Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 392/2003
Stuttgart,
06/16/2003



Einrichtung neuer Schularten



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschußBeschlußfassungöffentlich02.07.2003



Beschlußantrag:
  1. Der Einrichtung einer Fachschule für Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik, an der Wilhelm-Maybach-Schule in Stuttgart-Bad Cannstatt zum Schuljahr 2003/2004 wird zugestimmt.
    Für die Fachschule für Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik wird ein
    Schulgeld von 382,00 € je Semester festgesetzt.
  2. Der Einrichtung einer Fachschule für Organisation und Führung , Fachrichtung Hauswirtschaft als Schulversuch an der Hedwig-Dohm-Schule zum Schuljahr 2003/2004 wird zugestimmt. Die Fachschule wird in Teilzeitform geführt. Es wird ein Schulgeld von 150,00 € je Semester festgesetzt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

zu 1.
Der Bedarf an Technikern nimmt immer mehr zu, da im technischen Bereich weiterhin ein Mangel an Ingenieuren besteht. Die Technikerausbildung stellt eine Alternative zur Weiterbildung der Kfz-Mechaniker und eine Ergänzung der Meisterschule dar. Der Einsatz der Absolventen einer Fachschule für Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik, wird vorwiegend in der Industrie gesehen. Besonders für die Absolventen des dreijährigen Berufskollegs Kfz-Technik stellt dieses Weiterbildungsangebot eine Alternative zum Studium dar.

zu 2.
Die neue Fachschule für Organisation und Führung, Fachrichtung Hauswirtschaft soll als Schulversuch eingerichtet werden. Sie führt zum Abschluss "Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/in". Nach der Weiterbildung in dieser Fachschule besteht erhebliche Nachfrage. Interessenten sind v.a. Hauswirtschaftsleiterinnen aus Großbetrieben, die eine große Einrichtung führen (z.B. Diakonie Stetten) und Management- und Organisationsfähigkeiten benötigen. Aufgrund der gesellschaftlichen Struktur in Deutschland wird der Bedarf weiter steigen.

Finanzielle Auswirkungen
zu 1.
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da in den bestehenden Räumen mit der vorhandenen Ausstattung der Meister- und Berufsschule unterrichtet werden kann. Es wird auch keine zusätzlichen Einnahmen geben, da die neue Fachschule für Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik entweder im zweijährigen Wechsel mit der bestehenden Fachschule für Technik, Fachrichtung Gießereitechnik angeboten werden soll bzw. die Wilhelm-Maybach-Schule in der Fachschule für Technik, Fachrichtung Gießereitechnik zukünftig eine Klasse weniger führen wird.

zu 2.
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da durch die Einrichtung in Teilzeitform (Nachmittags-und Abendkurse) keine weiteren Räume benötigt werden. Zusätzliche Ausstattung wird nicht benötigt.
Bei Einrichtung einer Klasse mit einer Mindestschülerzahl von 16 Schülern sind im Jahr 2003 Einnahmen aus Schulgeld in Höhe von 2.400 € zu erwarten. Ab 2007 sind mit jährlich 19.200 € Mehreinnahmen aus Schulgeld zu rechnen, wenn jeweils zum Schuljahresbeginn eine neue Klasse der Fachschule für Organisation und Führung, Fachrichtung Hauswirtschaft zustande kommt.

HHJKlassenAnzahl SchülerSchulgeld gesamt
20031
16
2.400 €
20043
48
7.200 €
20055
80
12.000 €
20067
112
16.800 €
20078
128
19.200 €



Beteiligte Stellen






Dr. Iris Jana Magdowski

Anlagen


Anlage 1
Ausführliche Begründung
zur GRDrs 392/2003


zu 1. Einrichtung einer Fachschule für Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik

Die Wilhelm-Maybach-Schule hat beantragt, zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 eine Fachschule für Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik, einrichten zu können. Der Bedarf an Technikern nimmt immer mehr zu, da im technischen Bereich weiterhin ein Mangel an Ingenieuren besteht. Sowohl an der Wilhelm-Maybach-Schule wie auch am Oberschulamt gehen immer wieder Anfragen nach einer Fachschule für Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik, ein. Die Technikerausbildung stellt eine Alternative zur Weiterbildung der Kfz-Mechaniker und eine Ergänzung der Meisterschule dar. Der Einsatz der Absolventen wird vorwiegend in der Industrie gesehen. Besonders für die Absolventen des dreijährigen Berufskollegs Kfz-Technik stellt dieses Weiterbildungsangebot eine Alternative zum Studium dar.

Die Wilhelm-Maybach-Schule bietet seit Jahren eine Ausbildung in der Fachschule für Technik, Fachrichtung Gießereitechnik, an. Es ist beabsichtigt, dass die Schule an dieser Fachschule entsprechend eine Klasse weniger führen wird bzw. die neue Fachschule für Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik und die Fachschule für Technik, Fachrichtung Gießereitechnik, von dem Schuljahr 2003/2004 an im zweijährlichen Wechsel angeboten werden.

Raumsituation und sächliche Ausstattung
Aufgrund des zweijährigen Wechsels bzw. dem Wegfall einer Klasse in der Fachrichtung Gießereitechnik führt die Neueinrichtung dieser Fachschule zu keiner Erhöhung des Raumbedarfs an der Wilhelm-Maybach-Schule. Auch die sächliche Ausstattung ist durch die Meisterschule Kraftfahrzeugmechaniker und die Berufsschule bereits vorhanden.

Schulgelderhebung
Für die öffentlichen Fachschulen besteht nach § 93 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg keine Schulgeldfreiheit. Die Schulträger erhalten für Fachschüler/-innen auch keinen Sachkostenbeitrag des Landes im Sinne des Finanzausgleichsgesetzes. Deswegen erhebt die Stadt für alle ihre Fachschulen ein Schulgeld. Mit der GRDrs. 85/2003 wurde das Schulgeld für Fach- und Meisterschulen neu festgesetzt. Das Schulgeld für Technische Tages-Fachschulen beträgt demnach ab 1. August 2003 382,00 €/Semester. Darüber hinaus zahlen die Fachschüler noch ein Entgelt für Verbrauchsmaterial, das von der Schule kostendeckend festgesetzt wird.

zu 2. Einrichtung einer Fachschule für Organisation und Führung, Fachrichtung Hauswirtschaft

Die neue Fachschule für Organisation und Führung , Fachrichtung Hauswirtschaft soll als Schulversuch eingerichtet werden. Die Fachschule führt zum Abschluss "Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/in". Bislang erfolgte die Ausbildung hierzu im Rahmen des 2-jährigen Berufskollegs für Ernährung und Hauswirtschaft II, dessen Ausbildung mit der Umstrukturierung der Berufskollegs für Ernährung und Hauswirtschaft nur noch zur "Assistentin in hauswirtschaftlichen Betrieben" führt.

Im Sommer 2003 werden nun die ersten "Assistentinnen in hauswirtschaftlichen Betrieben" ihre 2-jährige Berufstätigkeit, die als Voraussetzung für die Ausbildung zur "Hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin" gilt, beendet haben. Außerdem sind inzwischen auch Hauswirtschafterinnen nach 2-jähriger Berufstätigkeit interessiert und in der Lage, diese neue Fachschule zu besuchen. Der Unterrichtsbetrieb an dieser neuen Fachschule sollte daher zum Schuljahr 2003/2004 aufgenommen werden, um einerseits den Assistentinnen die Möglichkeit zu eröffnen, die neue Fachschule zu besuchen und andererseits den hauswirtschaftlichen Betrieben auch weiterhin Fachkräfte für das mittlere Management zur Verfügung zu stellen.

Die Hedwig-Dohm-Schule hat jahrzehntelange Erfahrung in der Ausbildung von Hauswirtschaftlichen Betriebsleiterinnen. Diese Erfahrungen würde die Schule verlieren, falls die neue Fachschule nicht an dieser Schule angesiedelt würde. Für die Schule würde dies den Verlust einer bisher vorhandenen Ausbildung bedeuten.

Das Fehlen von hauswirtschaftlichen Fach- und Führungskräften würde sich in vielen Bereichen negativ auswirken. Die älter werdende Gesellschaft und die vermehrte Zahl der Single-Haushalte fragt verstärkt nach Hilfen im hauswirtschaftlichen Bereich nach. So gibt es z.B. schon Unternehmen, die hauswirtschaftliche Fachkräfte in Privathaushalte vermitteln. Auch immer mehr Einrichtungen vergeben Einzelleistungen wie z.B. Wäschepflege, Reinigung usw. an Fremdbetriebe. Dieses Outsourcing hat zur Folge, dass bei den "Hauswirtschaftlichen Betriebsleiterinnen" die Managementfunktion gegenüber den hauswirtschaftlichen Arbeiten immer mehr in den Vordergrund tritt. In dem neuen Ausbildungsgang wird der inhaltliche Schwerpunkt deshalb auf den Fächern Organisation und Führung mit Übungen, Wirtschaft und Recht mit Übungen und Betriebsorganisatorische Übungen liegen, um den veränderten Anforderungen an das Berufsbild gerecht zu werden. Die für die Erlangung der Fachhochschulreife vorausgesetzten Fächer sind in der Stundentafel integriert. Mit Bestehen der Abschlussprüfung erwerben die die Schüler/innen gleichzeitig die notwendigen Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildereignung.

Raumsituation und sächliche Ausstattung
Die Einrichtung der Fachschule war bereits zum Schuljahr 2002/03 als Vollzeitschule geplant, was zu einer Erhöhung der Klassenzahl und somit des Raumbedarfs geführt hätte. Angesichts des großen Raumdefizits an der Hedwig-Dohm-Schule konnte die Einrichtung nicht befürwortet werden. Auf die Mitteilungsvorlage 661/2002 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Da nun aber geplant ist, die 2-jährige Fachschule für Organisation und Führung in Nachmittags- und Abendkursen als mehrjährige Teilzeit-Fachschule in Modulen anzubieten, kann die Einrichtung raumneutral erfolgen. Bestimmte Module können gemeinsam mit der ohnehin bestehenden Fachschule für Organisation und Führung, Fachrichtung Sozialwesen gemeinsam angeboten werden.

Die Ausstattung für die Einrichtung der Fachschule ist an der Hedwig-Dohm-Schule vorhanden. Insbesondere ist die benötigte Großküche an der Schule renoviert und hat noch freie Stundenkapazitäten.

Schulgelderhebung
Für die öffentlichen Fachschulen besteht nach § 93 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg keine Schulgeldfreiheit. Die Schulträger erhalten für Fachschüler/-innen auch keinen Sachkostenbeitrag des Landes im Sinne des Finanzausgleichsgesetzes. Deswegen erhebt die Stadt für alle ihre Fachschulen ein Schulgeld. Mit der GRDrs. 85/2003 wurde das Schulgeld für Fach- und Meisterschulen neu festgesetzt. Bei der bereits bestehenden Fachschule für Organisation und Führung, Fachrichtung Sozialwesen beträgt das Schulgeld mit Wirkung vom 1. August 2003 100 €/Semester. Bei dieser Fachschule in Teilzeit handelt es sich um keine echte Fachschule. Der Bildungsgang läuft über zwei Jahre mit einer Wochen-Stundenzahl von 10 Stunden. Die neu einzurichtende Fachschule entspricht im Anspruch und Niveau den Fachschulen im gewerblichen Bereich. Die Vollzeitausbildung dauert 2 Jahre. Die Stundentafel enthält in jedem Schuljahr 34 Wochenstunden. Die Teilzeitausbildung dauert 4 Jahre, mit 15 Wochenstunden.

BezeichnungVZ/TZJahreSemesterWo.-Std.WerkstattunterrichtSchulgeld
SozialwesenTZ2410-100,00 €
HauswirtschaftTZ4815Ca. 25%150,00 €
HauswirtschaftVZ2430Ca. 25%300,00 €

Voraussichtlich erhebt die Schule auch ein Entgelt für Verbrauchsmaterial.