Zu 1 Konzept des JobCenters Stuttgart
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 2. März 2005 hat der Geschäftsführer des JobCenters, Herr Peeß, zugesagt, dass Anfang April eine Konzeption zu den Eingliederungsleistungen des JobCenters vorgelegt wird. Mit dem Konzept “Aktive Arbeitsmarktintegration für Stuttgart” vom 1. April 2005 wird dieser Ankündigung Rechnung getragen. In dem vorliegenden Konzept sind die spezifischen Interessen der Landeshauptstadt Stuttgart berücksichtigt. 1 Flächendeckende Förderung und Integration junger Menschen Für junge Menschen der Landeshauptstadt Stuttgart werden qualitativ hochwertige und der Anzahl der Berechtigten entsprechend quantitativ angemessene Maßnahmen und Plätze vorgehalten. Die Integration und Förderung von Jugendlichen unter 25 Jahre ist eine der zentralen Aufgaben des JobCenters. Ziel ist es, jedem jungen Arbeitsuchenden innerhalb von drei Monaten mit einem passgenauen Angebot in den ersten Arbeitsmarkt, in Ausbildung oder in eine Arbeitsgelegenheit zu integrieren. Hierfür sind insgesamt 2065 Maßnahmenplätze vorgesehen. Vorrang bei allen Maßnahmen hat die Integration in Arbeit und Ausbildung. Maßnahmenschwerpunkte bilden daher · Praktika im allgemeinen Arbeitsmarkt · Arbeitsgelegenheiten · Vermittlung durch Dritte · Bewerbungstraining und Profiling · Assistierte Berufsausbildung 2 Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (“1 €-Jobs”) “Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden” (§ 16 Abs. 3 SGB II). Damit eine ausreichend große Zahl von Arbeitsgelegenheiten vorgehalten und besetzt werden kann, wird ein für das JobCenter kostenneutrales Finanzierungsmodell entwickelt. Hierzu schafft das JobCenter die Voraussetzungen und Strukturen, dass bis zu 5000 Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung angeboten werden können, bei denen die Kosten der Mehraufwandsentschädigung mittels einer Kostenerstattungspauschale durch die Nachfrager (Beschäftigungsstellen) an das JobCenter erstattet werden. So fallen für das JobCenter nur dann Kosten aus dem Eingliederungsbudget an, wenn zur organisatorischen Abwicklung oder zur sozialpädagogischen Begleitung eine Zwischeninstitution eingeschaltet wird oder wenn ein während der Beschäftigung festgestellter Qualifizierungsbedarf durch zusätzliche Maßnahmen beseitigt wird. Voraussetzung jeder einzelnen Arbeitsgelegenheit bildet die Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit. Mögliche Einsatzfelder für Arbeitsgelegenheiten könnten sich in folgenden Bereichen ergeben, wobei die Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: Betreuung von Behinderten und Suchtkranken, zusätzliche Nutzung von Werkstätten für Behinderte, Seniorenarbeit / Pflege, Mutter-Kind-Einrichtungen, Kindergärten und Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Reha-Einrichtungen, Krankenhäuser, Umwelt / Landschaftspflege, Umweltbildung, Tierschutz, Schulen / Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Unterstützung des Ehrenamts, Öffentlicher Verkehr, Kultureinrichtungen, Sportvereine, Soziale Dienste, Integarationsangebote für Zuwanderer, Verbraucherberatung und –schutz, Stadtentwicklung, Kirchengemeinden. 3 Einbindung der bewährten Stuttgarter Sozialunternehmen Mit der GRDrs 392/2004 wurde im Rahmen von § 134 SGB XII eine Übergangsregelung für die Stuttgarter Sozialunternehmen beschlossen. Alle laufenden Programme von “Arbeit statt Sozialhilfe”, die aus dem HHUA 4109 finanziert wurden, sollen in entsprechend modifizierter Form bis zum 30. Juni 2005 weitergeführt werden. Mit dieser Zusage wurde nicht nur dem § 17 Abs. 1 SGB II Rechnung getragen, sondern sie bildet die Planungsgrundlage der bewährten Stuttgarter Sozialunternehmen für das Geschäftsjahr 2005. Das JobCenter stellt sicher, dass freiwerdende Maßnahmenplätze bei den Stuttgarter Sozialunternehmen umgehend mit arbeitssuchenden jungen Menschen nachbesetzt werden. Darüber hinaus nicht belegte Plätze werden durch Arbeitssuchende mit Vermittlungshemmnissen besetzt. 4 Fallmanagement und Einzelfallorientierung Mit dem klaren Bekenntnis zum Fallmanagement und zur Einzelfallorientierung werden nicht nur die bewährten Strukturen der ganzheitlichen Fallbearbeitung aus der Sozialhilfe übernommen, sondern es wird auch die individuelle Steuerung der Eingliederung durch das Prinzip des “Fördern und Forderns” sichergestellt. Durch die stringente Einhaltung dieser Prinzipien ist es möglich, dass ein größt mögliches Maß an Effizienz und Effektivität bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht wird. 5 Einbindung der arbeitsmarktpolitischen Akteure Durch die Einbindung der arbeitsmarktpolitischen Akteure stellt das JobCenter sicher, dass neben einer fachlichen Begleitung auch Impulse von den am Arbeitsmarkt beteiligten Akteuren kanalisiert, aufgenommen und umgesetzt werden. Die Interessen der Landeshauptstadt Stuttgart im Beirat werden durch den städtischen Arbeitsförderer Thomas Kreuz sichergestellt. 6 Einbeziehung externer Einrichtungen und Dienste zur Eingliederung Mit der Berücksichtigung von § 17 SGB II “Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung” werden unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Vergaberechtes die Voraussetzungen geschaffen, dass das JobCenter bei der Erbringung von Eingliederungsleistungen durch Dritte Vorteile des freien Wettbewerbs nutzen kann. Damit ist sichergestellt, dass externe Anbieter im Wettbewerb Eingliederungsdienstleistungen erbringen können. Dies wird in der Folge zu einer Erhöhung der Effizienz und Effektivität der Eingliederungsleistungen führen.
Zu 2 Rehabilitationsleistungen
Die Buchungstitel in der Budgetplanung 2005, die dem Siebten Abschnitt des Sozialgesetzbuchs III “Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben” zugeordnet sind, müssen strittig gestellt werden: “Nach Auffassung des Deutschen Städtetags liegt die Zuständigkeit für die Rehabilitationsleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Optionskommunen sind durch § 6a SGB II keine Rehabilitationsträger i.S. des § 6 SGB IX geworden” (Unterlagen zu TOP 2, Anlage 1, der 144. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Familie des Deutschen Städtetages am 14./15. April 2005 in Hamburg). Dieser Auffassung folgend, kann im Umkehrschluss auch die Arbeitsgemeinschaft JobCenter Stuttgart nicht als Rehabilitationsträger in Frage kommen. Es sind vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit weder den Optionskommunen noch den Arbeitsgemeinschaften ausreichende Finanzmittel zur Bestreitung von Reha-Leistungen zugeteilt worden. Zu 3 Vertretung der Landeshauptstadt in der Trägerversammlung Mitglieder der Landeshauptstadt in der Trägerversammlung des JobCenters sind Erster Bürgermeister Föll, Bürgermeisterin Müller-Trimbusch und Bürgermeister Murawski. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Mit der Bestellung von Herrn Thomas Kreuz zum Arbeitsförderer der Landeshauptstadt bietet es sich an, ihn als stellvertretendes Mitglied der Trägerversammlung (anstelle von Herrn Wenzler) zu benennen. Gleichzeitig sollte festgelegt werden, in welcher Reihenfolge die Stellvertreter bei Abwesenheit eines Mitglieds tätig werden. Zu 4 Beirat des JobCenters In den Beirat des JobCenters entsenden u.a. die beiden Träger je ein Mitglied. Für die Landeshauptstadt wird dies der städtische Arbeitsförderer Thomas Kreuz sein. Um die Gesichtspunkte der individuellen Chancengleichheit im JobCenter angemessen zu unterstützen wurde die Leiterin der Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern, Frau Dr. Matschke, als ständiger Gast des Beirats berufen
Zu 5 Weiterführung des Programms “Arbeit statt Drogen”
Die Landeshauptstadt Stuttgart verfügt über jahrelange Erfahrungen im Umgang mit der besonders schwierigen Zielgruppe von drogenabhängigen Menschen. Ziel vieler städtischer Aktivitäten war und ist es, diese Menschen wieder in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hierzu wurden Angebote in unterschiedlichsten Bereichen entwickelt. So bot die Landeshauptstadt Stuttgart bisher für drogenabhängige und substituierte Menschen unabhängig vom Leistungsbezug besondere Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Programme “Arbeit statt Drogen” bzw. “Hilfe zur Arbeit” an. Die Maßnahmenpalette reicht von stundenweiser Beschäftigung mit sehr enger Betreuung bis hin zu “normalen” Arbeitsgelegenheiten. Es gelingen sogar Vermittlungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, was für die Qualität des Konzeptes spricht. Die Arbeit mit drogenabhängigen Menschen weist dabei einige Besonderheiten auf. So ist die Zielgruppe auffallend heterogen und benötigt längere Unterstützung und Begleitung. Für die Zielgruppe ist ebenfalls charakteristisch, dass ein Einstieg in Arbeit extrem niederschwellig gestalten sein muss, wenn die Maßnahme für die Betroffenen erfolgreich verlaufen soll. Vorrangiges Ziel ist zunächst die körperliche und psychische Stabilisierung. Da diese Phase je nach psychischem und körperlichem Status der Betroffenen unterschiedlich lange dauern kann, bedarf es Maßnahmen mit individuell zugeschnittenen Arbeits- und Betreuungsmöglichkeiten. Dies können Stundenjobs sein, jedoch sind auch anspruchsvolle Qualifizierungsmaßnahmen üblich. Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen, die in Stuttgart mit dieser Zielgruppe gemacht wurden, haben die Landeshauptstadt und die Agentur für Arbeit Stuttgart auf Grundlage von § 134 SGB XII eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2005 für das Programm vereinbart. Wie hoch der Anteil derer ist, die seit dem 1. Januar 2005 ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des JobCenters fallen, lässt sich aus verschiedenen Gründen derzeit nur sehr schwer quantifizieren. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Programm “Arbeit statt Drogen” zeichnen sich durch eine außergewöhnliche Dynamik der Lebensläufe und durch nicht selten außergewöhnlich lange Stabilisierungsphasen aus, so dass eine Zuordnung in SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), III (Arbeitsförderung) oder XII (Sozialhilfe) auf Grund der häufig instabilen Lebenslagen immer wieder korrigiert werden müsste. Ein zentrales Einstiegsmodul zur vorausgehenden Klärung der Kostenträgerschaft würde dem gewollten und bewährten Konzept des “niederschwelligen Einstiegs” widersprechen. Erste Stichproben bei den Stuttgarter Sozialunternehmen und Plausibilitätsabgleiche mit Ergebnissen aus der Auswertungsperiode vom 1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2004 lassen die begründete Prognose zu, dass rd. 80 Prozent der Programmteilnehmer und -teilnehmerinnen zumindest aufstockende Leistung nach dem SGB II erhalten. In Verhandlungen mit dem JobCenter wurde deshalb für das 2. Halbjahr 2005 folgende Verteilungs- und Finanzierungsregelung festgelegt: · Als maximale Obergrenze des Finanzierunganteiles der Landeshauptstadt Stuttgart wurden 105.000 € festgelegt. · Die endgültige Höhe des maximalen Aufwands von 105.000 € (= 20 % der Maßnahmekosten von insgesamt 525.000 € im zweiten Halbjahr 2005) wird in Abhängigkeit von der Zuordnung der Teilnehmerstruktur zu den Leistungssystemen mit einer Abschlussauswertung rückwirkend abschließend festgelegt. · Das JobCenter wird hierzu am Ende des 4. Quartals 2005 eine detaillierte Auswertung über die Struktur der Nutzer des Programms vorlegen, insbesondere über deren leistungsrechtlichen Status (Bezieher von Leistungen nach dem SGB III, SGB II oder SGB XII). · Die Auswertung bildet die verbindliche Grundlage über die Höhe des tatsächlichen Finanzierungsanteils der Landeshauptstadt Stuttgart und für die Verhandlungen über die weitere Finanzierung des Programms “Arbeit statt Drogen” ab dem Jahr 2006. Zu 6 Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung innerhalb der Stadtverwaltung Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt bis zu 250 Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, so genannte 1 €-Jobs, innerhalb der Stadtverwaltung zur Verfügung. Für diese Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung wird – aus Gründen der Gleichbehandlung und Wettbewerbsneuralität mit anderen Nachfragern – die Landeshauptstadt die Mehraufwandsentschädigung für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen tragen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Landeshauptstadt Stuttgart nicht gegenüber anderen Nachfragern bevorzugt wird. Die Höhe der für die Landeshauptstadt Stuttgart entstehenden Kosten richtet sich nach der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Eine vollständige Belegung aller 250 Arbeitsgelegenheiten ist aber systembedingt nicht vor dem 1. September 2005 zu erwarten. Gleichzeitig hat die Erfahrungen mit ehemalig städtischen Einzelarbeitsplätzen auf Grundlage von § 19 Bundessozialhilfegesetz gezeigt, dass ein erheblicher Anteil von Teilzeitarbeitsplätzen zu erwarten ist. Der tatsächlich zu erwartende Aufwand wird deutlich geringer ausfallen. Die maximalen Kosten eines vollen Jahres werden wie folgt kalkuliert: Kosten Mehraufwand 250 Plätze x 130 St./Monat bei 1,5 € x 12 Monate 585.000 € Kosten für ÖPNV 125 Plätzen x 45,50 € /Monat x 12 Monate 68.250 € Kosten für ÖPNV 125 Plätzen x 59 € /Monat x 12 Monate 88.500 € Maximale Gesamtkosten 741.750 € Die Schätzung der Kosten für den ÖPNV basiert auf einer Auswertung der tatsächlichen Kosten in vergleichbaren Maßnahmen des Programms “Arbeit statt Sozialhilfe” der vergangenen Jahre. Die benötigten Haushaltsmittel werden gesondert von den Ämterbudgets zentral bei OB/82 veranschlagt. Damit wird zum einen sichergestellt, dass es innerhalb der Stadtverwaltung nicht zu einer Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse kommt. Andererseits wird so erreicht, dass diese Mittel auch nur für diesen Zweck verwendet werden. Eine interne Erhebung und Bündelung von geeigneten Beschäftigungsmöglichkeiten bei den städtischen Ämtern kann durch OB / 82 erfolgen. Die erforderliche administrative Arbeit wie Auszahlung von Geldern, Betreuung am Beschäftigungsplatz, etc. wird gesondert geregelt. Einsatzfelder können sich fast überall innerhalb der Stadtverwaltung ergeben. Zudem sind alle Einsatzgebiete möglich, die üblicherweise von Zivildienstleistenden, oder im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres wahrgenommen werden können. Exemplarisch sind zu nennen: Krankenhäuser Unterstützung bei Sitz- und Nachtwachen Hilfestellung bei Aufnahme und Entlassung Seniorenheime Unterstützung bei der Betreuung und Begleitung Unterstützung bei freizeitpädagogischen Angeboten Schulen Schülerlotsen und -lotsinnen