Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 810/2006
Stuttgart,
01/22/2007



Nutzung von Schaltkästen zur Werbung für kulturelle Veranstaltungen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
30.01.2007
31.01.2007



Beschlußantrag:

Der Belegung der Schaltkästen mit Werbung für kulturelle Veranstaltungen anhand der in der Ausführlichen Begründung dargestellten Kriterien wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 15.03.2005 beschlossen, der Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) die Schaltkastenwerbung für kulturelle Veranstaltungen aller Art im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart für die Dauer von 5 Jahren zu übertragen (GRDrs. 966/2004).

Das Tiefbauamt hat daraufhin im Juli 2005 einen Pachtvertrag mit der aus dieser N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) hervorgegangenen Firma N. N. GmbH (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) abgeschlossen. Er sieht vor, dass von 800 verpachteten Schaltkästen 20 %, also 160, für Werbung zugunsten kultureller Kleinstveranstalter, für die vom Kulturamt der Stadt geförderten freien Ensembles und Vereine sowie für wichtige Veranstaltungen des Kulturamts der Stadt kostenlos zur Verfügung stehen.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

1199/2001
353/2004
966/2004
123/2005




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs 810/2006



Ausführliche Begründung

Als Kriterien für die kostenlose Nutzung der Schaltkästen wurden im Vertrag zwischen der Stadt Stuttgart und der Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)Stadtkultur als Obergrenze eine zu erwartende Besucherzahl bzw. ein Raumfassungsvermögen von 200 Personen und ein Eintrittspreis von höchstens 10 Euro festgelegt. Bei Veranstaltungen der vom Kulturamt geförderten Freien Ensembles in Häusern mit größerer Kapazität darf die vorgenannte Personenzahl überschritten werden. Ebenfalls anspruchsberechtigt ist das Kulturamt bei wichtigen Veranstaltungen.

Auf dieser Basis legt das Kulturamt in einer langfristigen Vorschau die Belegung der zur Verfügung stehenden Schaltkästen fest. Dabei wählt es vorrangig solche Veranstaltungen aus, die für die Darstellung und Fortentwicklung der Stadt als Kulturstadt von besonderer Bedeutung sind. Hierbei sind insbesondere Veranstaltungen zu berücksichtigen, bei denen mehrere Einzelveranstalter zusammenarbeiten (z.B. Kabarett-Festival, ChanSong Festival). Weiter soll das Schwergewicht auf besondere kulturelle Highlights und Festivals (z.B. Tage des Jungen Figurentheaters im FITZ!, Internationales Solo-Tanz-Theater Festival im TREFFPUNKT Rotebühlplatz, Internationaler Orgelsommer, Stuttgarter Orgelsommer, Stuttgarter Jazztage) gelegt werden. Die Werbung für Highlights und Festivals hat in jedem Fall Vorrang vor der Werbung für Einzelveranstaltungen. Sofern dies nahe liegt, kann diese Werbemöglichkeit auch in Ausnahmefällen zur Etablierung neuer kultureller Einrichtungen verwendet werden. Die Werbung für reguläre Monatsprogramme ist nur möglich, falls im betreffenden Zeitraum keine Highlights oder Festivals stattfinden. Finden zu einem Zeitraum mehr Highlights oder Festivals statt, als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Kulturamt nach eigener Sachkenntnis.

Nicht praktikabel ist die Integration stadtteilbezogener Kleinstveranstalter, da in den Stadtteilen keine ausreichende Anzahl bestückungsfähiger Schaltkästen vorhanden ist. Die 160 Schaltkästen sind in 4 Netzen à 40 Stellen zusammengefasst. Jedes dieser Werbenetze umfasst Schaltkästen im gesamten Stadtgebiet. Dabei befinden sich in jedem dieser Netze 60 Prozent der Schaltkästen im Innenstadtbereich und 40 Prozent in allen Stadtteilen zusammen. Dies führt dazu, dass pro Netz nur ein oder zwei Schaltkästen innerhalb eines einzelnen Stadtteils zur Verfügung stehen. Folglich ist es nicht sinnvoll, dieses Werbemittel für stadtteilbezogene Veranstaltungen einzusetzen.


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