Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
615
14
VerhandlungDrucksache:
1157/2003
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 26.11.2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Magdowski
Berichterstattung:die Vorsitzende, Frau Korn (SchulverwA)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Programm Schule online 4:
Ausbau der internen Netzinfrastruktur und Ausstattung in Schulgebäuden zur Erfüllung der neuen Bildungsstandards

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 10.11.2003, GRDrs 1157/2003.


Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit dem heutigen TOP 15 "Modellversuch 'Drahtloser Internetzugang für Schülerinnen und Schüler' an Stuttgarter Schulen", öffentliche Niederschrift Nr. 616 aufgerufen. Die Beratung ist nachstehend wiedergegeben.

BMin Dr. Magdowski erinnert an Beratungen des Schulbeirates über die zukünftige Ausgestaltung des Programms "Schule online". Am 28.10.2003 habe der Schulbeirat darum gebeten, den Verwaltungsvorschlag der Grünen Liste nochmals aufzugreifen. Aufgrund der neuen Lern- und Arbeitsmethoden sei eine Fortführung dieses Programmes notwendig. Die heute Mitteilungsvorlage entspreche einem Wunsch der Geschäftsführenden Schulleiter und des Schulbeirates.

Die Themen der Tagesordnungspunkte 14 und 15 werden lt. StRin Dr. Eisenmann (CDU) auch noch in den Haushaltsplanberatungen aufgerufen. Ein Großteil der für die Umsetzung des Programms "Schule online" notwendigen Mittel in Höhe von 16 bis 17 Mio. € werde für die Installation von Kabeln benötigt. Die Zukunftsfähigkeit dieses Konzeptes könne ihre Fraktion nicht erkennen; in 7 bis 9 Jahren sei die hier zur Anwendung kommende Technik überholt. Dabei verweist sie auf den heutigen TOP 15. Vier Medieninseln pro Schule reichten in Zukunft nicht aus, während die im TOP 15 angesprochene Technik die Möglichkeit eröffne, jedem Schüler einen Internetzugang zu gewährleisten, wobei dann auch noch ein tragfähiges pädagogisches Konzept erstellt werden könne. Dass in diesem Bereich etwas gemacht werden müsse, stehe außer Frage. Die Mittel sollten für den Modellversuch verwendet werden.

StR Kanzleiter (SPD) möchte bis zur 2. Lesung über den Ausstattungsgrad mit PC's, gegliedert nach Schularten, über den Restbedarf bzw. Neuausstattungsbedarf, über die notwendigen Ausgaben für die klassische Verkabelung und über die Ausgaben für Funknetze unterrichtet werden. Zudem sollte die Verwaltung bis dahin einen Sachstandsbericht zum Verwaltungsnetz (CONSAS) und zu KISS (Schulverwaltungsnetz des Landes) vorlegen. Natürlich wolle auch seine Fraktion die modernste Technik an den Schulen einsetzen.

Da sich der Modellversuch auf eine bestimmte Anzahl von Schülern beschränke, müsse geklärt sein, was bis zur Auswertung dieses 3-jährigen Versuchs geschehe. Auskunft wolle er auch darüber, wie sich die Medienbeauftragten der Schulen dazu äußerten, auch unter pädagogischen Gesichtspunkten. Im weiteren Verlauf stellt StR Kanzleiter noch die Frage, inwieweit sich die beim Modellversuch vorgesehene Gebühr in Höhe von 25 €/Monat/Schüler mit der Lernmittelfreiheit vereinbaren lässt.

Schon in der Vergangenheit, so StR Wölfle (90/GRÜNE), hätten einige Fraktionen Klärungsbedarf diesbezüglich gesehen, wie überhaupt die bisherige Technik flächendeckend eingesetzt werden könne. Drahtlose Internetzugänge stellten sicher, nicht zuletzt aus Kostengründen, die Zukunft dar. Diese neue Technik werfe aber auch Fragen auf, wie z. B. der Kostenbeteiligung, der Gewährleistung der Zusammenarbeit innerhalb der Klassenverbände und der grundsätzlichen Eignung für die Belange der Schulen. Die Verwaltung müsse entsprechende Informationen geben. Erhebliche Zweifel habe er, ob es flächendeckend Schülern zugemutet werden könne, verpflichtend 25 € pro Monat zur Teilnahme am Modellversuch aufzubringen. Mit dieser Kostenverpflichtung erfolgt nach Einschätzung von StRin Gröger (SPD) eine Aufteilung der Klassen in Schüler, deren Eltern sich diese monatlichen Aufwendungen leisten könnten, und in Schüler, deren Eltern dies nicht finanzieren könnten. Das trage letztendlich zur Erschwerung des Unterrichts bei.

StR Dr. Löffler (CDU) merkt an, die Kinder in den Schulen benötigten zeitgemäße Arbeitsgeräte, um in die heutige Welt hineinwachsen zu können. Genau geprüft gehöre, wer sich die Kosten leisten könne und wer nicht. Es gebe vielfältige Zuschuss- und Beihilfemöglichkeiten. Es treffe wirklich nicht zu, dass seine Fraktion hier eine Klassifizierung von Schülern vornehmen wolle. Vielmehr werde seine Fraktion einen Weg finden, damit das Angebot von allen genutzt werden könne. Dass 25 € pro Monat erhoben würden, sei schon allein deswegen begründet, da das Internet ja auch privat genutzt werden könne. Für diese private Nutzung und für die Sicherungsgebühr würden die 25 €, welche durchaus auch eine erzieherische Komponente hätten, in Anspruch genommen.

Die Vorsitzende teilt mit, die Geschäftsführenden Schulleiter hätten die Frage aufgeworfen, wie mit den vom Kultusministerium vorgegebenen bildungspolitischen Zielen umgegangen werden solle, solange der Modellversuch andauere. Zu diesem Modellversuch sollte noch eine offizielle Stellungnahme der Fachleute an den Schulen eingeholt werden. Diese werde dann zu den Haushaltsplanberatungen vorgelegt. In der Zuständigkeit der Schulen liege ja auch die Schnittstelle zum pädagogischen Bereich. Beide Mitteilungsvorlagen würden sich nach Meinung der Verwaltung nicht widersprechen. Der Versuch werde befürwortet, wobei allerdings das bisher Verfolgte nicht so kritisch, wie von StRin Dr. Eisenmann dargestellt, gesehen werde. Wenn der Versuch erfolgreich verlaufe, spreche nichts dagegen, technische Vereinfachungen auch in den Schulen einzuführen. Aufgrund der heutigen Diskussion müsse die Verwaltung umfangreich Stellung nehmen. Dabei würden dann die heute gestellten Fragen beantwortet. Im selben Zusammenhang werde dann auch die angesprochene Stellungnahme der Geschäftsführenden Schulleiter vorgelegt.

Der Pilotversuch, so Frau Korn, beinhalte die Zukunft an den Schulen. Die Software dazu sei aber noch nicht komplett entwickelt. Schulen, die an diesem Pilotprojekt teilnehmen, würden in eine Zukunft eintreten, welche auf dem Markt erst noch vollzogen werden müsse. Andererseites spiegele das Multimediakonzept des Landes den derzeitgen Stand in den Schulen wider. Der Versuch müsse zeigen, ob man tatsächlich ohne Vernetzung auskommen könne. Laptops arbeiteten bekanntlich nur, solange ihr Akku funktioniere. Solche Versuche würden aber auch unternommen, um Grenzen und Kosten festzustellen. Erst wenn die Finanzierung sichergestellt sei, solle auf die Schulen zugegangen werden, um z. B. die vertraglichen Rahmenbedingungen zu klären.

Im Verlauf der Aussprache weist StRin Gröger auf die Multimediaempfehlungen hin (Vereinbarung zwischen Land und baden-württembergischem Städtetag). Stuttgart müsse zur Umsetzung ca. 16,4 Mio. € investieren. Als fatal wertet sie es, dass darauf bereits die Lehr- und die Prüfungspläne abgestellt sind. Die Verärgerung der Rektoren, welche erklärten, nun werde wieder etwas Neues gemacht und das Handwerkszeug für den Alltag stehe nicht bereit, könne sie nachvollziehen. Damit müsse sich der Gemeinderat auseinandersetzen.


Mit der nochmaligen Zusage, dass weitere Informationen auch seitens der Schulleitungen vorgelegt werden, schließt BMin Dr. Magdowski die Beratung zu den Tagesordnungspunkten 14 und 15 ab.