Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 815/2001
Stuttgart,
10/25/2001



Berufliche Integration chancenarmer junger Menschen in Stuttgart, Gesamtvorlage 2001



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß
Beratung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
05.11.2001
14.11.2001



Beschlußantrag:
  1. Von den sozialpolitischen Leitlinien zur Förderung der beruflichen Integration chancenarmer junger Menschen in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen (Anlage 3).
  2. Von der weiteren Vorgehensweise für ein qualifiziertes und aussagekräftiges Projektcontrolling wird zustimmend Kenntnis genommen (Anlagen 1 und 9).
  3. Von der Weiterfinanzierung der befristeten Angebote Mädchenwerkstatt, Arbeitsweltbezogenes Jugendarbeitsprojekt Hallschlag, Step-by-step, Schulungs- und MedienServiceCenter, Jugendberufshilfe Feuerbach und Qualifizierungs-ABM des Anna-Haag-Hauses insgesamt in Höhe von 457.500 € in 2002 und 476.000 € in 2003 wird zustimmend Kenntnis genommen (Anlagen 1 und 5).
  4. Von der Übernahme des Angebotes PENGA in den Regelhaushalt des Jugendamtes in Höhe von jeweils 61.500 € in den Jahren 2002 und 2003 wird zustimmend Kenntnis genommen (Anlagen 1 und 6).
  5. Von der Aufstockung der Plätze nach § 13 SGB VIII um 5 Plätze für junge Frauen sowie von der Neuaufnahme der 10 Plätze des Projektes Arbeiten und Lernen ohne Hauptschulabschluss bei der SBR in Höhe von 240.000 € in 2002 und 243.100 € wird zustimmend Kenntnis genommen (Anlagen 1 und 7).
  6. Vom städtischen Gesamtkonzept zur Sozialarbeit/Jugendberufshilfe an Beruflichen Schulen mit BVJ wird zustimmend Kenntnis genommen (Anlagen1 und 8).
  7. Von der Finanzierung der neuen und der bestehenden Projekte, die alle mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gedeckt sind, wird zustimmend Kenntnis genommen (Anlage 4).
  8. Vom Arbeitsprogramm 2002/2003 wird zustimmend Kenntnis genommen (Anlagen 1 und 9) .
  9. Von der Verlängerung der Koordinatorenstelle um weitere zwei Jahre wird zustimmend Kenntnis genommen (Anlage 1).


Begründung:


Kurzfassung der Begründung:

Im letzten Jahr verabschiedete der Gemeinderat auf der Grundlage der GRDrs. 63/2000 ein mittel- und längerfristiges Handlungsprogramm zur Förderung der beruflichen Integration chancenarmer junger Menschen in Stuttgart.

Insgesamt ist von einer Größenordnung von ca. 4.900 chancenarmen jungen Menschen in Stuttgart auszugehen, die auf professionell organisierte Hilfe angewiesen sind, um im Erwerbsleben Fuß zu fassen. Wie sich diese Zahl zusammensetzt, ist aus Anlage 2 ersichtlich. In der Gemeinderatsdrucksache 63/2000 wurde von ca. 6000 chancenarmen jungen Menschen berichtet. Der Grund für die Differenz liegt nicht in einem Rückgang der Zahlen, sondern daran, dass die Erhebung qualifiziert und dadurch Doppelzählungen weitestgehend vermieden werden konnten.

Zur schrittweisen Umsetzung des Handlungsprogrammes und des daraus resultierenden Arbeitsprogrammes 2000/2001 wurde befristet auf zwei Jahre eine Koordinatorenstelle geschaffen und bei der Jugendhilfeplanung angesiedelt. Die Arbeit der Koordinatorenstelle wurde erst im August 2000 aufgenommen. Dadurch ist die Umsetzung noch nicht ganz so weit wie ursprünglich geplant.

In der vorliegenden Drucksache wird über den aktuellen Stand der Umsetzung und der Weiterentwicklungen im Themenfeld Berufliche Integration chancenarmer junger Menschen berichtet.

Ein wichtiges Anliegen war, Aussagen treffen zu können, ob die Angebote, die in Stuttgart gefördert werden, die richtigen sind, ihre Arbeit zu bewerten und Anhaltspunkte zu erhalten, wie längerfristig die Entwicklung weiter gehen soll - also das Bestehende unter den Aspekten "Ziel- und Bedarfsgerechtigkeit sowie Erfolg und Effizienz" auszuwerten. Notwendig ist dafür zweierlei: 1. Sozialpolitische Leitlinien als Maßstäbe für das Handeln und 2. darauf aufbauend ein aussagekräftiges Projektcontolling.

Angegangen wurden schwerpunktmäßig die Bausteine "Leitbild und Leitlinien", "Kooperations- und Vernetzungsstrukturen", "Projektcontrolling" und "Ziel- und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Angebote".

Die Vorlage beinhaltet sozialpolitische Leitlinien zur beruflichen Integration chancenarmer junger Menschen in Stuttgart. Die Leitlinien - sofern sie sozialpolitisch mitgetragen werden - sind zukünftig die Grundlage für das Controlling der von der Stadt (mit)finanzierten Projekte, die (Weiter)Entwicklung von Angeboten sowie die Diskussions- und Verhandlungsbasis in der Vernetzung und Kooperation mit den anderen beteiligten Systemen in diesem Themenfeld.

Als Grundlage für das Projektcontrolling wurde zunächst in Abstimmung mit den Trägern ein Erhebungsbogen entwickelt. Er enthält Messgrößen zur Belegung und Auslastung der Angebote, zum Verbleib bzw. zu den Vermittlungsergebnissen und zu den Merkmalen des Teilnehmerkreises (Geschlecht, Nationalität und wie lange die jungen Menschen bereits in Deutschland leben, Alter, Schulabschluss, Bildungsabschluss).
Die meisten Angebote sind schuljahresbezogen, d.h., vollständige Projektangaben waren erst Ende August möglich. Bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung (Anfang September) hat die Jugendhilfeplanung die Daten grob aufbereitet und zusammengestellt. Für eine qualifizierte und aussagekräftige Auswertung steht nun als nächster Schritt eine Rückkopplung mit den Trägern und den anderen Systemen an. Im Mai 2002 wird dem Gemeinderat in einer gesonderten Vorlage über die Controllingergebnisse berichtet.

Aktuell fördert die Stadt 13 Angebote zur beruflichen Integration chancenarmer junger Menschen in Stuttgart in Höhe von ca. 2,7 Mio. DM: Zehn Projekte im Rahmen des Regelhaushaltes des Jugendamtes, wovon sechs befristet sind, zwei Projekte über die Stiftung "Zukunft der Jugend" und ein Projekt über den Haushalt des Amtes für Stadterneuerung im Rahmen des Bund-Länder-Programmes "Die soziale Stadt". Zusätzlich liegen noch drei neue Vorhaben vor.

Über die Fortführung und zukünftige Finanzierung dieser Projekte ist im Gemeinderat zu entscheiden. Die bestehenden und neuen Angebote liegen alle auf der Linie der vorliegenden sozialpolitischen Leitlinien.
Die drei neuen Vorhaben entstanden aus der Weiterentwicklung des Themenfeldes.
(1) Die Entwicklung eines städtischen Gesamtkonzeptes zur Sozialarbeit/Jugendberufshilfe an beruflichen Schulen war als Auftrag im Arbeitsprogramm 2000/2001 formuliert. (2) Das Programm Arbeiten und Lernen ohne Hauptschulabschluss, für das von einem Träger die Finanzierung der sozialpädagogischen Betreuung beantragt wurde, entspricht den sozialpolitischen Leitlinien. (3) Aus der Auswertung zur Bedarfsgerechtigkeit wurde der Bedarf an zusätzlichen Plätzen nach § 13 SGB VIII für junge Frauen deutlich.


Durch die Finanzierung der Lohnkosten nach § 13 SGB VIII und des Projektes "Flower Power" aus Mitteln des Programmes "Arbeit statt Sozialhilfe" stehen dem Jugendamt ab 2002 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von ca. 800.000 DM (ca. 410.000 €) zu Verfügung. Im Rahmen dieser Haushaltsmittel von insgesamt 1.715.000 € in 2002 und 1.777.000 € in 2003 werden zukünftig folgende Projekte finanziert:

    Projekt
Laufzeit (bisher)Befristung bisKosten 2002Kosten 2003
    JobConnections
unbefristetunbefristet204.600 €204.600 €
    Arbeiten und Lernen mit Hauptschulabschluss
unbefristetunbefristet266.000 €273.000 €
    25 Plätze nach § 13 SGB VIII
unbefristetunbefristet455.000 €464.000 €
    Schulungs- und MedienServiceCenter
08/2001unbefristet80.800 €82.300 €
    Mädchenwerkstatt
08/200108/2004100.000 €103.000 €
    Arbeitsweltbezogenes Jugendarbeitsprojekt Hallschlag
08/200108/200492.100 €92.100 €
    Step-by-step
08/200108/200449.100 €49.100 €
    Qualifizierungs-ABM Anna-Haag-Haus
12/200108/200477.000 €77.000 €
    Sozialpädagogisches begleitetes Wohnen für junge Frauen
08/2004 08/200418.200 €23.100 €
    Jugendberufshilfe Feuerbach
08/200108/200658.500 €72.500 €
    PENGA
12/2001
Stiftung Zukunft der Jugend
08/200461.500 €61.500 €
    städtisches Gesamtkonzept zu Sozialarbeit/Jugendberufshilfe an beruflichen Schulen mit BVJ
neu08/2006102.200 €122.900 €
    5 zusätzliche Plätze nach § 13 SGB VIII für junge Frauen
neu08/200491.000 € (Jugendamt)
90.000 € (Sozialamt)
92.900 € (Jugendamt)
91.200 € (Sozialamt)
    Arbeiten und Lernen ohne Hautschulabschluss
neu08/200459.000 €59.000 €
    Gesamthöhe der Mittel
1.715.000 €1.777.000 €

Hinzu kommt noch das Projekt Türöffner mit einem Stellenanteil von 500% als wichtiges Unterstützungsangebot im Themenfeld "Berufliche Integration chancenarmer junger Menschen", das aufgrund der inhaltlichen Nähe zu Sozialarbeit an Hauptschulen im Rahmen der GRDrs. 814/2001 behandelt wird.

Insgesamt wurde im letzten Jahr eine gute Basis geschaffen für die Weiterentwicklung des Themenfeldes. Tragfähige Lösungen zur beruflichen zur beruflichen Integration chancenarmer junger Menschen kommen letztendlich nur in der Zusammenarbeit und in Abstimmung der beteiligten Systeme zustande. Die positiven Entwicklungen im letzten Jahr zeigen, dass sich der Einsatz der Koordinatorenstelle gelohnt hat. Noch steht die begonnene Arbeit am Anfang. Diese ist zu qualifizieren, zu vertiefen und zu etablieren. Dafür ist die Verlängerung der Koordinatorenstelle erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde von OB/82, Referat F und Referat KBS mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen



Anlage 1 zur GRDrs 815/2001

Ausführliche Begründung


Zu Punkt 1:
Sozialpolitischen Leitlinien zur Förderung der beruflichen Integration
chancenarmer junger Menschen in Stuttgart


Als wichtiger Baustein des Handlungsprogrammes stand die Entwicklung sozialpolitischer Leitlinien an als Rahmen für ein zielgerichtetes Handeln in diesem Themenfeld.

In Zusammenarbeit mit Vertreter/innen von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, von Bildungs-, Arbeitshilfe- und Jugendhilfeträgern entwickelte die Jugendhilfeplanung im Frühjahr dieses Jahres
fachlich-inhaltliche Leitlinien für die Arbeit in den Projekten und Angeboten im Übergang Schule - Beruf. Diese bildeten die Basis für die Formulierung der sozialpolitischen Leitlinien zur beruflichen Integration chancenarmer junger Menschen in Stuttgart, die in Anlage 3 ausführlich dargestellt sind.

Die Leitlinien sind zukünftig die Grundlage für das Controlling der von der Stadt (mit)finanzierten Projekte, die (Weiter)Entwicklung von Angeboten sowie die Diskussions- und Verhandlungsbasis in der Vernetzung und Kooperation mit den anderen beteiligten Systemen in diesem Themenfeld.



Zu Punkt 2: Einstieg ins Projektcontrolling

Das Projektcontrolling dient dazu, anhand zugrunde liegender Ziele den Erfolg, die Effizienz und die Bedarfsgerechtigkeit der Angebote zu überprüfen.


Der Controllingkreislauf besteht aus folgenden Schritten: (1) Erhebung der Daten, (2) Aufbereitung der Daten, (3) Rückkopplung der Ergebnisse in die Fachszene und mit den anderen beteiligten Systemen, (4) Bewertung und (5) Schlussfolgerungen.

Die meisten Angebote sind schuljahresbezogen, d.h., die Projektdaten liegen frühestens im August / September jeden Jahres vor. Aussagekräftige und qualifizierte Controllingergebnisse sind deshalb erst im Frühjahr des Folgejahres möglich.


Erfolg und Effizienz der Projekte

Die 13 von der Stadt (mit)finanzierten Projekte sind in ihrer Strukutur und ihrem Inhalt sehr unterschiedlich, so dass keine vergleichenden Gesamtergebnisse möglich sind.

Vom Projektansatz vergleichbar sind nur die 5 Beschäftigungsprojekte Arbeiten und Lernen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses, Plätze nach § 13 SGB VIII, Jugendarbeitsprojekt Hallschlag, Qualifizierungs-ABM des Anna-Haag-Hauses und Step-by-step. Den Projekten gemeinsam ist die begrenzte Teilnehmerzahl, die einzelfallbezogene Zuweisung und die Beschäftigung beim Träger, in der Regel befristet auf ein Jahr.

Als Grundlage für das Controlling wurde zunächst in Abstimmung mit den Trägern dieser Projekte ein Erhebungsbogen entwickelt, der anschließend an die jeweiligen Ansätze der anderen Projekte angepasst wurde. Er enthält Messgrößen zur Belegung und Auslastung der Angebote sowie zum Verbleib bzw. zu den Vermittlungsergebnissen.

Die endgültigen Daten des vergangenen Jahres liegen der Jugendhilfeplanung seit Ende August vor und konnten bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung (Anfang September) nur grob aufbereitet und zusammengestellt werden. Als nächster Schritt steht nun eine Rückkopplung mit den Trägern und den anderen Systemen an. Im Mai 2002 wird dem Gemeinderat in einer gesonderten Vorlage über die Controllingergebnisse berichtet.

Um das Projektcontrolling weiterzuqualifizieren, sind folgende nächste Schritte notwendig:
Ziel ist, im Rahmen des Projektcontrollings jährlich die Sinnhaftigkeit aller Angebote, auch der unbefristeten, zu überprüfen und zwar bezogen auf ihre Ziel- und Bedarfsgerechtigkeit, ihren Erfolg und ihre Effizienz.



Bedarfsgerechtigkeit der Angebote

Unter dem Punkt Bedarfsgerechtigkeit geht es zum einen um die Frage, ob die einzelnen Projekte auch die Zielgruppen erreichen, auf die das Angebot ausgerichtet ist.

Zum zweiten sind in der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse folgende Fragestellungen zu prüfen: Ist das Gesamtangebot an von der Stadt (mit)finanzierter Unterstützung im Übergang Schule - Beruf strukturell auf die Situation chancenarmer junger Menschen in Stuttgart abgestimmt? Sind die einzelnen Handlungsfelder strukturell ausreichend ausgestattet?

In der Gesamtheit der Angebote wurden 2026 junge Menschen bis 27 Jahre in unterschiedlicher Form beraten, betreut und gefördert. Davon waren 47% nichtdeutscher Herkunft. Dies ist vergleichbar mit dem Anteil nichtdeutscher junger Menschen an der Personengruppe der chancenarmer jungen Menschen.
Der Anteil junger Frauen lag bei 57%. Hier ist allerdings der frauenspezifische Ansatz des Schulungs- und MedienServiceCenters (SMSC) zu berücksichtigen mit der hohen Anzahl von 530 Kursbesucher/innen. Ohne das SMSC beträgt der Frauenanteil 31%. Zum Anteil der jungen Frauen an der Gesamtzahl chancenarmer junger Menschen sind derzeit noch keine Aussagen zu treffen.
Insgesamt 1198 jungen Menschen verfügten vor der Projektteilnahme über einen Schulabschluss.
Das ergibt ein Anteil von 65% mit Schulabschluss. Ausgenommen von dieser Zahl sind die Teilnehmer/innen der Mädchenwerkstatt als schulbezogenes Angebot und Arbeiten und Lernen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses. In beiden Projekten nehmen von vornherein ausschließlich junge Menschen ohne Hauptschulabschluss teil. Der hohe Anteil an Teilnehmer/innen mit Schulabschluss belegt, das der Hauptschulabschluss keine Garantie mehr ist für einen direkten und reibungslosen Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt.

Auffällig in der Betrachtung der Gesamtergebnisse ist der geringe Anteil junger Frauen mit 23 % im Handlungsfeld "Berufsvorbereitung". Dieses Handlungsfeld beinhaltet alle Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote (von zumeist einjähriger Dauer), die das Ziel haben, die jungen Menschen, die nach dem Verlassen der Schule keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle erhalten haben, im weitesten Sinne auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vorzubereiten.
Neben den Beschäftigungsprojekten zählen dazu noch die Jugendberufshilfe Feuerbach, das Freiwillige Soziale Trainingsjahr und PENGA:
Ein Grund für die niedrige Frauenquote liegt darin, dass die Jugendberufshilfe Feuerbach an der Gewerblichen Schule für Holztechnik, d.h. mit technischer Ausrichtung, angesiedelt ist. Dort ist der Anteil männlicher Jugendlicher sehr hoch. Aber auch in den Beschäftigungsprojekten nahmen nur 36 % junge Frauen teil, trotz reiner Frauenprojekte, wie Arbeiten und Lernen bei ZORA gGmbH und der Quali-ABM des Anna-Haag-Haus. Die hohe Quote der Teilnehmerinnen ohne abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung im Schulungs- und MedienServiceCenter zeigt, dass junge Frauen unterer Bildungsgänge auch im Sinne von Gender mainstreaming verstärkt im Übergang in Erwerbsleben zu unterstützen sind.



Zu den Punkten 4 - 7: Zukünftiger Förderbedarf (s. Anlage 4)

Aktuell fördert die Stadt 13 Angebote zur beruflichen Integration chancenarmer junger Menschen in Stuttgart: Zehn Projekte im Rahmen des Regelhaushaltes des Jugendamtes, zwei Projekte über die Stiftung "Zukunft der Jugend" und ein Projekt über den Haushalt des Amtes für Stadterneuerung.

Das Projekt "Flower Power" der Sozialberatung Renovierungsarbeiten gGmbH für substituierte oder drogenanhängige junge Menschen ging im letzten Jahr von der Förderung des Jugendamtes in das Programm "Arbeit statt Drogen" über. Es stellte sich heraus, dass kaum junge Menschen unter 27 Jahren am Projekt teilnahmen, sondern ein größerer Bedarf für ältere Teilnehmer/innen bestand.

Das Arbeitsamt, das Jugendamt und der Träger haben einvernehmlich entschieden, das Angebot
"Freiwilliges Soziales Trainingsjahr (FSTJ)" in Freiberg-Mönchfeld in Folge der geringen Teilnehmerzahl zu beenden.
Das FSTJ ist ein auf drei Jahre angelegtes Modellprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt"- für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf. Hauptfinanzier ist das Arbeitsamt, ergänzt durch Kofinanzierungsmittel des BMFSFJ und die Kommune. Auf der Grundlage der GRDrs. 146/2001 wurden die städtischen Kofinanzierungsmittel für ein Jahr bewilligt und für 2001 außerplanmäßig in den Haushalt des Amtes für Stadterneuerung eingestellt.
Angegliedert an die Mobile Jugendarbeit Freiberg-Mönchfeld hat das Projekt im Frühjahr dieses Jahres begonnen. Insgesamt nahmen im Laufe der Zeit fünf junge Menschen teil. Die Mitarbeiter/innen weiteten daraufhin ihre intensive und engagierte Öffentlichkeitsarbeit auf den gesamten Stuttgarter Norden aus, so dass sich im Sommer 10 - 15 junge Menschen für eine Teilnahme interessierten. Durch die Ausweitung des Einzugsgebiets hat das FSTJ seinen engen Stadtteilbezug, d.h. den eigentlichen Charakter des Projekts, eingebüßt. Denn der Aspekt der Einbindung in das unmittelbare Wohnumfeld der jungen Menschen zeichnete den Projektansatz aus und unterschied ihn von vielen anderen Angeboten im Übergang von der Schule in den Beruf.
Festzuhalten ist, dass durch die intensive aufsuchende Arbeit junge Menschen zu motivieren waren, die von den "Regelinstanzen" nicht erreicht werden konnten. (Dies wird zukünftig verstärkt eine Aufgaben des Projektes "Türöffner" sein.) Da diese Jugendlichen aus verschiedenen Stadtteilen kamen, war es für sie nicht wichtig, direkt in Freiberg oder Mönchfeld beschäftigt zu werden. Für sie gibt es in den bestehenden Strukturen und Angeboten ausreichend Möglichkeiten, gute und individuelle Lösungen zur beruflichen Weiterentwicklung zu finden. D.h. unter diesen Voraussetzungen ist es nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, das FSTJ als zusätzliches Angebot beizubehalten.

Für die vier Teilnehmer/innen, die sich am Ende noch im Projekt befanden, wurden in Zusammenarbeit zwischen Berufsberatung und Träger individuelle und weiterführende Lösungen für die berufliche Weiterentwicklung gefunden.


Drei der von der Stadt (mit)finanzierten Angebote zur beruflichen Integration chancenarmer junger Menschen sind unbefristet:
Folgende Entscheidungen sind im Rahmen der Haushaltsberatungen zur zukünftigen Föderung zu treffen:
  1. Weiterfinanzierung der befristeten Angebote Mädchenwerkstatt, Arbeitsweltbezogenes Jugendarbeitsprojekt Hallschlag, Step-by-step, Schulungs- und MedienServiceCenter, Jugendberufshilfe Feuerbach und Qualifizierungs-ABM des Anna-Haag-Hauses(Punkt 4)
  2. Übernahme des Projektes PENGA in den Regelhaushalt des Jugendamtes, das bisher aus der Stiftung "Zukunft der Jugend" gefördert wurde (Punkt 5) und
  3. Aufnahme von drei neuen Vorhaben (Punkte 6 und 7): Arbeiten und Lernen ohne Hauptschulabschluss, 5 Plätze nach § 13 SGB VIII für junge Frauen und das städtische Gesamtkonzept für Sozialarbeit/Jugendberufshilfe an beruflichen Schulen mit BVJ.

Bevor nun im folgenden auf die einzelnen zur Entscheidung stehenden Projekte eingegangen wird, vorab noch einige Überlegungen zur Befristung der schuljahresbezogenen Projekte:

Die schuljahresbezogenen Projekte entsprechen nicht dem Rhythmus des städtischen Haushalts:

2000
2001
2002
2003
2004
    Haushalts-
    jahre
2000 und 2001
2002 und 2003
    Schuljahre
2000/2001
2001/2002
2002/2003
2003/2004
Da es nicht sinnvoll ist, die Angebote mitten im Schuljahr zu beenden, sind die Befristungen an die Schuljahre anzupassen. Die Verwaltung schlägt deshalb folgenden Bewilligungszeitraum vor:

Die Angebote Mädchenwerkstatt, Arbeitsweltbezogenes Jugendarbeitsprojekt Hallschlag, Step-by-step, Schulungs- und MedienServiceCenter und Jugendberufshilfe Feuerbach wurden in der letzten Gemeinderatsdrucksache bis 08/2001 befristet. Da es nicht sinnvoll ist, ein erfolgreiches Projekt mitten im Jahr und zwar genau im Übergang von der Schule in weiterführende Angebote zu unterbrechen, sind wir zu dem Entschluss gekommen, die Angebote in diesem Jahr zunächst auch ohne Beschluss fortzuführen.


Zu Punkt 4: Weiterfinanzierung bisher befristeter Angebote
Die Mädchenwerkstatt bietet Mädchen unterer Bildungsgänge, insbesondere Hauptschüler/innen eine gute Möglichkeit, den selbstverständlichen, alltagspraktischen Umgang mit technischen Geräten zu lernen, ihre Fähigkeiten und Neigungen mit unterschiedlichen Materialen und Werkstoffen auszutesten, frauenuntypische Berufsfelder kennenzulernen und dadurch auch den Blick für andere Berufswahlmöglichkeiten zu erweitern. Die Mädchenwerkstatt hat in Kooperation mit Schulen, der Handwerkskammer, der Beautragten für Frauenbelange des Arbeitsamtes und anderen mädchenspezifischen Einrichtungen gute Arbeit geleistet. Insgesamt nahmen im letzten Schuljahr 112 Mädchen in kontinuierlichen Gruppen, an Projektwochen oder -tagen teil. 102 Mädchen wurden noch durch den offenen Werkstattbetrieb und im Rahmen des Mädchenstadtspiels erreicht.
In der Auswertung ist festzustellen, dass sehr viele nichtdeutsche (75%) Mädchen teilgenommen haben. Die Geschlechtshomogenität der Gruppen und die Einbindung in den schulischen Rahmen ist für ausländische Mädchen häufig noch eine Voraussetzung dafür, dass ihnen die Teilnahme vom Elternhaus erlaubt wird. Die Verwaltung befürwortet die Weiterfinanzierung der Mädchenwerkstatt in bestehenden Umfang mit einer Fördersumme von 100.000 € in 2002 und 103.000 € in 2003.

Ziel für die nächsten beiden Jahre ist, die Mädchenwerkstatt auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen noch mehr zu einem sozialraum- und lebensweltorientierten Angebot weiterzuentwickeln, das die Schulen und bestehenden Werkstätten in den Jugendhäusern miteinbezieht (nähere Beschreibung siehe Anlage 5). Danach ist anhand des neuen Konzeptes über die zukünftige Finanzierung zu entscheiden.
Das arbeitsweltbezogene Jugendarbeitsprojekt Hallschlag besteht aus zwei Bausteinen: dem Jugendbüro und dem Jugendarbeitsprojekt. Gefördert wird das Projekt bisher vom Arbeitsamt über das Programm Arbeiten und Lernen ohne Hauptschulabschluss (Löhne der Teilnehmer/innen und Kosten für den Lernteil), die sozialpädagogische Betreuung und sonstige Regiekosten werden durch die Stadt, das Diakonische Werk, dem Europoäischen Sozialfonds und aus Eigenmitteln (in Höhe einer halben Stelle) finanziert.
Durch die Einbindung in den Sozialraum und die dortige Infrastruktur findet das Projekt im direkten Lebensumfeld der Teilnehmer/innen statt. Der dreistufige Aufbau des Projektes hat sich bewährt: arbeitsmarktorientierte Vermittlung von Grundwissen, v.a. Mathe, Deutsch, Basisarbeitsplätze bei STAR und Praktika in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Durch die möglichst frühzeitige Vermittlung in Betriebspraktika werden die Chancen der jungen Menschen erhöht, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden. Die Vermittlungsquote lag in diesem Jahr bei 50%, werden die Teilnehmer/innen noch mitberechnet, die am Ende des Projektjahres eine realistische Aussicht auf einen Ausbildungsplatz hatten, sind es 66%. Dies ist bei dem niederschwelligen Projekt als guten Erfolg zu werten. Mit einem Anteil von 62% wird das Jugendarbeitprojekt dem hohen Anteil nichtdeutscher junger Menschen im Hallschlag gerecht.
Die Platzzahl wurde in diesem Jahr trotz Nachfrage von jungen Menschen vom Arbeitsamt von 20 auf 10 Plätze gekürzt.
Seit Anfang Oktober 2001 hat die STAR gGmbH Insolvenz beantragt und die Zukunft der bestehenden Projekte ist derzeit nicht gesichert. Fachlich ist das arbeitsweltbezogene Jugendarbeitsprojekt sehr gut zu bewerten. Das Arbeitsamt und das Jugendamt haben ein gemeinsames Interesse am Fortbestand des Projektansatzes. Voraussetzung ist eine gesicherte Trägerstruktur. Falls diese gegeben ist, wird folgende städtische Ko-Finanzierung in Höhe von 92.100 € zunächt befristet bis 08/2004 vorgeschlagen: 1 Stelle für die sozialpädagogische Begleitung im Jugendarbeitsprojekt (Arbeiten und Lernen). Damit wird der Betreuungsschlüssel und die Finanzierungssystematik an die anderen bereits von der Stadt (mit) finanzierten Projekte des Programms Arbeiten und Lernen angepasst. Und 1 Stelle für das Jugendarbeitsbüro, das zusätzlich die Funktion Türöffner bezogen auf das Einzugsgebiet der Altenburgschule übernimmt. Eine genauere Beschreibung des Angebots ist in Anlage 5 dargestellt.
(befristet bis 08/2001; GRDrs. 63/2000)
Im letzten Jahr wurde das Projekt GJB junior - Die Hausmeister weiterentwickelt und an den Bedarf der Zielgruppe angepasst. D.h. das Projekt ist nicht mehr ausschließlich zugeschnitten auf die Qualifizierung im Hauswartgewerk, sondern die GJB stellt den Teilnehmer/innen ihre gesamte Angebotspalette an Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung. Gemeinsam mit den jungen Menschen wird je nach Interesse und Fähigkeiten entschieden, in welchem Arbeitsfeld die einzelnen Teilnehmer/innen mitarbeiten und welche Berufsfelder sie ausprobieren möchten. Dadurch kann das Projekt flexibler auf die Bedürfnisse und persönlichen Voraussetzungen der jungen Menschen regieren. Mit 61% ist eine hohe Vermittlungsquote in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verzeichnen. Aus Sicht der Verwaltung ist das Projekt fortzusetzen. Der Zuschuss beträgt in beiden Jahren wie bisher 49.100 €.
Im Schulungs- und Medien-Service-Center haben sozial und bildungsbenachteiligte junge Frauen in einem geschützten Rahmen die Chance, entsprechend ihrer persönlichen Möglichkeiten und Fähigkeiten den Umgang mit dem PC zu lernen und sich im Bereich EDV und Internet zu qualifizieren. Mit einer Belegung von durchschnittlich drei Unterrichtseinheiten pro Tag und 530 Kursteilnehmer/innen ist das Schulungs- und Medien-ServiceCenter (SMSC) wie auch in den letzten Jahren voll ausgelastet. Die Einrichtung hat sich in den letzten Jahren bewährt und sollte aus Sicht der Verwaltung wie bisher mit 1,5 Stellen weiter finanziert werden. Eine weitere Befristung des Angebots erscheint aufgrund der Kontinuität in der Auslastung nicht sinnvoll.
Insgesamt 67% der Teilnehmer/innen war über 21 Jahre alt, 16% älter als 27 Jahre. D.h. ein Großteil des Teilnehmerkreises entsprach nicht mehr der eigentlichen Zielgruppe der Jugendhilfe. Es ist deshalb zu prüfen, ob das Projekt zukünftig besser über den Haushalt des Sozialamtes zu finanzieren ist.
Die Jugendberufshilfe Feuerbach (JBH) wurde 1996 auf Initiative der damaligen Schulleitung unter Trägerschaft der Evangelischen Gesellschaft an der Gewerblichen Schule für Holztechnik wurde begonnen. Die Grundlagen für die gute Arbeit sind die Kontinuität der beiden Mitarbeiter/innen (es gab keinen Wechsel) und die hohe Kooperationsbereitschaft seitens der Schule. Die Sozialarbeiter/innen sind in das Schulleben integriert, d.h. sie sind beteiligt bei der Klassenzuteilung, bei Schulkonferenzen etc. Die Mitarbeiter/innen führen Aktionsstunden durch, in denen sie mit den Schüler/innen Themen der Berufs- und Lebensplanung besprechen. Die Arbeit der Jugendberufshilfe Feuerbach hat landesweit Vorbildcharakter, so dass aus Mitteln des LWV und des ESF derzeit ein Monitoring zur Selbstevaluation des Angebots finanziert wird.
Die Arbeit an einem städtischen Gesamtkonzept hat den großen Bedarf an Sozialarbeit/Jugendberufshilfe für berufliche Schulen mit BVJ verdeutlicht. Aus Sicht der Verwaltung ist die Förderung der Jugendberufshilfe fortzusetzen und in ein städtisches Gesamtkonzept für alle beruflichen Schulen mit BVJ zu integrieren (s. Darstellung des Gesamtkonzeptes zu Punkt 7).
Die Qualifizierungs-ABM zur hauswirtschaftlichen Hilfe in Privathaushalten oder zur hauswirtschaftlichen und pflegerischen Hilfskraft in der stationären Altenhilfe ist mit 10 Plätzen auch Teil des Programmes Arbeiten und Lernen ohne Hauptschulabschluss.
Das Projekt war in den letzten beiden Jahren nicht ausgelastet: 1999/2000 betrug die Auslastungsquote rund 75% und im Maßnahmejahr 2000/2001 nahmen zu Beginn 6 junge Menschen teil. Zum Erhebungszeitpunkt (Juli 2001) befanden sich noch 4 Teilnehmer/innen im Projekt. Für den neuen Kurs ab 1.10.2001 stehen 5 Teilnehmer/innen fest (Stand August 2001).
Im Frühjahr hat ein Gespräch zwischen der Arbeitsverwaltung, dem Träger und der Jugendhilfeplanung stattgefunden. Das Arbeitsamt und der Träger sehen eine große Arbeitskräftenachfrage im pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich, d.h. die Vermittlungschancen der Teilnehmer/innen, die das Projekt abschließen, ist sehr hoch. Vier der fünf jungen Menschen, die das Projekt im Jahr 1999/2000 beendet haben, wurden vermittelt. Das Anna-Haag-Haus beginnt nun eine systematische Öffentlichkeitsarbeit mit Unterstützung des Arbeitsamtes. Die Arbeitsverwaltung selbst startet mit den Trägern, die in diesem Feld qualifizieren, eine große Image-Kampagne zur Aufwertung der Berufsfelder im Bereich Hauswirtschaft und Pflege. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das Projekt zunächst fortzuführen und im Frühjahr 2002 mit dem Arbeitsamt und dem Träger neu über das Projekt zu entscheiden. Das Projekt wird finanziert mit 77.000 €.

Die Mittel für alle sechs Projekte sind in den Haushalt 2002 und 2003 eingestellt.


Zu Punkt 5 - 7: Neue Projekte und Angebote

Zusätzlich zu den bestehenden Angeboten liegen fünf neue Vorhaben und Projekte vor, für die im Jahr 2002 313.700 € und in 2003 336.300 € zur Verfügung stehen. Die Angebote Türöffner und PENGA werden in 2001 bereits von städtischer Seite bezuschusst.
Für die anderen drei Vorhaben gibt es bisher keine städtische Förderung: Das städtische Gesamtkonzept zur Sozialarbeit/Jugendberufshilfe an beruflichen Schulen wurde auf der Grundlage des Arbeitsprogrammes 2000/2001 (s. GRDrs. 63/2000) in diesem Jahr entwickelt. Für die Träger AGJF und SBR bewilligte das Arbeitsamt in diesem Jahr insgesamt 22 Plätze innerhalb des niederschwelligen Programmes Arbeiten und Lernen ohne Hauptschulabschluss. Die Notwendigkeit für 5 zusätzliche Plätze nach § 13 SGB VIII für junge Frauen ergab sich aus dem vorliegenden Projektcontrolling und aus Erfahrungen von JobConnections.


Zu Punkt 5:
Übernahme der Angebote Türöffner und PENGA in den Haushalt des Jugendamtes


Ziel im Rahmen des Arbeitsprogrammes 2000/2001 (GRDrs. 63/2000) war, die individuelle Unterstützung und Begleitung von Förder- und Hauptschulabgänger/innen nach Verlassen der Schule weiterzuentwickeln und ein System der einzelfallbezogenen Vernetzung und Berufswegplanung zu schaffen.
Die Antwort darauf ist das Projekt Türöffner als dezentrale, in die bestehenden Systeme der Jugendhilfe vor Ort eingebundene Struktur aufsuchender Sozialarbeit zur Eingliederung chancenarmer junger Menschen in das Erwerbsleben. Insgesamt wird Türöffner unbefristet mit 5,25 Stellen ausgestattet: 5 Stellen in Zusammenhang mit der Sozialarbeit an Hauptschulen mit den Trägern der Mobilen Jugendarbeit und dem Stuttgarter Jugendhaus e.V. und ein Anteil von 0,25 Stellen bei STAR Hallschlag. Die Finanzierung, das Konzept und die Auswertung Türöffner sind ausführlich der GRDrs. 814/2001 zu entnehmen.


Das Projekt "PENGA" wird in 2001 durch Mittel der Stiftung "Zukunft der Jugend" und des Europäischen Sozialfonds finanziert. Ziel des Projektes ist es, straffällige junge Menschen, die zur Leistung gemeinnütziger Arbeitsstunden verurteilt wurden, während der Arbeitsstunden bezogen auf berufliche Perspektiven zu beraten und zu betreuen und sie im Anschluss entsprechend ihrer beruflichen Ziele und Fähigkeiten in Ausbildung oder Arbeit oder in sonstige Bildungs- und Förderangebote zu vermitteln. Die
bisherige Arbeit zeigt, dass es sinnvoll ist, die praktische Tätigkeit in den Arbeitsstunden als Anknüpfungspunkt zu nutzen, um darauf aufbauend gemeinsam mit den jungen Menschen berufliche Perspektiven zu entwickeln. In der Halbjahresauswertung wurden die anfänglichen Prognosen übertroffen. Ursprünglich wurde von einer jährlichen Zuweisung von 120 jungen Menschen ausgegangen. Bis Ende Juni waren es bereits 95 Zuweisungen zu gemeinnütziger Arbeit, hauptsächlich von der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe. 66 jungen Menschen haben die Unterstützung des Projektes PENGA in Anspruch genommen.
Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt in den Jahren 2002 und 2003 in Höhe des zusätzlich zu den ESF-Mitteln bestehenden Finanzierungsbedarfs von jeweils 61.500 € zu finanzieren und das Projekt zunächst bis 08/2004 zu befristen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2004/2005 ist über den weiteren Fortbestand zu entscheiden. In Anlage 6 ist das Projekt näher beschrieben.



Zu Punkt 6:
Die Auswertung der Projekte hat gezeigt, dass es an Plätzen für junge Frauen in den Beschäftigungsangeboten mangelt. Dies wird von JobConnections bestätigt. Vor allem im besonders niederschwelligen Angebot der Plätze nach § 13 SGB VIII stehen für junge Frauen nur wenig Möglichkeiten zur Verfügung, denn die Berufsfelder liegen vorrangig im handwerklich-technischen Bereich. Eine Umschichtung dieser Plätze in Berufsfelder, die auch für junge Frauen interessant sind, ist nicht sinnvoll. Die bisherige Auslastung der Plätze von über 100% zeigt den Bedarf und die Notwendigkeit, dieses Angebot in seiner bisherigen Ausrichtung zu erhalten. Die Verwaltung befürwortet deshalb die Aufstockung der 25 Plätze nach § 13 SGB VIII um weiter 5 Plätze, die ausschließlich jungen Frauen zur Verfügung stehen und auf deren Bedürfnisse konzipiert sind. Dies erfordert einen zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von 181.000 € in 2002 (davon 91.000 € im Haushalt des Jugendamtes und 90.000 € im Haushalt des Sozialamtes) und im Jahr 2003 insgesamt 184.100 € (Jugendamt: 92.900 € und Sozialamt 91.200 €).
Die Trägerschaft für diese Plätze wird ausgeschrieben.


Das Programm "Arbeiten und Lernen" des Arbeitsamtes besteht insgesamt aus 100 Plätzen und gliedert sich in zwei Programmteile: Arbeiten und Lernen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses (48 Plätze) und Arbeiten und Lernen ohne Hauptschulabschluss (seit 2001 52 Plätze). Dem Programm Arbeiten und Lernen ohne Hauptschulabschluss werden vorrangig junge Menschen zugewiesen, die den Hauptschulabschluss schon besitzen, aber zunächst keine Chance auf einen Ausbildungsplatz haben.
Die Förderung des Arbeitsamtes setzt sich zusammen aus der Finanzierung der Löhne für die Teilnehmer/innen (durch die Abteilung Arbeitsvermittlung) und die Bezuschussung der Kosten für den Lernanteil (durch die Abteilung Berufsberatung).
Für 68 Plätze finanziert die Stadt bisher sozialpädagogische Betreuung: Und zwar für die 48 Plätze zum Nachholen des Hauptschulabschlusses (HSA) und 20 Plätze im Programmteil Arbeiten und Lernen ohne HSA.

Für das Projekt der SBR gGmbH mit 10 Plätze liegt ein Antrag vor für eine städtische Förderung der sozialpädagogischen Betreuung. Die Höhe der Finanzierungssumme beläuft sich auf jährlich 59.000 €.

Das Programm Arbeiten und Lernen ohne Hauptschulabschluss ist sehr niederschwellig ausgerichtet. Es soll junge Menschen, die über andere Arbeitsförderinstrumente nicht mehr zu erreichen sind, an die Anforderungen des Arbeitsmarktes heranführen und in einer Kombination von Arbeitserfahrungen (28,5 Stunden wöchentlich) und einem theoretischen Unterricht von 10 Stunden in der Woche arbeitsmarktorientierte Grundkenntnisse vermitteln. Der Schwerpunkt in der praktischen Arbeit kommt der Zielgruppe des Projektes entgegen, denn bei diesen jungen Menschen stehen Praxiserfahrungen und das Kennenlernen der Bedingungen des Erwerbslebens im Vordergrund (s. Anlage 7).

Die Verwaltung befürwortet, das Angebot zu fördern:
Die SBR konnte in ihrer bisherigen Arbeit (5 Plätze nach § 13 SGB VIII und 12 Plätze
Arbeiten und Lernen mit Hauptschulabschluss) gute Ergebnisse erzielen.



Zu Punkt 7:
Städtisches Gesamtkonzept für Sozialarbeit/Jugendberufshilfe an Beruflichen
Schulen mit BVJ


Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist das erste “Auffangbecken” für Haupt-, Förder- und teilweise auch Realschulabgänger/innen, die (trotz einer Vielzahl von Bewerbungen) keine Lehrstelle gefunden haben. Für viele Schüler/innen bedeutet das BVJ die erste Niederlage auf dem Weg ins Erwerbsleben. Im Umgang mit den jungen Menschen ist in erhöhtem Maße Motivationsarbeit und Unterstützung notwendig, um sie (wieder) für die Entwicklung einer Lebens- und Berufsperspektive zu gewinnen. Dies kann die Schule zum einen neben der Vermittlung des schulischen Lehrstoffs nicht leisten, und zum anderen geht es hierbei in Ergänzung zum schulischen Auftrag um die Kompetenzen der Jugend(sozial)arbeit. In Zusammenarbeit mit Rektoren/innen und Lehrkräften von Beruflichen Schulen mit BVJ und Vertreter/innen von bisher in diesem Feld tätigen Trägern entwickelte die Jugendhilfeplanung ein Gesamtkonzept zur Sozialarbeit/Jugendberufshilfe an Beruflichen Schulen mit BVJ. Dieses ist in Anlage 8 ausführlich dargestellt.
Auf der Grundlage dieses Gesamtkonzeptes ergibt sich ein Bedarf von insgesamt 9 Stellen für das gesamt Stadtgebiet. Davon fördert die Stadt bereits 1,6 Stellen bei der Evangelischen Gesellschaft für die Gewerbliche Schule für Holtechnik in Feuerbach und 1 Stelle bei IN VIA für die Hauswirtschaftliche Schule Ost. Es bleibt ein maximaler zusätzlicher Förderbedarf von 6,4 Stellen.

Bisher finanziert das Arbeitsamt im Rahmen des Sofortprogramms der Bundesregierung 7,5 Stellen für das Projekt Lern- und Freizeitwerkstätten an Beruflichen Schulen. Dieses Konzept wurde nicht mit den beteiligten Schulen abgestimmt. Im Unterschied zum o.g. Konzept sind die Sozialarbeiter/innen zuständig für das BVJ und die einjährige Berufsfachschule (BFS), die bereits Teil einer regulären dualen Ausbildung ist. Über die Arbeitsanteile der sozialpädagogischen Fachkräfte in den jeweiligen Schularten kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, d.h. es ist noch nicht eindeutig festzustellen, wie viel Stellenkapazitäten für das BVJ zur Verfügung stehen. Die Förderung des Arbeitsamtes ist bis Ende des Schuljahres 2004 gesichert.

In Ergänzung zur Arbeitsamtsförderung stehen von städtischer Seite im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel in 2002 102.200 € und in 2003 122.900 € für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes Sozialarbeit/Jugendberufshilfe an beruflichen Schulen mit BVJ zur Verfügung.

In dem Umfang, wie es mit den vorhandenen Mitteln des Arbeitsamtes und des Jugendamtes möglich ist, wird ab Sommer 2002 mit der Umsetzung des Gesamtkonzeptes begonnen.


Zusätzlich zu den Verhandlungen mit dem Arbeitsamt werden Gespräche mit dem Sozialministerium und dem Ministerium für Kultur, Bildung und Sport über einen Zuschuss aus den Programmen Sozialarbeit an Schulen bzw. Jugendberufshelfer geführt. Derzeit gibt es von beiden Seiten keinerlei Aussagen darüber, ob das Programm fortgesetzt wird und v.a. ob neue Projekte aufgenommen werden.

Aus fachlicher Sicht aller Beteiligten sollen die Mitarbeiter/innen der Sozialarbeit/Jugendberufshilfe mit eigenen Räumen in den Schulen verankert sein. Vorrangig werden hierfür Räumlichkeiten an den Schulen genutzt. Derzeit ist es allerdings nicht absehbar, ob dies in allen Schulen zu realisieren ist. Sollten Räumlichkeiten ausserhalb der Schulen gesucht werden müssen und dadurch für das Schulverwaltungsamt Kosten entstehen, müssten diese zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Stimmt der Gemeinderat der Einführung des städtischen Gesamtkonzepts zu, berichtet die Verwaltung im Sommer 2003 über den Stand der Umsetzung. Das Angebot ist zunächst bis Schuljahresende 2006 zu befristen.



Zu den Punkten 7 und 8: Bilanz und Ausblick

Im Rahmen der Gemeinderatsdrucksache 63/2000 verabschiedete der Gemeinderat das mittel- und längerfristige Handlungsprogramm zur Förderung der beruflichen Integration chancenarmer junger Menschen in Stuttgart. Für die schrittweise Umsetzung und das daraus resultierende Arbeitsprogramm wurde befristet auf zwei Jahre eine Koordinatiorenstelle geschaffen und bei der Jugendhilfeplanung angesiedelt.


Aufgabenschwerpunkte 2000 / 2001

Aufgrund von Verzögerungen im Stellenbesetzungsverfahren wurde die Arbeit der Koordinationsstelle erst im August 2000 aufgenommen. Zunächst jedoch nicht zu 100%, denn vertretungsweise wurden parallel die Aufgaben im Rahmen der regionalen Jugendhilfeplanung und des letztjährigen Vergabeverfahrens von Mitteln aus der Stiftung "Zukunft der Jugend" übernommen.

Dadurch hat sich die Umsetzung des Handlungs- und Arbeitsprogrammes zeitlich nach hinten verschoben.

Im folgenden sind nun die Schwerpunkte für die Jahre 2000 und 2001 dargestellt, die im Themenfeld "Berufliche Integration chancenarmer junger Menschen" bearbeitet wurden.

2000:
Regelmäßige Mitwirkung bei Zusätzlich war die Jugendhilfeplanung teilweise vertreten in der Initiative für Beschäftigung und der Regionalen Ausbildungskonferenz des Arbeitsamtes.


2001:
Regelmäßige Mitwirkung bei
Insgesamt wurde ein größerer Zeitanteil in Kooperationsgespräche und -gremien investiert. Dabei standen zwei Ziele im Vordergrund: die Interessensvertretung chancenarmer junger Menschen und die Vernetzung der beteiligten Systeme. Vor allem in den heutigen Zeiten der guten Arbeits- und Ausbildungsmarktlage
und eines erfreulichen Rückgangs der Jugendarbeitslosigkeit ist es notwendig, dass die Jugendhilfe im Rahmen ihres Einmischungsauftrages auf die jungen Menschen aufmerksam macht, die von der guten Wirtschaftslage nicht profitieren, und Partner gewinnt für gemeinsame Unterstützungsangebote im Übergang von der Schule in den Beruf. Denn tragfähige Lösungen zur beruflichen Integration chancenarmer junger Menschen kommen letztendlich nur in der Zusammenarbeit und in Abstimmung der beteiligten Systeme zustande. Ziel dabei ist, die jeweiligen Ressourcen (know-how, Beziehungen, Finanzen) zielgerichtet und aufgabenorientiert zu nutzen. Als erster Schritt der Vernetzung fand im Sommer mit leitenden Vertretern/innen aller beteiligten Systeme die konstituierende Sitzung der Strategierunde "Berufliche Integration chancenarmer junger Menschen" statt. In der bisherigen Kooperation hat es sich als sehr hilfreich und förderlich erwiesen, zu wissen, wer die Ansprechpersonen in den einzelnen Systemen sind, und sich gegenseitig zu kennen.


Ausblick

Zwei Schwerpunkte stehen für die zukünftige Arbeit im Vordergrund:

(1) die Konsolidierung der Kooperations- und Vernetzungsstrukturen
In den letzten beiden Jahren wurde die Basis für den Aufbau kontinuierlicher Vernetzungsstrukturen geschaffen und erste Schritte getan. Nun muss es darum gehen, die Zusammenarbeit zu etablieren und daraus ein tragfähiges Netz zu schaffen. Vernetzung ist ein gemeinsamer Prozess aller Beteiligten, der verantwortlich gestaltet werden muss und nicht mit der Gründung eines Gremiums abgeschlossen ist.

(2) die Weiterentwicklung des fachlichen Contollings- und Evaluationssystems für die Angebote und Projekte auf der Grundlage der sozialpolitischen Leitlinien, die im Rahmen dieser Gemeinderatsdrucksache zu beschließen sind. Dazu gehört die Weiterentwicklung der Erhebungsinstrumente, die Erprobung und ggfs. Anpassung an die Erfordernisse der Praxis und mittelfristig die Etablierung des Controllings in der Praxis.

Weitere konkrete Themen- und Aufgabenstellungen (zum jetzigen Stand insgesamt 9), die zum Teil auch aus den beiden Punkten erwachsen, sind im Arbeitsprogramm in Anlage 9 dargestellt.

Die Koordinatorenstelle ist derzeit bis zum 31.7.2002 befristet. Würde die Stelle entfallen, müssten die anstehenden Themen und Aufgaben neben den übrigen Aufgaben der Jugendhilfeplanung erledigt werden.
Dies ist nicht leistbar. Die bisherige Aufbauarbeit würde sich nicht auszahlen.

Aus der Verantwortung für dieses Arbeitsfeld heraus wird deshalb beantragt, die Koordinatorenstelle zunächst um weitere zwei Jahre zu verlängern. Grundsätzlich betrachtet sind das Projektcontrolling, die kontinuierliche Weiterentwicklung der Angebote und die Pflege der Vernetzungsstrukturen unbefristete Aufgaben.