Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1145/2003
Stuttgart,
11/11/2003



Erhöhung des Zuschusses für das Literaturhaus Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.11.2003



Beschlußantrag:

1. Der Zuschuss für das Literaturhaus Stuttgart wird ab 2004 von bisher 153.400 € um 43.300 € auf 196.700 € erhöht.

2. Der Aufwand wird gedeckt aus Mitteln des Verwaltungshaushalts 2004/2005 bei Fipo 1.3410.7000.000 – Literaturhaus Stuttgart.


Begründung:


Seit seiner Gründung im November 2001 leistet das Literaturhaus Stuttgart eine wichtige und erfolgreiche Vermittlungsarbeit im Bereich der Literatur. Das Haus erfreut sich eines großen Publikumszuspruches (ca. 20.000 Besucher pro Jahr) und hat mit seinen Veranstaltungen dazu beigetragen, dass Stuttgart auch über die Stadtgrenzen hinaus nicht nur als Verlags-, sondern als Literaturstadt wahrgenommen wird. Seit seiner Gründung ist das Literaturhaus chronisch unterfinanziert. Das Land Baden-Württemberg hat entgegen ursprünglichen Erwartungen seitens der Stadt keinen institutionellen Zuschuss gewährt. Derzeit sind lediglich Projektmittel in Höhe von maximal 50.000 € zugesagt. Angesichts der bisherigen Haltung des Landes ist nicht davon auszugehen, dass das Land diese Praxis ändert.

Im Vergleich zu anderen Literaturhäusern in der Republik ist das Stuttgarter Literaturhaus finanziell geringer ausgestattet. Das Literaturhaus Frankfurt/M. erhält einen institutionellen Zuschuss in Höhe von 200.000 €. Die Stadt übernimmt auch die Mietkosten. Als städtischen Gesamtzuschuss erhält das Literaturhaus Frankfurt/M. 503.000 €. Das Literaturhaus München erhält einen städtischen Zuschuss in Höhe von 250.000 €. Hinzu kommt ein Komplementärzuschuss in Höhe von 110.000 €. Der Gesamtzuschuss beträgt 360.000 €. Die genannten Literaturhäuser sind auch personell besser ausgestattet als das Literaturhaus Stuttgart. So liegt der Personalbestand im Literaturhaus München bei acht Personen, die an sieben Tagen in der Woche Veranstaltungen anbieten. Erschwerend kommt für das Literaturhaus Stuttgart hinzu, dass es im Jahre 2011 zur Zahlung der Grunderwerbssteuer verpflichtet ist. Es muss überdies einen durch die Stadt verbürgten Kredit abbezahlen. Dies macht es erforderlich, Rücklagen zu bilden, eine finanzielle Reserve, die sich allerdings mit den vorhandenen Mitteln (Zuschuss der Stadt, Projektmittel des Landes, Zuschüsse von Stiftungen) nicht anlegen lässt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Erhöhung des jährlichen Zuschusses an das Literaturhaus von bisher 153.400 € um 43.300 € auf 196.700 € kann innerhalb des Budgets des Kulturamts durch Umschichtung der für den Kulturmarkt vorgesehenen Mittel finanziert werden.

In der Referentenrunde am 30. Oktober 2003 wurde entschieden, die GRDrs. 958/2003 (Kulturmarkt 2004) zurückzuziehen, nachdem sich in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 29. Oktober 2003 abgezeichnet hat, dass die Vorlage im Gemeinderat keine Mehrheit finden wird. Desweiteren wurde entschieden, die für den Kulturmarkt 2004 vorgesehenen Mittel zur Erhöhung des Zuschusses ans Literaturhaus vorzusehen. Die bislang für den Kulturmarkt in Jahresraten bei Fipo 1.3000.6260.000 – Kulturmarkt - etatisierten Mittel in Höhe von zweijährlich 86.600 € können mithin zur Deckung der Zuschusserhöhung an das Literaturhaus herangezogen werden.


Beteiligte Stellen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Iris Jana Magdowski
Bürgermeisterin


Anlagen