Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 814/2009
Stuttgart,
09/30/2009



Pauschalierte Kostenbeteiligung in der Kindertagespflege nach § 90 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
12.10.2009
04.11.2009



Beschlußantrag:

1. Die Kostenbeteiligung der Eltern für die Kindertagespflege nach § 90 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) wird rückwirkend ab 1. Juli 2009 anhand der in Anlage 1 beigefügten Kostenbeitragstabelle berechnet.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Verwaltungsausschuss hat am 22.07.2009 beschlossen, dass die Eltern auf der Grundlage des § 90 SGB VIII zu den Kosten der Kindertagespflege herangezogen werden. Bonus-Card Inhaber sind von der Heranziehung befreit (GRDrs 271/2009).

Das Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württember (KiTaG) bestimmt in § 8b Abs. 3, dass die Zuweisungen nach § 29c Finanzausgleichsgesetz (FAG) bei der Bemessung der Kostenbeteiligung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus gibt es in Baden-Württemberg keine landesrechtliche Regelung zur Berechnung der Kostenbeiträge. Daraus folgt, dass jeder öffentliche Jugendhilfeträger, hier die Stadt Stuttgart, die Kostenbeiträge eigenständig festzulegen hat.

Grundsätzlich müssen Kostenbeiträge nach § 90 SGB VIII Abs. 1 gestaffelt werden. Kriterien können Einkommen, Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder und Betreuungsumfang sein.

Der Städtetag, der Landkreistag und der Kommunalverband für Jugend und Soziales haben in einer landesweiten Arbeitsgruppe drei Musterkostenbeitragstabellen erarbeitet. Die Verwaltung schlägt vor, für die Kostenbeteiligung der Eltern in Stuttgart die Tabelle drei mit den günstigsten Konditionen für die Eltern zugrunde zu legen (s. Anlage 1).


Finanzielle Auswirkungen

Die möglichen Einnahmen aus den Kostenbeiträgen können nur grob geschätzt werden (s. GRDrs 271/2009 – 2.000.000 € ab 2010), da bislang 70 % der Tagespflegeverhältnisse privat finanziert wurden. Derzeit liegen der Verwaltung für diese Privatzahler erst in wenigen Fällen der Betreuungsumfang und die Einkommensverhältnisse vor.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Kostenbeitragstabelle




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Musterkostenbeitragstabelle ab 01.07.2009_GRDs.xls
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Vorlage8142009.pdf