Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
1207/2007
Stuttgart,
11/22/2007
Zuschussbudgetierung bei den Stuttgarter Philharmonikern
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
05.12.2007
Bericht:
Die Stuttgarter Philharmoniker, das Orchester der Landeshauptstadt Stuttgart, werden auf der Grundlage eines Vertrages aus dem Jahr 1976 von Stadt und Land Baden-Württem-berg jeweils zur Hälfte finanziell getragen. Der (voraussichtliche) Landesanteil am jährlichen Abmangel wird im Haushaltsplan der Stadt als Einnahme veranschlagt. Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres wird der sich auf Grund des Vertrags ergebende Anteil des Landes am Zuschussbedarf der Stuttgarter Philharmoniker spitz abgerechnet, wobei Zuvielzahlungen in der Regel mit künftigen Abschlagszahlungen verrechnet und Wenigerzahlungen vom Land nachgefordert werden.
Aufgrund der bisherigen Systematik der Sachausgabenbudgetierung ohne Einbindung der Einnahmen und Personalausgaben in ein Gesamtbudget ergaben sich in den letzten Jahren zunehmend Abweichungen vom veranschlagten Landesanteil nach oben und auch nach unten. Ebenso schwankte der Zuschussbedarf im städtischen Haushalt.
Im Budgetgespräch des Kulturamts zum DHH 2008/2009 wurde deshalb zwischen den Referaten WFB und KBS vereinbart, den Haushalt der Philharmoniker ab 2008 auf eine Zuschussbudgetierung umzustellen und die Einnahmen und die Personalausgaben
einzubeziehen. Dies kommt auch den Wünschen des Landes entgegen, um damit die Schwankungsbreite beim Landeszuschussanteil zu verringern.
Die zwischen den beteiligten (städtischen) Ämtern Kulturamt, Stadtkämmerei und Haupt- und Personalamt auf Arbeitsebene erstellten Grundsätze für die zukünftige Zuschussbudgetierung bei den Stuttgarter Philharmonikern liegen in
Anlage 1
bei. Von Seiten des Landes Baden-Württemberg (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bzw. Finanzministerium) liegt eine grundsätzliche Zustimmung zur geplanten Zuschussbudgetierung vor. Allerdings strebt das Land eine Vollbudgetierung an, ähnlich der gemeinsamen Finanzierung der Staatstheater Stuttgart als Landesbetrieb. Darüber soll nach Ablauf eines Übergangszeitraums von zwei Jahren erneut verhandelt werden, zumal die Budgetierungskriterien wegen des neuen kommunalen Haushaltsrechts auf Basis der Doppik ohnehin neu definiert werden müssten.
Beteiligte Stellen
Die Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Dr. Susanne Eisenmann
1 Grundsätze Zuschussbudgetierung
2 Berechnung des Zuschussbudgets
Vorlage12072007.pdf