Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs 1085/2009
Stuttgart,
11/02/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 09.11.2009



Haushalt 2010/2011 - Hinweisschild "Schloss und Universität Hohenheim" an der A8

Beantwortung / Stellungnahme

Der touristische Hinweis nach Verkehrszeichen 386 der StVO (Straßenverkehrsordnung) dient an Autobahnen der Unterrichtung über Landschaften und Sehenswürdigkeiten – das sind möglichst von der Autobahn aus sichtbare bedeutsame Kultur- oder Baudenkmäler. Die Entscheidungsbefugnis, ob und welche Hinweistafeln entlang der Autobahn aufgestellt werden, liegt beim Regierungspräsidium Stuttgart.

Grundsätzlich erlauben die Richtlinien für die touristische Beschilderung, als Entscheidungsgrundlage des Regierungspräsidiums, zwischen 2 Autobahnanschlussstellen höchstens 2 Hinweisschilder. Damit ergeben sich automatisch Konkurrenzen unter mehreren in Betracht kommenden Zielen. Die beiden potentiellen Standorte im Bereich Hohenheim sind derzeit vom Regierungspräsidium Stuttgart vergeben, auch wenn die Schilder noch nicht angebracht sind. So ist auf Antrag der Landeshauptstadt Stuttgart die touristische Hinweistafel unter dem Slogan „Stuttgart, Weltstadt des Automobiles“ vorgesehen.

Da Hohenheim direkt auf der A 8 in der blauen Wegweisung aus beiden Richtungen als Ziel im Bereich der entsprechenden Ausfahrten ausdrücklich genannt wird, ist eine weitergehende Beschilderung zur zielführenden Lenkung des Verkehrs nach Hohenheim nicht nötig.



Vorliegende Anträge/Anfragen

519/2009 FDP-Gemeinderatsfraktion




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




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