Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 920/2006
Stuttgart,
11/30/2006



Neue Schule für Informationstechnik in der Breitwiesenstr. 20
- Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2006 bedingt durch den vorgezogenen Abnahmetermin
- Stufenweiser Ausbau des Film- und Tonstudios




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.12.2006
20.12.2006



Beschlußantrag:

1. Vom Ausbaustand der neuen Schule für Informationstechnik in der Breitwiesenstr. 20 wird Kenntnis genommen.

2. Im Vermögenshaushalt 2006 wird bei der AHst. 2.2400.9350.000-0444 - Einrichtung, Breitwiesenstr. 20-22 – bedingt durch den vorgezogenen Abnahmetermin eine überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.019.000 € zugelassen. Die Deckung erfolgt bei derselben AHst. im Vorgriff auf das HHJ 2007 in gleicher Höhe (Fortsetzungsinvestition nach § 84 II GemO).

3. Dem stufenweisen Ausbau des Film- und Tonstudios wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Stufe 1 bis zur LPH 9 HOAI fortzusetzen.

4. Der Bauaufwand für die 1. Ausbaustufe in Höhe von 1,3 Mio. € wird im Vermögenshaushalt 2007 bei der AHst 2.2400.9420.000-0444 – bauliche Verbesserung, Breitwiesenstr. 20-22 – gedeckt.

5. Im Vermögenshaushalt 2007 wird daher bei der AHst. 2.2400.9420.000-0444 – bauliche Verbesserung, Breitwiesenstr. 20-22 - eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.180.050 € zugelassen.

6. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt wie folgt:
7. Der Aufwand für die Einrichtung/Ausstattung der 1. Ausbaustufe in Höhe von 0,75 Mio. € wird im Vermögenshaushalt 2007 bei der AHst. 2.2400.9350.000-0444 – Einrichtung – gedeckt.

8. Im Vermögenshaushalt 2007 wird bei der AHst. 2.2400.9350.000-0444 - Einrichtung, Breitwiesenstr. 20-22 - eine überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 750.000 € zugelassen. Die Deckung erfolgt bei derselben AHst. im Vorgriff auf das HHJ 2008 in gleicher Höhe (Fortsetzungsinvestition nach § 84 II GemO).


Begründung:


A. Ausbaustand der neuen Schule für Informationstechnik

Der Gemeinderat hat am 13.05.2004 dem Kauf und Umbau des Objekts Breitwiesenstraße 20 für die neue Schule für Informationstechnik zugestimmt (GRDrs. 260/2004).

Der Kauf- und Bauvertrag mit der N. N. mbH (Name aus Datenschutzgründen gelöscht) über das Grundstück Breitwiesenstr. 20 in Stuttgart-Möhringen mit zu schulischen Zwecken umzubauendem Gebäude wurde am 17. Oktober 2005 notariell abgeschlossen. Der Kaufvertrag umfasst die schlüsselfertige Herstellung zu 25 Mio. € und die betriebsfertige Herstellung (Nutzerspezifische Baumaßnahmen sowie Vernetzung) zu rd. 2,66 Mio. €.

Nach Abschluss des Vertrages wurde umgehend mit den Bauarbeiten begonnen. Zunächst musste das Gebäude bis auf das Stahlbetonskelett komplett entkernt werden und anschließend größtenteils in Trockenbauweise neu ausgebaut werden. Die weiteren Ausbaumaßnamen umfassen die Neuinstallation der gesamten Heizanlage, aller sanitären Anlagen und Installationen, der Einbau einer neuen Elektroinstallation sowie die Verkabelung für die Schwachstromversorgung.

Die Baumaßnahmen sind in Form einer Baubeschreibung und Plänen Bestandteil des Kaufvertrags.

Laut Vertrag ist die schlüsselfertige Übergabe des Gebäudes zum 30.9.2006 und die betriebsfertige Übergabe des Gebäudes (Fertigstellung der Nutzerspezifischen Einrichtungen) zum 30.1.2007 vorgesehen. Die Bauarbeiten sind derzeit bereits soweit vorangeschritten, dass mit der N. N. (Name aus Datenschutzgründen gelöscht) Anfang Dezember 2006 ein Änderungsvertrag abgeschlossen werden soll. Mit diesem Vertrag sollen die beiden Abnahmetermine auf einen Termin im Dezember 2006 zusammengelegt werden. Damit könnten Kosten in Höhe von rd. 75.000 €, die durch die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 in Bezug auf die Nutzerspezifischen Einrichtungen entstehen würden, vermieden werden.

Durch den vorgezogenen Abnahmetermin wurden auch Abschlagszahlungen in Höhe von 1.019.000 € früher als geplant fällig. Da es sich um eine Fortsetzungsinvestition im Sinne des § 84 Abs. 2 GemO handelt, sind überplanmäßige Ausgaben zulässig, wenn ihre Deckung im folgenden Jahr gewährleistet ist. Sie bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2007 im Einzelvorhaben Breitwiesenstr. 20-22 zur Verfügung.

Nach der Übergabe des Gebäudes an die Stadt Stuttgart müssen das pädagogische Netz installiert und in Betrieb genommen sowie die Unterrichts- und Laborausstattungen eingebracht werden. Hierfür wird voraussichtlich ein Zeitraum von 4-6 Monaten benötigt, so dass die neue IT-Schule ihren Betrieb zum Schuljahr 2007/08 aufnehmen kann.


B. Planung der System- und Applikationsarchitektur an der Schule für Informationstechnik

Der Gemeinderat hat am 13.5.2004 (GRDrs 260/2004) beschlossen, dass die Schule für Informationstechnik eine den Anforderungen einer IT-Schule gerecht werdende moderne EDV-Ausstattung erhalten soll.

Die Ausstattung der IT-Schule wird im Endausbau 650 PCs bzw. Notebooks und 15 Server umfassen. Insbesondere die Integration der Medientechnik in das Gesamtsystem stellt Anforderungen an das Netzwerk und an die Systemarchitektur, die in diesem Umfang bisher an keiner anderen Schule verwirklicht wurden. Daneben erfordert die große Anzahl von eingesetzter Hardware, die mit z.T. sehr spezifischer Konfiguration flexibel und mobil zum Einsatz kommt, ein ausgeklügeltes Betriebskonzept. Nur so kann ein störungsfreier Betrieb gewährleistet werden. Derzeit gibt es am Markt kein fertiges Komplettsystem, das diese Aufgaben erfüllt. Aus diesem Grund wurde entschieden eine eigene Lösung zu entwickeln, die den Anforderungen einer IT-Schule gerecht wird. Dies erklärt den hohen Aufwand.

Für die Planung der System- und Applikationsarchitektur musste deshalb eine Firma beauftragt werden, die auf diesem Gebiet die notwendigen Erfahrungen mitbringt.

Das Projekt umfasst folgende Phasen:

· Grundlagenermittlung und Erhebung der Anforderungen
· Vor- und Entwurfsplanung
· Ausführungsplanung und Erstellen eines Leistungsverzeichnisses für Ausschreibungen
· Umsetzung und Qualitätssicherung
· Abnahme und Übergabe des Systems
· Betriebskonzept

Inzwischen wurde die „Grundlagenermittlung und Erhebung der Anforderungen“ sowie die darauf basierende „Vor- und Entwurfsplanung“ erstellt. Für die erfolgreiche Projektabwicklung sind noch weitere Planungsphasen notwendig. Um den Betrieb der Schule zu gewährleisten, müssen die noch offenen Planungsphasen abgewickelt werden. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von rd. 300.000 €.


C. Film- und Tonstudio

1. Stand Ausbau des Film- und Tonstudios

Wie in der GRDrs. 260/2004 dargestellt ist an der neuen Schule für Informationstechnik der Ausbildungsberuf „Mediengestalter Bild und Ton“ vorgesehen. Hierzu ist ein Film- und Tonstudio mit allen dazugehörenden Nebenräumen herzustellen und nach einem Stufenplan auszustatten.

Die Planung sieht vor, dass das Film- und Tonstudio im Westteil des Gebäudes untergebracht wird. Es musste eine Decke herausgenommen werden, um im Gebäude den entsprechenden Raum für das Studio mit einer Höhe von rd. 7 m zu gewinnen. Die Rohbaumaßnahmen für das Film- und Tonstudio mit allen dazugehörenden Räumen sind im Zusammenhang mit den laufenden Baumaßnahmen im Gebäude erfolgt. Diese Baumaßnahmen sind mit dem Kaufvertrag abgedeckt.

Der weitere Ausbau im Hinblick auf Schallschutz, Akustik, EDV-Verkabelung und Haustechnik müsste noch erfolgen. Für diesen Ausbau liegt ein Angebot der N. N. mbH (Name aus Datenschutzgründen gelöscht) vom 22.9.2006 in Höhe von rd. 3 Mio. € brutto auf der Grundlage einer von uns beauftragten Planung vor.


2. Stand Einrichtung und Ausstattung des Film- und Tonstudios

Mit der Einrichtung des Ausbildungsberufs Mediengestalter Bild und Ton zum Schuljahr 1998/99 wurde für die Ausbildung im Videobereich an der Johannes-Gutenberg-Schule eine Videowerkstatt und an der Werner-Siemens-Schule für die Ausbildung im Tonbereich eine Tonwerkstatt eingerichtet. Die Einrichtung und Ausstattung an diesen beiden Schulen wurde bereits damals so gewählt, dass sie mit geringem Aufwand in ein noch zu schaffendes Studio umgezogen und erweitert werden kann.

Für die Einrichtung und Ausstattung des Film- und Tonstudios und den dazugehörigen Unterrichtsräumen, wurde von einem Fachplaner, der Fa. N. N. mbH (Name aus Datenschutzgründen gelöscht), eine Planung unter Berücksichtigung der Einführung von HDTV und der damit verbundenen 16:9 Technik mit Kostenermittlung erstellt.

Die Kosten incl. Planung für die Einrichtung und Ausstattung liegen lt. der Kostenschätzung vom 25. April 2006 bei rd. 2,4 Mio. € brutto. Beinhaltet ist hier der Umzug der bestehenden Film- und Tonwerkstätten an die IT-Schule.

3. Vorschlag der Verwaltung für den weiteren Ausbau des Film- und Tonstudios

Das Studio besteht
im Erdgeschoss aus einer Ton-Werkstatt (47 m²), Video-Werkstatt (54 m²), vier Ton-Team-Räumen (à 21 m²) und vier Video-Team-Räumen (à 25 m²) sowie
im Untergeschoss aus einem Film-Studio (Höhe 7m im UG und EG, 194 m²) mit Regieraum (63 m²) und einem Tonstudio (22 m²) mit Regieraum (26 m²).

Aufgrund der Höhe der Ausbau- und Einrichtungskosten wird von der Verwaltung vorgeschlagen, in zwei Stufen vorzugehen.

Stufe 1:
Ausbau: Die Räume im Erdgeschoss sollen 2007 endausgebaut werden (Haustechnik, Akustik, etc.). Die Kosten hierfür werden aufgrund einer groben Kostenschätzung rd. 1,3 Mio. € betragen.

Einrichtung und Ausstattung: Umzug der vorhandenen Ausstattung an der Gutenbergschule (Videowerkstatt) und Werner-Siemens-Schule (Tonwerkstatt) an die IT-Schule sowie Neuausstattung des Erdgeschosses. Die Ausstattungskosten für diesen Bereich (Kostenschätzung der Fa. Wireworx in Höhe von rd. 1,2 Mio €) sollen auf 750.000 € brutto gedeckelt werden.

Der Ausbildungsberuf „Mediengestalter Bild und Ton“ kann dann ab dem Schuljahr 2007/2008 wie mit GRDrs 504/2002 beschlossen an der IT-Schule beschult werden.

Stufe 2:
Ausbau: Die Räume im Untergeschoss sollen 2009 endausgebaut werden.
Einrichtung und Ausstattung: Beschaffung der restlichen Ausstattung (UG).

Finanzielle Auswirkungen

Sachstand

Mit der Gemeindratsvorlage 260/2004 wurden für die Einrichtung, Lehr- und Lernmittel, EDV und Vernetzung 9,5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Dies ist im Haushalt wie folgt eingestellt.

2.2400.9350.000-0444Einrichtung
6.120.000 €
2.2400.9352.000-0444Lehr- u. Lernmittel
200.000 €
2.2400.9357.000-0444EDV-Ausstattung
1.950.000 €
2.2400.9425.000-0444Vernetzung
1.230.000 €
Summe
9.500.000 €


Bisheriger Mittelabfluss und vertragliche Bindungen im Doppelhaushalt 2006/2007

Finanzposition
Soll
HH-Ansatz
2006/07 in €
Ist (Mittelabfluss und vertragliche Bindungen) in €
Zwischen-
summe
in €
Geplant
in €
Saldo
in €
2.2400.9350.000-0444
Einrichtung
4.779.000
2.878.000
1.901.000
1.403.200
497.800
2.2400.9352.000-0444
Lehr- und Lernmittel
200.000
0
200.000
200.000
0
2.2400.9357.000-0444
EDV-Ausstattung
1.860.000*
27.700
1.832.300
2.230.000**
-397.700
2.2400.9425.000-0444
EDV-Vernetzung
1.230.000
1.060.850
169.150
150.000**
19.150
* 90.000 € wurden im Vorgriff im HH 2004 für die Ausstattung des Mietobjekts Siemensstr. 52 verwendet.
** Darin enthalten jeweils 150T€ (gesamt 300T€) für die Planung und Umsetzung der Systemarchitektur


Somit stehen noch folgende HH-Mittel zur Verfügung:

Im HH-Jahr 20062.2300.9357.000-0999
330.000 €
2.2400.9357.000-0999
550.000 €
Saldo
2.2400.9425.000-0444
19.150 €
Im HH-Jahr 2007Saldo
2.2400.9350.000-0444
497.800 €
Summe 2006/2007
1.396.950 €
Im HH-Jahr 2008(Finanzplanung)
2.2400.9350.000-0444
1.321.000 €


Vorschlag für die weitere Umsetzung:

Folgende HH-Mittel stehen noch zur Verfügung
2006/2007
2008
1.396.950 €
1.321.000 €
BereichGrobe
Kostenschätzung
Deckungsvorschlag
AHst
EDV-Ausstattung
397.000 €
2.2400.9425.000-0444
2.2400.9350.000-0444
Zwischensumme
19.150 €
377.850 €
397.000
Ausbau des Studios (1. Stufe 2007)
1.300.000 €
2.2300.9357.000-0999
2.2400.9357.000-0999
2.2400.9350.000-0444
HH-Vorgriff in 2007 auf
2008 (Finanzplanung)
2.2400.9350.000-0444
330.000 €
550.000 €
119.950 €


999.950 €
300.050 €
1.300.000 €
Einrichtung und Ausstattung
(1. Stufe 2007)
750.000 €
HH-Vorgriff in 2007 auf
2008 (Finanzplanung)
2.2400.9350.000-0444
750.000 €
Noch verfügbar
0 €
270.950 €

Die 2. Ausbaustufe des Film- und Tonstudios wird durch das Schulverwaltungsamt zu den neuen Investitionen (Wunschliste) zu den Doppelhaushaltsplanberatungen 2008/2009 angemeldet.


Beteiligte Stellen

Die Referate T und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

-