Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
347
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VerhandlungDrucksache:
346/2003
GZ:
OB
Sitzungstermin: 07/16/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:die Vorsitzende, Frau Korn (SchulverwA)
Protokollführung: Herr Häbe hr
Betreff: Verlässliche Grundschule -
1. Situationsbericht 2003
2. Einrichtung neuer Gruppen zum
Schuljahr 2003/2004
3. Zielbeschluss zur Vereinheitlichung der
Gebühren/Entgelte für die Betreuungs-
einrichtungen
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 14.07.2003,

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 03.07.2003, GRDrs 346/2003, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht über die derzeitige Situation im Schuljahr 2002/03 und den weiteren bedarfsorientierten Ausbau der ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule zum Schuljahr 2003/04 wird Kenntnis genommen.

2. Um eine rechtzeitige Einrichtung zum Schuljahr 2003/04 sicherstellen zu können, wird die Verwaltung ermächtigt, die personellen und sächlichen Voraussetzungen für weitere 21 Gruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule zu schaffen.

3. Bei weiterem Gruppenbedarf während des Schuljahres wird die Verwaltung ermächtigt, diese ohne erneuten Gemeinderatsbeschluss einzurichten und das dafür notwendige Personal ohne Blockierung von Planstellen einzustellen. Über derartige Einrichtungen und Personalschaffungen wird im Rahmen der Vorlage zum Schuljahr 2004/05 berichtet.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt die Befristung für die am 24.07.2003 (GRDrs 478/02) bereits genehmigte Stelle (im Stellenplanverfahren jedoch befristet bis 31.12.03) aufzuheben.

5. Der aufgrund der Umfrage geschätzte, voraussichtlich erforderliche Personalbedarf in Höhe von insgesamt 9,51 Stellen wird anerkannt.
9,01 Stellen für Betreuungskräfte (einschließlich Springkräfte)
0,50 Stellen für die Sachbearbeitung in der Innenverwaltung.

6. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Personal - für die zum nächsten Stellenplan zu schaffenden Stellen - bereits baldmöglichst ohne Blockierung von Planstellen im Umfang zur Sicherstellung eines bedarfsorientierten Angebots einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen.

7. Von dem Zuschussverfahren für das seit dem Schuljahr 2002/03 vom Land Baden Württemberg geförderten "Angebot der flexiblen Nachmittagsbetreuung" an Grundschulen wird Kenntnis genommen.

8. Die Gebühren/Entgelte für alle Betreuungseinrichtungen der Stadt werden schrittweise vereinheitlicht:
9. Die Finanzverwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Finanzmittel für die vorstehenden Maßnahmen überplanmäßig bereitzustellen.


In ihrem Sachvortrag führt BMin Dr. Magdowski aus, die Beschlussvorlage zur Verlässlichen Grundschule beinhalte zwei Kernstücke. Angesichts des weiterhin großen Bedarfs schlage die Verwaltung vor, weitere 21 Gruppen einzurichten und dafür auch die personellen Voraussetzungen zu schaffen; mittlerweile würden an 70 Grundschulen und 9 Förderschulen ca. 3.500 Kinder in der Verlässlichen Grundschule betreut.

Das zweite Kernstück der Vorlage stelle die Frage der Gebührenharmonisierung dar. Für die Hortbetreuung werde bei einem hohen Personaleinsatz ein relativ niedriges Entgelt verlangt (hoher Zuschussbedarf). Dagegen werde bei der Verlässlichen Grundschule ein hohes Entgelt erhoben, wobei es sich um ein wesentlich kostengünstigeres Betreuungsangebot handle. Ziel der Verwaltung sei es, beide Bereiche miteinander zu harmonisieren. Um dafür den Eltern ein akzeptables Verfahren anbieten zu können, werde heute vorgeschlagen, die Gebühren für alle Kindertageseinrichtungen ab 01.01.2004 auf 0,53 €/Stunde festzulegen (ab 01.01.05, 0,55 €/Stunde) und die Betreuungsgebühr im Rahmen der Verlässlichen Grundschule abzusinken (ab 01.09.2004 von 69 € auf 55 €).

Im Städtevergleich wären dann die Stuttgarter Gebühren günstiger; Ziel des Oberbürgermeisters sei es ja, die kinder-/schülerfreundlichste Stadt Deutschlands zu werden. Die Empfehlungen des Deutschen Städtetages würden geringfügig unterschritten. Deutlich unterschritten werde aber ein Zielbeschluss den der Gemeinderat in der Vergangenheit gefasst habe. Insgesamt müssten dabei aber auch die hohen Lebenshaltungskosten in Stuttgart gesehen werden.

Durch den Vorschlag werde die Stadt Mittel einsparen können, da sich letzten Endes im Betreuungsbereich ein wirtschaftlicheres Ergebnis erzielen lasse.

Zur Beschlussantragsziff. 4 liege ein Konkretisierungswunsch des Referates AK vor. Von dort werde erklärt:

An dieser Stelle wolle sie darauf hinweisen, dass in verschiedenen Berichten das Rechnungsprüfungsamt die engagierte Arbeit beim Schulverwaltungsamt hervorgehoben habe. Die Innenverwaltung stelle ein wichtiges begleitendes Element für das vorgestellte Konzept dar.

Die Verlässliche Grundschule wird von StRin Schmid (CDU) als Stuttgarter Erfolgsmodell bezeichnet. Die große Akzeptanz dieses Angebots durch die Eltern begrüße ihre Fraktion.

StRin Gröger (SPD), die im Namen ihrer Fraktion die Zustimmung zur Vorlage signalisiert, sieht weiteren Gesprächsbedarf zur Raumfrage. Zudem bittet sie darum, über die gemachten Erfahrungen laufend zu berichten.

Von StR Wölfle (90/GRÜNE), der sich ebenfalls zustimmend äußert, wird angemerkt, die Kinderfreundlichkeit einer Stadt messe sich nicht an niedrigen Betreuungsgebühren, sondern daran ob die Angebote auf die Eltern und ihre Kinder ausgerichtet seien. Seine Fraktion wolle sich weiter um eine Ausweitung flexibler und finanzierbarer Angebote bemühen.

Hinsichtlich der Realisierung von Mittagstischangeboten hofft StRin Gröger auf kreative Ansätze aus stadtteilbezogenen Strukturen (z. B. regionale Trägerstrukturen der Jugendhilfe). Sinngemäß äußert sich StR Föll (CDU).

Im weiteren Verlauf bezeichnet StRin Gröger es für die Zukunft als unabdingbar, dass Familien, die das Angebot der Verlässlichen Grundschule in Anspruch nehmen, auch Betreuungsangebote in den Ferien unterbreitet werden. Ihr gegenüber teilt Frau Korn mit, die Schulleitungen würden aufgefordert, die Fragebögen an alle Eltern weiterzugeben. Angesichts des festgestellten weiteren Bedarfs gehe sie schon davon aus, dass sich die Eltern, die Bedarfe hätten, auch meldeten. Sollte festgestellt werden müssen, dass die Fragebögen nicht von allen Schulen weitergegeben würden, könnte sicherlich eine Regelung über das staatliche Schulamt erfolgen.

Durch BMin Dr. Magdowski wird mitgeteilt, das Referat WFB habe darum gebeten, dass die Finanzierung der zusätzlichen 21 Gruppen (Kosten in Höhe von 120.000 €) von der Sitzungsleitung im Verwaltungsausschuss aufgerufen werden solle, um seitens der CDU-Gemeinderatsfraktion einen Umschichtungsvorschlag zu erhalten. Diesbezüglich verweist StR Föll auf konzeptionell angedachte Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung (Gebührenerhöhung Kindertagesstätten von 0,50 auf 0,53 €, bei der verlässlichen Grundschule auf 0,70 €). Wenn dem die einheitliche Gebühr von 0,55 €/Betreuungsstunde mit allen Mehr- und Mindereinnahmen entgegengesetzt werde, ergebe sich im Saldo eine Mehreinnahme für die Landeshauptstadt von 120.000 €. Diese Summe refinanziere exakt die zusätzlichen 21 Gruppen. Die CDU-Gemeinderatsfraktion sei also durchaus ihrem Angebot, der Verwaltung einen Deckungsvorschlag zu unterbreiten nachgekommen.

Bezug nehmend auf die Seite 3 der Vorlage erklärt StRin Schmid, die Problematisierung einer Betreuung über einen längeren Zeitraum durch die Verwaltung könne sie nicht nachvollziehen. Zwar gebe es an den Schulen oft keine Fachkräfte für diese Betreuung aber die Betreuung werde doch offensichtlich mit sehr viel Engagement und Hingabe abgedeckt. Dies zeige schon die Tatsache, dass die Kinder diese Betreuung gerne besuchten. Mit Nachdruck fordert die Stadträtin das Angebot der flexiblen Nachmittagsbetreuung den Eltern positiv näherzubringen. Dies müsse sich auf dem entsprechenden Fragenbogen niederschlagen.

Dies aufgreifend informiert Frau Korn, der Auftrag der Verwaltung sei u. a. gewesen, das Hortangebot und das Angebot der Verlässlichen Grundschule darzustellen. Dabei sei auch auf die großen Standardunterschiede eingegangen worden. Wenn eine bestimmte Betreuungszeit überschritten werde (mehrere Stunden) könne der jetzige Betreuungsstandard der Verlässlichen Grundschule nicht beibehalten werden. Dieses Thema müsse, da sicherlich entsprechende Elternwünsche erfolgten, im Auge behalten werden. "Schleichend" würde sich die Verlässliche Grundschule zu einer Einrichtung der Jugendhilfe entwickeln. Seitens des Landes werde nur ein begrenzter Zeitraum genehmigt werden. In manchen Schulen sei der verlässliche Unterrichtsblock schon sehr gut gestaltet, in anderen sei dies personell bedingt aber kaum möglich. An Grenzen stoße man bei den zur Verfügung stehenden Sportstätten. Nachmittagsunterricht lasse sich zudem durch die Lehrerdeputate nicht vermeiden. Eine komplette Umsetzung der Idee der Verlässlichen Grundschule lasse sich aufgrund der Rahmenbedingungen nicht realisieren. Wenn eine Ausweitung über einen bestimmten Rahmen hinaus erfolge finde dies in enger Abstimmung insbesondere mit dem Jugendamt statt; als Interimslösung könne sich das Schulverwaltungsamt eine entsprechende Ausweitung vorstellen. Wenn aber wie gesagt eine Ausweitung über mehrere Stunden erfolge, könnten die Standards und damit die Kosten nicht gehalten werden.

Von sehr guten Erfahrungen bei der Kernzeitenbetreuung und bei der flexiblen Nachmittagsbetreuung, auch wenn keine pädagogischen Fachkräfte eingesetzt werden, berichtet StR Föll. Nach Auffassung seiner Fraktion sollen die Schulen, das Angebot der flexiblen Nachmittagsbetreuung aktiv begleiten und dieses Angebot soll den Grundschulen auch aktiv angeboten werden. Soweit entsprechend Wünsche bzw. entsprechender Bedarf zur Einrichtung eines solchen Angebotes bestehe, sollten die Schulen dies auch umsetzen können. Er sieht in der Vorlage einen negativen Ansatz dergestalt, dass im Zweifel auf Hortangebote verwiesen werden solle. Von der Wirklichkeit sei längst widerlegt, dass eine pädagogisch verantwortliche Kinderbetreuung lediglich von pädagogischen Fachkräften erbracht werden könne. In Übereinstimmung mit Frau Korn macht StRin A. Schmid auf die Förderung des Landes bei längeren Nachmittagsbetreuungen aufmerksam. Der so mögliche Einkauf von Fachkräften lässt ihrer Einschätzung nach eine andere Betreuungsqualität zu. Über eine Erhöhung des Qualitätsstandards sollte nachgedacht werden.

Gegen Ende der Aussprache wird von Frau Korn nochmals unterstrichen, wenn eine Betreuung bis 15.00 Uhr angeboten werde, handle es sich um 25 Betreuungsstunden/Woche. Dies müsse ein Hort anbieten, um zuschussfähig zu sein. Sollten darüber hinaus Betreuungswünsche vorhanden sein, stelle für sie der Hort die geeignetere Betreuungsform dar. Einzelfallregelungen gebe es bereits an den Schulen. Die Verwaltung wolle zum Ausdruck bringen, dass es sich bei der Verlässlichen Grundschule um keinen vollen Hortersatz handle.

Nachdem sich keine Wortmeldungen ergeben, schließt BM Murawski diesen Tagesordnungspunkt ab. Er stellt mit der Maßgabe, dass das Angebot der flexiblen Nachmittagsbetreuung den Eltern positiv nähergebracht wird, und das sich dieses auch auf den entsprechenden Fragebogen niederschlägt, fest: