Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK(10)-5.1
GRDrs 1141/2009
Stuttgart,
11/03/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 09.11.2009



Haushalt 2010/2011 - Finanzplanung bis 2013 Wiedereinsteiger/-innenpool beibehalten!

Beantwortung / Stellungnahme

Mit dem Haushaltssicherungskonzept sollen die 15 Ermächtigungen für den Wiedereinsteiger/-innenpool gestrichen werden. Der Pool ist u.a. vorgesehen für Beschäftigte, die nach Ablauf der Elternzeit und der Beurlaubung ihren Dienst wieder aufnehmen wollen. Diese hatten und haben auch ohne den Pool einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung entsprechend ihrem bisherigen Status. Der WE-Pool ermöglicht es ihnen aber, unter Beachtung der rechtlichen Gegebenheiten zunächst im gewohnten Tätigkeitsbereich und Arbeitsumfeld tätig zu sein.

Der WE-Pool ist außerdem vorgesehen für die Fälle der vorzeitigen Beendigung der Beurlaubung bzw. der Elternzeit und für Beschäftigungen während der Elternzeit und der Beurlaubung. Bei den Beschäftigungen während der Elternzeit und der Beurlaubung handelt es sich hauptsächlich um Tätigkeiten von geringfügigem Umfang. Bei vorzeitigem Einstieg wird ebenfalls häufig in Teilzeit gearbeitet.

Im Hinblick auf die aktuell notwendigen gesamtstädtischen Anstrengungen zur Haus- haltskonsolidierung, die in allen Bereichen Einschränkungen verschiedenster Art und erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich bringen, erscheint es vertretbar, auf den WE-Pool zu verzichten. Der WE-Pool ist haushaltsrechtlich eine Ermächtigung zur überplanmäßigen Beschäftigung von beurlaubten Rückkehrerinnen ohne Inanspruchnahme einer Planstelle. Den Ämtern stehen die Ermächtigungen als Personalressource zusätzlich zu ihren im Stellenplan ausgewiesenen Planstellen zur Verfügung. Die volle Ausschöpfung der Pool-Ermächtigungen verursacht für die überplanmäßige Beschäftigung von 15 Vollzeitkräften Kosten von 750 000 €, für die im Personalhaushalt ein Sonderbudget zur Verfügung gestellt werden muss. Dieses Budget ist nicht kostenneutral.

Auch ohne den WE-Pool sind weiterhin Beschäftigungen während der Elternzeit und der Beurlaubung sowie ein vorzeitiger Wiedereinstieg möglich, wenn hierfür konkrete Stellen besetzt werden können.

Mitarbeiterinnen, die nach Ablauf der Elternzeit oder der Beurlaubung den Dienst wieder aufnehmen wollen und damit einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung haben, erhalten in jedem Fall wie bisher auch schon ein entsprechendes Angebot von der Personalverwaltung. Dies wird nicht immer im früheren gewohnten Tätigkeitsbereich und Arbeitsumfeld möglich sein. Die Übernahme anderer Tätigkeitsfelder trägt jedoch zu einer Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten bei. Dies ist aus Sicht der Personalentwicklung insbesondere für die Beschäftigten wichtig, ermöglicht es ihnen doch, sich für ihr berufliches Fortkommen eine breitere Basis an Erfahrungen und Kenntnissen zu verschaffen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

441/2009 von der CDU-Gemeinderatsfraktion
609/2009 von der Fraktionsgemeinschaft SÖS und Linke





Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister