfallenen Flächen gehört eine Teilfläche von ca. 600 m2 zu einem städtischen Erbbaurecht mit einer Laufzeit bis 31.12.2030, die Flächen des Tennenplatzes und der Tennisplätze sind städtische Pachtflächen, die kurzfristig gekündigt werden können.
I. 1.2 VfL Stuttgart 1894 Der VfL Stuttgart verfügt derzeit über
- 1 Kunststoffrasenplatz
- 1 Kunststoffrasen-Kleinspielfeld
- 2 Beach-Volleyball-Felder
- 1 Vereinsheim

Der Verein hat 773 Mitglieder, davon 511 Jugendliche (= 66,11%). Er nimmt mit 1 Herren-, 1 Senioren- und 7Jugendmannschaften am Spielbetrieb des Württembergischen Fußballverbandes teil. Der Kunstrasenplatz wird außerdem von einer Freizeit-Fußballmannschaft mitgenutzt. Der VfL Stuttgart ist darüber hinaus vor allem im Kinder- und Jugendturnen sehr erfolgreich.

Durch die Veräußerung der Flächen an die Daimler AG muss die Sportanlage des VfL Stuttgart insgesamt aufgegeben werden.

Die Flächen der Vereinssportanlage stehen insgesamt in städtischem Eigentum. Eine Teilfläche mit dem Vereinsheim von ca. 800 m2 gehört zu einem städtischen Erbbaurecht mit einer Laufzeit bis 31.12.2012. Die übrigen Flächen sind städtische Pachtflächen, die kurzfristig gekündigt werden können.
I. 1.3 Bezirkssportanlage Cannstatter Wasen Die Bezirkssportanlage umfasst derzeit folgende Einrichtungen:
- 4 Rasenplätze
- 1 Kunststoffrasenplatz
- 2 Rasen-Kleinspielfelder
- 1 großer Werferplatz
- 1 kleiner Werferplatz
- 1 Funktionsgebäude
- Stadion Festwiese (Rasenplatz, 400 m-Rundbahn mit 6 Laufbahnen)

Die Bezirkssportanlage wird insbesondere von Vereinen und Sportgruppen genutzt, die über keine eigenen Sportanlagen verfügen. Außerdem trainiert dort ständig die Jugend-Akademie des VfB Stuttgart. Das Stadion Festwiese mit seinen dazugehörigen Einrichtungen steht insbesondere den Leichtathleten in Stuttgart (Olympiastützpunkt Stuttgart, Württembergischer Leichtathletikverband und Stuttgarter Vereine) zur Verfügung. Daneben wird es von zahlreichen Schulen zur Durchführung des Sportunterrichtes und der Bundesjugendspiele genutzt.

Die Bezirkssportanlage Cannstatter Wasen verliert durch den Grundstücksverkauf 3 Rasenplätze, 2 Rasen-Kleinspielfelder und ein Funktionsgebäude.


II. Konzeption zur teilweisen Neuordnung der Sportanlagen im NeckarPark II. 1 Allgemeines Die Sportanlagen im NeckarPark sind für die Versorgung der Bevölkerung von Stuttgart mit Sportstätten von großer Bedeutung. Das Einzugsgebiet der dort ansässigen Vereine erstreckt sich insbesondere auf die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Ost und Mitte. Durch die geplante Aufsiedlung im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes wird ein zusätzlicher Bedarf an Sportflächen entstehen, der ebenfalls durch die Sportanlagen im NeckarPark abgedeckt werden muss.

Die Einrichtungen der Bezirkssportanlage Cannstatter Wasen müssen einen über das oben genannte Einzugsgebiet weit hinaus reichenden Bedarf der Vereine und Sportgruppen abdecken, die über keine eigenen Sportstätten verfügen.

Für die durch die Grundstücksveräußerung wegfallenden Sportflächen im NeckarPark stehen keine Ersatzflächen zur Verfügung.

Es muss deshalb versucht werden, durch andere Maßnahmen den Verlust im wenigstens auszugleichen (z.B. Umbau von Rasen- / Tennenplätzen in Kunststoffrasenplätze). Insbesondere gilt es, für den VfL Stuttgart eine Möglichkeit zu schaffen, dass er auch künftig seinen Mitgliedern ein ausreichendes Sportangebot machen kann. In Ermangelung von kurzfristig verfügbaren Ersatzflächen in anderen Gebieten, muss einer Lösung innerhalb der vorhandenen Sportanlagen im NeckarPark gefunden werden.

Die Sportverwaltung hat deshalb eine Konzeption zur teilweisen Neuordnung der Sportanlagen im NeckarPark entwickelt, die folgende Eckdaten umfasst:

· Kooperation zwischen dem VfL Stuttgart und dem ESV Rot-Weiß Stuttgart zur gemeinsamen Nutzung der überwiegend neu zu bauenden Einrichtungen auf dem Gelände des ESV Rot-Weiß Stuttgart.

· Neuordnung der Sportanlage des Stuttgarter Sportclubs.

· Neuordnung der Bezirkssportanlage Cannstatter Wasen.


II. 1.1 VfL Stuttgart / ESV Rot-Weiß Stuttgart Der VfL Stuttgart und der ESV Rot-Weiß Stuttgart sollen eine Kooperation zur gemeinsamen Nutzung der Einrichtungen auf dem vorhandenen Sportgelände des ESV Rot-Weiß Stuttgart eingehen.

Die vorhandenen Einrichtungen beim ESV Rot-Weiß Stuttgart sind – mit Ausnahme der Tennis-Freiplätze und der Tennishalle - durchweg sanierungsbedürftig. Dies gilt insbesondere für das vorhandene Vereinsheim mit Gymnastikhalle.

Der ESV Rot-Weiß Stuttgart verfügt derzeit über keine eigene Fußballmannschaft. Seine Sportplätze werden von zwei Gastmannschaften (NK Croatia-Zagreb Stuttgart und FV Ermis Stuttgart) genutzt. Es erscheint daher denkbar, dass die Fußballmannschaften des VfL Stuttgart künftig im Rahmen einer Kooperation die Sportplätze auf dem Gelände des ESV Rot-Weiß Stuttgart mitbenutzen können. Auch in anderen Sportbereichen stehen die beiden Vereine nicht in direkter Konkurrenz zueinander, so dass sich durch eine Kooperation eine durchaus sinnvolle Ergänzung der Sportangebote für die jeweiligen Mitglieder ergeben kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass den beiden Vereinen intakte und zeitgemäße Sporteinrichtungen zur Verfügung stehen. Die bestehende Sportanlage des ESV Rot-Weiß Stuttgart soll deshalb - bis auf die Tennishalle und die Tennis-Freiplätze - komplett neu gebaut werden. Sie soll aus heutiger Sicht künftig folgende Einrichtungen umfassen:

· 1 Kunststoffrasenplatz 68 x 105 Meter (alternativ Rasenplatz)
· 1 Kunststoffrasenplatz 60 x 90 Meter
· 2 Beach-Volleyball-Felder
· 1 Streetballfeld
· Finnenlaufbahn
· Vereinsheim mit Umkleide- und Duschräumen, Gaststätte, Wohnung, Funktionsräumen wie Geschäftsstelle, Jugendräume etc.
· Turnhalle 16 x 27 Meter
· 5 Tennisplätze und Zwei-Feld-Tennishalle (Bestand)

Die Freisportanlagen sollen von der Stadt gebaut und dann wie üblich zur eigenverantwortlichen Nutzung an die beiden Vereine vermietet werden.

Die Finanzierung des Vereinsheimes muss für die Vereine kostenneutral erfolgen. Die Turnhalle soll von der Stadt gebaut und betrieben werden. Die Vereine erhalten entsprechende Übungszeiten zugeteilt. Die Halle steht tagsüber auch dem Schulsport zur Verfügung.

Der Rahmenplan Mercedesstraße sieht langfristig eine Verlegung der Benzstraße in Richtung Norden vor. Dadurch würde sich die Möglichkeit für eine Erweiterung der Sportanlagen ergeben. Aufgrund bestehender Pachtverträge kann dies aus heutiger Sicht jedoch erst nach 2016 erfolgen.
II.1.2 Stuttgarter Sportclub 1900 Die Konzeption sieht vor, den Rasenplatz in einen Kunststoffrasenplatz mit gefüllter Polschicht (98 x 64 Meter) umzubauen. Östlich davon sollen 3 Tennisplätze errichtet werden.

Durch den Wegfall eines Sportplatzes (Tennenplatz), sieht sich der Stuttgarter Sportclub 1900 in seiner sportlichen Entwicklung eingeschränkt. Da jedoch der bestehende Rasenplatz in einen Kunststoffrasenplatz umgebaut werden soll, kann der Verein nach Auffassung der Sportverwaltung seinen derzeitigen Sportbetrieb auch künftig weitgehend fortführen.

Die Maßnahmen sind insgesamt von der Stadt zu finanzieren.
II.1.3 Bezirkssportanlage Cannstatter Wasen

Für die 3 wegfallenden Rasenplätze kann derzeit kein Ersatz geschaffen werden. Lediglich die beiden Rasen-Kleinspielfelder können - ebenso wie das an der Mercedesstraße wegfallende Funktionsgebäude - an anderer Stelle wieder geschaffen werden. Die Bezirkssportanlage wird künftig noch folgende Einrichtungen umfassen:

- 1 Rasenspielfeld
- 1 Kunststoffrasenplatz
- 2 Rasen-Kleinspielfelder (neu)
- 1 großer Werferplatz
- 1 kleiner Werferplatz
- 1 Funktionsgebäude (neu)
- Stadion Festwiese

Durch den ersatzlosen Wegfall von 3 Rasenplätzen wird die Sportverwaltung künftig nicht mehr in der Lage sein, den Nutzern der Bezirkssportanlage Cannstatter Wasen Übungszeiten in dem seitherigen Umfang zur Verfügung zu stellen. Sowohl Vereine, als auch der nicht vereinsgebundene Sport werden hiervon zwangsläufig betroffen sein. Auch größere Veranstaltungen (z.B. das „Höfleswetz-Turnier“, große Firmenveranstaltungen, Landesfinale Fußball, Jugend trainiert für Olympia u.ä.) werden dort nicht mehr in der gewohnten Form stattfinden können.


III. Finanzielle Aufwendungen

Nach vorläufigen, groben Kostenschätzungen entstehen durch die Umsetzung der Konzeption zur teilweisen Neuordnung der Sportflächen im Neckarpark für die Stadt folgende finanziellen Aufwendungen: Ø VfL Stuttgart / ESV Rot-Weiß Stuttgart

- Neubau der Freisportanlagen
    (2 Sportplätze, 2 Beach-Volleyball-Felder, Streetballfeld, Finnenlaufbahn, Stellplätze)

- Neubau Vereinsheim

- Neubau Turnhalle
1.690.000 €

2.200.000 €

3.000.000 €
6.890.000 €

Ø Stuttgarter Sportclub 1900
- Neubau Kunststoffrasenplatz und 3 Tennisplätze 1.002.000 €

ØBezirkssportanlage Cannstatter Wasen

- Neubau 2 Rasen-Kleinspielfelder

- Neubau Funktionsgebäude
130.000 €
850.000 €
980.000 €


Ø Gesamtkosten für die Neuordnung der Sportflächen 8.872.000 €

Im Haushalt sind bislang keine Mittel hierfür eingestellt. Die Finanzierung der Maßnahmen kann jedoch außerplanmäßig aus den überplanmäßigen Einnahmen aus der Grundstücksveräußerung an die Daimler AG erfolgen. Auf GRDrs 217/2008 wird verwiesen.
IV. Weiteres Verfahren Die Umsetzung der Konzeption zur Neugestaltung der Sportanlagen soll in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den betroffenen Vereinen erfolgen. Erste Informationsgespräche der Sportverwaltung mit den Vereinen haben bereits stattgefunden.

Der Stuttgarter Sportclub 1900 wurde am 04.09.2007 und am 12.03.2008 unterrichtet. Der Verein anerkennt die Notwendigkeit zur Neuordnung der Sportflächen, sieht jedoch in der Tatsache, dass er künftig nur noch über einen Sportplatz verfügen wird, einen Nachteil für seine sportliche Entwicklung

Die bisherigen gemeinsamen Gespräche mit den Vertretern des VfL Stuttgart und dem ESV Rot-Weiß Stuttgart fanden am 04.09.2007 und am 29.02.2008 statt. Beide Vereine haben dabei ihre Bereitschaft zur angestrebten Kooperation erklärt. Vor einer Entscheidung in den jeweiligen Vereinsgremien müssen jedoch zunächst die Detailfragen geklärt werden. Dies soll in Gesprächen zwischen den beiden Vereinen unter Mitwirkung der Sportverwaltung und eventueller Einschaltung eines externen Moderators in den nächsten Wochen erfolgen. Neben den grundsätzlichen und organisatorischen Fragen gilt es dabei auch das Raumprogramm für das gemeinsame Vereinsheim und die detaillierte Gestaltung des Vereinsgeländes zu entwickeln.


V. Zeitplan für die Umsetzung der Konzeption zur Neuordnung der Sportflächen

Die Übergabe des Grundstücks an die Daimler AG soll zum 01.04.2010 stattfinden.

Davon ausgehend, dass die betroffenen Vereine die Konzeption in der vorliegenden Form mittragen und die Kooperation zwischen dem VfL Stuttgart und dem ESV Rot-Weiß Stuttgart zustande kommt, könnte die Umsetzung und Realisierung der einzelnen Baumaßnahmen in folgendem frühest möglichen Zeitrahmen erfolgen:


1. Bauabschnitt 2009

Ø Stuttgarter Sportclub

Juni bis Oktober 2009- Bau Kunststoffrasenplatz
Oktober 2009 bis April 2010- Bau drei Tennisplätze


Ø VfL Stuttgart / ESV Rot Weiß Stuttgart Mai 2008 bis Dezember 2008

Januar 2009 bis März 2010 - Planung neues Vereinsheim Bauausführung Vereinsheim

Mai bis Oktober 2009- Bau von zwei Kunststoffrasenplätzen
(alternativ 1 Rasenplatz, 1 Kunststoffrasenplatz)
Ø Bezirkssportanlage

Mai bis Oktober 2009- Bau der 2 Rasen-Kleinspielfelder
Mai bis Oktober 2009- Bau Funktionsgebäude


2. Bauabschnitt 2010

Ø VfL Stuttgart / ESV Rot-Weiß Stuttgart

Mai 2010- Abbruch des alten Vereinsheimes
Juni 2010 bis September 2011- Bau der Turnhalle
Sommer 2011- Bau Beach-Volleyball-Felder und Streetball-Feld


VI. Sanierung des Stadions Festwiese und Erweiterung der 400 m- Rundbahn auf 8 Laufbahnen VI.1 Allgemeines

Das Stadion Festwiese (Rasenplatz, 400 m Rundbahn mit 6 Laufbahnen) und die dazu gehörenden beiden Werferplätze sind Bestandteil des Olympia-Stützpunktes Stuttgart und zentrale Trainingsstätte für die Leichtathletik in Stuttgart. Daneben führen 12 Schulen ihren Sportunterricht und über 20 Schulen ihre Bundesjugendspiele in dem Stadion durch. Aber auch Fußballtraining und kulturelle Veranstaltungen finden dort statt, so dass die Anlage insgesamt gut ausgelastet ist.

Das Stadion hat derzeit ein genehmigtes Fassungsvermögen von insgesamt 4.983 Zuschauern (1.064 Sitzplätze und 3.919 Stehplätze) und unterliegt somit nicht den hohen Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung.


VI.2 Geplante Maßnahmen

· In den in der Haupttribüne befindlichen sanitären Räumen müssen dringend Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Außerdem sind am gesamten Gebäude Betonsanierungen notwendig.

· Die auf der Tribüne vorhandenen Banksitzreihen sollen durch Einzelklappsitze ersetzt werden.
· Die vorhandene Elektroinstallation, das Flutlicht und die Beschallungsanlage müssen modernisiert werden.

· Der 1977 eingebaute Kunststoffbelag der 400 m-Rundbahn befindet sich altersbedingt in einem äußerst schlechten Zustand. Durch die starke Abnutzung ist der Belag sehr glatt, wodurch eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Außerdem weist er zahlreiche Blasen auf. Der Kunststoffbelag muss dringend erneuert werden.

· Um künftig im Stadion Festwiese kleinere Leichtathletikveranstaltungen auf nationaler Ebene durchführen zu können, muss die vorhandene Rundbahn von jetzt 6 (Typ B) auf 8 Laufbahnen (Typ A) erweitert werden. Das Fassungsvermögen des Stadions – das im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen nicht erhöht werden soll – könnte hierbei dann ggf. mit mobilen Einrichtungen erhöht werden.


VI.3 Finanzielle Aufwendungen

Für die o.g. Maßnahmen fallen nach vorläufigen Kostenschätzungen folgende Kosten an:

Ø Sanierung der sanitären Räume, Betonsanierungen, Einbau von Einzelklappsitzen

Ø Modernisierung der Elektroinstallationen, Flutlicht, Beschallungsanlage

Ø Erneuerung des Kunststoffbelags der 400 m-Rundbahn und Erweiterung um 2 Laufbahnen
850.000 €



700.000 €



1.450.000 €
3.000.000 €

Im Haushalt sind bislang keine Mittel hierfür eingestellt. Die Finanzierung der Maßnahmen kann jedoch außerplanmäßig aus den überplanmäßigen Einnahmen aus der Grundstücksveräußerung an die Daimler AG erfolgen. Auf die GRDrs 217/2008 wird verwiesen.


VI.4 Spielbetrieb 3. Liga

Die Fragestellung, inwieweit die Anforderungen eines Spielbetriebs der 3. einteiligen Fußballliga im Stadion Festwiese erfüllt werden können (Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Gemeinderatsfraktion, Nr. 46/2008 vom 14.02.2008), wurde durch ein Architekturbüro untersucht. Beim Stadion Festwiese handelt es sich bisher um keine Versammlungsstätte, weshalb hier die gesamten technischen und sicherheitstechnischen Einrichtungen neu geschaffen werden müssten. Dies umfasst beispielsweise den Neubau der Haupttribüne, einer Flutlichtanlage sowie die Einrichtung und Erschließung eines Gästefanbereichs.

Die Kosten hierfür würden sich auf ca. 10,52 Mio. EUR belaufen. Hinzu kämen noch die Kosten für die Erneuerung des Kunststoffbelags und für die Erweiterung der Rundbahn mit zusammen 1,45 Mio. EUR. Die Gesamtkosten würden somit ca. 11,97 Mio. EUR betragen.

Das Fassungsvermögen des Stadions Festwiese würde auch nach der Durchführung dieser Maßnahmen nur 5.000 Zuschauer betragen. Die Anforderungen des DFB an Stadien der 3. Liga beinhaltet ein Fassungsvermögen von grundsätzlich mindestens 10.000 Zuschauern. Lediglich bei II. Mannschaften von Vereinen der 1. Bundesliga ist ein Fassungsvermögen von 5.000 Zuschauern ausreichend. Dies bedeutet, dass im Falle einer Qualifikation für die 3. Liga zwar die II. Mannschaft des VfB Stuttgart ihre Spiele im Stadion Festwiese austragen dürfen, nicht jedoch die I. Mannschaft des SV Stuttgarter Kickers. Für diese müssten deshalb auf jeden Fall die entsprechenden Voraussetzungen im GAZI-Stadion geschaffen werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Kosten hierfür auf jeden Fall weit unter den Kosten für den Ausbau des Stadions Festwiese im Sinne des Antrags der Bündnis 90/Die Grünen-Gemeinderatsfraktion, Nr. 46/2008 vom 14.02.2008 liegen werden.

Die Sanierung des GAZI-Stadions wird in einer gesonderten Vorlage behandelt.

In Anbetracht dieses Sachverhaltes soll das Stadion Festwiese entsprechend der Ziffer VI.2 der Begründung mit einem Gesamtaufwand von 3 Mio. EUR saniert und die 400 m-Rundbahn erweitert werden. Die Überlegungen über einen Ausbau des Stadions für den Spielbetrieb der 3. Liga sollen deshalb nicht weiter verfolgt werden.

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt wird in seiner Sitzung am 16.04.2008 über die Konzeption zur Neuordnung der Sportanlagen im NeckarPark und die Planungen zur Sanierung und Erweiterung des Stadion Festwiese unterrichtet.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

-

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtaufwendungen aus der Verlegung der Sportflächen und der Sanierung/Erweiterung des Stadions Festwiese belaufen sich auf 11,872 Mio. € (Kostenstand Ende 2007). Hierzu kommen mögliche Baupreissteigerungen von 3% p.a., bei einer mittleren Bauzeit von zwei Jahren insgesamt 6 % (712.000 €). Es ist daher von einem Gesamtaufwand von rund 12,6 Mio. € auszugehen.

Im Stadthaushalt sind bislang keine Mittel veranschlagt. Durch das Grundstücksgeschäft mit der Daimler AG werden jedoch überplanmäßig 15,9 Mio. € an Grundstückserlösen erzielt, die anteilig zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben herangezogen werden können.

Eine Gesamtfinanzierungsübersicht aller haushaltsrelevanten Maßnahmen im NeckarPark ist Anlage 10 in GRDrs 135/2008 zu entnehmen.


Beteiligte Stellen

Referat KBS
Referat WFB
Referat T
Referat StU


Vorliegende Anträge/Anfragen

- Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion, Nr. 413/2007 vom 01.10.2007
- Antrag FDP-Gemeinderatsfraktion, Nr. 330/2007 vom 23.07.2007
- Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Gemeinderatsfraktion, Nr. 46/2008 vom 14.02.2008


Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

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Vorlage1852008.pdf