Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 334/2007
Stuttgart,
05/08/2007



Stadtjugendring - Jugendverbände



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.05.2007
23.05.2007



Beschlußantrag:

1. Die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings erhält eine Grundförderung in Höhe von 211.250 €. Ein entsprechender Zuwendungsvertrag ist von der Verwaltung zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien für die Stuttgarter Jugendverbände dahingehend zu verändern, dass ab dem Jahr 2008 Mittel in Höhe von 368.750 €, mit denen bislang die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings anteilig gefördert wurde, auf alle Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings gleichmäßig verteilt werden. Diese Richtlinien sind dem Gemeinderat zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat die Verwaltung auf der Grundlage mehrerer Vorlagen (GRDrs 404/2005, GRDrs 911/2005, GRDrs 939/2006) beauftragt, die Förderung des Stadtjugendrings dahingehend zu verändern, dass zukünftig für Anforderungen, die seitens der Verwaltung gestellt werden und zur Sicherstellung der Selbstorganisationen des Stadtjugendrings zwei Stellen in der Geschäftsstelle des Stadtjugendrings direkt gefördert werden.

Die restlichen Mittel, mit denen bislang die Geschäftsstelle gefördert wurde, sollten direkt an die Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings gehen. Das Ziel dabei ist, die Förderung des Stadtjugendrings als Zusammenschluss und Dach der Jugendverbände so zu gestalten, dass die Mitgliedsverbände über Art und Umfang, die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung der Geschäftsstelle gemeinsam selbst entscheiden können.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2006/2007 wurde die Verwaltung beauftragt, das neue Fördermodell gemeinsam mit dem Stadtjugendring zu konkretisieren. Insbesondere sollte dargestellt werden, wie die Aufgaben der Geschäftsstelle über die an die Jugendverbände zugewiesenen Mittel gesteuert werden.

Der vorliegende Beschluss der Mitgliederversammlung des Stadtjugendrings vom 05.03.2007 (s. Anl.1 und 2) macht deutlich, dass sich die Jugendverbände ausführlich mit den zukünftigen Aufgaben und Schwerpunkten des Stadtjugendrings auseinandergesetzt haben und dies zukünftig in regelmäßigen Planungsworkshops fortführen werden.

Die Modifizierung des Fördermodells wurde von den Mitgliedsverbänden mehrheitlich abgelehnt.


Entgegen der Beschlusslage der Mitgliedsverbände schlägt die Verwaltung vor, auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse des Gemeinderats die Förderung des Stadtjugendrings entsprechend der o. g. Beschlussanträge zu verändern.


Beschlussantrag 1 - Grundförderung der Geschäftsstelle des Stadtjugendrings

Seitens der Verwaltung werden eine Reihe von Anforderungen an die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings gestellt (s. Anl. 1 zur GRDrs 911/2005). Zur Sicherung dieser Aufgaben fördert die Stadt Stuttgart 2 Vollzeitstellen in der Vergütungsgruppe BAT 4a sowie eine Sekretariatskraft in der Vergütungsgruppe BAT Vc (die derzeitigen Mitarbeiter haben Bestandsschutz) sowie anteilige Sach- und Mietkosten in Höhe von
211.250 € jährlich.

Auf o. g. Grundlage erhält der Stadtjugendring einen Zuwendungsvertrag, der dem Gemeinderat noch zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird.


Beschlussantrag 2 - Mittel für die Jugendverbände

Die restlichen Mittel aus der derzeitigen Förderung der Geschäftsstelle des Stadtjugendrings in Höhe von 368.750 € werden gleichmäßig auf die Mitgliedsverbände verteilt. Bei der derzeitigen Anzahl von Mitgliedsverbänden erhält jeder Verband jährlich 6.685 €.

Diese Mittel haben die Verbände für die Aufgaben des Stadtjugendrings, die dieser im Interesse der Verbände leistet und von den Mitgliedern beschlossen wurden, einzusetzen. Die Verbände können aus diesen Mitteln aber auch Unterstützungsleistungen in Form z. B. von Moderation, Supervision, Fortbildung u. ä. finanzieren. Die Mittel dürfen von den geförderten Jugendverbänden nicht für allgemeine Sach- und Verwaltungskosten, z. B. Miete, Büromaterial, genutzt werden.

Sollte ein Verband die o. g. Mittel nicht ausschöpfen, werden sie von der Verwaltung zurückgefordert und der Angebotsförderung zugeschlagen.


Finanzielle Auswirkungen

Keine, da die vorgesehenen Mittel im Haushalt veranschlagt sind.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Beschluss der Mitgliederversammlung
Anlage 2 Ergebnis des stadtjugendring-internen Entscheidungsprozesses





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Vorlage3342007.pdf