Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
89/2001
GZ:
USO / 67
Sitzungstermin: 02/14/2001
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Beck
Berichterstattung:BM Beck, Herr Koch (GartFriedhA)
Protokollführung: Herr Häbe kr/wu
Betreff: Zulassung einer überplanmäßigen Mittelbewilligung
im Verwaltungshaushalt 2000 bei der Ausgabe-
finanzposition 1.7500.5700.000, Bestattungs-
aufwand
Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Umwelt, Sicherheit und Ordnung vom 30.01.2001, GRDrs 89/2001.

Hinweisend auf diverse Zeitungsberichte trägt Herr Koch vor, derzeit gebe es mit dem Betrieb des Krematoriums Probleme. Da ständig Störungen im Bereich der Steuerung auftreten, könnten bereits über einen längeren Zeitraum hinweg keine Verbrennungen erfolgen. Das städtische Hochbauamt und der Technische Überwachungsverein (TÜV) erachteten die einbaute Technik allerdings immer noch als sinnvoll. Die angesprochenen Störungen hätten zu erheblichen Mehrkosten im Bereich des Krematoriumbetriebs geführt. So habe ein mobiles Krematorium länger als ursprünglich geplant aufgestellt werden müssen.

Eingeschaltet sei der TÜV und das städtische Rechtsamt. Die Berufsgenossenschaft sei angesichts der am 17.05.2000 aufgetretenen Verpuffung, die zu erheblichen Schäden geführt habe, aktiv. Die ausführende Firma und das Hochbauamt hätten mittlerweile versprochen, dass das Krematorium im März 2001 mit flüssigem Sauerstoff störungsfrei arbeiten werde; das Regierungspräsidium habe im Frischluftbetrieb nur den Betrieb von zwei der drei Öfen erlaubt.

StR Uhl (CDU), der einen höheren Gesamtschaden als in der Vorlage angegeben vermutet, fragt nach, in wieweit Zahlungen an die verantwortliche Firma einbehalten worden sind. Den Eindruck, dass ein Großteil der Mehrkosten "hausgemacht" (interne Planungsfehler) ist, äußert StR Wölfle (90/GRÜNE). Von ihm wird eine Berichterstattung des Hochbauamtes vermisst.

Von StR R. Zeeb (F.D.P./DVP) wird nachgefragt:

- Gesamtkosten der neuen Verbrennungsanlage?

- In welcher Höhe sind bereits Zahlungen erfolgt?

- Ist das Hochbauamt federführend?

- Hat das Rechtsamt bereits Schritte unternommen?

- Wie soll der Schaden begrenzt werden?

Die Federführung, so BM Beck, liege bei dieser Baumaßnahme beim Hochbauamt. Auf Grund der denkmalschutzrechtlichen Situation handle es sich um keine einfache Maßnahme. Aus der GRDrs 195/1998 trägt er vor: "... schlägt das Hochbau ein bisher unbekanntes aber bereits patentiertes Verfahren mit flüssigem Sauerstoff vor. Mit Hilfe dieses Verfahrens sind nur geringfügige bauliche Änderungen notwendig". Nicht zuletzt aus Gründen des Denkmalschutzes habe man sich auf ein neues Verfahren konzentriert.

Sobald eine genaue Schadensbezifferung möglich sei werde gegebenenfalls das Rechtsamt ein Rechtsanwaltsbüro beauftragen. Das heute Vorgelegte (Mehraufwand) müsse davon unabhängig betrachtet werden.

Herr Koch präzisiert, der Auftrag habe angesichts einer Weisung des Regierungspräsidiums auf Grund des Bundesemmissionsschutzgesetzes gelautet "Sanierung der Rauchgasreinigungsanlage". Diesbezüglich habe sich das Hochbauamt kundig gemacht, welche Anlagen, welche Techniken dafür in Frage kämen. Bei der Beschlussfassung sei auf eine mit gleicher Technik ausgestattete, funktionierende Müllverbrennungsanlage in Freiberg (Thüringen) hingewiesen worden. Die Gesamtkosten für die Anlage seien damals auf 4.492.000 DM beziffert worden (Investitionsstand zum 11.01.2001: 4.370.000 DM). Das für 200.000 DM eingesetzte mobile Krematorium, das mit der selben Technik ausgestattet sei, habe über ein Jahr lang im Dreischichtbetrieb problemlos gearbeitet. Von daher könne durchaus von einer funktionierenden Technik gesprochen werden. Bei den auftretenden Schwierigkeiten handle es sich um Steuerungsprobleme. Bei Auftreten einer Fehlfunktion müsse vor einem Weiterbetrieb das Eintreffen der zuständigen Firma und des Hochbauamtes abgewartet werden. Ihm habe das Hochbauamt mitgeteilt, von den Baukosten seien 300.000 DM einbehalten worden, obwohl von Seiten der Firma erhebliche Mehrkosten gefordert würden.

Nun gehe es um die Aufrechterhaltung des Krematoriumbetriebs Wenn die Öfen nicht in Betrieb seien, müssten Verstorbene nach auswärts zur Einäscherung verbracht werden (Reutlingen, Leinfelden-Echterdingen, Esslingen, Ludwigsburg, Heilbronn, Pforzheim). Dabei auftretende Mehrkosten können natürlich nicht an Hinterbliebene weitergegeben werden. 20 bis 24 Verstorbene würden pro Tag angeliefert. Zu der vorgeschlagenen Vorgehensweise sieht er, und damit teilt er eine Annahme von StR Kanzleiter (SPD), keine Alternative. Hausgemachte Fehler würden derzeit von der Verwaltung nicht gesehen. Seit Mai sei das Rechtsamt eingeschaltet. Von dort würden z. B. Verträge gesichtet.

Nach den vorliegenden Informationen komme man nicht, so StR Kanzleiter, zur Schlussfolgerung, dass innerhalb der Stadtverwaltung fahrlässig gehandelt worden sei. Sollte sich bei der Prüfung der Angelegenheit ein Verschulden der Firma ergeben, müsse die Landeshauptstadt Kostenersatz geltend machen. Angesichts eines völlig neuen Verfahrens hätte nach Auffassung von StR Uhl das Hochbauamt bei auftretenden Problemen vor der Endabnahme darauf Wert legen müssen, dass die Landeshauptstadt Mehraufwendungen oder Regressansprüche durch Einbehaltung der Rechnungssumme zumindest hätte mindern können.

Zur weiteren Vorgehensweise schlägt BM Beck vor, dass die Verwaltung über den Stand des Verfahrens und über die vorgesehene Abwicklung separat berichtet. Von StR Uhl wird dazu betont, aus einem solchen schriftlichen Bericht müssten die Beteiligten und die Entscheidungswege ersichtlich sein. Zudem seien die Schritte des Rechtsamtes darzustellen. Auch TechnRef Prof. Beiche sichert eine schriftliche Berichterstattung zu. Er bittet allerdings, vor dieser Berichterstattung den Monat März abzuwarten. In diesem Bericht werde die Verwaltung im Ausschuss für Umwelt und Technik und im Verwaltungsausschuss auf die angewandte Technik, auf die Perspektiven, auf die vertragliche Abwicklung und auf die rechtliche Beurteilung eingehen. StR Wölfle erklärt, informiert werden sollte in diesem Bericht auch darüber, ob in Esslingen weniger Personen sich um die Erstellung einer identischen Anlage gekümmert hätten als dies in der Stuttgarter Stadtverwaltung der Fall gewesen sei; er habe gehört, durch Wechsel von Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung sei die ausführende Firma überhaupt nicht in der Lage gewesen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln.

Abschließend sagt BM Beck nochmals den angesprochenen Bericht zu und stellt fest: