Protokoll:

Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
156
6
VerhandlungDrucksache:
350/2006
GZ:
SO 5060-00
Sitzungstermin: 17.05.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Neumann (AföO)
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Lebensmittelüberwachung

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des Referats Sicherheit und Ordnung vom 04.05.2006, GRDrs 350/2006.

Kritik üben StR Kanzleiter (SPD) und StR Kugler (90/GRÜNE) an der geringen Kontrollquote in Baden-Württemberg. Zur Verwaltungsstrukturreform äußert sich StR J. Zeeb (FW) insgesamt kritisch.

StR Kanzleiter stellt die Frage, ob die Verwaltung die in der Vorlage für die Landeshauptstadt genannte Kontrollquote dauerhaft erfüllen oder gar steigern kann. StR Kugler spricht die im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform zu erbringende 20-prozentige Effizienzrendite an. Entweder werde diesbezüglich für die Lebensmittelüberwachung trotz zunehmender Aufgaben Personal eingespart oder die Stadt trage Mehrkosten. Wenn allerdings die Kontrollquote personalbedingt absinke würde spätestens bei auftretenden Defiziten die Frage gestellt, wie der Gemeinderat so etwas habe zulassen können. Dieser Weg sei also in diesem sensiblen Bereich nicht gangbar bzw. seine Fraktion hätte erhebliche Bedenken hier Personal einzusparen. Andererseits sei es aber natürlich schwierig, Mehrkosten durch die Stadt abdecken zu lassen.

Sinngemäß äußert sich StR R. Zeeb (FDP). Im Notfall, so dieser Stadtrat, müsse die Stadt von sich aus zusätzliche Stellen schaffen. Er bittet Bürgermeister Dr. Schairer, sich darum zu kümmern, in diesem Bereich eine erhöhte Kontrolldichte zu erzielen. Zu bedenken gibt StR Barg (CDU), dass es nicht alleine auf die Anzahl der Kontrollen ankommt. Bedeutsamer sei deren Qualität und deren Zielgerichtetheit. Dies findet die Unterstützung von StR Uhl (CDU), welcher an die Haushaltsplanberatungen 2006/2007 erinnert, in deren Verlauf 1,25 Stellen im zur Diskussion stehenden Bereich geschaffen worden sind. Der Stellenfehlbedarf in der Landeshauptstadt belaufe sich noch auf 3,25 Stellen. Hier sei das Land gefordert einen Kostenausgleich zu bezahlen. Dazu, dass die Landeshauptstadt in Vorleistung gehen soll, äußert er sich zurückhaltend. In anderen baden-württembergischen Kreisen sei die Situation ähnlich, weshalb der Städtetag versuche diesbezüglich mit dem Land Verhandlungen aufzunehmen. Diesen sehe er zuversichtlich entgegen. Ein Anlass für "eine Weltuntergangsstimmung" sei nicht vorhanden.

Mit der derzeitigen Kontrollquote von 56 % steht die Landeshauptstadt nach Einschätzung von BM Dr. Schairer noch verhältnismäßig gut da. Dieses sei einmal das Resultat des gemeinderätlichen Stellenschaffungsbeschlusses und zum anderen, dass die Lebensmittelüberwachung (solange Stellen fehlen) versuche, mit einer erheblichen Anzahl von Überstunden Schwerpunkte im Sinne dessen zu setzen, was unabdingbar sei. Eine aktuelle Bedrohung der Bevölkerung liege nicht vor, gleichwohl sei es aber so, die Vorlage deute dies sehr vorsichtig an, dass die Zukunft Sorge bereite, denn wenn die Stadt die 20-prozentige Effizienzrendite erbringen müsste und die mit diesen Pflichtaufgaben einhergehenden zusätzlichen Auflagen erfüllt werden müssten, werde die Kontrollquote absinken. Dann dürfe sich nichts Zusätzliches, wie z. B. eine Tierseuche, ergeben. Die Lebensmittelüberwachung könne mit diesem Zustand nicht weiterleben. In einem Schreiben des Oberbürgermeisters an den Ministerpräsidenten seien klare Forderungen enthalten, durch welche das Land in die Pflicht genommen werde. Die Verwaltung sei derzeit nicht bereit vorzuschlagen, die fehlenden Stellen durch die Stadt schaffen zu lassen; derzeit finde eine konzertierte Aktion aller baden-württembergischen Stadtkreise statt. Die Landeshauptstadt müsse versuchen, die Probleme gemeinsam mit diesen und dem Städtetag gegenüber dem Land zu lösen. Eine Forderung an den Ministerpräsidenten laute, in diesem Bereich auf das Erbringen der 20-prozentigen Effizienzrendite zu verzichten. Zudem habe das Land die durch die EU-Aufgaben entstandenen Kosten zu tragen.

Von StR J. Zeeb (FW) wird angemerkt, das Land habe in der Vergangenheit angekündigt, für diesen Bereich 76 zusätzliche Beamtenstellen bereitzustellen. Allerdings sei bisher bei den Stellen, welche die Kontrollen durchführten, keine Entlastung festzustellen. Hierzu informiert Herr Neumann, von diesen Stellen sei eine Stelle zeitlich befristet bei der Stadtverwaltung angekommen. Durch das Zusammenlegen der Veterinärbeamten und der Lebensmittelkontrolleure (Wirtschaftskontrolldienst und neu auszubildende Personen) habe sich eine gewisse Effizienzsteigerung ergeben. Dies wirke sich positiv auf die Kontrollen aus.

Für die Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion zeigt sich StR Kugler daran interessiert, wie es sich in den anderen von der Verwaltungsstrukturreform betroffenen Bereichen verhält. Zum Antrag erhebt er, dass in einer der nächsten Sitzungen darauf eingegangen wird, wie eine erste Zwischenbilanz der Verwaltungsreform aussieht. Konkret stellt er dazu folgende Fragen:

- Wo ist es möglich, die 20-prozentige Effizienzrendite zu erbringen?
- Welche Auswirkungen hat dieses?

Als zwangsläufig sieht er es an, dass sich der Gemeinderat Gedanken darüber machen muss, wo die Effizienzrenditen nicht umgesetzt werden sollen. Dazu merkt der Vorsitzende an, ihm habe gerade Herr Wenzler vom Referat WFB mitgeteilt, dass EBM Föll bereit sei in einer der nächsten Verwaltungsausschusssitzungen über alle Bereiche hinweg einen Bericht über die Auswirkungen der Verwaltungsreform zu geben.

Nach Erfahrung von StR Barg sind in der Vergangenheit seitens des Wirtschaftskontrolldienstes bei Straßenfesten "haarsträubende wirklichkeitsfremde" Dinge verlangt worden. Die Überwachung von Straßenfesten, so Herr Neumann, sei eine Aufgabe, die die Lebensmittelüberwachung nicht ganz aus dem Auge verlieren dürfe. Denn dort gebe es durchaus hygienische Mängel. Verschweigen wolle er aber nicht, dass dort manches über die Maßen bürokratisch geregelt sei. Dies sei jedoch kein Aufgabenschwerpunkt. Sorge bereiteten in der Hauptsache Lebensmittel verarbeitende Betriebe. Bei diesen werde versucht, mindestens einmal jährlich pro Betrieb eine Kontrolle durchzuführen. Insgesamt handle es sich dabei in Stuttgart um ca. 11.000 Betriebe. Dort wo nach EU-Recht täglich Kontrollen erfolgen müssten, seien die Veterinäre und Lebensmittelkontrolleure auch tagtäglich im Einsatz.

Gegenüber StRin Sawade (SPD) weist Herr Neumann auf die abschließende Beantwortung des Antrages Nr. 207/2005 am 14.09.2005 hin.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt BM Dr. Schairer fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 350/2006 Kenntnis genommen.