Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1062/2009
Stuttgart,
11/18/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2009



Landwirtschaftliche Schule Hohenheim - Haushalt 2010/2011

Beantwortung / Stellungnahme

Die Landwirtschaftliche Schule Stuttgart-Hohenheim und die Staatsschule für Gartenbau stehen unter einer Schulleitung, die Trägerschaft teilen sich aber die Landeshauptstadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg. Die Schule hat ihren Sitz an der Universität Hohenheim und ist darüber hinaus noch an zahlreichen Außenstellen in Plieningen untergebracht. Trotzdem hat die Schule ein hohes Raumdefizit. Die vielen Außenstellen, das Raumdefizit und die damit verbundenen erhebliche schulorganisatorischen Probleme können nur durch die Erstellung eines Neubaus für die Landwirtschaftliche Schule / Staatsschule gelöst werden. Aufgrund verschiedener Synergien mit der Universität Hohenheim (z.B. Versuchsfelder) kann sich der Standort für den Neubau nur in Hohenheim befinden. Für die Landwirtschaftliche Schule wurden bereits im Doppelhaushalt 2008/2009 1 Mio. € innerhalb des Sonderprogramms Schulsanierung zur Verfügung gestellt.

Daher hat die Schulverwaltung auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück Kontakt zum Land aufgenommen und in Gesprächen sondiert, dass aus verschiedenen Gründen nur eine Teilfläche des Grundstücks an der Filderhauptstraße (hinter dem Bezirksrathaus / Endhaltestelle Garbe) für einen Schulneubau in Frage kommt. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Es ist in der Flächennutzungsplanung als Sonderbaufläche Universität ausgewiesen. Derzeit befinden sich auf dem Grundstück Versuchsfelder und Gewächshäuser der Universität Hohenheim, die überwiegend von der Landwirtschaftlichen Schule / Staatsschule für Gartenbau genutzt werden. Zur Schaffung des notwendigen Planrechts wurde auch das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung einbezogen.

Seit Frühjahr 2009 versucht die Verwaltung mit verschiedenen Stellen des Landes (Universitätsbauamt, Rektoramt der Universität Hohenheim, Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Stuttgart, Immobilienmanagement) die Grundstücksfrage zu klären. Um eine verbindliche Aussage auch zu der Frage zu erlangen, ob das Grundstück über Erbbaupacht der Stadt zur Verfügung gestellt werden kann, hat die Verwaltung sich an den Finanzminister Herr Stächele gewandt. Die Antwort steht noch aus.

Die Stadt und das Land teilen sich zwar die Trägerschaft für die Landwirtschaftliche Schule Hohenheim und die Staatsschule für Gartenbau, allerdings kommt als Bauherr für den Neubau nur einer der beiden Träger in Frage. Der größere Anteil der Schularten bzw. Schülerzahlen, steht unter der Trägerschaft der Stadt Stuttgart. Bei getrennter Betrachtung wäre zudem auch das Raumdefizit der Landwirtschaftlichen Schule deutlich höher als das der Staatsschule. Da der Handlungsdruck folglich für die Stadt deutlich höher ist als für das Land, kommt als Bauherr nur die Stadt Stuttgart in Frage. Zur langfristigen rechtlichen Absicherung des Neubaus und um eine Schulbauförderung des Landes beantragen zu können, ist es erforderlich, dass sich der Neubau auf einem Grundstück befindet, über das die Stadt Stuttgart langfristig verfügen kann.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 637/2009 der CDU-Gemeinderatsfraktion




Dr. Susanne Eisenmann



<Anlagen>