Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 658/2003
Stuttgart,
07/08/2003



Mietwohnbauförderung für städtische Beschäftigte; Zuschuss an den Bau- und Wohlfahrtsverein Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschußBeschlußfassungöffentlich23.07.2003



Beschlußantrag:

1. Der Bau- und Wohlfahrtsverein Stuttgart, Landhausstraße 152, 70188 Stuttgart, erhält einen einmaligen Zuschuss von 71.404,20 €.

2. Der Aufwand von 71.404,20 € wird im Verwaltungshaushalt 2002/2003 bei Finanzposition 1.0200.7260.000, Zinszuschüsse an Wohnungsbauunternehmen, gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Landeswohnungsbauprogramme 1989 bis 1992 haben 10jährige, im Zins verbilligte Darlehen der Landeskreditbank (L-Bank) vorgesehen. Nach Ablauf von 10 Jahren verursacht die Zinsanpassung auf ein marktübliches Niveau einen unzumutbaren Mietsprung, weil die Bauträger im Rahmen der Kostenmiete diese Mehrbelastung an die Mieterinnen und Mieter des Objekts weitergeben können.

Damit diese Wohnungen weiterhin bezahlbar bleiben, hat der Gemeinderat am 26.07.2000 (GRDrs 649/2000) im Grundsatz beschlossen, den Bauträgern einen abgezinsten einmaligen Zuschuss zu gewähren.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um das Gebäude des Bau- und Wohlfahrtsvereins Stuttgart mit 10 Wohnungen in Stuttgart, Möhringer Straße 38.

Finanzielle Auswirkungen
Im Doppelhaushalt 2002/2003 sind bei Finanzposition 1.0200.7260.000 Zinszuschüsse an Wohnungsbauunternehmen insgesamt 256.000 € veranschlagt. Bisher sind für zwei Objekte 120.000 € ausgegeben worden (VA- Beschlüsse vom 18.12.2002, GRDrs 998/2002 und 21.05.2003, GRDrs 373/2003). Weitere Objekte stehen nicht heran.


Beteiligte Stellen

Die Referate F und WK haben die Vorlage mitgezeichnet.




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung

Anlage 1
Ausführliche Begründung

Der Bau- und Wohlfahrtsverein Stuttgart hat im Wege des Erbbaurechts 1994 auf dem städtischen Grundstück in Stuttgart, Möhringer Straße 38, ein Gebäude mit 10 Wohnungen erstellt.

Die Baukosten sind durch ein auf 10 Jahre zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank, ein zinsverbilligtes (2 % jährlich) Arbeitgeberbaudarlehen sowie Eigenmitteln der Gesellschaft aufgebracht worden.

Das Arbeitgeberbaudarlehen von ursprünglich 0,9 Mio. DM ist wegen Baukostenunterschreitung auf 850.000 DM (rd. 434.600 €) gekürzt worden. In dem entsprechenden Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.01.1993 (GRDrs 844/1992) ist die Verwaltung aufgefordert worden, eine Subventionsregelung ab dem 11. Jahr (entsprechend der Praxis beim Amt für Liegenschaften und Wohnen) zu treffen, weil der Zinssprung für die Mieterinnen und Mieter des Objekts zu einer unzumutbaren Belastung führen kann.

Als Gegenleistung für die städtischen Darlehen hat die Gesellschaft der Stadt das Belegungsrecht an den Wohnungen auf die Dauer von 40 Jahren für wohnungssuchende städtische Beschäftigte eingeräumt.

Durch den Wegfall der Zinsvergünstigung würde sich die Sozialmiete von 6,225 € um 2,925 € monatlich jeweils je m² Wohnfläche erhöhen. Dieser Betrag kann zum Teil durch eine niedrigere Eigenmittelverzinsung aufgefangen werden. Eine Anhebung um 0,50 € halte ich zumutbar für die Mieterinnen und Mieter des Objekts, so dass nur 1,00 € jeweils je m² Wohnfläche nachsubventioniert werden müssen.

Auf der Basis des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.07.2000 (GRDrs 649/2000) hat das Amt für Liegenschaften und Wohnen vergleichbare Objekte durch einen einmaligen Zuschuss nachsubventioniert. Es ist angemessen, hier in gleicher Weise zu verfahren.

Der Zuschuss errechnet sich wie folgt:

1,00 € x 752 m² Wohnfläche x 12 Monate x 10 Jahre = 90.240 €, abgezinst auf 71.404,20 €.

Die Gesellschaft darf ihr eingesetztes Eigenkapital nur bis zu 3 % p.a. verzinsen. Zur Verbesserung der Eigenmittelverzinsung ist in den nächsten 10 Jahren eine Mieterhöhung von 0,25 € je m² monatlich alle zwei Jahre zugelassen.

Die Mieterinnen und Mieter müssen bei Überschreitung einer bestimmten Einkommensgrenze die übliche Fehlbelegungsabgabe zahlen.

Mittel stehen im Doppelhaushalt 2002/2003 bei Finanzposition 1.0200.7260.000 bereit.