Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Umwelt/Sicherheit und Ordnung
Gz: USO/67
GRDrs 1057/2000
Stuttgart,
04/06/2001



Verlegung der Kompostierungsanlage Fasanenhof an die Epplestraße (Möhringen)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
15.05.2001
16.05.2001



Beschlußantrag:
  1. Der Verlegung der Kompostierungsanlage Fasanenhof an die Epplestraße (Gewann Möhringen) nach der Kostenschätzung vom 12.01.2001 und der Baubeschreibung vom 15.01.2001 des Garten- und Friedhofsamtes mit einer Gesamtkostensumme von 1.140.000 DM ( 582.873 €) wird zugestimmt.
  2. Der Planung und dem Bau der Kompostierungsanlage Epplestraße mit einem baurechtlich zu genehmigenden Kompostierungsdurchsatz von 6.500 to/a wird zugestimmt.
  3. Die Baukosten mit einem Aufwand von 1.140.000 DM (582.873 €) werden gedeckt im Vermögenshaushalt 2002 bei der neuzubildenden AHSt. 2.5825.9600.000, VKZ 0501 Kompostierung von Grünabfällen, Kompostierungsanlage Epplestraße, Bau, eingestellt.
  4. Im Vermögenshaushalt 2002 wird ein Invetitionszuschuss in Höhe des Restbuchwertes der Kompostierungsanlage Fasanenhof von 210.000 DM (107.400 €) bei der Einnahmefinanzposition 2.5825.3620.000 VKZ eingestellt. Die Deckung erfolgt bei der Ausgabefinanzposition 2.7917.9820.000 VKZ 0050 - Investionszuschuss Kompostierungsanlage -.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Realisierung eines Büroparks im Gewerbegebiet Fasanenhof – Ost (GRDrs 727/2000) macht die Verlegung der Kompostierungsanlage in der Schelmenwasenstraße erforderlich. Nach Prüfung mehrerer Standortalternativen hat die Verwaltung sich für eine Fläche an der Epplestraße (Fl.St. 4366-4368) entschieden, da nur dieser Standort im Entsorgungsbezirk eine zentrale, verkehrstechnisch günstige Lage hat und von den Voraussetzungen her in der zur Verfügung stehenden zeit verwirklicht werden kann. und Nutzung vorerst nur der städtischen Flächen möglich. Die Flurstücke sind überwiegend im städtischen Besitz. Mit noch einem privaten Grundstückseigentümer werden z. Z. Kaufverhandlungen geführt.

Die baurechtlich zu genehmigende Anlage darf einen maximalen Kompostierungsdurchsatz von 6.500 to Grüngutkompost nicht überschreiten. Mehrmengen werden nach der Zerkleinerung von gewerblichen Privatfirmen zur Verwertung außerhalb Stuttgarts gefahren. Die Kompostierungsanlagen erfüllen die Funktionen als Sammel- und Häckselplatz für städtische, gewerbliche und private Garten- und Grünabfälle und als Kompostabgabestelle. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, im Auftrag des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) eine geringe Menge des Biomülls aus der braunen Tonne für den Transport nach Kirchheim/Teck umzuladen.

Finanzielle Auswirkungen
Der Neubau der Kompostierungsanlage an der Epplestraße wird Mehrkosten von maximal 180.000 DM jährlich verursachen. Die Mehrkosten entstehen durch die neu zu erstellende Anlagetechnik und eine höhere Kapitalverzinsung für die Grundstücke. Personal und Einrichtungen werden aus dem Betrieb im Fasanenhof kostenneutral übernommen. Die finanzielle Zusatzbelastung kann durch den jetzt bereits regelmäßig erwirtschafteten Überschuss, durch Mehreinnahmen aufgrund des günstigeren Standortes und Kosteneinsparungen reduziert und verkraftet werden. Gebührenerhöhungen sind voraussichtlich nicht erforderlich.


Folgekostenberechnung:
DM
      Grundstückskosten Verzinsung 6,75 % aus
      1 Mio. DM Grundstücks-Buchwerte (ca. 7.500 qm)
67.500,--
34.512,--
      Investitionskosten Kompostanlage Abschreibung
      aus 1.140.000 DM Investitionskosten Verzinsung 6,75%
57.000,--
39.000,--
29.144,--
19.940,--
      Mehraufwand Anlagenunterhaltung
15.000,--
7669,--
      Summe Mehraufwand
178.500,--
91.265,--
      Einsparung Pachtaufwand Fasanenhof
30.000,--
15.339,--
      Einsparung Abfuhrkosten wegen größerer Lagerkapazität
30.000,--
15.339,--
      Mehreinnahmen Kompostverkauf 1.000 cbm
18.000,--
9.203,--
      Erstattung Buchrestwerte Fasanenhof (250.000 DM)
Kapitalkosten = ca.
21.000,--
10.737,--
      Mehraufwand durch Verlegung und Neubau - jährlich
79.500,--
40.647,--

Der Mehraufwand wird durch den bisher jährlich erzielten Überschuss gedeckt.

Bei einem Baubeginn bereits im Haushaltsjahr 2001 werden die erforderlichen Mittel in einer Teilrate sowie notwendige Verpflichtungsermächtigungen außerplanmäßig im Rahmen der Zuständigkeit der Verwaltung bereitgestellt.


Beteiligte Stellen

Die Referate A, F, St und T sowie OB/82 haben die Vorlage mitgezeichnet.
Die Bezirksbeiräte Möhringen und Degerloch haben die Vorlage in ihren Sitzungen am 25.04.2001 und 08.05.2001 behandelt.





Jürgen Beck

Anlagen



Ausführliche Begründung
Bau- und Betriebsbeschreibung
Übersichtslageplan Epplestraße
Lageplan Epplestraße
Übersichtslageplan Lerchenfeld