Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 901/2003
Stuttgart,
12/09/2003



Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
-
-
-



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 2, 2.1 und 2.2 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die vom Gemeinderat letztmals am 06.07.1994 (Niederschrift Nr. 166, GRDrs 349/1994) beschlossene Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart bzw. der Anlagen (Gebührenverzeichnis und Verzeichnis der Straßengruppen) - Sondernutzungssatzung -, Stadtrecht 6/7, muss den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden. Außerdem ist die Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept, Maßnahme II, 2 Anpassung von Gebühren und Entgelte enthalten.

Gleichzeitig sind im Satzungstext, neben einigen redaktionellen Änderungen, auch wenige Ergänzungen erforderlich.

Die Anpassung der Gebühren nach rd. 9 Jahren um durchschnittlich 15 vom Hundert ist mäßig und angemessen.

Hier die beispielhafte Aufzählung der wichtigsten Sondernutzungen:

alt
neu
von
bis
von
bis
lfd. Nr. 4Tische und Sitzgelegenheiten vor Gaststätten u.ä. je angef. m²
12,78
40,90
15,00
47,00
lfd. Nr. 11Auslagenbretter, Warenständer, Wühlkörbe u. ä. je angef. 0,5 m²
10,23
20,45
12,00
24,00
lfd. Nr. 16Werbetafeln, Plakatanschlagtafeln,
Plakatvitrinen je Stck.
30,68
52,00
lfd. Nr. 23Baustelleneinrichtungen je m²
0,05
0,13
0,08
0,15


Außerdem sind neue Tatbestände hinzugekommen. Dabei handelt es sich um

- lfd. Nr. 9 b im Gebührenverzeichnis - Büro- und Verkaufscontainer
- lfd. Nr. 15 c im Gebührenverzeichnis - Werbung auf Schaltkästen
- lfd. Nr. 15 d im Gebührenverzeichnis - Gastspielwerbung an Fußgängerabschrankungen
- lfd. Nr. 15 e im Gebührenverzeichnis - Uhrensäulen
- lfd. Nr. 26 im Gebührenverzeichnis - Weindorf

Bisher war die Gebühr für das Weindorf nach verschiedenen Tatbestands- merkmalen des Gebührenverzeichnisses zu berechnen, wie z. B. lfd. Nr. 4, 9, 27. Das Rechnungsprüfungsamt hat diese Berechnungsmethode beanstandet und gefordert, für das Weindorf einen besonderen Tatbestand auszuweisen und die frühere Gebühr entsprechend anzupassen.


Als Tatbestand nicht mehr enthalten ist

- Reiten auf Feldwegen je Pferd (früher lfd. Nr. 26)

Das Gebührenverzeichnis ist deshalb neu gefasst worden. Gleichzeitig wurde das Straßenverzeichnis aktualisiert.

Finanzielle Auswirkungen
Durch die Erhöhung der Sondernutzungsgebühren kann mit Mehreinnahmen von ca. 175.000 € gerechnet werden.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB, St, USO und R haben der Vorlage zugestimmt.




Prof. Beiche
Technischer Referent


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Änderungssatzung
Anlage 2.1 Gebührenverzeichnis
Anlage 2.2 Verzeichnis der Straßengruppen
Anlage 3 Gegenüberstellung der Gebühren alt/neu

Anlage 1 zur GRDrs 901/2003



Ausführliche Begründung

1. Die seit dem 11.05.1966 bestehende Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart (Stadtrecht 6/7) muss von Zeit zu Zeit den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden. Außerdem bietet es sich an, im Satzungstext neben einigen redaktionellen Änderungen auch Ergänzungen durchzuführen. Eine weitgehende Anpassung des gesamten Gebührenverzeichnisses wurde letztmals mit Wirkung vom 01.10.1992, Niederschrift Nr. 246 (GRDrs 477/1992), vorgenommen. Der Gemeinderat hat ferner am 30.06.1993, Niederschrift Nr. 190 (GRDrs 330/1993), eine weitere Änderung der Satzung rückwirkend zum 01.01.1993 beschlossen, bei der die Ziffer 4 des Gebührenverzeichnisses - Gebührensätze für Tische und Sitzgelegenheiten vor Gaststätten u. a. - neu gefasst wurde. Außerdem hat der Gemeinderat am 10.03.1994, Niederschrift Nr. 41 (GRDrs 89/1994), aus formellen Gründen sowohl die Ausgangssatzung vom 15.12.1988 als auch die darauf folgenden Änderungssatzungen nochmals, auch rückwirkend, neu beschlossen.


2. Änderungen und Anpassung des Satzungstextes

2.1 Sondernutzungserlaubnis (§ 2 Abs. 1)


2.2 Sondernutzungsgebühren (§ 3 Abs. 2)


2.3 Gebührenschuldner (§ 4 Abs. 1)

2. derjenige, welcher eine Sondernutzung ausübt oder in seinem Interesse ausüben lässt oder (siehe 3. bisheriger Text)


2.4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld, Änderungen der Gebühr (§ 5)

3. Das Verzeichnis der Straßengruppen, Anlage 2.2 wurde aktualisiert.

Anlage 2


Satzung

Zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am ............. auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 i. V. mit § 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 28. Mai 1996, des § 8 Abs. 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung vom 19. April 1994 sowie des § 6 Abs. 7 und des § 19 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) in der Fassung vom 11. Mai 1992 folgende Satzung beschlossen:

I. Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart vom 06.07.1994 (gilt rückwirkend zum 01.01.1989), zuletzt geändert am 06.07.1994 (gilt rückwirkend zum 01.07.1994) wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
II. Die Anlagen (Gebührenverzeichnis und Verzeichnis der Straßengruppen) zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart vom 1. Juli 1994 erhalten folgende neue Fassung (Anlagen 2.1 und 2.2).


III. Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2004 in Kraft.